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Integrationsprojekte
Modul Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration Stundengestaltung von Melanie Vahlert, Karin Rogner und Kathleen Hofmann
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Begriffsannäherung Integrationsprojekte als junge und zukunftsträchtige Form der Eingliederung Arbeitloser mit Beeinträchtigungen „Brücke“ zwischen der WfbM, Rehabilitation und allgemeinen Arbeitsmarkt rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen dauerhafte Arbeitsplätze mit tariflichen oder ortsüblichen Konditionen Angebot von Fördermaßnahmen
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Abgrenzung zur WfbM Autonomiegewinn
Verlust von individuellen Sicherheiten Beschäftigungsverpflichtung der WfbM verbunden mit zahlreichen sozialen Hilfen zielt auf soziale und berufliche Rehabilitation ab höherer finanzieller Aufwand für einen Werkstattplatz
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Geschichtliche Entwicklung
Ursprung in Psychiatrie-Reform ohne berufliche Integration war Integration in die Gemeinde schwer möglich Fehlen an passenden Arbeitsangeboten für psychisch Kranke Ende 1970er Gründung von „Selbsthilfe-Firmen“
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Geschichtliche Entwicklung
Anfangsschwierigkeiten und Skepsis gegenüber Selbsthilfe-Firmen keine gesetzlichen Grundlagen fachliche und politische Unterstützung durch Freudenberg-Stiftung Kompetenzsteigerung und Image-Aufwertung Gründung FAF Professionalisierung BAG der Integrationsfirmen e.V. Lobbyarbeit
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Sozialethische Leitlinien
„weiche Ziele“ für eine möglichst human gestaltete Arbeitswelt, Qualitätsmerkmale: Transparenz Integrität Einheit von Förderung und Beschäftigung Akzeptanz und Respekt Stufung der Anforderungen
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Sozialethische Leitlinien
Strikte Orientierung am Arbeits-/Tarifrecht Solidarisches Betriebsklima Offenheit in wirtschaftlichen Fragen Normalität/Gleichstellung/Partizipation Normalität Gemeinnützigkeit
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Geschäftsfelder keine typisch behinderungsspezifischen Tätigkeitsfelder Industriedienstleistungen Hotel- und Gaststättengewerbe, Gastronomie, Kantinen Handwerk Handel Hausdienstleistungen Büro- und EDV/Internet-Dienstleistungen Garten- und Landschaftsbau Personenbezogene Dienstleistungen
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Rechtliche Grundlagen
SGB IX §§
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Begriffsbestimmung Integrationsprojekt
Marktorientierte soziale Unternehmen Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts Beschäftigung für einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen
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Fortsetzung Begriffsbestimmung
Anstellung unter „normalen“ Bedingungen: dauerhaft sozialversichert mit tariflicher ortsüblicher Entlohnung mit vollen Arbeitnehmerrechten
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Integrationsunternehmen:
Das Gesetz unterscheidet Integrationsunternehmen, - betriebe und –abteilungen Integrationsunternehmen: auf Dauer angelegt rechtlich und wirtschaftlich selbständig erwerbswirtschaftliche Zwecksetzung Rechtsform der jeweiligen Betriebsform Buchführungspflichtig Gewinne und Verluste sind auszuweisen
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Integrationsbetriebe und –abteilungen:
rechtlich unselbständige Betriebe oder Betriebsabteilungen von Unternehmen oder öffentlichen Arbeitgebern
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Zielgruppe schwerbehinderte Menschen
die besondere Schwierigkeiten haben Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt zu bekommen, aufgrund: Art und Schwere der Behinderung wegen sonstiger Umstände und trotz: Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten Einsatzes des Integrationsfachdienstes
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Zielgruppe 1 schwerbehinderte Menschen mit:
geistiger oder seelischer Behinderung schwerer Körper-, Sinnes-, oder Mehrfachbehinderung, die sich nachteilig aufs Berufsleben auswirkt weitere vermittlungshemmende Faktoren, die Eingliederung auf den 1. Arbeitsmarkt erschweren
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Zielgruppe 2 schwerbehinderte Menschen, die nach Vorbereitung in
Werkstatt oder psychiatrischer Einrichtung auf den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen
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Zielgruppe 3 schwerbehinderte Menschen nach Ende der Schulbildung
Beschäftigung und Weiterqualifizierung durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
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Laut Gesetz beschäftigen Integrationsunternehmen mindestens 25% schwerbehinderter Menschen,
ihr Anteil soll in der Regel 50% nicht übersteigen.
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Mitarbeiterstruktur nach Art der Behinderung
Abbildung
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Wieviele solcher Projekte gibt es?
2004 gab es 500 Integrationsprojekte in Deutschland Arbeitsplätze 7.800 davon mit schwerbehinderten Menschen besetzt 3.100 Teilzeitarbeitsplätze (unter 15 Stunden pro Woche), diese wurden von schwerbehinderten Menschen und nichtbehinderten besetz
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Aufgaben der Integrationsprojekte nach §133
Beschäftigung arbeitsbegleitende Betreuung Weiterbildung oder Gelegenheit zu außerbetrieblichen Maßnahmen Unterstützung zur Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Integrationsprojekt
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Typisierung der Firmen
Die “marktorientierte Firma” Ausrichtung an den Erfordernissen des Marktes, delegiert Betreuungsaufgaben, sinnvoll, wenn stabile Regelversorgung gegeben ist
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2. Die “Zuverdienst-Firma”
stundenweise Beschäftigung gegen geringe Bezahlung, sinnvoll als Einstieg zum Beispiel nach langer Krankheit oder für Frührentner
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3. Die “Maßnahmenfirma” soziale, pädagogische und rehabilitative Ziele stehen im Vordergrund, subventionierte, zeitlich befristete Beschäftigungsangebote, umstrittener Typus, da die wirtschaftliche Basis zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze fehlt, soll der Vorbereitung auf unbefristete Beschäftigung dienen
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Finanzielle Leistungen nach § 134
Zuständig für die Förderung sind die Integrationsämter Fördergelder stammen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach §77
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Integrationsprojekte können Leistungen erhalten für
Aufbau, Erweiterung, Modernisierung (z.B. barrierefreier Umbau, bei investiver Förderung wird ein Eigenanteil von 20% vorausgesetzt) Ausstattung
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betriebswirtschaftliche Beratung
In der Gründungsphase Übernahme von 80% der entstehenden Kosten, höchstens 5100€, für laufende Beratung höchstens 2500€ pro Kalenderjahr
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besonderen Aufwand = überdurchschnittlich aufwändige arbeitsbegleitende Unterstützung, psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz, flexible, an die Mitarbeiter, angepasste Betriebsstrukturen, kann mit einer monatlichen Pauschale von 200€ pro beschäftigten schwerbehinderten Menschen ausgeglichen werden.
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Weitere Förderungen sind möglich, beispielsweise durch:
Starthilfen der Aktion Mensch (nur bei Gemeinnützigkeit) Lohnkostenzuschüsse und Maßnahmekosten der Arbeitsverwaltung Mittel der Beschäftigungsförderung von Kommunen, Ländern und der EU
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Einstellungsverfahren
Stellenausschreibung (lokale Medien/behördlich) Vermittlung durch Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst, eigenständige Bewerbung Praktikum vor Einstellung Leistungsbeantragung vor Vertragsabschluss
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Praxisbeispiel: Hotel Mit-Mensch
Integrationsunternehmen gGmbH 2001 durch den Träger gegründet 7 festangestellte Mitarbeiter, 2 Praktikanten Behinderungsquoten 100 % trägt sich finanziell größtenteils selber, sonst Zuschuss vom Integrationsamt
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Praxisbeispiel: Mosaik-Services
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Praxisbeispiel: Wäscherei der ajb GmbH
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1. Integration? „Mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dort beschäftigt sein, wobei ihr Anteil aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit 50 Prozent nicht überschreiten soll. Diese Forderung wird allerdings vielen Firmen nicht gerecht. Daher hat der Gesetzgeber in Ausnahmefällen vorgesehen, dass auch ein höherer Anteil an schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden kann, wenn das wirtschaftliche Ergebnis stimmt.“ 2. „Brücke“? Integrationsfirmen sind rechtlich dem 1.Arbeitsmarkt zuzurechen, faktisch aber eine Brücke zwischen WfbM und allgemeinen Arbeitsmarkt. Was ist realistisch? 3. Ausblick Wohin könnten sich die Integrationsfirmen in Zukunft idealerweise entwickeln?
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