Schutz gegen Lärm in der Umwelt Rechtliche Grundlagen

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Schutz gegen Lärm in der Umwelt Rechtliche Grundlagen Die rumänische Verfassung (Art. 35 – Das Recht auf eine gesunde Umwelt als ein Grundrecht) Rechtsvorschriften mit Umweltrelevanz Gesetze (G.) Regierungsentscheidungen (H.G), Verordnungen (O.U.) und Dringlichkeitsverordnungen (O.U.G) Ministerielle Anordnungen (O.M) Internationale Verträge und Übereinkommen u.a. Aarhus Konvention – ratifiziert durch G. Nr. 86/2000 Espoo Konvention – ratifiziert durch G. Nr. 22/2001 Kyoto Protokol – ratifiziert durch G. Nr. 3/2001 Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Rechtliche Grundlagen Wichtige Einzelvorschriften Umweltrahmengesetz – G. 265/2006 + OUG 195/2005 zum Umweltschutz Umwelthaftung – G. 19/2008 + O.U.G 68/2007 zur Umwelthaftung Strategische Umweltprüfung (SUP / SEA) – H.G. 1076/2004 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP / EIA) – H.G. 1213/2006 Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU/IPPC) – H.G. 84/2006+O.U.G. 152/2003 SEVESO / gefährliche Stoffe – H.G. 804/2007 Flora Fauna und Habitat – G. 462/2001 + O.U.G 236/2000 Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Rechtliche Grundlagen Im Vorfeld des EU Beitritts –> vollständige Umsetzung der EU Umweltgesetzgebung (Acquis Communautaire) in nationale Gesetzgebung Übergangsfristen -> für die praktische Implementierung spezieller Vorschriften (z.B. der Deponierichtlinie, aber nicht für Lärm). Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Lärmquellen Industrie, Gewerbe, Sportanlagen, Freizeitanlagen, Tagebaue, Häfen, Schießanlagen, Landwirtschaft Verkehr Straße, Schiene, Wasserstraßen, Flughäfen (Geräusche durch Luftverkehr) Militärischer Lärm Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt EU-Lärmkartierung für Industrie und Gewerbe, wenn IVU-Anlage Häfen Verkehr Straße, Schiene, Flughäfen (Geräusche durch Luftverkehr) Nur Berechnungsvorschriften – keine Maßstäbe für die Beurteilung. Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Geräusche werden im Unterschied zu Luftschadstoffen wahrgenommen! Entscheidend ist, die Geräuschbelastung am Ohr des Betroffenen zu begrenzen! Begrenzung der Immission statt Emission Aber keine Begrenzung für die Summe aller Immissionen durch Geräusche! Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Grenzwerte für Immissionen, weil Geräusche bei der Ausbreitung vermindert werden, gerade bei Industrieanlagen oft nicht der höchste Stand der Technik zur Lärmminderung gefordert werden kann (hohe Kosten), Zaunwerte die Betreiber von Anlagen teilweise zu unverhältnismäßigen Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm zwingen. Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Aufbau des Bewertungsmaßstabs Lärmindex Lden ist ungeeignet! Begründung: Lden ist Summe aus Lärmpegeln für 3 Tagesabschnitte mit Zuschlägen für Abend (+ 5 dB) und Nacht (+ 10 dB) Lärmbelastung wird rechnerisch auf 24 Stunden verteilt. Aus Lden ist nicht erkennbar, in welchem Tagesabschnitt eine hohe Lärmbelastung bestand. Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Aufbau des Bewertungsmaßstabs Lösung: Begrenzungen für Lday und Begrenzung für Levening oder für Lday + (Levening + 5 dB) Begründung: Getrennte Bewertung für den Tag und für die Nacht Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Aufbau des Bewertungsmaßstabs Lärmindex Lnight bezieht sich auf die 8 Stunden der Nacht, wird in separaten Lärmkarten dargestellt, geeignet bei relativ gleichmäßiger Belastung mit Geräuschen Beispiel: Straßen-, Schienenverkehr, Schifffahrt Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Aufbau des Bewertungsmaßstabs Lärmindex Lnight bei ungleichmäßiger Geräuschbelastung - lauteste Nachtstunde auswählen Beispiele: Industrie, Gewerbe, Sportanlagen, Freizeitanlagen, Tagebaue, Häfen, Schießanlagen, Landwirtschaft Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Aufbau des Bewertungsmaßstabs eine einheitliche Regelungen für alle Anlagen eine Regelung für Straße und Eisenbahn nicht erfasst: Fluglärm Militärischer Lärm Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Aufbau des Bewertungsmaßstabs Grenzwerte bei Anlagen (tags/nachts) (am maßgeblichen Immissionsort, keine Zaunwerte) Gebiete für Industrie 70 dB/70 dB Gebiete für Gewerbe 65 dB/55 dB Gebiete für Gewerbe und Wohnungen (auch Dörfer, Stadtzentren) 60 dB/45 dB Gebiete für Wohnungen 55 dB/40 dB Kurgebiete, Krankenhäuser 45 dB/30 dB Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Aufbau des Bewertungsmaßstabs Grenzwerte bei Straßen- und Schienenverkehr (tags/nachts) (am maßgeblichen Immissionsort, Neubau) Gebiete für Industrie - Gebiete für Gewerbe 70 dB/60 dB Gebiete für Gewerbe und Wohnungen (auch Dörfer, Stadtzentren) 65 dB/55 dB Gebiete für Wohnungen 60 dB/50 dB Kurgebiete, Krankenhäuser (57 dB/47 dB) Dr. C. Beckert, M. Carp

Schutz gegen Lärm in der Umwelt Zusammenfassung: Berechnungsvorschriften der Umgebungslärmrichtlinie sind geeignet Messvorschriften aus europäischen Normen ebenfalls Möglichst viele Lärmquellen zusammenfassen Begrenzung der Geräuschimmission abhängig von der Nutzung des Gebietes machen Dr. C. Beckert, M. Carp