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Unternehmenssteuerreform 2008 Dr. Benno Grunewald Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Mediator (DAA) www.dr-grunewald.de.

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1 Unternehmenssteuerreform 2008 Dr. Benno Grunewald Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Mediator (DAA) www.dr-grunewald.de

2 Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de2 Unternehmenssteuerreform 2008 Änderungen in den Bereichen KSt. (Körperschaftssteuer) EkSt. (Einkommensteuer) GewSt. (Gewerbesteuer) Ust. (Umsatzsteuer) AO (Abgabenordnung)

3 Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de3 Unternehmenssteuerreform 2008 EkSt. (Einkommensteuer) Abschreibungen GWG = 150.- (statt bisher 410.- ) Pool = GWG für > 150.- <= 1.000.- Sammelposten (für 1 Jahr) über 5 Jahre abzuschreiben Beträge jeweils netto, d.h. ohne USt.

4 Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de4 Unternehmenssteuerreform 2008 § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten) (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.

5 Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de5 Unternehmenssteuerreform 2008 GS (Gewerbesteuer) Neues Berechnungs- und Anrechnungsverfahren: Messbetrag = (Gewinn – 24.500.- ) * 3,5% GS = Messbetrag * Hebesatz Steuerlast = EkSt. – (Messbetrag* 3,8)

6 Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de6 Unternehmenssteuerreform 2008 GS (Gewerbesteuer) Neues Berechnungs- und Anrechnungsverfahren: Gewinn: 124.500.- Freibetrag: 24.500.- Ergebnis: 100.000.- Messbetrag: 3.500.- (100.000.- * 3,5%) Hebesatz: 440% GS: 15.400.- (3.500.- * 440%) Anrechnung: 13.300.- (3.500.- * 3,8) Steuerlast: 2.100.-

7 Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de7 Unternehmenssteuerreform 2008 GS (Gewerbesteuer) Neues Berechnungs- und Anrechnungsverfahren: Änderungen -Die GS ist nicht mehr gewinnmindernd, d.h. die reine EkSt. ist bei Gewerblichen und Freiberuflern gleich oder mit anderen Worten: für die Gewerblichen erhöht sich die EkSt. -Die maßgeblichen Größen sind daher nunmehr der Gewinn sowie der Hebesatz

8 Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de8 Gut Recht bedarf der Hilfe! (Französisches Sprichwort)


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