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Veröffentlicht von:Rudolf Schloss Geändert vor über 10 Jahren
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Arbeitsmarktregulierungen am Beispiel des Kündigungsschutzes von Irene Rosenbrock Christina Trimpop
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Gliederung Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen
Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie Reformvorhaben Diskussion
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Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen
Seit 1951; zuletzt überarbeitet im Januar 2004 Arbeitnehmer als „Betriebsbürger mit Freiheiten und Rechten im Betrieb“ Schutz vor willkürlichen Kündigungen Sicherheit und Stabilität im Beschäftigungsverhältnis Gesetz und Regelungen im Zeitverlauf immer komplexer und engmaschiger in Deutschland relativ streng (OECD-Studie) und undurchsichtig; hohe Rechtsunsicherheit Folge: Kündigungsschutz ist Gegenstand kontroverser, öffentlicher Diskussionen
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Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen
4 Rechtsquellen: BGB, KSchG, tarifvertragliche Regelungen, Richterrecht Grundkündigungsfrist: 4 Wochen bis zum 15. eines Monats; bei mehrjähriger Beschäftigung seit dem 25. Lebensjahr: Verlängerung auf bis zu 7 Monate Seit : Neuregelung Mindestgrenze für Wirksamkeit des Ksch 10 Arbeitnehmer, wobei befristete Beschäftigte, Leih- und Zeitarbeitnehmer nicht angerechnet werden; Teilzeitkräfte werden anteilig angerechnet Beschäftigungsdauer: min. 6 Monate
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Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen
Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers muss binnen 3 Wochen nach Kündigung eingereicht werden Ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein (Nachweis des Arbeitgebers) Sozial gerechtfertigt wenn: Gründe in der Person, Verhalten oder betriebsbedingt vorliegen “Ultima- Ratio- Prinzip”: Prüfung ob Kündigung durch Maßnahmen wie Umschulung, Versetzung, etc. verhindert werden kann
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Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen
Sozialauswahl: Kriterien, wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, finanzielle Situation,etc. des Beschäftigten in Betracht ziehen Kann Arbeitnehmer nachweisen, dass ein anderer „sozial stärker“ ist Kündigung ungerechtfertigt Möglichkeit auf Klage: Entweder Weiterbeschäftigung oder Abfindung Gerichtsprozess: oft langwierig und teuer
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik
Ksch. als arbeitsmarktregulierendes Instrument führt zu: großen Flexibilitätsdefiziten Verhinderung markträumender Löhne erhöhte Arbeitskosten, weil: Entlassungskosten + hohe Rechtsunsicherheit sinkende Einstellungsbereitschaft Also: negative Beschäftigungswirkung Höheres Arbeitsvolumen in D. Überstunden, Rationalisierung Ksch. erschwert Einführung technologischer Innovation
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik
Ksch. hemmt Anpassung der Beschäftigung an konjunkturelle Auslastungsschwankungen und erforderliche Strukturwandlungen Folge: Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen; sinkende gesamtwirtschaftliche Beschäftigung Selektives Einstellungsverhalten Veränderung der Struktur der Arbeitskräftenachfrage (Verschlechterung der Situation geringqualifizierter Arbeitnehmer) Hoher Bestandschutz Verbesserung der Situation der Insider; Verschlechterung der Situation der Outsider
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik
Folge: Anstieg der Dauer der Arbeitslosigkeit Ksch. benachteiligt außerdem gerade die Gruppen, die eigentlich besonders schützenswert sind: Frauen, Jugendliche, Behinderte Negative Verteilungswirkung, da aus Angst vor möglichen Entlassungskosten hauptsächlich junge männliche Arbeitnehmer eingestellt werden Weitere Folge: Trend zu atypischen Beschäftigungsformen, die nicht unter den Ksch. fallen (Leiharbeit, Subkontrakte, etc.)
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Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien
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Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien
Arbeitsmarkt ist „soziale Institution“ Einwirken von Tradition, Macht, Verhandlungen, Vertrauen, Solidarität und Bürgerrechte
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Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien
„Institutional man“ verfügt über begrenzt kognitive Fähigkeiten; keine vollständige Markttransparenz; unvollständige Planung Opportunistisches Verhalten der Vertragsparteien; Durchsetzen von Eigeninteressen durch Fehlinformation Erzeugung von gegenseitiger Abhängigkeit der Vertragsparteien durch beziehungsspezifische Investitionen Wegfall dieses investiven Nutzens bei Partnerwechsel
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Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien
Unterschied zum Gütermarkt Arbeitskraft ist nicht von der Person des Arbeitnehmers trennbar Arbeitsverträge sind zumeist asymmetrisch spezifizierte „offene Zukunftsverträge“
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
Institutionalistische Sicht rechtfertigt aufgrund von Verteilungs- und Effizienzaspekten den rechtlich verankerten Kündigungsschutz
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
Verteilungsorientierte Rechtfertigung: Einflussasymmetrie zu Ungunsten des Arbeitnehmers Dispositionsasymmetrie zu Ungunsten „nur“ Humankapital Besitzender
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
Effizienzorientierte Rechtfertigung: Scheitern von kooperativen Verhalten der Vertragsparteien aufgrund von Marktunvollständigkeiten Produktionssteigerungen nicht nur durch Anstieg der Beschäftigungsdauer
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
Was ist sinnvoller? Gesetzliche Regelung des Kündigungsschutzes? Innerbetriebliche oder kollektive Regelungen?
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
Pro-Argumente staatliche Regulierung Leistungsbereitschaft steigt, z.B. durch gerechte Entlohnung Senkung der Transaktionskosten Weniger „Bummelanten“
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
In vielen Unternehmen fehlt ein Betriebsrat Vorteile bei Massenentlassungen Stärkung der Volkswirtschaft durch „Institution Kündigungsschutz“
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Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten
Contra-Argumente staatliche Regulierung Kündigungsregeln sollen nach Subsidiaritätsprinzip privater Initiative überlassen werden Qualifizierte Arbeitnehmer genießen „natürlichen“ Kündigungsschutz
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Empirische Evidenz
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Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie
Studien belegen: Längere Dauer der Arbeitslosigkeit Wahrscheinlichkeit arbeitslos zu werden: 1980: 12,7% 2001: 12,4% Durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit: 1980: 15,5 Wochen 2001: 34,7 Wochen Folge: Langzeitarbeitslosigkeit steigt; Outsider finden schlechter in den Arbeitsmarkt zurück
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Studie von Edward Lazear:
Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie Studie von Edward Lazear: Im internationalen Vergleich: höhere Abfindungszahlungen niedrige Beschäftigungsquoten höhere Arbeitslosenquoten Ebenfalls nachgewiesen: Kündigungsschutz führt zu „adversen Verteilungswirkungen“ (benachteiligte Gruppen)
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Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie
Studie von Nickell u.a.: Anstieg der realen Arbeitskosten stringenter Ksch. erhöht die „Matching-Effizienz“ These: (Personalauswahl bei strengem Ksch. sorgfältiger) Befragungen über die These, dass Unternehmen aus Angst vor höheren Entlassungskosten nicht über die gesetzliche Schwelle von 10 Beschäftigte hinaus einstellen: nicht eindeutig belegbar, aber: Rückgang des Einsatzes befristeter Arbeitsverträge
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Im neoklassischen Modell: Ksch. eindeutig negativ, aber:
Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie Im neoklassischen Modell: Ksch. eindeutig negativ, aber: Schettkat u.a. betonen: Arbeitsmarkt ist unvollkommen, deshalb sind komplexere Modelle notwendig Akerlof/Spence/Stiglitz: selbst geringe Abweichungen vom Idealmodell (insbesondere Informationsasymmetrien) führen zu drastischen Effekten, daher: Institutionelle Regelungen unbedingt notwendig!
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Weitere Ergebnisse zeigen:
Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie Weitere Ergebnisse zeigen: Strenger Ksch. erhöht die Beschäftigungs-schwelle (Wachstumsrate der Produktion die erreicht werden muss, damit die Beschäftigung steigt) Flaig/Rottmann: Lockerung des Ksch. senkt Beschäftigungsschwelle Entspannung des Arbeitsmarktproblems
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Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie
Schettkat führt an: In den Niederlanden: noch strengerer Ksch. Aber: hohes Wachstum und vor allem reguläre Vollzeitarbeitsplätze Bonin: Wirtschaftswachstum in Deutschland beruht vor allem auf der Zunahme der Arbeitsproduktivität Wachstum in D. weniger beschäftigungsintensiv bestehende Beschäftigungsschwellen bauen nicht unbedingt Arbeitslosigkeit ab, sondern: Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit
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Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie
Lohnflexibilität maßgeblich für Beschäftigungserfolg verantwortlich, deshalb: Lockerung institutioneller Zugangsschranken führen nur dann zum Abbau struktureller AL, wenn andere Regulierungen (Tarifverträge, Mindestlöhne,...) die notwendige Lohnreaktion nicht verhindern außerdem: Wohlfahrtsstaatliche Institutionen schränken ebenfalls die Lohnflexibilität ein, deshalb Bonin: Reformen nur in Verbindung mit weiteren Reformen des Sozialstaats!
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Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie
Bauer/Bender/Bonin: Vom Ksch. ausgenommene Betriebe stellen nicht häufiger ein als andere relativ homogene Qualifikationsstruktur der deutschen Arbeitnehmer ermöglichen: flexible Arbeitsorganisation Folge: Auslastungsschwankungen werden durch Anpassung der Arbeitszeit anstatt der Beschäftigtenzahl
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Reformvorhaben Reformvorhaben der Bundesregierung
Bei betriebsbedingter Kündigung Wahl zwischen Abfindung oder Klage Korrektur der „Kleinbetriebsklausel“ Verbindliche Festlegung der Kriterien für eine Sozialauswahl durch Betriebsrat und Arbeitgeber Befristete Verträge über 4 Jahre bei Existenzgründung
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Diskussion Inwieweit berücksichtigen die Reformvorschläge die Interessen der Vertreter der Neoklassik und des Institutionalismus? Welche Bedeutung haben/hätten die Reformen des Kündigungsschutzrechts für die Gesamtwohlfahrt?
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VIELEN DANK
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