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Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

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Präsentation zum Thema: "Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes"—  Präsentation transkript:

1 Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und in Köln und in Hannover und in Berlin und in Nürnberg und in Frankfurt

2 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ablauf der heutigen Veranstaltung Rolle des JC als Zuwendungsempfänger (09:00 – 10:30) Kaffeepause (10: :45) Rolle des JC als Zuwendungsgeber (10:45 – 12:15) Mittagspause (12:15 – 13:00) Belegwesen (13: :30) Pause (14: :45) Berichtswesen (14: :15) Fragen (15: :00)

3 Rolle des JC ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualifizierung BAK Einstellung / Vergabe Coach TN-Suche und Akquise AG Weiterleitung LKZ an AG durch JC / TN Quali u. Mobi Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

4 Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Rolle des JC als Zuwendungsempfänger Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung BAK Einstellung Coach TN-Suche und Akquise AG Weiterleitung LKZ an AG durch JC Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

5 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Programmakte Zweck Alle erforderlichen Belege zu den zuwendungsfähigen Ausgaben an einem zentralen Ort Prüfung jederzeit durch BVA, BRH, ERH und KOM möglich Belegdokumentation Gliederung Teil I – Antrag, Zuwendungsbescheid, Schriftverkehr mit Bundesverwaltungsamt Teil II – Dokumentation der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabepositionen)

6 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege: BAK / Coach Anlage Erklärungen Anforderungen BAK/Coach Kopie der Arbeitsverträge BAK/Coach Vermerk Eingruppierung / Erfahrungsstufe in Kopie (z.B. TUK) Anlage Persönliche Erklärung des BAK (bei Ausscheiden) Vergabevermerk, Vertrag mit dem Träger

7 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege: Teilnehmer Förderfähige Zielgruppe = Anlage Bestätigung pers. Voraussetzungen Ermittlung Entgelt / Berechnungsgrundlage LKZ Antrag Arbeitgeber auf Förderung LKZ (NF / IF) mit Finanzierungsplan LKZ und Weiterleitungsbescheid Arbeitsverträge, Anmeldung zur SV (Kopie) Förderplan TN

8 Wo wird die Programmakte geführt?
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Wo wird die Programmakte geführt? Zentral beim ZE; sensible Daten / Dokumente (z.B. Lohnjournale) sind zu schützen Bei Verbünden: jedes JC muss eigene Programmakte führen für „eigene“ Ausgaben

9 Belegaufbewahrung Art. 140 Allg. VO:
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Belegaufbewahrung Art. 140 Allg. VO: Aufbewahrungsfrist für alle Dokumente im Zusammenhang mit Vorhabenförderung mindestens 3 Jahre, beginnend ab dem des Jahres, in dem die Rechnungslegung für die Vorhabendurchführung abgeschlossen wird (Art. 59 Abs. 5 Haushaltsordnung EU).

10 LZA-Vorhaben laufen bis Sommer 2020
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Beispiel: LZA-Vorhaben laufen bis Sommer 2020 Letzte VN fällig Sommer 2021 (ANBest-GK) Prüfung der VN vermutlich bis Mitte 2022 Letzter Zahlungsantrag (ZA) an EU demnach nicht vor Ende 2022 plus 1 Jahr Sicherheitszuschlag >>> letzter ZA vermutlich Ende 2023 plus 3 Jahre = Aufbewahrungsfrist bis (vorläufig!)

11 Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Rolle des JC als Zuwendungsempfänger Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualfizierung BAK Einstellung Coach TN-Suche und Akquise AG Weiterleitung LKZ an AG durch JC Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

12 Aufwendungen Gehalt BAK a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Aufwendungen Gehalt BAK a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage ZVK, VBL, VwL ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit LZA) b. anlassbezogen Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung Jahressonderzahlung LZA_Berechnung_Anteil_Jahressonderzahlung.xlsx

13 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Was sind zuwendungsfähige Ausgaben BAK? Personalkosten Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung Verwaltungs- und Sachkosten BAK durch Pauschale (23%) abgedeckt: Kosten der Personalverwaltung Büroausstattung Reisekosten etc.

14 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Anforderungen an die Betriebsakquisiteure LZA_Anforderungen_BAK.docx

15 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Sonderfall BAK arbeitet nur anteilig im Programm LZA LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx

16 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Er­klä­rung des BAK, dass er für LZA-Pro­jekt tätig war (vgl. För­der­richt­li­nie Zif­fer 2.2.1) LZA_persoenliche_Erklaerung_BAK.docx

17 Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Rolle des JC als Zuwendungsempfänger Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualifizierung BAK Einstellung / Vergabe Coach Akquise AG TN-Suche und LKZ an AG durch JC Weiterleitung Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

18 Aufwendungen Gehalt Coach a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Aufwendungen Gehalt Coach a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage ZVK, VBL, VwL ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit LZA) b. anlassbezogen Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung Jahressonderzahlung (wie für BAK)

19 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Was sind zuwendungsfähige Ausgaben Coach Personalkosten Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung Verwaltungs- und Sachkosten Coach durch Pauschale (23%) abgedeckt: Kosten der Personalverwaltung Büroausstattung Reisekosten etc. Prüfen wir vor Ort die Qualifikation des Coaches/die richtige Auswahl

20 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Anforderungen an die Coaches LZA_Anforderungen_Coach.docx

21 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Über­sicht al­ler Teil­neh­men­den, die für den Be­treu­ungs­schlüs­sel zäh­len LZA_Teilnehmende_pro_Coach.xlsx

22 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
an­tei­li­ge Kür­zung des Ge­halts bei (dau­er­haf­ter) Un­ter­schrei­tung des Be­treu­ungs­schlüs­sels (we­ni­ger als 10 Fäl­le der Nor­mal­för­de­rung oder 8 Fäl­le der In­ten­siv­för­de­rung) LZA_Berechnung_Anteil_Coach.xlsx

23 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Sonderfall Coach hat nur anteilig im Programm LZA gearbeitet LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx

24 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Verwaltungs- und Sachkostenpauschale 23% der anerkannten direkten Personalausgaben BAK und Coach werden in die AE aufgenommen, ohne dass es weiterer Belege bedarf.

25 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Honorarmittel/Auftragsvergaben Vergabe Coaching monatlich Rechnung des Trägers an das JC Nachweis erbrachter Stunden / Nachweis besetzter Plätze (entsprechend den Förderplänen) Nachweis Zahlungsfluss

26 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Was sind zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Vergabeverfahrens? Abdeckung aller relevanten Kosten im Rahmen der Kalkulation des Vergabeverfahrens (Honorar, Sach- und Reisekosten möglichst als eine Position) Nicht besetzte TN-Plätze sind nicht zuwendungsfähig

27 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Qualifizierung BAK Anlage Bestätigung der JC über Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, ggf. Anlage Berechnung TN-Kosten Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle Maßnahmen und deren Ausgaben incl. Reisekosten Qualifikation BAK, max € / BAK, unabhängig vom prozentualen Stellenanteil

28 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ver­merk des JC zu Aus­ga­ben für Fort­bil­dung des BAK LZA_Fortbildung_BAK.docx

29 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ge­samtauf­stel­lung zur Über­prü­fung der Kosten für die Qualifikation der Betriebsakquisiteure LZA_Gesamtaufstellung_Ausgaben_Quali_BAK.xlsx Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?

30 Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Rolle des JC als Zuwendungsempfänger Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualifizierung BAK Einstellung / Vergabe Coach Akquise AG TN-Suche und LKZ an AG durch JC Weiterleitung Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

31 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF) Pendelkosten (km-Pauschale / ÖPNV): Anlage Notwendigkeit und Angemessenheit Anlagen Gesamtaufstellung des JC über alle Mobilitätshilfen im ersten Monat: Erstattung je Kilometer Fahrkosten ÖPNV

32 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF) Führerschein / Fahrzeug: Anlage Notwendigkeit und Angemessenheit mit Preisvergleich Zuschuss Führerschein / Fahrzeug Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?

33 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Qualifizierung der Teilnehmer (NF / IF) Arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifikation Qualifizierungen Grundkompetenzen Einzelunterricht Qualifizierungen Grundkompetenzen Gruppenunterricht Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle Maßnahmen und deren Ausgaben incl. Reisekosten Werden jeweilige Höchstgrenzen eingehalten?

34 Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Rolle des JC als Zuwendungsempfänger Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualifizierung BAK Einstellung / Vergabe Coach Akquise AG TN-Suche und LKZ an AG durch JC / TN Quali u. Mobi Weiterleitung Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

35 Rolle des JC als Zuwendungsgeber
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Rolle des JC als Zuwendungsgeber Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualifizierung BAK Einstellung / Vergabe Coach Akquise AG TN-Suche und LKZ an AG durch JC / TN Quali u. Mobi Weiterleitung Projektantrag LKZ Rechtsbehelfsverzicht/ Bestandskraft Arbeitsvertrag Mittelanforderung, max. 6 Wo. vor Auszahlung Gehaltszahlung Ausgabenerklärung, spätestens alle 3 Monate Zwischennachweis Verwendungsnachweis Weiterbeschäfti- gungserklärung

36 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
JC als Zuwendungsgeber – Arbeitgeber beantragt Fördermittel Arbeitgeber stellt Antrag auf Lohnkostenzuschuss Finanzierungsplan Antrag auf LKZ TN-Normalförderung Antrag auf LKZ TN-Intensivförderung JC fertigt Antragsprüfvermerk (mit Verweis auf Antrag, Vordruck „Förderfähige Zielgruppe“, Vordruck „Ermittlung des tarifl. und ortsübl. Arbeitsentgelts“) und Bewilligungsbescheid… Frage: muss der Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt sein?

37 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
JC als Zuwendungsgeber – Erstellung Weiterleitungsbescheid LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-P LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-GK LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-P LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-GK Frage: muss der Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt sein?

38 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
JC als Zuwendungsgeber – nach dem Weiterleitungsbescheid Rechtsbehelfsverzicht Mittelanforderung LKZ Ausgabenerklärung (formlos) Prüfvermerk zur Ausgabenerklärung

39 Hinweise zum EU-Erstattungsverfahren
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Hinweise zum EU-Erstattungsverfahren EU finanziert keine Ausgaben, die von den Mitgliedsstaaten ohnehin finanziert werden müssen Kein Ersatz von öffentlichen Strukturausgaben bzw. gesetzlichen Leistungen Abgrenzung vom Regelgeschäft

40 Weiterer Dokumentationsaufwand
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit EU finanziert nur Ausgaben, die unter Beachtung nationaler Regularien entstehen (hier: Zuwendungsrecht) und umfassend belegt sind. Dies bedeutet: Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, Belegen und Zahlungen (wie auch im nationalen Zuwendungsrecht) Weiterer Dokumentationsaufwand Umfangreiche Prüfungen durch mehrere Instanzen (s. Folgeseite) Darüber hinaus ist für die Finanzierung der EU ein inhaltliches Berichtswesen zum Projektergebnis nötig (s. spätere Inhalte der Informationsveranstaltung).

41 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
(Fachaufsicht der Bescheinigungsstelle) Bescheinigungsbehörde ESF-Bescheinigungsstelle (BVA): Finanz- und Ausgabenüberwachung (Fachaufsicht der Verwaltungsstelle) Verwaltungsbehörde (BMAS) ESF-Verwaltungsstelle (BVA): administrative Umsetzung der Förderprogramme (Fachaufsicht der Prüfstelle) Prüfbehörde ESF-Prüfstelle (BVA): Kontrollaufgaben BRH – Bundesrechnungshof EuRH – Europäischer Rechnungshof KOM – Europäische Kommission OLAF – Betrugsbekämpfungsbehörde der EU

42 Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Rolle des JC als Zuwendungsempfänger Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualifizierung BAK Einstellung / Vergabe Coach Akquise AG TN-Suche und LKZ an AG durch JC / TN Quali u. Mobi Weiterleitung Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

43 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ausgabenerklärungen (AE) durch BVA vom Jobcenter quartalsweise erbeten. regelmäßige Eingabe und Vorlage in ZUWES Vorlage der jeweils erforderlichen Belege AE: alle Ausgaben, die zum Stichtag belegt sind. D. h.: nicht die Ausgaben für einen bestimmten Zeitraum, sondern für den gesamten Bewilligungszeitraum, soweit zum Stichtag belegt. AE fließt nach Prüfung / Freigabe durch das BVA in Erstattungsantrag an EU ein  Refinanzierung des Programms.

44 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Bedeutung für LKZ: JC nimmt nur Ausgaben auf, die es selbst an den AG gezahlt hat (Mittelabfluss) und deren Rechtmäßigkeit durch das JC geprüft wurde. Teilprojekte wirken an AE des Hauptprojekts mit. Alle Angaben AE auch in Programmakte vorhanden; BVA lässt sich Belege aus der Akte nur in Auszügen vorlegen. Nachweis Zahlungsfluss durch Auszüge aus den Buchhaltungssystemen Besonderheiten Nachweis Zahlungsfluss Gehalt BAK/Coach Bestätigung auf dem Lohnjournal mit Datum/Unterschrift, dass die Zahlung tatsächlich geflossen ist (Zahlungsdatum)

45 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Belegerfassung (ZUWES II) Eine Ausgabenerklärung „sammelt“ alle bis dahin eingegebenen Belege Ausgabebelege und Einnahmebelege Erfassung der Belege über die Belegliste; Aufbau entspricht dem Finanzierungsplan

46 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Bsp. für ZUWES-Ausgabenbeleg (Ausschnitt aus ZUWES):

47 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ausgaben-Sammelbelege Zur Verringerung der Anzahl an Belegen sind bei folgenden Ausgabepositionen Sammelbelege möglich: LKZ Normalförderung LKZ Intensivförderung Ausgaben für Führerschein und Fahrzeug Ausgaben für Pendelkosten (LZA-Vordrucke vorhanden) Zusammenfassung von Ausgaben zu einem Sammelbeleg nur, wenn Zahlungsdaten identisch

48 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnkostenzuschuss Normalförderung Anlage Liste aller LKZ-Ausgaben, die in der AE geltend gemacht werden Lohnkostenzuschuss Intensivförderung

49 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Einnahmebelege Im HKR oder ERP-System abgerufene Mittel gelten als Einnahmen. Auch darüber müssen Sie Belege anlegen. Einnahmebelege sind das Gegenstück zu den Ausgabebelegen und ähnlich aufgebaut. Erfassung eines Belegs mit den Bundesmitteln und eines Belegs mit den ESF-Mitteln (eine Einnahme = zwei Belege). Aufteilung der Mittel auf Bund und ESF gem. Interventionssatz.

50 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Neue Anforderungen der Prüfstelle an das Belegwesen Für alle Ausgaben, die keine Personalausgaben sind, gilt: Künftig sind zahlungsbegründende Unterlagen einzuscannen und bei den entsprechenden Ausgabebelegen hochzuladen (z. B. Fahrkarten bei den Mobilitätsausgaben, Rechnungen, Zahlungsbelege.) Forderung der ESF-Prüfbehörde, damit die kurzen Prüffristen der Kommission eingehalten werden können.

51 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Übergangslösung bis ZUWES II Erfassung nur der folgenden Ausgaben: Betriebsakquisiteur (Gehalt, Qualifizierung) Coach (angestellt) Coach (Vergabe) LKZ Normalförderung LKZ Intensivförderung Erklärung der übrigen Ausgaben erst nach der Migration Die erste AE in der Anfangsphase wird nicht vor Ende Juli von Ihnen erwartet. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben ("Neuigkeiten").

52 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

53 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ausblick Übergangslösung Die AE in der Übergangszeit erfolgt über Excel-Dateien. Werden noch in ZUWES zum Download zur Verfügung gestellt Upload der ausgefüllten Dateien durch ZE in ZUWES

54 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Excel-Dateien ähnlich wie die ursprünglich vorgesehenen csv-Dateien, jedoch vorformatiert zur einfacheren Befüllung durch ZE. Werden nach Prüfung durch Sachbearbeiter BVA nach der Migration in ZUWES II importiert, soweit sie fehlerfrei sind. Bitte nutzen Sie für je Ausgabeposition eine eigene csv-Datei. Beispiel:

55 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Mit jeder AE sind folgende Unterlagen hochzuladen: BAK bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck) Coach: Übersicht der Teilnehmenden (Vordruck) Berechnung des förderfähigen Anteils (Vordruck)  bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck)   Weitere Informationen hierzu werden im Leitfaden veröffentlicht

56 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Stichproben durch das BVA Aus jeder AE wird ein TN mittels Stichprobe durch Ihren Sachbearbeiter gezogen. Zu diesem TN werden folgende Unterlagen angefordert: Bestätigung der persönlichen Voraussetzungen anhand der Vorlage „LZA_Förderfähige_Zielgruppe.docx“ Förderplan anhand der Vorlage „LZA_Förderplan.docx“ Antragsprüfvermerk mit Berechnung des JC zum monatlichen Festbetrag LKZ Bewilligungsbescheid an AG (Verfügung)

57 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Stichproben durch das BVA Arbeitsvertrag (Kopie) Anmeldung zur Sozialversicherung (Kopie) Vermerk des JC zum tariflichen oder ortsüblichen Entgelt anhand der Vorlage „LZA_Ermittlung_Entgelt_TN.docx“ Gehaltsnachweis / Lohnjournal Nachweis des AG über Auszahlung an AN / SV (Kopie) Prüfvermerk über geprüfte Belege je Ausgabenerklärung anhand der Vorlage „LZA_Prüfvermerk_zur_Ausgabenerklärung.docx“ Sie erhalten eine entsprechende Mail Ihres Sachbearbeiters und reichen bitte auf dem Postweg entsprechende Kopien der o. g. Dokumente ein.

58 Rolle des JC ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Projektantrag LZA Rechtsbehelfsverzicht Bestandskräftiger Bescheid Einstellung / Qualifizierung BAK Einstellung / Vergabe Coach TN-Suche und Akquise AG Weiterleitung LKZ an AG durch JC / TN Quali u. Mobi Belegwesen/ Ausgabenerklärung/ZN und VN Berichtswesen

59 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Berichtswesen Ein Berichtswesen der Jobcenter ist erforderlich, damit die Finanzierung durch die EU erfolgt und zusätzliches Datenmaterial für die Projektbegleitung und Evaluation vorliegt. Die Inhalte des Berichtswesens ergeben sich aus EU-Verordnungen und aus Punkt 7.12 der Förderrichtlinie LZA Wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens sind Teilnehmerdaten. Für die Projektbegleitung und Evaluation werden weitere Daten teilnehmerbezogen erhoben. Darüber hinaus gibt es Daten, die programmbezogen erhoben werden.

60 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Teilnehmerbezogene Daten Erforderlich : Einverständniserklärung des Teilnehmers Grundlage für die Erhebung von Teilnehmerdaten: Teilnehmerfragebogen, ausschließlich in ZUWES zu befüllen  Perspektive: Wegen Migration von ZUWES erst 2016 möglich. Grundlage für die Erhebung weiterer teilnehmerbezogener Daten des Programms LZA: erweiterter Teilnehmerfragebogen, ausschließlich in ZUWES zu befüllen  Perspektive: Wegen Migration von ZUWES erst 2016 möglich. Übergangslösung: Befindet sich in Abstimmung zwischen EU und BMAS hinsichtlich Datenschutz weitere teilnehmerbezogene Daten können von den JC erst 2016 in ZUWES eingepflegt werden. Datenhaltung in Vorsystemen ist den Jobcentern überlassen. In 2015 sind Daten in ZUWES kumuliert zu erfassen und zu berichten

61 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Auswirkungen des Berichtswesens auf die Finanzierung der EU Auswirkungen auf die Finanzierung der EU können sich bei fehlenden Teilnehmerdaten oder bei der Verfehlung von Zielwerten des Förderprogramms ergeben: Ausgaben für Teilnehmer werden von der EU nicht erstattet, soweit Teilnehmerdaten fehlen. Gleiches gilt, wenn die rot markierten Fragen im Teilnehmerfragebogen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt werden. Die erforderlichen Teilnehmerdaten ergeben sich aus Anlage I der Verordnung 1304/2013 und Anlage III der Verordnung 480/2014. Ferner gibt es programmbezogene Indikatoren mit Zielwerten, deren Verfehlung zu einer Kürzung der Erstattung der EU an die Bundesrepublik Deutschland führen kann (sanktionsbewehrte Indikatoren).

62 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Einwilligungserklärung_TN.docx Fragebogen_TN.docx Fragebogen_JC.docx

63 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung Bei den sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende zwei Punkte:  Anzahl und Anteil der Langzeitarbeitslosen gemäß gesetzlicher Definition nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 7.540) / 2+3 (Zielwert 2.056) Hinweis: Bei ESF Maßnahmen zählen unter 25 Jährige, die länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind bereits als langzeitarbeitslos Anzahl und Anteil der Migranten/innen incl. der in Deutschland anerkannten Minderheiten nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 5.842) / 2+3 (Zielwert 311) Migrant: Teilnehmende oder Eltern sind nicht in Deutschland geboren und oder später zugewandert oder ausländischer Herkunft Anerkannte Minderheit: Sinti, Roma, Friesen, Sorben, Dänen

64 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung Bei den nicht sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende Punkte:  Anzahl und Anteil der über 54-Jährigen nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 6.848) / 2+3 (Zielwert 2.248) Anzahl der arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert ) / 2+3 (Zielwert 6.852) Langzeitarbeitslose (über 2 Jahre) über 27 Jahre und ohne verwertbare/abgeschlossene Berufsausbildung, die nach einem mindestens sechsmonatigen Coaching innerhalb von 6 Monaten nach dem Coaching in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert wurden. Anzahl Betriebsakquisiteure nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 525) / 2+3 (Zielwert 154)

65 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Kennzahlen gem. Förderrichtlinie Anzahl Betriebsakquisiteure Art der besetzten Stellen Art des Arbeitsvertrages (befristet, unbefristet) Umfang der Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit: 20-25,9 Std.; 26-29,9 Std.; ab 30 Std.) Art der Förderung (Intensivförderung, Normalförderung) Beschäftigungsdauer in Monaten (gerundet) und Tagen (spitz) Coaching je Teilnehmer (Stunden/Minuten je Teilnehmer) Teilnehmerabbruch (Abbruch durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)

66 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Geförderte arbeitsplatzbezogene Qualifizierung (Mehrfachnennung möglich) Kaufmännisch Handwerklich Gewerblich Technisch Dienstleistend Gesundheitlich Naturwissenschaftlich Sonstiges

67 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Geförderte Qualifizierungen zu Grundkenntnissen (Mehrfachnennung möglich) Lesekompetenz Wortbildung und Rechtschreibung Alltagsmathematik Orientierung in der Arbeitswelt Computer als Arbeitsmittel nutzen Bewerbungen verfassen Sonstiges

68 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Höhe des Lohnkostenzuschusses monatliche Höhe LKZ je Teilnehmendem in der Einstiegs-/Stabilisierungs-/Leistungsphase Gesamtsumme tatsächlich gezahlter LKZ (am Ende der Förderung zu erheben) Höhe des Arbeitsentgelts regelmäßiges AG-Brutto zu Beginn der Förderung regelmäßiges AG-Brutto in der Nachbeschäftigungsphase Betriebsgröße Anzahl der Arbeitnehmer

69 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Wirtschaftszweige / Branchen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (z.B. UNO, WCO oder die EG)

70 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Weitere Unterstützungsleistungen von Seiten Dritter beispielsweise: Landesprogramme Leistungen der Kommune

71 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Berichtstermine 1. Berichtstermin 30. September 2015 Sowie nach weiteren drei Monaten (31. Dezember 2015) In 2016: 31. März 30. Juni 30. September 31. Dezember Danach halbjährlich zum und d.J.

72 Publizitätsvorschriften
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Publizitätsvorschriften Förderung von Bund und ESF = Verpflichtung, die Förderung nach außen zu kennzeichnen und sichtbar zu machen Betonung der Rolle der EU Gewährleistung der Transparenz der Mittelverwendung Nutzung der Wort-Bild-Marken / Logos des BMAS und der EU Missachtungen können zu Rückforderungen führen.

73 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Öffentlichkeitsarbeit Neuigkeiten Ihr Kontakt Pro­gramm zum Ab­bau von Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit Ser­vice Hot­line : Fax :

74 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Haben Sie Fragen?

75 ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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