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BMWi-Innovationsgutscheine Richtlinie vom 1. August 2011

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Präsentation zum Thema: "BMWi-Innovationsgutscheine Richtlinie vom 1. August 2011"—  Präsentation transkript:

1 BMWi-Innovationsgutscheine Richtlinie vom 1. August 2011

2 Richtlinie BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
Richtlinie vom 1. August 2011 (veröffentlicht im BAnz Nr. 118 S ff. am 9. August 2011). Gültig bis 8. August 2016. Die Richtlinie BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen vom 6. April 2010 (BAnz S ff.) und die Richtlinie zum Programm für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz (VerMat) vom Dezember 2008 treten außer Kraft. mehr Infos:

3 Neue Dachmarke go-Inno
Projektträger Förderprogramm: BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen Förderprogramm: BMWi-Programm für die Beratung von KMU zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz seit 09. August 2011 in Kraft Förderprogramm BMWi-Innovationsgutscheine go-Inno Modul Innovationsmanagement go-innovativ Innovationsberatung zur Professionalisierung Ihres Innovationsmanagements Modul Rohstoff- und Materialeffizienz go-effizient Beratung zur rentablen Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz in Ihrem Unternehmen

4 Zielsetzung des Förderprogramms go-Inno
Zwei Module: Erhöhung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit go-innovativ PT: EuroNorm GmbH Rentable Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz go-effizient PT: Deutsche Materialeffizienzagentur demea

5 Positive Effekte Qualifizierte Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sowie bei der rentablen Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz. Senkung des Risikos von Fehlentwicklungen oder Fehlentscheidungen im Unternehmen. Rohstoff- und Materialverbrauch können schnell und effektiv gesenkt werden. Kein Antragsverfahren für die beratenen Unternehmen, autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen den Verwaltungsaufwand, die Beratung kann sofort starten. BMWi-Innovationsgutscheine mindern die Beratungskosten um Prozent.

6 Modul Innovationsmanagement – go-innovativ
Vorbereitung und Umsetzung von technischen und technologischen Innovationsvorhaben (neue Produkte oder technische Verfahren). Schaffung der internen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von Innovationsvorhaben. Minderung der technischen und wirtschaftlichen Risiken, die mit Produkt- und Verfahrensinnovationen verbunden sind. Senkung von Transaktionskosten bei Technologiekooperationen.

7 Modul Rohstoff- und Materialeffizienz – go-effizient
Möglichkeiten zur Verringerung des Rohstoff- und Materialeinsatzes erkennen, in der Produktion oder bei der Produktkonstruktion. Genaue Lokalisierung der Einsparpotenziale und Beschreibung von Maßnahmen zu deren Erschließung. Anregung zu kontinuierlichen Anstrengungen für eine Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz. Unterstützung von Recyclingaktivitäten.

8 Was wird gefördert? go-innovativ
Innovationsberatung – einfach und schnell! Förderung von externen Management- und Beratungsleistungen. Unterstützung bei der Vorbereitung von Produktinnovationen bzw. Einführung technischer Verfahrensinnovationen. go-innovativ - Beratungsmodell Die Idee – Potenzialanalyse (Dauer max. 3 Monate) Machbarkeitsstudie Das Konzept – Vertiefungsberatung (Dauer max. 12 Monate) Realisierungskonzept Die Umsetzung – Vertiefungsberatung Projektmanagement Innovationsberatung erfolgt nur durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.

9 Was wird gefördert? go-effizient
Beratung zur rentablen Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz schnell, effektiv und kostensparend! go-effizient – Beratungsmodell Potenzialanalyse (Dauer max. 3 Monate) z.B. quantitative Stoffstromanalyse, Ermittlung innerbetrieblicher Materialverluste, betriebswirtschaftliche Betrachtung der resultierenden Einsparpotentiale, abschließende Darstellung und Bewertung von Möglichkeiten zur Realisierung von Einsparpotenzialen Vertiefungsberatung (Dauer max. 9 Monate, bzw. 2 Jahre bei Teilberatungen) z.B. Detailplanung unternehmensspezifischer Maßnahmen, Beratung über Möglichkeiten einer staatlichen Förderung und andere Finanzierungsquellen, fachliche Begleitung während der Umsetzungsphase Die Beratung erfolgt nur durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen.

10 Wie wird gefördert? go-innovativ
Deckung von 50 Prozent der Ausgaben für die Innovationsberatung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Kleine Unternehmen zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Leistungsstufe max. Tagewerke max. Wert Potenzialanalyse 10 TW 5.500 Euro Vertiefungsberatung Realisierungskonzept 25 TW Euro Projektmanagement 15 TW 8.250 Euro Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig.

11 Wie wird gefördert? go-effizient
Deckung von 50 Prozent der Ausgaben für die Beratung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Unternehmen zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Leistungsstufe max. Dauer max. Wert Potenzialanalyse 3 Monate Euro Vertiefungsberatung 9 Monate PA + VB = Euro in mehreren Teilberatungen zwei Jahre PA + ∑VB = Euro Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig.

12 Die BMWi-Innovationsgutscheine – go-innovativ
Unternehmen können jährlich höchstens fünf Gutscheine mit einem Förderwert von max Euro in Anspruch nehmen. Entscheidungsfrist 2 Monate bis Vertragsabschluss (Verfallsdatum Gutschein). Ausgabe von BMWi-Innovationsgutscheinen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen. Übersicht unter

13 Die BMWi-Innovationsgutscheine – go-effizient
Ein Unternehmen kann innerhalb von drei Jahren nur eine Beratung nach Leistungsstufe 1 in Anspruch nehmen (Potenzialanalyse). Entscheidungsfrist 2 Monate bis Vertragsabschluss (Verfallsdatum Gutschein). Ausgabe von BMWi-Innovationsgutscheinen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen. Übersicht unter

14 Begünstigte Unternehmen – go-innovativ
weniger als 100 Beschäftigte Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. Euro Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial Unternehmen mit Sitz in Deutschland

15 Begünstigte Unternehmen – go-effizient
weniger als 250 Beschäftigte Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanz von höchstens 43 Mio. Euro Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe mit Sitz in Deutschland bei besonders innovativen und risikoreichen Ansätzen auch Unternehmen mit weniger als Beschäftigten (in diesem Fall ist eine Vorabprüfung durch den Projektträger Pflicht!)

16 Qualitätssicherung im Programm
optionale Vorabprüfung der Vorhabensbeschreibung durch die Projektträger Qualitätsstandards als Leitbild und Handlungsverpflichtung für die in go-innovativ / go-effizient tätigen Berater und Beraterinnen Teilnahme an den Beraterschulungen obligatorisch Unterstützung durch die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung (Prozesssicherheit, Expertenwissen, interne Audits)

17 Ansprechpartner Förderberatung des Bundes www.foerderinfo.bund.de
Projektträger des BMWi für go-innovativ EuroNorm GmbH, Stralauer Platz 34, Berlin Projektträger des BMWi für go-effizient Deutsche Materialeffizienzagentur demea in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Steinplatz 1, Berlin Programmbotschafter für go-innovativ F.A.Z.-Institut, Innovationsprojekte Mainzer Landstraße 199, Frankfurt am Main

18 Wir freuen uns auf Ihre Anfrage Autorisiertes Beratungsunternehmen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Daimlerstr Gosheim 07426/


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