EU-Gemeinschaftspatent -Geplant, aber noch nicht verwirklicht- Sabrina Schmidt
Definitionen Europäisches Patent: Kein Patent für ganz Europa! Auswahl einzelner Länder EU-Gemeinschaftspatent: Schutz in allen 25 Ländern der EU EPA (Europäisches PatentAmt): Keine EU-Behörde, international, erteilt Europäisches Patent & künftig EU- Gemeinschaftspatent GPÜ (GemeinschaftsPatentÜbereinkommen): Durch eine einzige Patentanmeldung wird Patentschutz in allen EU- Staaten durch einheitliches EU-Patent erreicht.
Vergleich: Europäisches Patent mit EU-Gemeinschaftspatent Europäisches PatentGemeinschaftspatent Nach Erteilung: -Bündel nationaler Patente -1 einheitliches Patent -gilt jeweiliges nationales Recht -gilt autonomes EU- Recht Verwaltung durch:jeweiliges nationales AmtEuropäisches Patentamt Verletzungsstreit & Nichtigkeitsklage vor nationalen GerichtenEU-Gericht Übersetzung der Ansprüche in jeweilige Landessprache in alle 21 Sprachen
Grundsätze des Gemeinschaftspatents - 3. März )Rechtsprechungssystem 2)Sprachregelung & Kosten 3)Rolle nationaler Patentämter 4)Gebührenaufteilung 5)Revisionsklausel Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel
1) Rechtsprechungssystem Ein einziges Gericht fürs Gemeinschaftspatent Gemeinschaftspatentgericht (Sitz in Luxemburg) Warum? Einheitliche Rechtsprechung Hohe Arbeitsqualität Nutzernähe Kostensenkung Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel
2) Sprachenregelung und Kosten Ziel: -Erschwinglichkeit -Kosteneffizienz -Rechtssicherheit -Nichtdiskriminierung Anmeldung Patenterteilung nach Patenterteilung Übersetzung in alle Amtssprachen der Gemeinschaft Übersetzung in die anderen 2 der 3 Amtssprachen Übersetzung in 1 der 3 Amtssprachen (EN, FR, DE)* *Nicht-EPA-Sprache möglich, wenn Übersetzung nachgereicht wird Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel
Grösster Kritikpunkt: Kosten für Übersetzungen - Kostenabschätzung der Europäischen Kommission- Gemeinschaftspatent (GP) teurer als Europäisches Patent Übersetzungenca ,--EUR Amtskostenca ,--EUR Vertreterkostenca ,--EUR Jahresgebührenca ,--EUR Gesamtca ,--EUR Übersetzungen werden eher ,--EUR kosten. Überprüfung der Übersetzungen von Patentanwälten nötig! Gesamtkosten deshalb: ca ,--EUR. Ca erteilte Patente/Jahr, d.h Übersetzungen Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel
3) Rolle nationaler Patentämter Europäisches Patentamt (EPA): -Schlüsselrolle bei Verwaltung des GP-Systems -Prüfung der Anträge -Erteilung von GP Nationale Patentämter: -Beratung potentieller Anmelder von GP -Entgegennahme von Anmeldungen & Weiterleitung ans EPA -Verbreitung von Patentinformationen Anmeldung auch direkt beim EPA möglich! Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel
4) Gebührenaufteilung Jahresgebühren für GP gehen ans EPA: -50 % Kostendeckung & Recherchekosten nationaler Patentämter -50 % nach Aufteilungsschlüssel auf nationale Patentämter (Marktgrösse & Tätigkeit im Patentbereich) Nationale Patentämter: Vergütet für Tätigkeiten Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel
5) Revisionsklausel Nach Patenterteilung ist Patent gültig auch vor Übersetzung in alle Sprachen! Gemeinschafts- patent (GP) 5 Jahre Kommission gibt Rat Bericht über Funktionieren des GP Vorschläge & Überprüfung Rechtssystem Sprache/ Kosten Nationale Patentämter Gebühren- aufteilung Revisions- klausel
Anmeldungen zum Gemeinschaftspatent frühestens Dezember 1975: Scheitern der Ratifikation des GPÜ Europäisches Patent soll nationale Patente vollständig ersetzen 1. August 2000: Vorschlag Gemeinschaftspatent (Europäische Kommission), kein Ersetzen nationaler Patente, sondern Alternativoption (Verordnung, d.h. keine Ratifikation durch Mitgliedsstaaten nötig) 3. März 2003:Beschluss - Schaffung eines Gemeinschaftspatents (EU Rat Wettbewerbsfähigkeit)