Steueranwaltstag 11/20051 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Steueranwaltstag 2005 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei AG,

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Steueranwaltstag 11/20051 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Steueranwaltstag 2005 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei AG, Betrieben der öffentlichen Hand und Vereinen Dr. Burkhard Binnewies Rechtsanwälte STRECK MACK SCHWEDHELM, Köln/Berlin/München Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/20052 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/20053 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Beispiel: Vorstand/Aktionär erzielt überhöhtes Gehalt iHv Ebene der AG: - Gewinnerhöhung100 - GewSt KSt Ebene Aktionär: - Dividende100 - Halbeinkünfteverfahren 50 x 42 % = 21 ESt 3. Ergebnis: Gesamtsteuerbelastung iHv. 61 anstatt zuvor 42 (42 % x 100) 40 Mehrsteuer

Steueranwaltstag 11/20054 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/20055 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Definition vGA:  Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung  Veranlassung durch Gesellschaftsverhältnis  wirkt sich auf Höhe des Einkommens aus  keine offene Ausschüttung - Leistungsaustausch: angemessen und üblich - Maßstab: ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter

Steueranwaltstag 11/20056 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/20057 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter:  Rückwirkungsverbot  klare und eindeutige Vereinbarung  zivilrechtlich wirksame Vereinbarung  tatsächliche Durchführung

Steueranwaltstag 11/20058 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/20059 STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Schweiz Deutschlan d A - AG A Herstellungskosten Unterhaltungskosten

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies 1. Mehrheitsaktionär ohne Sitz im Vorstand/Aufsichtsrat 2. Alleinaktionär ohne Sitz im Vorstand/Aufsichtsrat 3. Mehrheits-/Alleinaktionär mit Sitz im Vorstand 4. Mehrheits-/Alleinaktionär mit Sitz im Aufsichtsrat

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Betriebe der öffentlichen Hand steuerrechtliche Differenzierung:  Betrieb gewerblicher Art  GmbH / AG Grundsätze vGA gelten

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies 1. Leistungsbeziehungen zwischen der Kapitalgesell- schaft und der Körperschaft des öffentlichen Rechts a. Angemessenheit/Üblichkeit b. Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter c. Ausnahmen bei gesetzlichen Vorgaben 2. Leistungsbeziehungen zu Dritten/dauerdefizitärer Betrieb

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies

Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Betrieb gewerblicher Art  Vermögensübertragungen  Darlehen  Miete

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Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Keine vGA bei Leistungen an Vereine  Spende  Sponsoring

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Steueranwaltstag 11/ STRECK MACK SCHWEDHELM RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT Dr. Burkhard Binnewies Leistungen der Vereine an Mitglieder  ordentlicher und gewissenhafter Vereinsvorstand  Kostendeckungsprinzip

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