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Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen Workshop netzwerk HUMANRESSOURCEN, 12. April 2013, Linz © BSL 2003.

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1 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen Workshop netzwerk HUMANRESSOURCEN, 12. April 2013, Linz © BSL 2003

2 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Was verbinden Sie mit … Welche Bilder haben Sie, wenn Sie an … … behindert … erfolgreich & behindert … erfolgreiche Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

3 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Beschäftigungs-Zyklus Wo sind Ihre Fragen? Was ist bereits erfolgreich?

4 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Daten & Fakten Rund 20 % der Bevölkerung hat eine dauerhafte (mehr als 6 Monate andauernde) Beeinträchtigung. In dieser Zahl sind sowohl Menschen mit leichten Sehbeeinträchtigungen als auch Menschen mit psychischen Problemen oder vollständig immobile Menschen enthalten. ( Ca Menschen in Österreich gehören dem Kreis der begünstigt Behinderten an (haben einen Feststellbescheid) (2007) ( Ca Menschen erhalten Invaliditätspenison (2007) ( In OÖ wurden 2011 im Jahresschnitt unselbständige Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Das Bundessozialamt weist für erwerbstätige begünstigte Behinderte aus, das sind 2,3% aller Beschäftigten in OÖ. (AMS OÖ, 2011)

5 Demographische Entwicklung hat große Auswirkungen auf die Anzahl der künftig vorhandenen potenziellen Lehrlinge Anzahl Jahr Anzahl der in Oberösterreich vorhandenen Lehrlinge und PensionistInnen Quelle: Statistik Austria 10000 12000 14000 16000 18000 20000 22000 24000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 15-Jährige PensionistInnen Ergebnisse Rückgang der jährlich vorhandenen poten-ziellen Lehrlinge von 2008 bis 2014 um 3965 (22%), Anstieg der PensionistInnen von 2008 bis 2014 um 3288 (20%) und bis 2020 um 7637 (47%) © BSL 2003

6 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Dimensionen von Behinderung WHO „International Classification of Functioning, Disability and Health” (ICF): Vier Dimensionen: Körperfunktion (Schädigung) Körperstruktur (funktionelle Einschränkung oder Behinderung) Aktivität und Teilhabe (Interaktion mit dem Umfeld) sowie Umweltfaktoren (z.B. wie wirken etwa Einstellungen/Meinungen auf die Produktions- und Erwerbssituation). (

7 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Behindertenbegriff § 3. Behinderteneinstellungsgesetz Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden (> als 6 Monate) Funktionsbeeinträchtigung, die auf einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht. § 1. Einschätzungsverordnung (seit 9/2010 in Anwendung) Unter Behinderung im Sinne dieser Verordnung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am allgemeinen Erwerbsleben, zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.

8 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Anerkannter Grad der Behinderung Behindertenpass (50%) oder Schnelleinschät-zungsverfahren Bundessozialamt Begünstigtenstatus Personen mit einem GdB von mindestens 50% haben die Möglichkeit den Feststellungsbescheid zu beantragen. Sie gehören dann zum Kreis der begünstigt Behinderten. Menschen mit Behinderungen Keine amtliche Einschätzung vorhanden © BSL 2003 © BSL 2003 8

9 Behinderung ist nicht gleich Behinderung
Der 18-jährige Erwin Z. hat eine Lernschwäche und arbeitet in einer Autowerkstätte. Er ist für die Autoaufbereitung und das Recycling zuständig. Die 26-jährige Denise T. ist infolge einer Nieren-transplantation anfällig für Infektionen. Sie ist für das maschinelle Abpacken von Medikamenten zuständig. Die beiden 20-jährigen Martin D. und Maciej F. sind gehörlos. Sie absolvieren eine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker.

10 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Behindertengleichstellung - Barrierefreiheit Unter das Diskriminierungsverbot fällt auch mangelnde Barrierefreiheit (§ 6.4). Barrierefreiheit wird folgendermaßen definiert (§ 6.5): Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Für Bauwerke, für die die Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006 erteilt wurde, sind Übergangfristen bis für die Beseitigung von baulichen Barrieren vorgesehen. Geringfügige Adaptierungen sind jedoch schon vorher vorzunehmen, wenn zur Beseitigung der Barriere nur ein geringfügiger Aufwand notwendig ist (ab bei einem Aufwand von bis EUR ).

11 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Strategische Lösungen für das Thema Ausgleichstaxe Blick auf die derzeitigen MitarbeiterInnen (intern) Gibt es MitarbeiterInnen mit Behinderungen, die keinen Feststellbescheid haben? Welche derzeitige Philosophie verfolgen wir? Wie wird dieses Thema intern kommuniziert? (z.B. Sensibilisierungsveranstaltungen, Informationen für DG- und DN-Vertreter) Blick bei der Personalsuche (extern) Bewusste Ausschreibung für bestimmte Stellen (z.B. mit Chance2) Insourcing von Tätigkeiten für diese Zielgruppe Interne Strukturen (z.B. erhalten die PersonalentscheiderInnen auch zu diesem Thema Steuerungsmöglichkeiten)

12 Geänderten Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Staffelung und Erhöhung der Ausgleichstaxe Lockerung des erhöhten Kündigungs-schutzes Verzicht auf Begünstigten-status möglich Konkurrenz wegen Fachkräfte-mangel Altersstruktur in der Gesellschaft Möglichkeiten für Unternehmen Zusätzlicher Arbeitskräfte-markt Kostenre-duktion der Ausgleich-staxe Kündigungs-schutz stellt keine Hürde mehr dar Employer Branding und CSR © BSL 2003

13 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Firmen und Behörden, die der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen Ausgleichstaxe zahlen. Die Ausgleichstaxe ist seit von der Anzahl der Mitarbeitenden abhängig. Bei bis zu 100 Beschäftigten sind EUR , 100 bis 399 Beschäftigten sind EUR und ab 400 Beschäftigten sind EUR pro Monat und nichtbesetzter Pflichtstelle zu zahlen. Ausgleichstaxe Unternehmen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen. Beschäftigungspflicht

14 Erhöhter Kündigungsschutz soll verhindern, dass begünstigte behinderte Mitarbeitende in sozial ungerechtfertigter Weise gekündigt werden Begünstigt behinderte Mitarbeitende können nach Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt werden. Einer Kündigung des/der begünstigten Behinderten wird dann die Zustimmung erteilt, wenn dem Dienstgeber/der Dienstgeberin die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Das Behinderteneinstellungsgesetz nennt hierfür drei Gründe (§ 8 BEinstG). Kündigungsgründe Bei Neueinstellungen ab dem tritt der erhöhte Kündigungsschutz nach 48 Monaten in Kraft. Bis vor dem war dieser nach 6 Monaten Dienstverhältnis wirksam. Der Schutz wird durch das neue Gesetz nicht aufgehoben. Wie bislang gilt: Es benötigt keiner Zustimmung des Behindertenausschusses bei Entlassung, einvernehmlicher Lösung und befristetem Vertrag. Seit Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Sept besteht die Möglichkeit, auf die Begünstigteneigenschaft zu verzichten. Gesetzliche Neuerungen © BSL 2003 © BSL 2003 14

15 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Erfolgsfaktoren bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Matching der Anforderungen und Fähigkeiten Integration ins Team Besonderheiten Arbeitssicherheit Grenzen Führung Gleichheit und/versus Unterschiedlichkeit Lösungen

16 Erfolgreich MitarbeiterInnen mit Behinderungen beschäftigen
Notfälle und Schicksalsschläge Notfallplan und -management Wahrnehmungen als Personalmanager bzw. Geschäftsführer aktiv aussprechen und darauf aufbauend Empfehlungen geben (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Rehabilitation) Sich als Führungskraft bzw. Team Support holen Perspektiven entwickeln und Entscheidungen treffen (z.B. bei Langzeitkrankenstand Nachfolge/Vertretung regeln)

17 Licht, Luft, Lärm, Farben etc.
Geeignete Fähigkeits- und Anforderungsprofile tragen zu einem erfolgreicheren Matching bei Unternehmen Aufgaben MmB Fähigkeiten • …… Anforderungsprofil Fähigkeits- profil Umfeld Licht, Luft, Lärm, Farben etc. © BSL 2003

18 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
iqpr (Hrsg.)

19 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
I. Prävention II. + III. Prävention I. Prävention Quelle: Giesert, M., Reiter, D., Reuter, T.: Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, 2013; adaptiert auf Österreich

20 Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
Ein strukturelles Managementsystem zur erfolgreichen Eingliederung, insbesondere älterer, kranker und behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Durch demographischen Wandel erlangt BEM besondere Bedeutung (Alterspyramide) Mit BEM wird der Handlungsdruck der Unternehmen gesteigert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Arbeitsfähigkeit der MA(innen) wiederherstellen und bis zum Eintritt in das Rentenalter erhalten können (Kosten durch Arbeitsunfähigkeit) Ansatz zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, zur Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes Verbesserung der Betriebskultur und Aufbau einer Vertrauenskultur © BSL 2003

21 Durch Arbeitsunfähigkeit und dadurch bedingten Produktionsausfall entstehen Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von ca. 43 Mrd. Euro (BRD 2008) Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin 2009

22 BEM bietet die Möglichkeit unter die Oberfläche zu schauen
Arbeitsunfälle Krankenstandsquote Ergebnisse bisher durchgeführter BGF Maßnahmen Ergebnisse Eingliederungsgespräche Demografischer Wandel Evaluation von Arbeitsplätzen Familiäre Situation

23 1. Feststellung Arbeitsunfähigkeit 5. Durchführung der Maßnahmen
Wie funktioniert Betriebliches Eingliederungsmanagement? Vereinfachter Leitprozess Vorbereitung 1. Feststellung Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen festgestellt 2. Erstkontakt Kontaktperson/BEM-Beauftragte/r bietet Erstgespräch an 3. Erstgespräch Rahmenbedingungen des Einglie- derungsmanagement werden geklärt Durchführung ArbeitsmedizinerIn, Arbeits-psychologIn oder Person, die Vertraulichkeitserklärung unterschreibt 4. Fallbesprechung Gespräch und Maßnahmenpla- nung im Integrationsteam 5. Durchführung der Maßnahmen Vereinbarung und Durchführung der Maßnahmen Evaluierung DienstgeberIn, Interessenvertretung, Behindertenvertrauenspersonen, ArbeitsmedizinerIn, DienstnehmerIn, externe ExpertInnen 6. Evaluation Evaluierung und Prüfung der Wirksamkeit und Abschluss oder weitere Maßnahmen © BSL 2003

24 Strukturelle Einführung
Für dauerhafte und nachhaltige Lösungen braucht es Aktivitäten auf struktureller Ebene Aufgaben O Operative Ebene Management- Strateg. Unternehmensziel: Erhaltung der Arbeitsfähigkeit Strukturelle Einführung Informations- und Dokumentationssystem (z.B.: Anzahl und Dauer der Krankenstände) Führungskräftequalifikation Ermittlung der Arbeitsfähigkeit Individuelle Maßnahmen und Lösungen Case-Management © BSL 2003 © BSL 2003 24

25 Welchen Nutzen hat der Betrieb von BEM?
Reduzierung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei MitarbeiterInnen  Kostenersparnis Kosten für Entgeltfortzahlungen vermindern Frühzeitige Vorbereitung des Betriebs auf den demografischen Wandel: älter werdende Belegschaft Positive Auswirkungen auf Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation mit dem Betrieb - Vertrauenskultur Positiver Imagefaktor in der Region durch kompetente und weitblickende Personalarbeit – Betriebskultur, fairer Arbeitgeber Inanspruchnahme externer Leistungen (Beratung, Förderleistungen) Rechtssicherheit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten © BSL 2003

26 Welchen Nutzen haben die MitarbeiterInnen von BEM?
MitarbeiterInnen können Probleme bei der Arbeit lösungsorientiert und in einem geschützten Rahmen ansprechen Arbeitsunfähigkeit vermeiden / überwinden Vermeidung von Überforderung am Arbeitsplatz Gestaltung des Arbeitsplatzes (Ablauf, Technik, usw.) Ggf. Umsetzung auf geeignetem Arbeitsplatz Beitrag zur Erhaltung der persönlichen Gesundheit Ggf. Reha Leistungen Vorbeugung einer ggf. drohenden Chronifizierung von Erkrankungen Beitrag zur langfristigen Sicherung und zum Erhalt des Arbeitsplatzes Arbeitszufriedenheit steigern vermeiden Arbeitslosigkeit vermeiden © BSL 2003

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28 Das Bundessozialamt/AMS bietet Beratung/Service und finanzielle Leistungen
Beratung und Service durch das Betriebsservice Finanzielle Leistungen des (AMS/BSB) Personal-/Unternehmensentwicklung · Beratung zu barrierefreier Gestaltung · Betriebliches Gesundheitsmanagement (Beratung, Konzeptionierung, Begleitung) · Seminare, Teamentwicklung und Workshops zum Thema Arbeit und Gesundheit Investive Maßnahmen für Unternehmen mit maximal 50 DienstnehmerInnen Neueinstellung von Menschen mit Behinderungen · Aufnahme von Stellenprofilen · Recruiting und Vorauswahl geeigneter KandidatInnen · Matching von Anforderungen und Fähigkeiten · Abklärung der Rahmenbedingungen Eingliederungsbeihilfe zur Integration von Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen in Dienstverhältnisse und Lehrverhältnisse (Arbeitsmarktservice - AMS) Optimaler Einsatz von Menschen mit Behinderungen · Unterstützung bei Umstrukturierungen: Matching von Fähigkeits– und Anforderungsprofilen · Adaption von Arbeitsplätzen · Beratung zu Weiterqualifizierungen · Betriebliches Eingliederungsmanagement · Konfliktlösungen Entgelt- bzw. Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe bei Leistungseinschränkungen aufgrund der Behinderung und Gefährdung des Arbeitsplatzes Zuschüsse zur Adaptierung von Arbeitsplätzen Zuschüsse zu Qualifizierungen Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit begünstigt Behinderten · Aufzeigen von Alternativen zur Beendigung · Darstellung von Formen der Beendigung · Beratung zu rechtlichen Schritten · Unterstützung bei Vorgehensweise und Ablauf Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Erhalt des Arbeitsplatzes bei Kündigungsantrag durch das Unternehmen

29 BeraterInnen des Betriebsservice für Arbeit & Behinderung
Claus Jungkunz Gruberstr. 63, 4. Stock 4020 Linz Telefon: +43 (0) Telefax: +43 (0) Mobil: +43 (0) Internet: Mag.a Daniela Stadler Gruberstr. 63, 4. Stock 4020 Linz Telefon: +43 (0) Telefax: +43 (0) Internet: Mag. (FH) Klaus Wögerer Gruberstr. 63, 4. Stock 4020 Linz Telefon: +43 (0) Telefax: +43 (0) Mobil: +43 (0) Internet: Walter Pohl Gruberstr. 63, 4. Stock 4020 Linz Telefon: +43 (0) Telefax: +43 (0) Internet:


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