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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

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Präsentation zum Thema: "Verwaltungsgericht Gelsenkirchen"—  Präsentation transkript:

0 Notfallpläne für die Evakuierung von Kunst und Kulturgut
Dipl.-Betriebswirt Werner Völksen Notfallpläne für die Evakuierung von Kunst und Kulturgut VdS-Fachtagung „Schutz von Kunst und Kulturgütern am in Köln

1 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Juristen-Lyrik: Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5 K 1012/85 vom

2 Herkömmliche Brandschutzmaßnahmen:
Nichtbrennbare Baustoffe Niedrige Brandlasten Kleine Brandabschnitte Brandwände, Brandschutztüren und -tore Spezielle Brandmeldeanlagen, die sehr kurze Interventionsmaßnahmen ermöglichen (RAS) Löschanlagen mit spezieller Löschtechnik (z.B. Oxy-Reduct) Wahl der Löschmittel entsprechend dem zu schützenden Gut usw.

3 Die Situation bei Eintreffen der Feuerwehr:
Starke Rauchentwicklung Vollbrand, Hitze Retten, Löschen, Bergen, Schützen - aber wie? Lageerkundung Innenangriff (wenn noch möglich) Außenangriff über Leitergerät Löschmittel: Wasser oder Schaum Lage und Personalkapazität lassen Bergung in dieser Phase nicht zu!

4 das Brandschutzkonzept !
Feuer aus! Wir rücken ab! Hier endet das Brandschutzkonzept ! Zurück bleiben die inzwischen eingetroffenen Mitarbeiter des Museums und schauen sich meist ratlos an.

5 Leitfaden für die Erstellung von
Evakuierungs- und Rettungsplänen für Kunst und Kulturgut Leitfaden VdS 3434 Ziel: Hilfsmittel zur individuellen Gestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände Wie geht man vor?

6 Organisation der Notfallplanung
Phase 1: Bildung des Planungsteams Phase 2: Erarbeitung, Erprobung und Fortschreibung der Notfallpläne Phase 3: Schulung und Training der Mitarbeiter

7 Phase 1: Bildung des Planungsteams
Interner Kreis Vertretung der Leitung Brandschutzbeauftragter Sicherungsbeauftragter IT-Leiter Restaurator Leiter Haustechnik Zusätzliche Fachkompetenz Feuerwehr Polizei Bewachungsfirma Versicherer

8 Phase 2: Erarbeitung, Fortschreibung und Erprobung
der Notfallpläne Schritt 1: Gefährdungsanalyse Schritt 2: Notfallplan (Erarbeitung und Fortschreibung) Schritt 3: Erprobung

9 Schritt 1: Gefährdungsanalyse
Teil 1: Ereignisse Brand und Blitzschlag Naturkatastrophen Einbruch und Diebstahl Vandalismus Überfall Andere von außen kommende Einwirkungen (Gase, Wärme/Kälte, Dampf usw.

10 Schritt 1: Gefährdungsanalyse
Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten Lage des Objektes Art der Einrichtung und Ausstattung Gebäudetechnik Sondernutzungen Nebeneinrichtungen und -nutzer Gefährdungen aus der Nachbarschaft Gefährdungen durch Instandsetzungsarbeiten Gefährdungen durch mangelhafte Wartung und Pflege Lage des Objektes:

11 Schritt 1: Gefährdungsanalyse
Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten Eine Besonderheit bei Kunst und Kulturgut: Objekt-ID Notwendig: Zeitnahe und präzise Aktualisierung Inhalte: - Zustand (geprüft) - Größe und Gewicht - Material - Fotodokument - Eigentumsnachweis

12 Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten
Transportmöglichkeiten Lagerungsort (Standortkontrolle) Lagerungsbedingungen Eigenarten und Gefährdungen

13 Festlegen: Wer macht was?
Phase 2: Erarbeitung, Erprobung und Fortschreibung der Notfallpläne Zeitsektoren V O R dem Schaden WÄHREND des Schadens N A C H dem Schaden Festlegen: Wer macht was?

14 V O R dem Schaden Alarmtafel erstellen Vorhalten von Hilfsmitteln Lagerkapazitäten Transportkapazitäten Gefriertrocknung Prioritäten bei der Rettung Chef vom Dienst-Kalender Verfügbares Personal Sicherheits-Controling und Planfortschreibung OK des Versicherers

15 WÄHREND des Schadens Notfallstab einberufen Erstmaßnahmen zur Schadenbekämpfung (Prioritäten für die Rettung festlegen) Evakuierung Dokumentation der Evakuierung Probenentnahme durch Fachrestauratoren zur Schadstoffanalyse Kontaktaufnahme mit dem Versicherer

16 N A C H dem Schaden Objektsicherung Abstimmung mit dem Versicherer Einleitung von Rettungs-, Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen Maßnahmen für die Fortführung des Betriebes

17 Organisatorische Vorplanungen sind erforderlich, um im Ernstfall kein Chaos entstehen zu lassen.
Es reicht nicht aus, die Planung zu erstellen und dann im Schrank verstauben zu lassen. Die laufende Aktualisierung sollte in eine Hand gegeben werden. Besonders geeignet ist dazu ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter, der als Schnittstelle die Kontakte, Informationen und Maßnahmen zusammenführt und laufend pflegt. (Werner Völksen, 2005)


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