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Veröffentlicht von:Christoph Hausler Geändert vor über 8 Jahren
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Dr. Ulfert Grimm Institut für Rechtsmedizin Kantonsspital St.Gallen
Fahreignung und Vigilanztests bei Schlafstörungen aus Sicht der Verkehrsmedizin Dr. Ulfert Grimm Institut für Rechtsmedizin Kantonsspital St.Gallen
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Gesetzliche Grundlagen – Grundsatz
Art. 14 SVG Über Fahreignung verfügt, wer: 2b die erforderliche körperliche + geistige Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von MFZ hat; 2c frei von einer Sucht ist. 2d nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, … die Vorschriften zu beachten + auf Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. …
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Art. 31 SVG: Beherrschen des Fahrzeuges
1 ... muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. 2 Wer wegen Alkohol-, BM- und Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.
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Ärztliche Verantwortung
Aufklärung über Ursache Behandlungsmöglichkeiten Zeichen Schläfrigkeit, Gegenmassnahmen Risiko Schläfrigkeit (Unfall, rechtliche Situation) Dokumentation
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Gesetzliche Grundlagen – Melderecht
Art. 15d SVG 1 Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen, namentlich bei: a. … e. Meldung eines Arztes, dass eine Person wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder wegen einer Sucht Motorfahrzeuge nicht sicher führen kann; 2. … 3 Ärzte sind in Bezug auf Meldungen nach Absatz 1 Buchstabe e vom Berufsgeheimnis entbunden. Sie können die Meldung direkt an die zuständige kantonale Strassenverkehrsbehörde oder an die Aufsichtsbehörde für Ärzte erstatten .……
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Art. 15d Abs. 1 lit. e und Abs. 3 SVG
Personalien Fallangaben Information Proband Datum/Stempel/Unterschrift
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Unfall um 18.20 Uhr, Heimfahrt
Fallbeispiel 52-jähriger Mann Unfall um Uhr, Heimfahrt Kam von gerader Strasse ab, Kollision mit Zaun Auffällige Fahrweise gemäss Zeugen Unauffälliger Eindruck bei folgender Befragung Sei plötzlich «weg/schwarz» gewesen
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Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung?
Fallbeispiel Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung?
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Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung?
Fallbeispiel Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung?
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Fallbeispiel Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate Folgen gesundheitliche Störung? Polizei -> Abnahme FA nach Ereignis StVA -> vorsorglicher FA-Entzug (nach >1 Monat) und Fahreignungs-Begutachtung (VMU) VMU (nach >3 Monaten) -> klinische Untersuchungen (Dauer 1-4 Monate) FA-Wiederteilung nach >6 Monaten Kosten
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Risiko Einschlaf-Unfall
1-2 % der Verkehrsunfälle in Schweiz (SMF, 2007) 10-20 % der Verkehrsunfälle im Ausland (SMF, 2007) 20-40 % im gewerblichen Verkehr (US Dep. of Transportation, 2003) 42 % nächtlicher Verkehrsunfälle (Evers, Auerbach, 2005) Stadtverkehr: 20 % (Toren, 2003) Befragung in GB: 29 % bei Befragung seien im letzten Jahr fast eingeschlafen (ADAC, 2012) Grosse Dunkelziffer Ausschlussdiagnose
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Müdigkeits-Warnzeichen
Brennen der Augen, schwere Lider Blinzeln, Drang Augen schliessen Verschwommen sehen, Doppelbilder Gähnen, frösteln Konzentrationsabnahme (Wahrnehmung) Verschlechterung Stimmung, Unruhe Schwierigkeiten Spurhalten, Randstreifen Gefühl, dass Strassen enger wird Starrer Blick nach vorn Abnahme Bewegungen (Blick in Rückspiegel) Schlechtere Erinnerung an letzten Kilometer Übersehen Verkehrsschilder, Abzweigung Veränderung Geschwindigkeit
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Ursachen ZNS: Epilepsie Gefäss: Apoplex, TIA Kardial: Rhythmusstörungen, Ungenügende Herzleistung Gestörte Kreislauf-Regulation: Vasovagal Stoffwechsel: Hypoglycämie Toxikologisch Erhöhte Einschlafneigung
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Ursachen Tagesmüdigkeit
Unterbeanspruchung -> Verminderung Wachheit, Vigilanz Überbeanspruchung -> Ermüdung Schlafmangel -> Schlafstörung Nichtberücksichtigen der inneren Uhr Psychotrope Substanzen Erkrankungen mit Tagesmüdigkeit -> OSAS, RLS Narkolepsie
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Sekundenschlaf I Symptome Müdigkeit werden bemerkt Dauer bis Einschlafen nicht abschätzbar Fehleinschätzung Schlafhygiene / Schlafdefizit / innere Uhr Bald-zu-Hause-Situation Bekannte Fahrstrecke Unterforderung, Monotonie Vorgängig Stress
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Sekundenschlaf II Auffällige Fahrweise Kein Bremsmanöver
Evtl. Gegenlenken Kein Zusammensinken hinter Lenkrad Keine Wahrnehmung an Unfall, Erinnerungslücke Weckreaktion durch Unfall, sofortige Re-Orientierung Handlungsfähig Keine Vorzeichen (Müdigkeitszeichen verschwiegen) Geringer Alkoholkonsum
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Aktuelle Medizinische Mindestanforderungen gemäss VZV
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Geplante Medizinische Mindestanforderungen gemäss VZV
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Wann verkehrsmedizinische Untersuchung?
Ereignis Drittmeldung Nichteinhalten von Auflagen
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Fahreignung 3. FA-Gruppe
Fahreignung bei stabiler Therapie gegeben Keine Fahreignung bei Einschlafneigung Bei Zweifeln: Keine Compliance Nichteinhalten Therapie Nichteinhalten Fahrkarenz -> Verkehrsmedizinische Untersuchung
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Abklärung Diagnostik an Zentrum für Schlafmedizin Polysomnographie Einschlafneigung: MWT
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Indikation für MWT Bei eingeleiteter Therapie zur Beurteilung Fehlende Compliance Drittmeldung Erfassen von micro-sleeps
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Zusammenfassung Abklärung bei V.a. Tagesmüdigkeit und Verkehrsereignis Schlafmedizinische Untersuchung (incl. MWT) Bei Zweifeln: Drittmeldung / Verkehrsmedizinische Untersuchung Fahreignung möglich bei stabiler Therapie Regelmässige Verlaufsberichte Aufklärung / Information Eigenverantwortung
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für Ihre Aufmerksamkeit
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