21. Dezember 2015 „Weitergehender Antrag“ Abstimmungsreihenfolge, Entscheidungskriterien und Entscheidungskompetenz Referent: Dr. H. Schiller, Justitiar.

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21. Dezember 2015 „Weitergehender Antrag“ Abstimmungsreihenfolge, Entscheidungskriterien und Entscheidungskompetenz Referent: Dr. H. Schiller, Justitiar Dr. Herbert Schiller

Weitergehender Antrag Dr. Herbert Schiller | 21. Dezember „Weitergehender Antrag“ Allgemeines Die Geschäftsordnung (GO) der KVB enthält in „§10 – Abstimmung“ eine Regelung wonach „Der jeweils weitergehende Antrag (…) vor dem minderweitergehenden, (…) zu entscheiden“ ist (§10 Abs. 4 GO). Regelmäßig ausdrückliche Normierung (z.B. GO der Deutschen Arztetage, GO der Deutschen Psychotherapeutentage). Auch wenn nicht ausdrücklich kodifiziert → gewohnheitsrechtlich anerkannt.

Weitergehender Antrag Dr. Herbert Schiller | 21. Dezember „Weitergehender Antrag“ Entscheidungskriterien zur Festlegung Erforderlich → Prüfung im Einzelfall. Als Faustregel gilt: Ein Antrag ist dann weitergehend, wenn er die anderen Anträge mit umfasst und er bei Zustimmung die Abstimmung über weniger weitergehende Anträge entbehrlich macht. Daneben ist i.d.R. der Antrag weitergehend, der eine größere Veränderung zum Ist-Zustand vorsieht, eine größere finanzielle Verbindlichkeit auslöst oder zeitlich gesehen, früher auf Veränderungen abzielt.

Weitergehender Antrag Dr. Herbert Schiller | 21. Dezember „Weitergehender Antrag“ Entscheidungskompetenz Entscheidungskompetenz normiert? Falls, ja → Bestimmung der Reihenfolge durch denjenigen, dem die Kompetenz normativ eingeräumt bzw. zugewiesen wird. Falls, nein → d.h. ohne explizite Regelung der Kompetenz: Auslegungsfrage, wer Reihenfolge der Abstimmung festzulegen hat.

Weitergehender Antrag Dr. Herbert Schiller | 21. Dezember „Weitergehender Antrag“ Entscheidungskompetenz bei Zweifeln oder Uneinigkeit Beispiele für eine entsprechende Normierung: §10 Abs. 8 GO KBV-VV: „Bei Meinungsverschiedenheiten darüber welcher Antrag der weitergehende ist, entscheidet die Vertreterversammlung.“ § 11 Abs. 2 Satz 2,3 GO Deutsche Psychotherapeutentage: „Im Übrigen ist der weitergehende Antrag zuerst abzustimmen. Über die Abstimmungsreihenfolge entscheide die Versammlungsleitung.“ § 15 Abs. 1 Satz 4,5 GO Deutsche Ärztetage: „Im Übrigen ist der weitergehende Antrag zuerst abzustimmen. Über die Abstimmungsfolge entscheidet der Vorsitzende. Widerspricht die Mehrheit der Versammlung, so bestimmt sie die Abstimmungsfolge.“

Weitergehender Antrag Dr. Herbert Schiller | 21. Dezember „Weitergehender Antrag“ Entscheidungskompetenz in der GO der KVB-VV Bei Zweifeln oder Uneinigkeit über die Reihenfolge entscheidet über diese der Vorsitzende (§10 Abs. 4 S. 2 GO)

Weitergehender Antrag Dr. Herbert Schiller | 21. Dezember „Weitergehender Antrag“ Entscheidungskompetenz Dafür, dass Vorsitzende der VV entscheidet, spricht auch im übrigen die GO: Danach eröffnet, leitet und schließt der/die Vorsitzende die Versammlung (§8 Abs. 1 Satz 1 GO), d.h. sie hat die Versammlungsleitung zu der auch die Leitung der Abstimmung nach den Vorschriften der GO gehört, entscheidet der/die Vorsitzende bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der GO (§8 Abs. 8 GO), soll der/die Vorsitzende auch darauf hinwirken, dass Antragsteller mit übereinstimmenden Begehren sich auf einen gemeinsamen Antrag verständigen (§7 Abs. 6 Satz 3 GO), wirkt der/die Vorsitzende darauf hin, dass ein Antrag dessen Inhalt sachliche Fehler aufweist oder auf rechtliche Bedenken stößt, zurückgenommen oder entsprechend berichtigt wird (§ 7 Abs. 6 Satz 2 GO), ordnet der/die Vorsitzende die Anträge den Tagesordnungspunkten zu, d.h. nach der GO ist ihm/ihr ohnehin übertragen, die Anträge in eine Reihenfolge zu bringen (§7 Abs. 4 GO).

Weitergehender Antrag Dr. Herbert Schiller | 21. Dezember „Weitergehender Antrag“ Umgang in der VV D.h. für die Vorsitzenden der VV: Sie entscheidet über die Abstimmungsreihenfolge. Wenn Widerspruch gegen die bzw. kein Einverständnis mit der von Ihr getroffenen Abstimmungsreihenfolge besteht, kann ein entsprechender GO-Antrag gestellt werden über den sofort abzustimmen ist. Auf diese Möglichkeit kann jederzeit – bspw. wenn offensichtlich Unmut über die Entscheidung besteht – hingewiesen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Herbert Schiller iStockphoto.com