Das Volkszählungsurteil Bundesverfassungsgericht 1983.

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 Präsentation transkript:

Das Volkszählungsurteil Bundesverfassungsgericht 1983

Gliederung I.Worum geht es? II.Recht auf informationelle Selbstbestimmung III.Vereinbarkeit VZG mit Recht auf informationelle Selbstbestimmung IV.Merkposten

I. Worum geht es? Fragebögen für jeden Haushalt Sorge: Vervollständigung Datensätze d. staatl. Stellen  Überwachungsstaat 1987 modifiziert durchgeführt

II. Recht auf informationelle Selbstbestimmung Ausformung des APR-> Entscheidungshoheit bzgl. Erhebung/Verwendung Daten Schrankenvorbehalt Art. 2 I GG: Überwiegendes Allgemeininteresse Anforderungen an Schranke: Normklarheit/VHMK/Verfahrensvorschriften Anforderungen Zulässigkeit: Differenzierung nach Verwendungszusammenhang

Vergleich Grundsätze der Verwendungszwecke VerwaltungsvollzugStatistik Keine Anonymisierung Zweckbindungsgrundsatz Weitergabe- /Verwertungsverbote Auskunfts- /Löschungspflichten Anonymisierung Hohe Schutzanforderungen an Erhebungsorganisation Statistikgeheimnis Nachteilsverbot

III. Vereinbarkeit VZG Erhebungsprogramm §§ 5 I i.V.m. 2 Nr. 1-7 Rechtfertigung (+) Durchführung/Organisation unzureichend § 9 verfassungswidrig: -> § 9 I : Normklarheit (-)/Geeignetheit (-) -> § 9 II : Normklarheit (-) -> § 9 III : Normklarheit (-)

IV. Merkposten Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt Entscheidungshoheit über Datenpreisgabe/Verwendungsbefugnis versperrt Flucht in Generalklauseln Anforderungen Verfassungsmäßigkeit bzgl. Maßnahme Orientierung an Verwendung, nicht Datum

Quellen:  BVerfG, Urteil vom BvR 209/83 (NJW 1984, )  Simitis: „Die informationelle Selbstbestimmung- Grundbedingung einer verfassungskonformen Informationsordnung“ NJW 1984,