Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Vortragsveranstaltung Augsburger Beiratstag 2014

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Vortragsveranstaltung Augsburger Beiratstag 2014"—  Präsentation transkript:

1 Vortragsveranstaltung Augsburger Beiratstag 2014
Vortragsveranstaltung zum Augsburger Beiratstag 2014 „Energieeffizienz im Wohngebäudebestand: Möglichkeiten, Pflichten und Förderungen“

2 Themen Die neue EnEV 2014 Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Die Anlagentechnik Die Fördermöglichkeiten 2

3 Novellierte EnEV – wann tritt sie in Kraft?
Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung „EnEV 2014“ verabschiedet und den Änderungen durch den Bundesrat zugestimmt. Die Novelle ist bereits verkündet worden und tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft. 3

4 Ziele und aktueller Anlass
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienz-anforderungen für Neubauten um 25 % ab dem 1. Januar 2016. Stärkung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucher. Einführung zusätzlicher Effizienzklassen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern. 4

5 Änderungen in der EnEV 2014 Kernaussagen
Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um: - 25% des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs. - 20% bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre sind. (Als zuvor, vor 1978) Bei der Modernisierung von Außenbauteilen ist keine Verschärfung vorgesehen. 5

6 Änderungen in der EnEV 2014 Wohngebäude - Neubau
Referenzwerte - Wohngebäude Rechenverfahren für Referenzgebäudeverfahren bleiben weiterhin alternativ DIN V / oder DIN V 18599, jedoch mit Referenzklima Potsdam keine „nominellen“ Verschärfungen beim Referenzgebäude, jedoch ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes ab dem mit dem Faktor 0,75 zu berechnen Bauteil Referenzwert 2009 Referenzwert 2014 Außenwand Boden gegen Außenluft U = 0,28 W/(m²K) Wände/Decken zu unbeheizten Räumen U = 0,35 W/(m²K) Außenwand gegen Erdreich Bodenplatte Dach Oberste Geschossdecke Wände zu Abseiten U = 0,20 W/(m²K) Fenster Fenstertüren U = 1,30 W/(m²K) g = 0,60 g = 0,60 Außentüren U = 1,80 W/(m²K) Wärmebrückenzuschlag auf alle Bauteile 0,05 W/(m²K) 6

7 Änderungen in der EnEV 2014 Wohngebäude - Neubau
Neubau - Wohngebäude max. zulässiger spezifischer Transmissionswärmeverlust bleibt unverändert. Neue Zusatzbedingung mit Bezugnahme auf den Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes: ab : HT,vorh‘ <=1,0·HT,Ref‘ Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach der neuen DIN : 2012 über max. zulässige Sonneneintragskennwerte oder alternativ über Übertemperaturgradstunden als Ergebnis einer thermischen Gebäudesimulation bei gekühlten Wohngebäuden ist DIN V vorgeschrieben, ansonsten unveränderte Anforderungen und Vorgaben bei Kühlung Gebäudetyp Höchstwert spez. Transmissionswärmeverlust Nach EnEV 2009 Nach EnEV 2014 freistehende Wohngebäude AN <= 350 m² HT` = 0,40 W/(m²K) AN > m² HT` = 0,50 W/(m²K) einseitig angebautes Wohngebäude HT` = 0,45 W/(m²K) allen anderen Wohngebäude HT` = 0,65 W/(m²K) Erweiterung und Ausbauten von Wohngebäuden nach §9 Absatz 5 7

8 Änderungen in der EnEV 2014 Nichtwohngebäude - Neubau
Neubau - Nichtwohngebäude Einzuhaltende „Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten“ für normalbeheizte Zonen werden verschärft: (Ausnahme: mehr wie 4 m Raumhöhe) Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach der neuen DIN : 2012 über max. zulässige Sonneneintragskennwerte oder alternativ über Übertemperaturgradstunden als Ergebnis einer thermischen Gebäudesimulation Anforderungen gemittelte U-Werte bis ab Opake Bauteile 0,35 W/(m²K) 0,28 W/(m²K) Transparente Bauteile, Vorhangfassade 1,90 W/(m²K) 1,50 W/(m²K) Glasdächer, Lichtkuppeln, Lichtbänder 3,10 W/(m²K) 2,50 W/(m²K) 8

9 Änderungen in der EnEV 2014 Modernisierung
Bestand - Wohngebäude Die Anforderungen an die max. zulässigen U-Werte bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen werden nicht verschärft! Bauteil/Maßnahme EnEV 2007 max. U-Wert in W/(m²K) EnEV 2009 EnEV 2014 Außenwand außen dämmen 0,35 0,24 Fenster erneuern 1,70 1,30 Gläser austauschen 1,50 1,10 Dachschräge dämmen 0,30 Oberste Geschossdecke dämmen Flachdach dämmen 0,25 0,20 Decke nach unten an Außenluft dämmen - Kellerdecke von unten dämmen 0,40 Kellerdecke von oben dämmen 0,50 Wand gegen Erdreich dämmen Wand gegen unbeheizt dämmen 9

10 Änderungen in der EnEV 2014 Modernisierungsanforderungen
 Entsprechend der vorherigen Tabelle muss gedämmt werden, wenn: bei Außenwänden auf der Außenseite Verkleidungen angebracht werden oder der Außenputz (Wand älter BJ 1979) erneuert wird. Dachdeckungen, einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden. Dächer neu abgedichtet werden. bei erdberührten Wänden die außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen angebracht oder erneuert werden. Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert werden. Bagatellgrenze liegt bei 10% der Bauteilfläche! 10

11 Änderungen in der EnEV 2014 Nachrüstpflichten
1. Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer. 2. Ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, müssen zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt werden. 3. Oberste Geschossdecken, die an einen unbeheizten Raum grenzen und nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN erfüllen, müssen bis 31. Dezember 2015 so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/m²K nicht überschritten wird. Sonderfälle: A Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die aufgeführten Nachrüstpflichten 1-3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. B Die Nachrüstpflichten 2-3 sind nur dann auszuführen, wenn die erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden. 11

12 Änderungen in der EnEV 2014 Energieausweis
Änderungen bei den Energieausweisen: Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilien- anzeigen (bei Verkauf und Vermietung) und zur Angabe der Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H).  Betrifft nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Pflicht zur Vorlage des Energieausweises, bei Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts. Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise „zugänglich“ gemacht werden müssen. Energieausweise müssen nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden. (Kopie oder Original) 12

13 Änderungen in der EnEV 2014 Energieausweise
Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. (z.B. größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken) Pflicht zum Aushang von Energieausweisen der öffentliche Hand in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikums-verkehr, mit mehr als 500 m² Nutzfläche. (Ab Juli 2015 mehr als 250m²) Zuvor mit mehr als 1000 m² Nutzfläche. Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe). 13

14 Lüftungskonzept Allgemeines zur DIN 1946-6
Warum ist ein Lüftungskonzept erforderlich? Die neue DIN klärt die Frage, ob ein neues oder lüftungstechnisch relevant modernisiertes Gebäude über die Gebäudeundichtigkeiten ausreichend belüftet werden kann, um Schäden zu vermeiden oder ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist. Dabei muss der Bauherr dafür sorgen, dass Feuchteschäden durch mangelhaftes Fensterlüften in Zukunft unabhängig vom Nutzer vermieden werden. Diese Notwendigkeit resultiert aus der gesetzlichen Anforderung an die hohe Luftdichtigkeit von Gebäudehüllen und des gleichzeitigen Risikos für Feuchte- und Schimmelschäden. Die DIN gibt deshalb Planungs- und Rechtssicherheit. 14

15 Lüftungskonzept Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich?
Beim Neubau von Wohnungen Bei Modernisierung von MFH, wenn mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden Bei Modernisierung von EFH, wenn mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und wenn mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden Wer erstellt ein Lüftungskonzept? Teil1: Festlegung von lüftungstechnischen Maßnahmen Beim Neubau oder größeren Modernisierungen in der Regel der Architekt, der die Aufgabe mit dem Bauherren an einen Fachmann delegieren kann Teil 2: Auswahl des Lüftungssystems In der Regel der Planer oder die ausführende Firma Wie ist ein Lüftungskonzept aufgebaut? Teil 1: Festlegung, ob für eine Wohnung eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist Teil 2: Auswahl und Planung eines geeigneten Lüftungssystems für ein Gebäude bzw. eine Nutzungseinheit (NE) 15

16 Lüftungskonzept Welche Lüftungsstufen unterscheidet die DIN ? Die DIN unterscheidet 4 Lüftungsstufen. Die zeitliche Mittelung dieser 4 definierten Lüftungsstufen entspricht dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel. 16

17 Lüftungskonzept Lüftung zum Feuchteschutz (FL) „Notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z.B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer und kein Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit“ (Minimalbetrieb Feuchteschutz) Betriebsweise: ständig, nutzerunabhängig Diese Lüftungsstufe muss mindestens gewährleistet sein. Kann die Lüftung zum Feuchteschutz nicht durch Undichtigkeiten im Gebäude rechnerisch nachgewiesen werden, muss eine lüftungstechnische Maßnahme erfolgen. Reduzierte Lüftung (RL) „Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten, z. B. infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern“ (Minimalbetrieb) Betriebsweise: überwiegend ständig; Realisierung durch lüftungs-technische Maßnahmen so, dass sie weitestgehend nutzerunabhängig gewährleistet ist. 17

18 Lüftungskonzept Nennlüftung (NL) „Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)“Betriebsweise: vorwiegend während Anwesenheit der Nutzer, Realisierung durch lüftungstechnische Maßnahmen weitgehend nutzerunabhängig mit zeitweiliger Ergänzung durch Fensterlüftung. Intensivlüftung (IL) „Zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb)“Betriebsweise: ausschließlich während Anwesenheit der Nutzer, aus energetischen Gründen zeitlich beschränkt, Realisierung durch lüftungstechnische Maßnahmen bzw. Fenster öffnen. 18

19 Lüftungskonzept Mindestwerte der Gesamt-Außenluftvolumenströme in Abhängigkeit der Flächen der Nutzungseinheit 19

20 Anlagentechnik: Allgemeines
Bei der Wahl des neuen Wärmeerzeugers müssen die Gegebenheiten des Gebäudes berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden (Dämmqualität, Wärmeübergabe, usw.). Ebenso ist die grundsätzliche Eignung vor Ort zu prüfen (Grundwassernutzung möglich?, Gas vorhanden?, usw.). 20

21 Anlagentechnik: Wärmeerzeuger
Ölbrennwertheizungen Voraussetzungen: Niedertemperaturheizkörper bzw. Flächenheizung nicht zu schlechtes Dämmniveau des Gebäudes Lagerraum Vorteile: niedrige Investition mit thermischer Solaranlage kombinierbar Nachteile: großer Platzbedarf fossiler Brennstoff Brennstoffkosten 21

22 Anlagentechnik: Wärmeerzeuger
Gasbrennwertheizungen Voraussetzungen: Niedertemperaturheizkörper bzw. Flächenheizung nicht zu schlechtes Dämmniveau des Gebäudes Gasanschluss erforderlich Vorteile: niedrige Investition mit thermischer Solaranlage kombinierbar Platzsparend Nachteile: fossiler Brennstoff 22

23 Anlagentechnik: Wärmeerzeuger
Elektrische Wärmepumpen Voraussetzungen: Grundwasser: Erlaubnis und Menge Sole: Erlaubnis und Tiefe gutes Dämmniveau des Gebäudes möglichst mit Flächenheizung Vorteile: regenerative Wärmeerzeugung mit thermischer Solaranlage kombinierbar höherer Eigenverbrauch der Stromerzeugung von Photovoltaik oder BHKW Nachteile: hohe Investition (Grundwasser und Sole) Lärmbelästigung (Luft) möglich 23

24 Anlagentechnik: Wärmeerzeuger
Fernwärmeanschluss Voraussetzungen: Anschluss an Fern-/Nahwärmenetz vorhanden Vorteile: niedrige Investition keine Wartung Platzsparend kaum Voraussetzungen an Gebäude oder Technik Nachteile: Standort-Monopol (Wärmepreis) 24

25 Anlagentechnik: Wärmeerzeuger
Pelletheizung Voraussetzungen: Lagerraum Möglichkeit der Lieferung Vorteile: mit thermischer Solaranlage kombinierbar kaum Voraussetzungen an Gebäude oder Technik regenerativer Brennstoff Nachteile: großer Platzbedarf räumliche Nähe zwischen Lager und Heizzentrale 25

26 Anlagentechnik: bivalente Wärmeerzeuger
Thermische Solaranlage Voraussetzungen: geeignete, verschattungsfreie Dachfläche Warmwasserbereitung nicht dezentral elektrisch Vorteile: „kostenlose“ Wärmeenergie regenerativer Brennstoff Nachteile: hohe Investition 26

27 Anlagentechnik: bivalente Wärmeerzeuger
BHKW (Kraft-Wärme-Kopplung) Voraussetzungen: Gas oder Öl als Brennstoff Warmwasserbereitung nicht dezentral elektrisch Keine Fernwärme möglichst ganzjähriger und konstanter Strom- und Wärmebedarf (Grundlast) Vorteile: eigene Stromerzeugung Nachteile: hohe Investition rechtliche Situation bei Mehrfamilienhäusern (Abrechnung Strom, Mieter, usw.) -> Contracting 27

28 Anlagentechnik: Warmwasserbereitung
Frischwasserstation Voraussetzungen: zentrale Warmwasserbereitung Pufferspeicher Vorteile: Warmwasservolumen ist minimiert (Hygiene) Nachteile: höherer Platzbedarf etwas höhere Investitionskosten höhere Systemtemperaturen der Heizung erforderlich 28

29 Anlagentechnik: Warmwasserbereitung
Dezentrale Warmwasserbereitung (Wohnungsstationen) Voraussetzungen: vorhandenes Rohrnetz muss geeignet sein (Dimension, Verteilung) Vorteile: Warmwasservolumen ist minimiert (Hygiene) geringerer Verrohrungsaufwand Verbrauchserfassung Nachteile: Platzbedarf in Wohneinheiten etwas höhere Investitionskosten höhere Systemtemperaturen der Heizung erforderlich 29

30 Anlagentechnik: Warmwasserbereitung
Hinweis Heizkostenverordnung (HKVO) §9 Absatz 2 Seit dem 1. Januar 2014 muss die Wärmemenge mit einem Wärmezähler erfasst werden, welche für die zentrale Warmwassererwärmung benötigt wird.  Ausschließlich in Gebäuden, in denen der Einbau unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, darf der Energieanteil zur Warmwassererwärmung rechnerisch ermittelt werden. 30

31 Anlagenvergleich Wärmepreis und Investitionskosten
31

32 Anlagenvergleich Wärmepreis und Investitionskosten
32

33 Anlagenvergleich Wärmepreis und Investitionskosten
33

34 Fördermöglichkeiten: Überblick
Energetische Gesamtsanierung Wohnbau: Zinsgünstige Darlehen mit bis zu 17,5% Tilgungszuschuss über KfW Programm 151 oder Zuschuss bei Eigenfinanzierung mit bis zu € ,- je Wohneinheit über KfW Programm 430 Teilweise kombinierbarer Zuschuss für erneuerbare Wärmeerzeuger (Geothermie, Solar, Pellet) über BAFA Marktanreizprogramm oder KfW Programm 167, 270, 271/281, 274 34

35 Fördermöglichkeiten: Überblick
Energetische Teilsanierung Wohnbau: Zinsgünstige Darlehen über KfW Programm 152 oder Zuschuss bei Eigenfinanzierung mit bis zu € 5.000,- je Wohneinheit über KfW Programm 430 Teilweise kombinierbarer Zuschuss für erneuerbare Wärmeerzeuger (Geothermie, Solar, Pellet) über BAFA Marktanreizprogramm oder KfW Programm 167, 270, 271/281, 274 35

36 Fördermöglichkeiten: Überblick
Neubau Wohnbau: Zinsgünstige Darlehen über KfW Programm 153 oder Zuschuss bei Eigenfinanzierung mit bis zu € 5.000,- je Wohneinheit über KfW Programm 430 Teilweise kombinierbarer Zuschuss für Solaranlage und Pellet (Innovationsförderung) über BAFA Marktanreizprogramm oder KfW Programm 270, 271/281, 274 36

37 Fördermöglichkeiten: Kriterien
Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Keine Doppelfinanzierung möglich. Gefördert werden energetische Sanierungen von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem gestellt wurde. Die KfW empfiehlt vorab eine Energieberatung durch einen Sachverständigen. Der Sachverständige muss das Vorhaben nach KfW-Anforderung bei Antragstellung bestätigen. Ebenso muss auch die ordnungsgemäße Durchführung durch den Sachverständigen bestätigt werden. 37

38 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 151
KfW-Effizienzhaus - Kredit Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Wichtige Punkte: 1,00 % effektiver Jahreszins für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen bis € für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus KfW-Effizienzhaus 55 17,5 % der Darlehenssumme, bis zu € für jede WE KfW-Effizienzhaus 70 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu € für jede WE KfW-Effizienzhaus 85 7,5 % der Darlehenssumme, bis zu € für jede WE KfW-Effizienzhaus 100 5,0 % der Darlehenssumme, bis zu € für jede WE KfW-Effizienzhaus 115 2,5 % der Darlehenssumme, bis zu € für jede WE KfW-Effizienzhaus Denkmal 38

39 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 152
Energetische Einzelmaßnahmen – Kredit Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden folgende energetische Einzelmaßnahmen gefördert: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage zusätzliche Förderungen: Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen 39

40 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 152
Wichtige Punkte: 1,00 % effektiver Jahreszins für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen bis € je WE für alle Einzelmaßnahmen Achtung: Anforderungen der Dämmmaßnahmen höher als in der EnEV! 40

41 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 430
KfW-Effizienzhaus - Investitionszuschuss: Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Einzelmaßnahmen - Investitionszuschuss: Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage zusätzliche Förderungen: Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen Wichtige Punkte: bis € Zuschuss für jede Wohneinheit für private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln 41

42 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 167
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit Gefördert wird die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien bei Wohngebäuden: Thermische Solarkollektoranlagen bis 40m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis 100 kW Wichtige Punkte: 2,22 % effektiver Jahreszins bis € je WE 42

43 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 270/274
Erneuerbare Energien Standard - Kredit Gefördert werden die Errichtung, Erweiterungen und der Erwerb von Anlagen und Netze, die die Anforderungen des EEG erfüllen: Photovoltaik (Programm 274) Windkraftanlagen an Land Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas KWK-Anlagen, die nicht in das Programm 271 fallen Wärme- und Kälte- Speicher und –Netze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, die nicht in das Programm 271 fallen Wichtige Punkte: 1,41 % effektiver Jahreszins bis 25 Mio. € 43

44 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 271/281
Erneuerbare Energien Premium- Kredit Gefördert werden die Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien: Solaranlagen ab 40m² Bruttokollektorfläche Große Biomasseanlagen Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas große Wärmespeicher große effiziente Wärmepumpen Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) 44

45 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 271/281
Wichtige Punkte: 1,00 % effektiver Jahreszins bis 10 Mio. € Tilgungszuschuss 30% (Solaranlagen bei Gebäuden) bis 50% (Prozesswärme) Tilgungszuschuss bis zu 50 € pro kW bei Biomasse-Anlagen Tilgungszuschuss 40 € pro kW bei KWK-Biomasse-Anlagen Tilgungszuschuss 60 € pro Meter Wärmenetz Tilgungszuschuss 250 € pro m³ Speichervolumen Tilgungszuschuss 30% bei Biogasleitungen Tilgungszuschuss 80 € pro kW (min €) bei Wärmepumpen Diverse Tilgungszuschüsse bei Tiefengeothermie 45

46 Fördermöglichkeiten: KfW Programm 431
Baubegleitung - Zuschuss: Förderfähig ist die Planung und professionelle Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige. Dazu gehören: Leistungen zur Detailplanung Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung Kontrolle der Bauausführung Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung Wichtige Punkte: Übernahme von 50 % der Kosten: bis € pro Antragsteller und Vorhaben für alle, die Wohnraum energetisch sanieren und qualifizierte Sachverständige einbeziehen nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten: 151; 152; 430 oder 167 46

47 Fördermöglichkeiten: BAFA Marktanreizprogramm
Förderung von Solarthermieanlagen in Bestandsgebäuden: zur Raumheizung zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung) zur Bereitstellung von Prozesswärme zur solaren Kälteerzeugung Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen Solarkollektoranlagen (thermisch) Förderbetrag bis 40 m² Bruttokollektorfläche 1.500 € bis € zwischen 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohn-gebäuden (auch im Neubau) 1.800 €bis € bis m² zur Erzeugung von Prozesswärme bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten 47

48 Fördermöglichkeiten: BAFA Marktanreizprogramm
Förderung von Biomasseanlagen in Bestandsgebäuden: Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln Holzpelletöfen mit Wassertasche Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets bzw. Holzhackschnitzel und Scheitholz besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel  Pelletöfen (Warmluftgeräte) sind nicht förderfähig. Biomasseanlagen Förderbetrag Pelletöfen mit Wassertasche 1.400 Euro bis € Pelletkessel 2.400 Euro bis € Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l/kW) 2.900 Euro bis € Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher 1.400 € Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher 48

49 Fördermöglichkeiten: BAFA Marktanreizprogramm
Förderung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden: die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden Die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze Wärmepumpen Förderbetrag Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 2.800 € bis € Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher 3.300 € bis € Luft/Wasser-Wärmepumpen 1.300 € bzw € Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher 1.800 € bzw € 49

50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
50


Herunterladen ppt "Vortragsveranstaltung Augsburger Beiratstag 2014"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen