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Entwurf zum ÖWAV-Merkblatt „Bereitschaftsdienste“ auf kommunalen Abwasseranlagen (Kanalisations- und Kläranlagen) Andreas Unterweger, Gewässerschutz.

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Präsentation zum Thema: "Entwurf zum ÖWAV-Merkblatt „Bereitschaftsdienste“ auf kommunalen Abwasseranlagen (Kanalisations- und Kläranlagen) Andreas Unterweger, Gewässerschutz."—  Präsentation transkript:

1 Entwurf zum ÖWAV-Merkblatt „Bereitschaftsdienste“ auf kommunalen Abwasseranlagen (Kanalisations- und Kläranlagen) Andreas Unterweger, Gewässerschutz Land Salzburg 19. Sprechertagung der ÖWAV Kanal- und Kläranlagennachbarschaften Bruckmühle, Pregarten, 8./9. September 2010

2 Themenüberblick Präambulanz Allgemeines Warum Bereitschaft?
Rechtliche Grundlagen Fachliche Qualifikationen Was muss sofort getan werden, was kann warten? Persönliche Sicherheit im Bereitschaftsdienst Organisation - Diensteinteilung

3 Vorab Dies ist ein ENTWURF für das Merkblatt, der heute und in der Folge diskutiert werden soll/muss Rückmeldungen sind SEHR erwünscht und sollten bis 15. Oktober einlangen bei Herrn Mag. Franz Lehner ,ÖWAV, Marc-Aurel-Straße 5, 1010 Wien

4 Vorab - Beweggründe Ich weiß, was ich letzten Sommer getan habe…
Nachfragen ergaben große Unterschiede und ebenso große Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung von Bereitschaftsdiensten auf Abwasseranlagen

5 Vorab Im Vorfeld wurde beschlossen, konkrete Aussagen zu den Themen
Entgeltzahlungen detaillierte gesetzliche Bestimmungen nicht in das Merkblatt aufzunehmen. Entgeltzahlungen: Es gibt keine allgemein gültigen detaillierten Vorgaben, letztlich ist es eine vertragliche Vereinbarung, die nur generell geregelt ist. Gesetzliche Bestimmungen: Insbesondere Dienstverhältnisse im öffentlichen Dienst bzw. an diesen angelehnte Regelungen basieren auf unterschiedlichen (aber sehr ähnlichen) Gemeindebediensteten-Gesetzen der einzelnen Länder.

6 Erreichbarkeitsdienst Bereitschaftsdienst
Vorab zum letzten Alles beginnt mit der großen Sprachverwirrung. Erreichbarkeitsdienst Bereitschaftsdienst Rufbereitschaft Dienststellenbereitschaft

7 Allgemeines Das Merkblatt beschäftigt sich vor allem mit der Rufbereitschaft (Erreichbarkeitsdienst) Die Rufbereitschaft ist in der Regel in Form einer SMS-Alarmierung über das PLS mit näherer Bezeichnung der Störung installiert

8 Warum Bereitschaft? Hochtechnische Anlagen mit hohem Investitionswert
Hochqualifiziertes Personal erforderlich Aufgaben der Rufbereitschaft: Gewässerverunreinigungen verhindern bzw. abstellen/reduzieren Beeinträchtigung der Reinigungsleistung hintanhalten, die durch den längeren Ausfall von Anlagenteilen verursacht werden können Schäden/Folgeschäden an Bau-, Maschinen- und Elektronikteilen schnell erkennen und ihre Auswirkungen minimieren

9 Warum Bereitschaft? Derartige Schäden verursachen direkte und indirekte Wiederherstellungs- Reparaturkosten Können aber auch zu Gewässerverunreinigungen führen  Schadenersatzforderungen der Fischerei und anderer Nutzer  verwaltungs- und (umwelt)strafrechtliche Folgen

10 Warum Bereitschaft? Dient der Erfüllung wasserrechtlicher Verpflichtungen (Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Anlagen) Vorsorge zur Vermeidung bzw. Beschränkung der Auswirkungen nicht vorhersehbarer Ereignisse Erhöhung der Betriebssicherheit Beitrag zum Umweltschutz

11 Rechtliche Grundlagen
Rufbereitschaft Aufenthalt außerhalb der Dienststelle Telephonisch erreichbar Innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne auf die Anlage gelangen Dienststellenbereitschaft Auf der Dienststelle Betrifft vor allem sehr große Anlagen Anlassbezogen

12 Rechtliche Grundlagen
Arbeitszeitgesetz (AZG, BGBl. 461/1969 idgF) Arbeitsruhegesetz (ARG, BGBl. 144/1983, 1983 idgF) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994 idgF) Diverse Verordnungen dazu Gemeindebedienstetengesetze und deren Verordnungen und Erlässe der einzelnen Länder Kollektivverträge Betriebsvereinbarungen

13 Rechtliche Grundlagen
In den rechtlichen Vorgaben wird geregelt: Maximaler Umfang von Bereitschaftsdiensten Ruhezeiten täglich, Wochenendruhezeiten Grundsätzliche Regelungen zum Entgelt  welche Regelung auch immer zutrifft, es werden mindestens 3 Bedienstete benötigt, um einen ordnungsgemäßen kontinuierlichen Bereitschaftsdienst installieren zu können

14 Fachliche Qualifikation
Alarmmeldungen sind so detailliert, dass (nur) eine entsprechend qualifizierte Fachkraft beurteilen kann, ob die Anwesenheit auf der Anlage erforderlich ist Problemgerechtes Handeln auf der Anlage erfordert, dass Nur entsprechend ausgebildetes Personal herangezogen wird, das vertraut ist mit den Anlagen vorangehend entsprechend eingeschult wird. Vor allem wenn mehrere Anlagen die Rufbereitschaft gemeinsam organisieren

15 Fachliche Qualifikation
Hinweis: ÖWAV-Merkblatt „Personalbedarf für den Betrieb kommunaler Kläranlagen“ Ein gut durchdachter und regelmäßig aktualisierter Alarmplan bringt im Ernstfall wertvollen Zeitgewinn!

16 Was sofort – was kann warten?
Schäden fürs Gewässer Schäden für Dritte Wenn Folgeschäden zu befürchten sind (auch an Anlagenteilen) Später: Keine akuten Schäden für Gewässer, Dritte und/oder Anlagenteile

17 Organisation - Diensteinteilung
Dienstpläne im Einvernehmen mit allen Betroffenen längerfristig erstellen und bekanntmachen Überlegungen für Zusammenarbeit bei der Bereitschaft vor allem bei kleineren Anlagen anstellen

18 Organisation - Diensteinteilung
Dienstanweisung Art der Alarmierung Erforderliche Reaktion darauf Bekanntgabe der telephonischen Erreichbarkeit Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen auf der Anlage Wo ist die persönliche Schutzausrüstung? Dienstfahrzeug? Welche Tätigkeiten darf der Bereitschaftsdienst allein durchführen? Vorgangsweise bei Gewässerverunreinigungen (s. Alarmplan) Dokumentation der Bereitschaftsdiensteinsätze

19 Hintnach Dies ist ein ENTWURF für das Merkblatt, der heute und in der Folge diskutiert werden soll/muss Rückmeldungen sind SEHR erwünscht und sollten bis 15. Oktober einlangen bei Herrn Mag. Franz Lehner, ÖWAV, Marc-Aurel-Straße 5, 1010 Wien

20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!


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