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Veröffentlicht von:Liutbert Ehle Geändert vor über 10 Jahren
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Einführung in das juristische Denken und Arbeiten
Prof. Dr. Stephan Weth
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§ 1. Einige Fälle zum Einstieg
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1. Susi Sausewind § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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Fall 1: Susi Sausewind Sie sind Anwalt/Anwältin
Fall 1: Susi Sausewind Sie sind Anwalt/Anwältin. Die Klientin Ihres ersten Termins am Vormittag entpuppt sich als die 20- jährige flott gekleidete Susi Sausewind. Sie bitten diese höflich sich zu setzen und zu berichten, was sie herführt, als Susi Sausewind in Tränen ausbricht und etwas stammelt, von dem Sie die Begriffe „Sachbearbeiterin“, „ Verlag“, „zu kurze Röcke“, „fieser Chef“ und „Kündigung“ verstehen. Dann schaffen Sie es, Susi Sausewind folgendes Schreiben aus der zitternden Hand zu fischen: § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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„Sehr geehrte Frau Sausewind, Sie wurden von mir bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass Sie sich anders zu kleiden haben. Durch das Tragen ihrer viel zu kurzen Röcke und engen Oberteile gefährden Sie den Betriebsfrieden besonders unter den männlichen Mitarbeitern. Da Sie sich bezüglich dieses Themas uneinsichtig gezeigt haben, bleibt mir nichts anderes Übrig, als das Arbeitsverhältnis umgehend zu beenden. Mit freundlichen Grüßen Meier (Personalchef)“ § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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Susi Sausewind ist total verzweifelt, sieht Sie aus verweinten Augen an und fragt: Was soll bloß aus mir werden? § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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II. Der Bierkutscher Fall 2: Der Bierkutscher Hans Hopfen (H) ist seit 17 Jahren Verkaufsfahrer bei einer großen saarländischen Brauerei. Er hat stets zur Zufriedenheit seines Arbeitgebers gearbeitet. Am erhält H folgendes Schreiben: § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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„Sehr geehrter Herr Hopfen, ab morgen, Donnerstag, den 12. 04
„Sehr geehrter Herr Hopfen, ab morgen, Donnerstag, den , verzichten wir auf Ihre Mitarbeit. Bei Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass Sie lediglich aufgrund mündlicher Absprachen bei uns tätig geworden sind. Da also kein Vertrag zwischen uns besteht, müssen wir Sie nicht weiterbeschäftigen. Für den Fall, dass dennoch ein Arbeitsverhältnis bestehen sollte, kündigen wir hiermit rein vorsorglich den Arbeitsvertrag. § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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Bei uns sind – in letzter Zeit gehäuft – Beschwerden von Kunden über Sie eingegangen. Bemängelt wird vor allen Dingen Ihr äußerst unfreundliches Verhalten. Aus diesem Grunde ist für uns eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Ihnen nicht zumutbar. Für Ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute. Ihre Brauerei.“ H sucht einen Rechtsanwalt auf. Was wird dieser tun? § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 2 Abs. 1 NachwG Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: ...... § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 102 Abs. 1 BetrVG Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 1 Abs. 1 KSchG Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 23 Abs. 1 S. 3 KSchG In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden, gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat; ..... § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 4 S. 1 KSchG Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 7 KSchG Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt. § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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III. Die Katze Fall 3: Die Katze Susi Sausewinds Katze Mimi (ein Geschenk ihres sehr früh verstorbenen Ehemannes) wird bei einer ihrer täglichen Mäusejagden von Ronny Raser angefahren, der aufgrund eines Telefongesprächs mit dem Handy kurzzeitig vom Straßenverkehr abgelenkt war. Die Katze muss aufgrund ihrer Verletzungen operiert werden und Susi möchte die Kosten dafür von Ronny ersetzt bekommen. Ronny sieht das nicht ein, er meint, da die Kosten das Doppelte des Anschaffungspreises für eine neue Katze betragen, sei er nur zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet. Wer hat Recht? § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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IV. Max und Moritz Fall 4: Max und Moritz Max und Moritz kennt ja jeder, aber hat sich denn schon mal jemand überlegt, wie deren Streiche rechtlich zu beurteilen sind? Opfer ihres ersten und zweiten Streiches ist Witwe Bolte, zu deren Besitz drei Hühner und ein Hahn gehören. Diese Hühner finden im ersten Streich ihren Tod, nachdem sie einen von Max und Moritz ausgelegten Köder fressen und sich mit den Schnüren im Apfelbaum verfangen. § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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Witwe Bolte, vom Tod ihrer Hühner tief betrübt, brät im zweiten Streich die Hühner. Während sie jedoch im Keller Sauerkohl holt, angeln Max und Moritz die zubereiteten Hühner über den Kamin aus der Pfanne. Wie haben sich die beiden strafbar gemacht? § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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§ 2. Wozu sind Vorlesungen nütze?
§ 2. Wozu sind Vorlseungen nütze?
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§ 3. Wozu braucht der Jurist Schlüsselkompetenzen?
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§ 4. Mein Weg in den Beruf § 4. Mein Weg in den Beruf
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I. Wie werde ich ein guter Jurist?
Wie werde ich überhaupt Jurist? Warum überhaupt Jurist werden? Ist das ein spannender Beruf? Habe ich überhaupt Berufsaussichten oder ist das der sichere Weg in die Arbeitslosigkeit? Welche Voraussetzungen muss ich haben um ein guter Jurist zu werden? Wie kann ich feststellen, ob ich zum Jurist geeignet bin? Wie sieht das Studium in Saarbrücken aus, wie ist es aufgebaut, warum in Saarbrücken studieren? § 4. Mein Weg in den Beruf
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1. Juristerei ein spannender Beruf?
Mit Sicherheit: JA ! Und auch das Studium ist alles andere als trocken! § 4. Mein Weg in den Beruf
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2. Betätigungsfelder des Juristen
Rechtsanwälte Richter/ Staatsanwälte Verwaltung Wirtschaft Sonderfelder: etwa Presse, Rundfunk § 4. Mein Weg in den Beruf
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Und was machen Juristen?
Sie beurteilen die unterschiedlichsten Fallkonstellationen daraufhin, ob hier nach Recht und Gesetz gehandelt wurde bzw. wie sie so gestaltet werden können, dass sie mit Recht und Gesetz vereinbar sind. § 4. Mein Weg in den Beruf
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3. Wie werde ich Jurist? Abitur Studium idR ca. 8-9 Semester 1. Examen
Referendariat (2 Jahre) 2. Staatsexamen – Befähigung zum Richteramt § 4. Mein Weg in den Beruf
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4. Wie kann ich feststellen, ob ich zum Jurist geeignet bin?
Umgang mit Sprache lieben Sich ausdrücken können Sprechen können Spaß mit Menschen umzugehen! Praktikum bei einem Anwalt Zu Gericht gehen Mit Juristen sprechen § 4. Mein Weg in den Beruf
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5. Warum in Saarbrücken studieren?
Was zeichnet Saarbrücken aus? franz. Recht studieren (Doppelstudium) Europakompetenz Europainstitut Internet-Kompetenz Wahlfachgruppen Schlüsselqualifikationen § 4. Mein Weg in den Beruf
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Grundstudium (1.-6. Semester) → 18 SWS pro Semester → am Ende des Semester eine Klausur pro Veranstaltung → Für jede bestandene Klausur gibt es Leistungspunkte (siehe Vorlesungsverzeichnis) → Pro Semester: 36 LP → Ende des Studienjahres: 72 – 50 LP Bestanden 49 – 40 LP Nachklausuren ab 39 LP Jahr wiederholen § 4. Mein Weg in den Beruf
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Einführung in das juristische Denken und Arbeiten 4 LP BVR 10 LP
Bsp.: Erstes Semester Einführung in das juristische Denken und Arbeiten LP BVR LP AG BVR 4 LP Strafrecht 6 LP AG Strafrecht 4 LP Staatsrecht I 6 LP Rechtsdurchsetzung 2 LP _______ 36 LP § 4. Mein Weg in den Beruf
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Vertiefungsstudium (7. + 8
Vertiefungsstudium ( Semester) → Vorbereitung aufs Examen Wahlfachstudium ( Semester) → 7 Wahlfachgruppen → Was einen besonders interessiert § 4. Mein Weg in den Beruf
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6. Wie werde ich ein guter Jurist?
Spaß an der Materie Fleiß Engagement gewisse Erfahrung laufende Aktualisierung des Wissens § 4. Mein Weg in den Beruf
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II. Berufschancen für Juristen
Viele Betätigungsfelder Richter ( zum ) Staatsanwälte (5 122 zum ) Rechtsanwälte ( zum ) Notare (8 341 zum ) Verwaltung Wirtschaft § 4. Mein Weg in den Beruf
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Sonderfelder: etwa Presse und Rundfunk
Universität Politik Auswärtiges Amt Sonderfelder: etwa Presse und Rundfunk § 4. Mein Weg in den Beruf
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III. Zu Sinn und Unsinn des juristischen Studiums
§ 4. Mein Weg in den Beruf
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§ 5. Begriffe und Grundlagen
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I. Rechtswissenschaft § 5. Begriffe und Grundlagen
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1. Definition Aufgabe der Rechtswissenschaft ist die Erforschung des Rechts mit dem Ziel der erläuternden Darstellung und Kritik durch Interpretation (Auslegung) und Argumentation → Horn, Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie, Rn. 40 § 5. Begriffe und Grundlagen
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2. Rechtsgebiete Öffentliches Recht → regelt, das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt einzelnen Privatrechtssubjekten Privatrecht → regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander Strafrecht → kein eigenes Rechtsgebiet, sondern Teil des öffentlichen Rechtes § 5. Begriffe und Grundlagen
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II. Rechtsquellen Europarecht Grundgesetz Formelle Gesetze
Rechtsverordnungen und Satzungen Landesverfassung Formelle Landesgesetze Landesverordnungen und -satzungen § 5. Begriffe und Grundlagen
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Fall 5: Der Arbeitgeber Ulf Ungleich zahlt seinen männlichen Arbeitnehmern 20€ pro Stunde, den weiblichen bei gleicher Arbeit hingegen nur 15€. Ist dies zulässig? § 5. Begriffe und Grundlagen
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Artikel 157 Abs. I, II AEUV (1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher. (2) Unter "Entgelt" im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt. § 5. Begriffe und Grundlagen
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Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet , a) dass das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Maßeinheit festgesetzt wird, b) dass für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist. § 5. Begriffe und Grundlagen
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Exkurs: Europarecht Es gibt primäres und sekundäres Europarecht
Exkurs: Europarecht Es gibt primäres und sekundäres Europarecht. Primäres: Verträge samt Ergänzungen sowie die Charta der Grundrechte (Art. 6 I EUV) Sekundäres: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen (Art. 288 AEUV) § 5. Begriffe und Grundlagen
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Artikel 3 III GG (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. § 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 7 AGG (1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam. (3) Eine Benachteiligung nach Absatz 1 durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten. § 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 1 AGG Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. § 5. Begriffe und Grundlagen
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(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 6 I AGG (1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, 3. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. § 5. Begriffe und Grundlagen
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Fall 6: Diplomjurist Heribert Überschlau sucht dringend einen Job um seine BaföG-Schulden zurückzahlen zu können. Er schließt daher mit Karl Knausrig, welchem die Zwangslage des H bekannt ist, einen Arbeitsvertrag. In diesem wird eine Vergütung von 3€ pro Stunde vereinbart ist. Ist diese Vereinbarung wirksam? § 5. Begriffe und Grundlagen
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Fall 7: Gisela Gaumenfreude will im Supermarkt um die Ecke die Zutaten für ihr Abendessen einkaufen. Als sie am Gemüsestand gerade Tomaten aussuchen will, rutscht sie auf einem auf dem Boden liegenden nassen Salatblatt aus und stürzt. Dabei bricht sie sich den Arm, was zu Behandlungskosten iHv 1500 € führt. Kann G diese Kosten vom Inhaber des Supermarktes (I) ersetzt verlangen? § 5. Begriffe und Grundlagen
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Fall 8: Thea Tollpatschig ist als Küchenhilfe im Restaurant „Zum singenden Krokodil“ beschäftigt. Beim allabendlichen Putzen der Küchengeräte fasst sie versehentlich auf eine gerade erst abgeschaltete Herdplatte und verbrennt sich aufgrund der noch enormen Restwärme die Handfläche. Sofort möchte sie die Hand mit einer Brandsalbe versorgen und einen Verband anlegen. Es befindet sich allerdings im ganzen Restaurant kein Erste-Hilfe Kasten, so dass Thea zur nächsten Apotheke fahren muss um die Sachen zu besorgen. Thea möchte nun wissen, ob es nicht eine Norm gibt, die anordnet, dass eine Erste-Hilfe Ausstattung vorhanden sein muss. § 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 4 Abs. 5 Arbeitsstättenverordnung Der Arbeitgeber hat Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. § 5. Begriffe und Grundlagen
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Fall 9: Der Landtag des Saarlandes hat ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen, welches in § 2 I Nr. 7 NRSchG grds. das Rauchen in Gaststätten verbietet. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. Ali Baba betreibt eine Shisha Bar im Herzen von Saarbrücken und müsste, damit überhaupt noch in seiner Bar geraucht werden darf einen eigenen Raucherraum einrichten. Er befürchtet dadurch aber erhebliche Umsatzeinbußen, da fast keine Gäste seine Bar besuchen, die nicht rauchen wollen. Er wendet sich daher an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit der Beschwerde, dass die Regelungen des NRSchG sein Grundrecht aus Art. 44 SVerf (Gewerbefreiheit) verletzen. Ist die Verfassungsbeschwerde begründet? § 5. Begriffe und Grundlagen
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Art. 44 SVerf (Vertrags-und Gewerbefreiheit)
Vertragsfreiheit und Gewerbefreiheit sind nach Maßgabe der Gesetze gewährleistet. Jeder Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung ist unzulässig. § 5. Begriffe und Grundlagen
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Fall 10: Lutz Laufwütig ist ein bekennender Nudist, für den es nichts Schöneres an einem sonnigen Sonntag gibt, als nackt durch Saarbrücken zu joggen. Bei einer seiner Lauftouren sehen ihn die beiden Polizisten Rolf Recht und Olaf Ordnung. Sie halten L an und verbieten ihm nackt weiterzujoggen. Olaf Ordnung gibt ihm eine Sporthose, die er zufällig im Auto hat, mit der formell ordnungsgemäßen Aufforderung sich diese anzuziehen. L fragt sich, ob er dieser Aufforderung nachkommen muss oder er auch einfach nackt weiterlaufen darf. § 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 8 Abs. 1 SPolG (1) Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die §§ 9 bis 40 die Befugnisse der Polizei besonders regeln. § 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 4 Abs. 1 SPolG (1) Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
§ 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 118 OWiG (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. § 5. Begriffe und Grundlagen
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Fall 11: Dagmar Dobermann wohnt in Friedrichsthal und ist stolze Besitzerin eines deutschen Schäferhundes, für den sie auch immer brav Hundesteuer gezahlt hat. Aufgrund einer schweren Augenerkrankung, verlor Frau Dobermann ihr Augenlicht und hat ihren Liebling daher zum Blindenhund ausbilden lassen. Da sie auch keiner Arbeit mehr nachgehen kann und jeden Cent dringend benötigt, ist es ihr nicht mehr möglich die teure Hundesteuer zu zahlen. Da sie auf ihren Hund aber angewiesen ist, möchte sie nun wissen, ob es nicht eine Regelung gibt, die besagt, dass Blindenhunde von der Steuer befreit werden. § 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 4 Hundesteuersatzung der Stadt Friedrichsthal
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für ... f) Blindenführhunde, ... § 5. Begriffe und Grundlagen
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III. Zum Aufbau von Rechtsnormen
§ 5. Begriffe und Grundlagen
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1. Allgemeines Rechtsnorm = Tatbestand + Rechtsfolge
Tatbestand: Voraussetzungen dafür, dass die Regelungswirkung eintritt Rechtsfolge: Regelungswirkung d.h. „wenn... (Tatbestand), dann...(Rechtsfolge)“ § 5. Begriffe und Grundlagen
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Bsp: § 823 Abs. 1 BGB Tatbestand:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, Rechtsfolge: ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet § 5. Begriffe und Grundlagen
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2. Normarten Gebots-/ Verbotsnormen Ausnahmevorschriften
(z.B. Rechtfertigungsgründe vgl. § StGB) Ermächtigungsnormen (§ 8 SPolG) § 5. Begriffe und Grundlagen
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Vermutungsregeln (vgl. § 1006 I BGB)
Legaldefinitionen (= gesetzliche Begriffserläuterungen; vgl. „unverzüglich“ § 121 Abs. I S BGB) Fiktionen (d.h. im Gesetz wird eine Tatsache als gegeben oder nicht gegeben festgelegt und so die Anwendung eines Rechtssatzes ermöglicht; vgl. § 97 BGB) Vermutungsregeln (vgl. § 1006 I BGB) § 5. Begriffe und Grundlagen
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3. Erscheinungsformen Bsp.: §§ 138, 826 BGB „gute Sitten“
Generalklauseln Bsp.: §§ 138, 826 BGB „gute Sitten“ §§ 157, 242 BGB „Treu und Glauben“ Blankettnormen Bsp.: § 315a I Nr. 2 StGB Unbestimmte Rechtsbegriffe Bsp.: „Nacht, Dunkelheit“ „Gefahr im Verzug, verwerflich“ § 5. Begriffe und Grundlagen
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§ 6. Juristisches Arbeiten
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I. Subsumtion § 6. Juristisches Arbeiten
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1. Allgemeines Gutachtenstil: Am Anfang steht die Frage und erst danach kommt deren Beantwortung. Urteilsstil: Das Ergebnis steht am Anfang und die Begründung schließt sich an. Also: Genau umgekehrter Aufbau § 6. Juristisches Arbeiten
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2. Begriff der Subsumtion
Subsumtion: Anwendung von Rechtsnormen auf einen bestimmten Sachverhalt → d.h. die Einordnung des Sachverhalts (Untersatz) unter die Norm (Obersatz) § 6. Juristisches Arbeiten
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3. Subsumtionsschema 4 Schritte: (1) Obersatz → Aufwerfen der Subsumtionsfrage (Gegenüberstellung des zu beurteilenden Sachverhalts und der zu prüfenden Rechtnorm) (2) Definitionen → Definitionen der Rechtsnorm § 6. Juristisches Arbeiten
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(4) Schlusssatz/ Ergebnis → Formulieren des gefundenen Ergebnisses
(3) Untersatz → wertende Beurteilung, ob der Sachverhalt ein Unterfall des Tatbestandes ist, d.h. ob der Sachverhalt die Merkmale des Obersatzes aufweist (die eigentliche Subsumtion) (4) Schlusssatz/ Ergebnis → Formulieren des gefundenen Ergebnisses § 6. Juristisches Arbeiten
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Nochmal alle Schritte: Obersatz Definitionen Untersatz
Schlusssatz/Ergebnis § 6. Juristisches Arbeiten
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Bsp. : Stellen Max und Moritz eine Bande iSd § 244 I Nr. 2 StGB dar
Bsp.: Stellen Max und Moritz eine Bande iSd § 244 I Nr. 2 StGB dar? (1) Fraglich ist, ob Max und Moritz eine Bande iSd § 244 I Nr. 2 StGB bilden. (2) Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von im Einzelnen noch ungewissen Taten des Diebstahls verbunden haben. § 6. Juristisches Arbeiten
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(3) Max und Moritz taten sich zusammen um wiederholt zu stehlen
(3) Max und Moritz taten sich zusammen um wiederholt zu stehlen. Allerdings sind sie nur zwei und nicht drei Personen. (4) Damit stellen Max und Moritz keine Bande iSd § 244 I Nr. 2 StGB dar. § 6. Juristisches Arbeiten
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II. Auslegung Vier Auslegungsmethoden: die Auslegung nach dem Wortlaut
die Auslegung nach dem Wortlaut (auch: grammatische Auslegung) die historische Auslegung die systematische Auslegung die teleologische Auslegung § 6. Juristisches Arbeiten
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Exkurs: Konkurrenzregeln
lex specialis derogat legi generali → Das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeinere lex posterior derogat legi priori → Das spätere Gesetz verdrängt das frühere lex superior derogat legi inferiori → Das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedrigere § 6. Juristisches Arbeiten
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III. Analogie Fall 12: Susi Sausewind möchte ihren 30. Geburtstag mit einem großen Grillfest begehen. Während sie noch fleißig Salate schnippelt, beauftragt sie ihren guten Freund Freddy Feuerteufel damit im Garten schon mal den Grill anzuwerfen. Beim Anzünden des Grills entsteht plötzlich ein sehr starker Funkenflug, dem Freddy nicht schnell genug ausweichen kann. Freddy wird daher von einigen Funken getroffen die Löcher in seine nagelneue Windjacke brennen. Freddy möchte nun die Jacke von Susi ersetz haben. Zu Recht? § 6. Juristisches Arbeiten
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Voraussetzungen für eine Analogie Planwidrige Regelungslücke
Vergleichbare Interessenlage § 6. Juristisches Arbeiten
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IV. Teleologische Reduktion
Fall 13: Klein Ida ist fünf Jahre alt und schon jetzt ein musikalisches Genie. Um dies weiter zu fördern möchte ihr ihre verwitwete alleinerziehende Mutter Martha Moll einen Konzertflügel für € schenken. Ist ein solches schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft ohne weiteres möglich? § 6. Juristisches Arbeiten
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Voraussetzungen: Prüfung dahingehend, dass die Norm den Fall erfasst, die Rechtsfolge allerdings nicht passt Prüfung des Zwecks der Norm Welchen Zweck verfolgt die Norm? Ist die Interessenlage, die der Norm zugrunde liegt im zu entscheidenden Fall die Gleiche oder ist sie wesentlich verschieden? § 6. Juristisches Arbeiten
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V. Argumentation § 1. Einige Fälle zum Einstieg
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1. Allgemeines Argumentation sollte immer sachlich sein
Eine genaue Grenze der Sachlichkeit lässt sich nicht angeben Aber es gibt Punkte, die zu vermeiden sind: § 6. Juristisches Arbeiten
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Begründungen von Rechtsfolgen allein vom Ergebnis des Einzelfalles her
Rein faktische Begründungen, auch wenn sie auf sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gestützt werden Ein unmittelbarer Durchgriff auf letzte Werte wie Gerechtigkeit, Billigkeit, Rechtsgefühl oder Vernunft Argumente aus dem „normalen Menschenverstand“ (beruhen häufig auf Vorurteilen) Pense, Methodik der Fallbearbeitung § 6. Juristisches Arbeiten
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2. Argumentationsmittel
argumentum a maiore ad minus argumentum a minore ad maius argumentum a simili argumentum e contrario Umgehungsargument argumentum ad absurdum Argumentation der Sachgerechtigkeit § 6. Juristisches Arbeiten
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VI. Aufbau eines Meinungsstreits
Folgender Aufbau ist zu empfehlen: Meinung 1 Inhalt der Meinung darstellen Argumente für die Meinung nennen Subsumtion auf den vorliegenden Fall § 6. Juristisches Arbeiten
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Inhalt der Meinung darstellen Argumente für die Meinung nennen
Subsumtion auf den vorliegenden Fall Stellungnahme Vergleich der Ergebnisse der verschiedenen Subsumtionen Streitentscheid Begründung § 6. Juristisches Arbeiten
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Fall 14: Trierer Weinversteigerung Isidor besucht seinen Freund Karl bei einer Weinversteigerung. Er weiß jedoch nicht, dass das Handheben die Abgabe eines Gebotes bedeutet. Als Isidor Karl sieht, winkt er seinem Freund zu. Der Versteigerer fasst dies als Angebot des Isidor auf und schlägt ihm ein Fass Wein zu. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? § 6. Juristisches Arbeiten
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§ 7. Lernwege § 7. Lernwege
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§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Vollständiges Erfassen des Sachverhaltes
Der technische Ablauf einer Klausur lässt sich in vier Phasen einteilen: Vollständiges Erfassen des Sachverhaltes Erstellen einer vollständigen Lösungsskizze Niederschrift des Gutachtens Kritisches Durchlesen der eigenen Lösung, Feinschliff § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Fall 15: B betreibt einen kleinen Supermarkt. Er beschäftigt neben einer Bäckereifachverkäuferin und einem Metzgereifachverkäufer zwei Kassiererinnen. Ein Betriebsrat besteht nicht. Da sein Laden floriert und seine Angestellten mit der Arbeit nicht mehr nachkommen, beschließt B eine weitere Kassiererin einzustellen. Seine Entscheidung fällt schließlich auf die D und diese wird zum eingestellt. § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Einige Monate nachdem die D ihre Arbeit aufgenommen hat, erfährt der B durch Zufall am , dass die D wegen Diebstahls im Jahre vorbestraft ist. D hatte in dem vor Abschluss des Arbeitsvertrages ausgehändigten Fragebogen unter der Rubrik „tätigkeitsbezogene Vorstrafen“ eingetragen „keine“. B ist empört und hat Angst, die D könne auch bei ihm in die Kasse greifen. Deshalb stellt er die D noch am selben Tag von der Arbeit frei. § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Nach einigem Überlegen beschließt B am 17. 01
Nach einigem Überlegen beschließt B am , D schnellstmöglich loszuwerden. D ist dagegen der Auffassung, B habe kein Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Was kann B tun? § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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I. Phase 1: Erfassung des Sachverhaltes
§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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1. Erster Arbeitsschritt
sorgfältiges Lesen des Sachverhalts mehrmaliges Lesen (mind. 2 – 3 mal) bis man den Sachverhalt wirklich verstanden hat und bis er einem vertraut ist Ganz wichtig: Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen! § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Bei der Erfassung des Sachverhalts lauern zwei Gefahren:
§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Es können wichtige Sachverhaltsinformationen überlesen werden.
Folge: Es wird an ganz anderer, als der gestellte Fall gelöst; ein gutes Ergebnis ist daraus nicht zu erzielen. Ursachen: Unkonzentriertheit, Hektik endlich etwas zu Papier bringen zu wollen Vermeidungsstrategie: Lesen Sie den Sachverhalt mehrmals sorgfältig. Markieren Sie Informationen, die Ihnen wichtig erscheinen z.B. mit Textmarker. § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Es wird etwas in den Sachverhalt hineingelesen, das gar nicht im Sachverhalt steht (sog. „Sachverhaltsquetschung“) Folge: Auch hier wird ein ganz anderer Fall, als der gestellte, gelöst. Ursache: Viele Studenten wollen den Sachverhalt ihrer Lösung anpassen. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn man einen ähnlichen Fall kennt. Aber auch wenn der Sachverhalt ähnlich gestrickt ist, genügen nur kleine Nuancen im Sachverhalt damit sich die Falllösung komplett ändert. Vermeidungsstrategie: Setzen sie sich objektiv mit dem Fall auseinander. Lösen Sie den Fall der Ihnen gestellt wird! § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Wichtige Punkte von Fall 15:
B (AG) betreibt Supermarkt Kein BR 4 ANer D wird zum eingestellt als Kassiererin B erfährt am , dass D wg Diebstahls vorbestraft ist D hat Einstellungsfragebogen falsch ausgefüllt Am stellt B die D von der Arbeit frei Am beschließt B die D schnellstmöglich loszuwerden D meint, B habe kein Recht zur Beendigung des AV Was kann B tun? § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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2. Zweiter Arbeitsschritt:
Skizze oder Zeittafel erstellen Skizze der beteiligten Personen (insbes. bei vielen beteiligten Personen) Merkzettel, auf dem erste Ideen festgehalten werden § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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05.01.2008 Kenntnis B vom Diebstahl D
Zeittafel zu Fall 15: Einstellung D Kenntnis B vom Diebstahl D Entschluss B die D loszuwerden § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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3. Dritter Arbeitsschritt
Ideenmerkzettel ständig ergänzen. Diesen Ideen wird dann im Rahmen der sorgfältigen Lösung nachgegangen. Auch immer zwei §§ davor und zwei dahinter im Blick haben, oft stehen Ausnahmen oder Sonderregelungen in unmittelbaren Umkreis der Grundnorm (Dunstkreistheorie). § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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4. Vierter Arbeitsschritt
Hier ist die Fallfrage herauszuarbeiten. Diese umgrenzt die Fragestellung, d.h. nicht mehr aber auch nicht weniger ist zu prüfen. Überlegen Sie in Ruhe was eigentlich gefragt ist. Vermeiden Sie unter allen Umständen Erörterungen zu Punkten, die mit der Fragestellung nichts zu tun haben! § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Zu Fall 15: Aus der Fragestellung „Was kann B tun“ ergibt sich, dass hier nicht nur eine Möglichkeit, sondern alle ernsthaft in Betracht kommenden Beendigungs-gründe zu prüfen sind. § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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II. Phase 2: Erstellen einer vollständige Lösungsskizze
§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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1. Vorüberlegungen und Fall 15
Bei Phase 2 und später auch bei Phase 3 ist wichtig: Bilden Sie Schwerpunkte Keine abstrakte Erörterung Gesetzesnormen genau zitieren und vollständig prüfen Gutachtenstil einhalten Meinungsstreite nur, wenn es für die Falllösung darauf ankommt. Gliedern Sie ihr Gutachten. Teilen Sie sich die Zeit ein! § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Welche Beendigungsgründe kommen in Betracht?
Zu Fall 15: Welche Beendigungsgründe kommen in Betracht? Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft § 119 II BGB Außerordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Also wir wissen jetzt: Wir müssen prüfen, ob diese Maßnahmen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Wir müssen uns jetzt die Rechtsgrundlagen zur Beantwortung der Fragen suchen. Wir finden: §§ 123, 119 II, 626 BGB sowie § 1 KSchG § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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2. Was soll die Lösungsskizze enthalten?
Die Anspruchsgrundlagen In einer Klausur wird nach einer Rechtsfolge gefragt Zu Fall 15: Was kann B tun? D.h. wie kann B sich vom Vertrag lösen? Wir müssen also eine Norm finden, die die gewünschte Rechtsfolge deckt. § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Wir müssen also eine Norm finden, die die gewünschte Rechtsfolge deckt
Wir müssen also eine Norm finden, die die gewünschte Rechtsfolge deckt. Zu Fall 15: • § 123 BGB • § 119 II BGB • § 626 BGB • § 1 KSchG § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlagen prüfen, d. h
Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlagen prüfen, d.h. Subsumtion § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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• alle (wichtigen) Anspruchsgrundlagen in Lösungsskizze aufnehmen
Sinn des Gutachtens ist es, den gestellten Fall umfassend zu begutachten Daher gilt: • alle (wichtigen) Anspruchsgrundlagen in Lösungsskizze aufnehmen • richtige Schwerpunkte setzen (fernliegendes nicht ansprechen) • gliedern § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Zu Fall 15: Wie könnte Lösungsskizze aussehen, wenn wir das Vorstehende beachten?
§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Was kann B tun. 1. Anfechten gem. § 123 Abs. 1 1. Alt. BGB a
Was kann B tun? 1. Anfechten gem. § 123 Abs Alt. BGB a. Vorspiegeln falscher Tatsachen (+) b. Irrtum beim Erklärungsempfänger (+) c. Veranlassung zur WE (+) d. widerrechtlich (+) → kurze Begründung in Stichworten e. Arglist (+) Ergebnis (+) § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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2. Anfechten gem. § 119 Abs. 2 BGB 3. Außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB 4. Ordentliche Kündigung gem. § 1 KSchG § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Klares Ergebnis finden
Leser an die Hand nehmen und ihm klar sagen, zu welchem Ergebnis der Verfasser kommt. Ergebnis überprüfen Was würde meine Oma dazu sagen? § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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3. Zusammenfassend zu Phase 2
Anspruchsgrundlage finden Subsumieren alle wichtigen Anspruchsgrundlagen betrachten (Schwerpunktbilden) klares Ergebnis finden Ergebnis überprüfen § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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III. Phase 3: Niederschrift des Gutachtens
§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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1. Theoretische Vorüberlegungen
Zeiteinteilung In der Literatur wird empfohlen, die Hälfte der Zeit soll für die Niederschrift bleiben. Achtung: Probieren Sie das aus! Gutachtenstil § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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• Exakt und knapp formulieren
Formulierungen • Exakt und knapp formulieren → sich auf das für die Beantwortung der Fallfrage wesentliche konzentrieren → Überflüssiges ist falsch • Termini benutzen § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Geben Sie immer einen gegliederten Text ab!
Gliederung Geben Sie immer einen gegliederten Text ab! Schwerpunkte bilden Das ist zugegeben sauschwer und das erfordert Übung! § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Junker gibt 3 Grundregeln: (1) Notwendigkeitsmaxime • Gutachten soll nur Ausführungen enthalten, die notwendig sind. • Kommt es auf rechtliche Streitfrage nicht an → weglassen • Bearbeiter soll kein Lehrbuch schreiben • Lösungsschemata bitte nicht gedankenlos anwenden! § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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(2) Gründliche Auseinandersetzung mit zentralen Problemen
• Es sollen nicht alle Normen gleich intensiv geprüft werden, sondern unproblematisches kurz und problematisches sorgfältig (3) Gute Argumentation • Argumente für eigene Lösung • Nachvollziehbare Argumente § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen
§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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Einige abschließende Tipps
Klausur soll Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer tragen Seiten der Arbeit sollen durchnummeriert sein Ausreichender Korrekturrand (7 cm) Blätter einseitig beschreiben Keine Loseblattsammlung abgeben, Klausur zusammentackern Leserlich schreiben Klausur unterschreiben § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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2. Übung an Fall 15 § 8. Wie löse ich eine Klausur?
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IV. Phase 4: Kritisches Durchlesen der eigenen Lösung und Feinschliff
§ 8. Wie löse ich eine Klausur?
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§ 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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I. Grundlegendes Hausarbeit = vertiefte wissenschaftliche Erörterung der gestellten Fragen anhand der Literatur und Rechtsprechung § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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II. Das Vorgehen § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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1. Phase 1: Erfassung des Sachverhaltes
§ 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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2. Phase 2: Erstellen einer Lösungsskizze
§ 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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3. Phase 3: Auseinandersetzen mit Literatur und Rechtsprechung
§ 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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a. Erster Arbeitsschritt: Erstes Konzept erstellen
Probleme die aufgetaucht sind zunächst in einem Standardlehrbuch nachschlagen Spezielle dort angegebene Fundstellen in Stichpunkten festhalten § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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b. Zweiter Arbeitsschritt: Literaturrecherche
Weiterführenden Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung auf Relevanz für die Fallbearbeitung hin überprüfen Zusätzlich in Kommentaren nachschlagen und wiederum die angegebenen Fundstellen abklappern Wichtige Ausführungen kopieren oder stichpunktartig zusammenfassen § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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c. Dritter Arbeitsschritt:. Vertiefte Auseinandersetzung
c. Dritter Arbeitsschritt: Vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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Sammeln der vertretenen Ansichten
Nachvollziehen der Argumente der einzelnen Ansichten → Konsequenzen der Meinung für den Fall vergegenwärtigen Bilden einer eigenen Auffassung bzw. überlegen wie man den Streit entscheiden will § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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4. Phase 4: Niederschrift des Gutachtens
§ 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
141
5. Phase 5: Kritisches Durchlesen der Lösung und Feinschliff
§ 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
142
III. Formalien § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
143
Die abzugebende Hausarbeit besteht aus mehreren Teilen:
Deckblatt Text der Aufgabe Gliederung Literaturverzeichnis Text der Bearbeitung § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
144
1. Deckblatt Name, Vorname Saarbrücken, den.... Adresse Matrikelnummer Fachsemester Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Prof. Dr Ferienhausarbeit WS (bzw. SoSe)... § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
145
2. Text der Aufgabe Achtung wird nicht von allen Lehrstühlen als Teil der abzugebenden Hausarbeit gefordert! § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
146
3. Gliederung Gutachten muss gegliedert werde
Gliederungspunkte sind gesondert in der Gliederung darzustellen und mit den entsprechenden Seitenzahlen zu versehen § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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Die Gliederung sollte folgendem System folgen: I. 1
Die Gliederung sollte folgendem System folgen: I. 1. (arabische Ziffer) a. aa. (1) (arabische Ziffer) (a) § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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4. Das Literaturverzeichnis
ALLE Werke des Schrifttums, die Sie zur Bearbeitung der Hausarbeit verwendet haben, sind dort anzugeben § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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D.h. angegeben werden müssen: Kommentare Lehrbücher
Monographien (Dissertationen und Habilitationsschriften) Aufsätze Beiträge in Sammelwerken § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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Einzelne Gerichtsentscheidungen Entscheidungssammlungen Zeitschriften
Nicht anzugeben sind: Einzelne Gerichtsentscheidungen Entscheidungssammlungen Zeitschriften § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
151
alphabetisch nach den Nachnamen der Autoren bzw. Herausgeber
Ordnung: alphabetisch nach den Nachnamen der Autoren bzw. Herausgeber Anzugeben ist dabei: Name, Vorname, vollständiger Titel, ggf. Band, Auflage, Erscheinungsort und Erscheinungsdatum. Achtung: Der Verlag ist NICHT anzugeben. § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
152
Lehrbücher und Monographien
Name, Vorname, Titel des Werks, Auflage, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr Brox, Hans/ Walker, Wolf-Dietrich, Allgemeiner Teil des BGB, 34. Auflage, Köln 2010 § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
153
Name, Vorname, Titel des Aufsatzes, Zeitschrift Jahrgang, Anfangsseite
Aufsätze Name, Vorname, Titel des Aufsatzes, Zeitschrift Jahrgang, Anfangsseite Bernhard, Jochen, Holschuld, Schickschuld, Bringschuld – Auswirkungen auf Gerichtsstand, Konkretisierung und Gefahrübergang, JuS 2011, 9 § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
154
Beiträge aus Sammelwerken (z.B. aus Festschriften)
Name, Vorname, Aufsatztitel, in: Name, Vorname (Hrsg.), Buchtitel, Auflage, Ort, Jahr, Anfangsseite des Beitrags Koriath, Heinz, Die Schuldtheorie und der Erlaubnistatbestandsirrtum, in: Jung, Heike/ Luxenburger, Bernd/ Wahle, Eberhard (Hrsg.), Festschrift für Egon Müller, Baden- Baden 2008 § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
155
Kommentare Name, Vorname (des Herausgebers), Titel des Kommentars, Auflage, Ort und Jahr Müller- Glöge, Rudi/ Preis, Ulrich/ Schmidt, Ingrid, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage, München 2011 § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
156
5. Der Text der Bearbeitung
§ 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
157
a. Formalien des Gutachtens im Allgemeinen
Korrekturrand von 7 cm links rechts sowie unten ein Rand von 2 cm, oben ein Rand von 2,5 cm Schriftgröße: 12 Punkte im Text und 10 Punkte in den Fußnoten Zeilenabstand:1, 5 Wichtig: eigenhändige Unterschrift auf der letzten Seite § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
158
b. Fußnoten Fußnoten belegen von Dritten übernommenen Tatsachen und Meinungen Daher ist jede Aussage die nicht ausschließlich von Ihnen stammt mit einer Fußnote und einer entsprechenden Fundstelle zu versehen § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
159
Bücher und Monographien
Nachname des Autors des Lehrbuchs (kursiv gedruckt), Titel des Buches (ggf. ein abgekürztes Titelschlagwort), Gliederungspunkt oder Randnummer Brox/Walker, BGB AT, Rn. 148. § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
160
Kommentare Name der Kommentars/Nachname des konkreten Bearbeiters (kursiv gedruckt), § und Rn. ErfK/Preis, § 611 BGB, Rn. 181. oder Preis, in: ErfK, § 611 BGB, Rn. 181. § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
161
Aufsätze in Zeitschriften
Nachname des Autors (kursiv gedruckt), Zeitschrift und Jahrgang, Anfangsseite und in Klammer dahinter die Zitatseite (falls abweichend) Bernhard, JuS 2011, 9 (10). § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
162
Beiträge aus Sammelwerken
Nachname des Autors (kursiv gedruckt), Kurztitel des Werkes, Anfangsseite und in Klammer dahinter Zitatseite (falls abweichend) Koriath, FS Müller, 357 (359). § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
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Gerichtsentscheidungen
Gericht, Entscheidungssammlung oder Zeitschrift mit Jahr, Anfangsseite und in Klammer dahinter Zitatseite (falls abweichend) OLG Saarbrücken, NJW 2010, (3172). oder OLG Saarbrücken, Urt. v , 4 U /8/10, NJW 2010, 3171 (3172). § 9. Wie erstelle ich eine Hausarbeit?
164
§ 10. Wir üben das Erstellen von Hausarbeiten
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