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Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker

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Präsentation zum Thema: "Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker"—  Präsentation transkript:

1 Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker
Urheberrechtliche Probleme beim Einsatz von Multimedia und Internet in Hochschulen Vortrag im Rahmen des Juristentreffens der Hochschulübergreifenden Fortbildung NRW an der Universität Dortmund Dienstag, 25. Juni :30 bis 12:30

2 II. Ausgewählte urheberrechtliche Fragen
I. Urheberrecht, Multimedia und Internet in Bildungseinrichtungen II. Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Informationen zum Urheberrecht im Internet [Folie Nr. 2]

3 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts
1. Geltung des Urheberrechts im Internet 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 3]

4 I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet
[Folie Nr. 4]

5 => Ist das Internet ein rechtsfreier Raum?
I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet Das Internet ist => global => dezentral => digital => Ist das Internet ein rechtsfreier Raum? [Folie Nr. 5]

6 Geltung des Urheberrechts? Ja!
I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet Geltung des Urheberrechts? Ja! Probleme: => Welches Recht ist anwendbar? => Die Gerichte welchen Staates sind international zuständig? [Folie Nr. 6]

7 Durchsetzung von Urheberrechten: Schwierig!
I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet Durchsetzung von Urheberrechten: Schwierig! Schutz mit Hilfe von Technik (Suchmaschinen, Rights Protection System, Kopierschutz, Electronic Copyright Management Systems u.a.) Grenzen der Technik („Code as Law“)? Inwieweit sollen technische Schutzmaßnahmen die Rechte des Nutzers einschränken dürfen? [Folie Nr. 7]

8 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts
1. Geltung des Urheberrechts im Internet 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 8]

9 Schutz der Persönlichkeit und wirtschaftlicher Interessen
I. 2. Grundgedanken des Urheberrechts Urheberrecht: Schutz der Persönlichkeit und wirtschaftlicher Interessen Recht, einem anderen etwas zu verbieten kein ewiges oder unbeschränktes Recht [Folie Nr. 9]

10 Schutz des Ergebnisses geistigen individuellen Schaffens
I. 2. Grundgedanken des Urheberrechts Begründung: Schutz des Ergebnisses geistigen individuellen Schaffens Ausgleich für die zur Schaffung geistiger Güter erforderlichen Investitionen Belohnung für Beitrag zur Kulturentwicklung [Folie Nr. 10]

11 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts
1. Geltung des Urheberrechts im Internet 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 11]

12 Internationale Ebene Europäische Ebene Nationale Ebene
I. 3. Rechtsquellen Internationale Ebene Europäische Ebene Nationale Ebene [Folie Nr. 12]

13 Berner Übereinkunft [1886], mehrfach revidiert [zuletzt 1971]
I. 3. Rechtsquellen - Internationale Ebene Berner Übereinkunft [1886], mehrfach revidiert [zuletzt 1971] Welturheberrechtsabkommen [1952] TRIPS-Abkommen [1994] WIPO Copyright Treaty (WCT) [1996] WIPO Performances and Phonograms Treaty [1996] [Folie Nr. 13]

14 Richtlinien der „ersten Generation“: - 1991: „Computer-Richtlinie“
I. 3. Rechtsquellen - Europäische Ebene Richtlinien der „ersten Generation“: - 1991: „Computer-Richtlinie“ - 1992: „Vermiet- und Verleih-Richtlinie“ - 1993: „Satelliten-Richtlinie“ - 1993: „Schutzdauer-Richtlinie“ - 1996: „Datenbank-Richtlinie“ - 2001: „Folgerechts-Richtlinie“ Richtlinien der „zweiten Generation“: - 2001: „Multimedia-Richtlinie“ [Folie Nr. 14]

15 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Verlagsgesetz (VerlG)
I. 3. Rechtsquellen - Nationale Ebene Urheberrechtsgesetz (UrhG) Verlagsgesetz (VerlG) Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) Beachte: - Änderung zum : Inkrafttreten der Änderungen im Urhebervertragsrecht - Umsetzung bis zum : „Multimedia- Richtlinie“ (siehe Referentenentwurf des BMJ) Rechtsrahmen für das Internet: - IuKDG + EGG (Bund; geändert 12/2001) - MDStV (Länder; Änderung zum ) [Folie Nr. 15]

16 II. Ausgewählte urheberrechtliche Fragen
I. Urheberrecht, Multimedia und Internet in Hochschulen II. Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Informationen zum Urheberrecht im Internet [Folie Nr. 16]

17 2. Wer ist Inhaber des Urheberrechts?
II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Werk urheberrechtlich geschützt? 2. Wer ist Inhaber des Urheberrechts? 3. Welche Rechte hat der Urheber? 4. Welche Nutzungshandlungen sind von Gesetzes wegen zulässig? 5. Wie kann man die Rechte „erwerben“? [Folie Nr. 17]

18 a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 18]

19 II. 1. a) Entstehung des Schutzes
Fall 1: „Die Web-Site des Lehrstuhls“ Professor P möchte auf seiner Homepage zum einen Informationen über den Lehrstuhl (u. a. Fotos von sich und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein Foto des Gebäudes sowie einen Anfahrts- und Lageplan) und zum anderen Unterrichtsmaterialien zu seinen Veranstaltungen (u.a. ein Vorlesungsvideo, eine Online-Bibliothek mit seinen Veröffentlichungen sowie Vorlesungsskripte, Hausarbeitstexte und Seminararbeiten) anbieten. Beim Aufruf bestimmter Seiten ertönt außerdem Hintergrundmusik. Abgerundet wird das Angebot von einer Linksammlung. Frage 1: Muß P einen Copyright-Vermerk anbringen, damit die Materialien geschützt sind? [Folie Nr. 19]

20 aa) Keine formellen Voraussetzungen:
II. 1. a) Entstehung des Schutzes aa) Keine formellen Voraussetzungen: Keine Eintragung oder Registrierung erforderlich! <> Register für anonyme und pseudonyme Werke <> Anmeldung bei Verwertungsgesellschaft <> Gewerbliche Schutzrechte (Ausnahmen!) Kein Urheberrechtsvermerk erforderlich! Vertrag? Kein Vermerk „Alle Rechte vorbehalten“ (Ausnahme: § 49 UrhG)! [Folie Nr. 20]

21 Nicht erforderlich, um „Recht zu haben“, aber um „Recht zu bekommen“:
II. 1. a) Entstehung des Schutzes Nicht erforderlich, um „Recht zu haben“, aber um „Recht zu bekommen“: (a) Kein Register in D (aber ggf. Registrierung beim US Copyright Office) (b) Anmeldung des Werkes bei einer Verwertungsgesellschaft als Indiz (c) Urheberrechtsvermerk! Dieses Werk ist durch das deutsche Urheberrechtsgesetz und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. © + Jahreszahl der ersten Veröffentlichung + Name All Rights Reserved. Alle Rechte vorbehalten. [Folie Nr. 21]

22 bb) Materielle Voraussetzungen:
II. 1. a) Entstehung des Schutzes bb) Materielle Voraussetzungen: „persönliche Schöpfung“ mit „geistigem Gehalt“ „eine ihn repräsentierende sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung“ (<> Idee) „schöpferische Eigentümlichkeit“ (<> durchschnittliches, handwerksmäßiges Schaffen ohne individuelle Eigenheiten) [Folie Nr. 22]

23 II. 1. a) Entstehung des Schutzes
Fall 1: „Die Web-Site des Lehrstuhls“ Professor P möchte auf seiner Homepage zum einen Informationen über den Lehrstuhl (u. a. Fotos von sich und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein Foto des Gebäudes sowie einen Anfahrts- und Lageplan) und zum anderen Unterrichtsmaterialien zu seinen Veranstaltungen (u.a. ein Vorlesungsvideo, eine Online-Bibliothek mit seinen Veröffentlichungen sowie Vorlesungsskripte, Hausarbeitstexte und Seminararbeiten) anbieten. Beim Aufruf bestimmter Seiten ertönt außerdem Hintergrundmusik. Abgerundet wird das Angebot von einer Linksammlung. Frage 2: Welche Komponenten können urheberrechtlich geschützt sein? [Folie Nr. 23]

24 Texte incl. Software (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG)
II. 1. a) Entstehung des Schutzes Texte incl. Software (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) Hintergrundmusik (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG; ggf. Rechte der ausübenden Künstler (§§ 73 ff. UrhG) und der Tonträgerhersteller (§§ 85f. UrhG)) Bilder / Grafiken (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) Fotos (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, §§ 72ff. UrhG) Videos (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG, § 95 UrhG) Pläne/Karten (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) [Folie Nr. 24]

25 Bearbeitungen (§ 3 UrhG -> § 23 UrhG)
II. 1. a) Entstehung des Schutzes Bearbeitungen (§ 3 UrhG -> § 23 UrhG) Bsp.: Übersetzung eines Buches Sammel- und Datenbankwerke (§ 4 UrhG <=> §§ 87a ff. UrhG) Bsp.: CD-ROM (Lexikon <=> Telefonbuch) Amtliche Werke (§ 5 UrhG) Bsp.: Normen (z.B. UrhG, Promotionsordnung), und Gerichtsentscheidungen [Folie Nr. 25]

26 a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 26]

27 (1) Inhalt (nicht bei allen Werkarten)
II. 1. b) Umfang des Schutzes aa) Umfang des Schutz abhängig von Werkarten bb) Je größer die Eigentümlichkeit, desto größer der Schutz cc) Gegenstand des Schutzes: (1) Inhalt (nicht bei allen Werkarten) (2) Form (äußere und innere Form) [Folie Nr. 27]

28 a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 28]

29 „70 Jahre nach dem Tode des Urhebers“
II. 1. c) Ende des Schutzes „70 Jahre nach dem Tode des Urhebers“ => EG: Schutzdauer-Richtlinie von 1993 => USA: ebenfalls Ausweitung auf 70 Jahre => Aber international verschieden! (Bsp.: Projekt Gutenberg) => Bei Fristberechnung aufpassen! Übergangsvorschriften beachten [Folie Nr. 29]

30 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 30]

31 a) „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“
II. 2. Der Urheber a) „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“ => niemals die Universität oder eine andere juristische Person! Ausnahmen: Erbfall / Übergangsrecht => nicht der Arbeitgeber! Aber Einräumung von Nutzungsrechten Sonderfälle: Computerprogramme / Filme => Problem: Urheberschaft bei der Beteiligung mehrerer Personen [Folie Nr. 31]

32 b) Fall 2: „Dissertationen online“
II. 2. Der Urheber b) Fall 2: „Dissertationen online“ Dr. D möchte seine Doktorarbeit im Internet veröffentlichen. Sein Doktorvater, Professor P, behauptet, er habe ihm das Thema gegeben und sei als Miturheber berechtigt, seine Zustimmung zur Veröffentlichung im Internet zu verweigern. Wie ist die Rechtslage? [Folie Nr. 32]

33 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 33]

34 Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG)
II. 3. Rechte des Urhebers Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG) Urheberpersönlichkeits- rechte (§§ 12ff. UrhG) [Folie Nr. 34]

35 - Veröffentlichungsrecht
II. 3. Rechte des Urhebers a) Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12ff. UrhG) Insbesondere: - Veröffentlichungsrecht - Anerkennung der Urheberschaft (ergänzend: § 24 HRG) - Schutz vor Entstellung des Werkes (Bsp.: Frames) auch: Zugangsrecht und Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung (siehe OLG Celle) [Folie Nr. 35]

36 II. 3. Rechte des Urhebers b) Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG) aa) Verwertung in körperlicher und in unkörperlicher Form, z.B.: (1) Vervielfältigungsrecht (z.B. Druck, Upload) (2) „Vertrieb“: (a) Verbreitungsrecht (z.B. Buch, CD-ROM) (b) Recht der öffentlichen Wiedergabe (z.B. Internet; => § 19a UrhG-E: „öffentliche Zugänglichmachung“) (3) Bearbeitung (z.B. von Computerprogrammen => „Open Source“) [Folie Nr. 36]

37 II. 3. Rechte des Urhebers b) Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG) bb) Sonderprobleme: (1) Hyperlinks (Inline-Links, Frames, Deep Links) (2) Indexierung durch Such-maschinen und Aufnahme in Internet-Archive [Folie Nr. 37]

38 II. 3. Rechte des Urhebers b) Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG) cc) Was ist Öffentlichkeit (§§ 6, 12, 15 Abs. 3, 17, 53 Abs. 3 UrhG)? (1) Offene Mailing-Liste für Vorlesung? (2) Geschlossene Nutzergruppe eines Online-Seminars? (3) Intranet des Lehrstuhls? (4) Intranet der Universität? [Folie Nr. 38]

39 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 39]

40 a) Überblick aa) Nur Verwertungsrechte
II. 4. Schranken der Rechte a) Überblick aa) Nur Verwertungsrechte bb) z.T. statt Verbotsrecht nur Anspruch auf Vergütung (z.B. Verleihen und Kopieren zum eigenen Gebrauch => VG WORT-Tantieme) cc) z.T. auch kein Anspruch auf Vergütung (z.B. Zitatrecht (aber Änderungsverbot und Gebot der Quellenangabe) [Folie Nr. 40]

41 b) Katalog von Vorschriften im UrhG („Schranken“), z.B.:
II. 4. Schranken der Rechte b) Katalog von Vorschriften im UrhG („Schranken“), z.B.: aa) Zitatrecht - § 51 UrhG bb) Öffentliche Wiedergabe - § 52 UrhG cc) Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch - § 53 UrhG [Folie Nr. 41]

42 (1) Ablauf der Schutzfrist (§§ 64ff. UrhG)
Exkurs: (1) Ablauf der Schutzfrist (§§ 64ff. UrhG) => gemeinfreie Werke, Public Domain (2) Freie Benutzung von Werken (§ 24 UrhG) => z.B. Satire! Aber Vorsicht bei Musik! (3) Amtliche Werke (§ 5 UrhG) => z.B. Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen [Folie Nr. 42]

43 Fall 3: „Musikdateien im Internet“
II. 4. Schranken (§§ 52, 53 UrhG) Fall 3: „Musikdateien im Internet“ D bietet auf dem Studentenserver der Universität E bekannte Musiktitel im mp3-Format kostenlos zum Herunterladen an. F lädt sich die Datei herunter. Frage 1: Verletzt D Rechte Dritter? Frage 2: Haftet E für eine eventuelle Rechtsverletzung von D Frage 3: Ist das Verhalten des F rechtmäßig? [Folie Nr. 43]

44 II. 4. Schranken (§ 53 UrhG) Fall 4: „Kopieren“ Student S kopiert sich von seinem Freund F das im V-Verlag neu erschienene Buch des Professors P samt Software-CD-ROM. S meint, das Buch sei einfach zu teuer, um es sich zu kaufen; er benötige es aber dringend für sein Studium. [Folie Nr. 44]

45 II. 4. Schranken (§ 53 UrhG) Frage 1: Begeht S eine Urheberrechtsverletzung, indem er sich das Lehrbuch kopiert? [siehe § 53 Abs. 2 Nr. 1, 53 Abs. 4 lit. b) UrhG] Frage 2: Begeht S eine Urheberrechtsverletzung, indem er sich die Lernsoftware kopiert? [siehe §§ 69d, 53 Abs. 5, 87c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UrhG] Beachte bei den Fällen 4 und 5 die Unterschiede in der Rechtslage nach dem Vorschlag des BMJ zur Umsetzung der Multimedia-Richtlinie vom ! [Folie Nr. 45]

46 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 46]

47 a) Ausgangssituation: - Nutzung nicht immer von Gesetzes wegen
II. 5. Urhebervertragsrecht a) Ausgangssituation: - Nutzung nicht immer von Gesetzes wegen zulässig („Schranken“)! - Kein sog. „gutgläubiger Erwerb“ von Nutzungsrechten! - Haftungsrisiko (zivil- und strafrechtlich)! => Erwerb von Nutzungsrechten erforderlich! (siehe remus-Checkliste „Rechteerwerb“) [Folie Nr. 47]

48 Copyright Markus Junker 1999 [Folie Nr. 48]
Exkurs: Haftung für Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich (§§ 106ff. UrhG) Geld- und Freiheitsstrafe zivilrechtlich (§§ 97ff. UrhG Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch Bereicherungsanspruch Schadensersatzanspruch Haftungsfilter: § 8ff. TDG und § 5 MDStV Besonderheiten bei der Schadensberechnung Beachte: Abmahnkosten Copyright Markus Junker 1999 [Folie Nr. 48]

49 II. 5. Urhebervertragsrecht
b) Rechtsquellen: aa) Normen (1) Bürgerliches Gesetzbuch (Schuldrechtsreform zum ; Grenzen der Vertragsfreiheit, z.B. bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen) (2) Urheberrechtsgesetz (Beachte Änderungen, insbesondere „angemessene Vergütung“) [Folie Nr. 49]

50 II. 5. Urhebervertragsrecht
(3) Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (Recht der Verwertungsgesellschaften, z.B. GEMA, GVL, VG WORT, VG Bild-Kunst u.a.) (4) Verlagsgesetz (nicht zwingend; in Praxis z.B. Empfehlungen der Verbände; Bsp.: Vereinbarung über Vertragsnormen bei wissenschaftlichen Verlagswerken) (5) Tarifverträge [Folie Nr. 50]

51 (c) GNU General Public License (GNU GPL) (d) Web-Design-Vertrag
II. 5. Urhebervertragsrecht bb) Verträge (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (2) Vertragsmuster (3) Beispiele: (a) Verträge mit Verwertungsgesellschaften (auch sog. „Gesamtverträge“) (b) Arbeitsverträge (§§ 43, 69b UrhG) (c) GNU General Public License (GNU GPL) (d) Web-Design-Vertrag [Folie Nr. 51]

52 c) Inhalt von Urheberrechtsverträgen:
II. 5. Urhebervertragsrecht c) Inhalt von Urheberrechtsverträgen: aa) Grundlagen: (1) Keine Übertragung des Urheberrechts möglich (nur im Todesfall!) (2) Stattdessen „Einräumung von Nutzungsrechten“ (3) Nur verwertungsrechtliche Befugnisse [Folie Nr. 52]

53 II. 5. Urhebervertragsrecht
bb) Umfang des Nutzungsrechts: (1) einfache ./. ausschließliche Nutzungsrechte (2) räumliche, zeitliche, inhaltliche Beschränkung; verschiedene Nutzungsarten => wichtig: § 31 Abs. 4 UrhG! (3) Auslegung: Zweck des Vertrages (§ 31 Abs. 5 UrhG) [Folie Nr. 53]

54 Fall 5: „Die Online-Bibliothek“
II. 5. Urhebervertragsrecht Fall 5: „Die Online-Bibliothek“ Professor P hat seit den siebziger Jahren bis heute zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften, Beiträge in Festschriften und Artikel in einer Zeitung des V-Verlags veröffentlicht. In den Verlagsverträgen gibt es keine Klausel, wonach dem V-Verlag die Rechte zur Publikation der Werke im Internet zustünden. [Folie Nr. 54]

55 Fall 5: „Die Online-Bibliothek“
II. 5. Urhebervertragsrecht Fall 5: „Die Online-Bibliothek“ Um seine wissenschaftliche Tätigkeit zu dokumentieren, möchte Professor P daher die Aufsätze und Beiträge in einer Online-Bibliothek auf seiner Homepage im Internet zum Herunterladen anbieten. Frage 1: Muss Professor P den V-Verlag für die Zeitschriftenbeiträge um Zustimmung bitten, soweit es sich um Beiträge aus den siebziger Jahren handelt? . [Folie Nr. 55]

56 Fall 5: „Die Online-Bibliothek“
II. 5. Urhebervertragsrecht Fall 5: „Die Online-Bibliothek“ Frage 2: Ändert sich die Rechtslage, soweit es sich um Zeitschriftenbeiträge handelt, die Professor P dem V-Verlag a) Anfang / b) Ende der neunziger Jahre überlassen hat? Frage 3: Wie ist die Rechtslage, wenn der V-Verlag zu diesem Zeitpunkt - anders als in Frage 2 - bereits im Online-Publishing aktiv war? . [Folie Nr. 56]

57 Copyright Markus Junker 2001 [Folie Nr. 57]
I. Urheberrecht, Multimedia und Internet in Bildungseinrichtungen II. Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Informationen zum Urheberrecht im Internet Copyright Markus Junker 2001 [Folie Nr. 57]

58 Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken - Abteilung Urheberrecht -
III. 1. Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken, Abt. Urheberrecht Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken - Abteilung Urheberrecht - - Normen (Linksammlung) - Entscheidungen (Linksammlung) - Literatur (Lehrbücher, Kommentare usw.) - Diskussionsforum (Mailing-Liste URECHT) - u.a. [Folie Nr. 58]

59 Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik
III. 2. JurPC JurPC Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik [Folie Nr. 59]

60 Universitätsverbund Multimedia
III. 3. a) UVM NRW Universitätsverbund Multimedia Nordrhein-Westfalen [Ratgeber zum Multimediarecht für die Hochschulpraxis] [Folie Nr. 60]

61 DFN Kompetenzzentrum Recht http://www.dfn.de/service/ra/ra.html
III. 3. b) DFN-Verein DFN Kompetenzzentrum Recht [Artikel zu Rechtsfragen; Schwerpunkt: Betreuung von Rechenzentren] [Folie Nr. 61]

62 III. 3. c) remus Projekt remus („Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schulen und Hochschulen“) [Folie Nr. 62]


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