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Neues aus der DFG
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Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG)
bisher: Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) Bund/Länder Finanzierung ca Mio. € pro Jahr Ziel: Ausstattung der Hochschulen soll künftigen Anforderungen gerecht werden. Durch vergleichbare Ausstattung sollten gleiche Lebens- und Wettbewerbsverhältnisse im Hochschulbereich geschaffen werden. Dr. Joachim Mönkediek
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Koalitionsvereinbarung zur Föderalismusreform
Im ganzen Reformpaket nimmt die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nur einen kleinen Teil ein. Konsens wurde bisher erreicht! HBFG entfällt als Gemeinschaftsaufgabe gemäß Art.91a GG Ende 2006 endet das HBFG Länder bekommen eine Kompensation für die bisher vom Bund getragenen Finanzierungsanteile Dr. Joachim Mönkediek
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Im Mittel der Jahre 2000 – 2008 hat der Bund ca. 1.000 Mio. € jährlich
für das HBFG aufgewendet. Davon sollen zukünftig: 70% direkt an die Länder gehen zweckgebunden für den Hochschulbau 30% als Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung gemäß Art. 91b GG zur Förderung von Forschung mit überregionaler Bedeutung aufgewendet werden. Dr. Joachim Mönkediek
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Ca. 700 Mio. € Bundesmittel direkt an die Länder
Ergänzt durch komplementäre Mittel der Länder müssen damit die bisherigen Aufgaben des HBFG von den Ländern allein übernommen werden. Zweckbindung und Finanzierung werden 2013 überprüft. Die Länder können aber zusätzliche Mittel für die Förderung von Forschung überregionaler Bedeutung erhalten. Dr. Joachim Mönkediek
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für Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung
300 Mio. € Bundesmittel für Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung Gefördert werden sollen Forschungsbauten und Forschungsgroßgeräte für Forschungsvorhaben nationaler Exzellenz. Eine Kofinanzierung durch die Länder ist vorgesehen. Diese Förderung ist auf Hochschulen beschränkt. Eine Bagatellgrenze (Orientierungsgröße 5 Mio. €) soll auch für die Beschaffung von Großgeräten gelten. Diese Förderung erfasst nicht den allgemeinen Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulklinika. Dr. Joachim Mönkediek
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Einige Konsequenzen für die DFG
Begutachtung von HBFG-Anmeldungen wird Ende 2006 eingestellt. Falls die Länder eine Fortführung der Begutachtung evtl. in modifizierter Form wünschen sollten, müssten sie die DFG ansprechen. Der Apparateausschuss der DFG hält die Bagatellgrenze von 5 Mio. € für Forschungsgeräte für zu hoch. Er plädiert für eine Grenze von 500 T€. Die Kommission für Rechenanlagen wird diskutieren, in welchem Umfang Rechner als Forschungsgroßgeräte angesehen werden können. Dr. Joachim Mönkediek
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Joachim Mönkediek
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