Budget-begleitreform 2003

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Budget-begleitreform 2003 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Budgetbegleitreform 2003 Warum ist diese Reform notwendig? Zu wenig Kinder (derzeit nur etwa 1,32 pro Erwachsenenpaar) immer späterer Eintritt ins Erwerbsleben immer früherer Pensionsantritt immer längere Lebenserwartung (ca. 1,2 Jahre Anstieg pro Jahrzehnt) 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Budgetbegleitreform 2003 Was hat die Pensionsreformkommission vorgeschlagen? Reform der Invaliditätspensionen „Gerechtere“ Pensionsberechnung Eigenständige Alterssicherung der Frauen Finanzierung: Pensionskonto Stärkung des Vertrauensschutzes 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnungs-formel Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-zeiten 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungszeiten 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen heute: drei Arten der Frühpension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Gleitpension vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Gleitpension vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - wird bis 2017 ebenfalls abgeschafft Pensionsalter heute: 56,5 Jahre für Frauen, 61,5 Jahre für Männer steigt bis 2017 auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Anfallsalter Anhebung ab 01.07.2004, im Jahr 2004 um 2 Monate pro Quartal, ab 2005 um 1 Monat pro Quartal Frauen, geb. ab Okt. 1957 und Männer, geb. ab Okt. 1952 gehen mit 60/65 Jahren in Pension 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Anfallsalter Tabelle - nach Geburtsdatum 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen Langzeitversicherte können früher in Pension gehen („Hacklerregelung“) Männer mit 540 Beitragsmonaten und mehr Frauen mit 480 Beitragsmonaten und mehr Pensionsalter - je nach Geburtsdatum - 55/60 bzw. 56,5/61,5 Jahre 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen Langzeitversicherte - anrechenbare Monate Beitragsmonate der Pflicht- und frei- willigen Versicherung Kindererziehung (max. 60 Monate) und Wochengeld Präsenz- und Zivildienst (max. 30 Mon.) soweit sie sich nicht mit Beitragsmonaten decken 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen Langzeitversicherte - Fallgruppen Männer, geb. bis 31.12.1946 und Frauen, geb. bis 31.12.1951 können mit 55/60 Jahren in Pension gehen Männer, geb. von 01.01.1947 bis 30.06.1948 und Frauen, geb. von 01.01.1952 bis bis 30.06.1953 können mit 56,5/61,5 Jahren in Pension gehen 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Abschaffung der Frühpensionen Langzeitversicherte - Fallgruppen Männer, geb. von 01.01.1947 bis 31.12.1958 und Frauen, geb. von 01.01.1952 bis 31.12.1963 können mit 55/60 Jahren in Pension gehen, wenn in der Hälfte der Beitragsmonate Schwerarbeit geleistet wurde 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungszeiten 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage x Pensionsprozentsatz - Abschläge = Pension 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage ......... niedriger x Pensionsprozentsatz ........... niedriger - Abschläge ........................... höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Wirksamkeit der Reform: neue Pensionsberechnung tritt ab 01.01.2004 in Kraft wer 2003 in Pension gehen könnte, ist von der Reform nicht betroffen, auch wenn er/sie erst später geht niemand verliert mehr als 10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage ..... niedriger x Pensionsprozentsatz ....... weniger - Abschläge ....................... höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung Bemessungsgrundlage = Durchschnitt der Beitragsgrundlagen aus versicherten Erwerbstätigkeiten derzeit: Durchschnitt der „besten 15 Jahre“ = die 180 Monate mit den höchsten Beitragsgrundlagen 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung Reform: Verlängerung auf 480 Monate = 40 Jahre beginnt ab 01.01.2004 jedes Jahr kommen 12 Monate dazu, d.h. 2004: 192 Monate, 2005: 204 Monate usw., ab 2027: 480 Monate 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Auswirkungen (über)durchschnittliche Einkünfte  Grundlage steigt, wenn auch langsamer geringe oder keine Einkünfte  Grundlage sinkt Ab 2004 müssen gerechtere Aufwer-tungsfaktoren her, die die Reform derzeit nicht enthält 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung Zeiten der Kindererziehung verkürzen den Durchrechnungszeitraum um bis zu 36 Monate für jedes Kind nicht weniger als 180 Monate gilt auch für Zeiten der Familienhospiz-karenz 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung derzeit: Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende Reform: schrittweise Erhöhung auf 150% des Richtsatzes bis 2027 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung derzeit: Investitionen bei Unternehmens-gründung verringern die Beitragsgrund-lage und damit auch die Pension Reform: Die Beitragsgrundlagen der drei Anfangsjahre können um Investitionen aufgestockt werden. lassen 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage ..... niedriger x Pensionsprozentsatz ....... weniger - Abschläge ....................... höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Absenkung des Pensionsprozentsatzes derzeit: pro Versicherungsjahr gebühren 2 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei 40 Versicherungsjahren 80 % Reform: schrittweise Absenkung des Prozentsatzes von 2 auf 1,78 Prozent ab 2004 bis 2009 80% erst mit 45 Versicherungsjahren 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Absenkung des Pensionsprozentsatzes Jahr Pensionsprozente bis 1999 1,83 % pro Jahr bis zum 30., 1,625 % ab dem 31. Versicherungsjahr ab 2000 2,00 % pro Versicherungsjahr ab 2004* 1,96 % pro Versicherungsjahr ab 2005* 1,92 % pro Versicherungsjahr ab 2006* 1,88 % pro Versicherungsjahr ab 2007* 1,84 % pro Versicherungsjahr ab 2008* 1,80 % pro Versicherungsjahr ab 2009 1,78 % pro Versicherungsjahr *) es zählt das Jahr, in dem erstmals der Pensionsanspruch erfüllt wird. Auch wer später in Pension geht, erhält die höheren Prozente. 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Absenkung des Pensionsprozentsatzes derzeit: die Pension darf nicht mehr als 80% der höchsten Bemessungsgrund-lage betragen Reform: Die Deckelung mit 80% entfällt, sobald der Prozentsatz von 1,78 erreicht ist; ab 45 Versicherungsjahren mehr als 80% möglich bis 2009 bleibt der 80%-Deckel aufrecht 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage ..... niedriger x Pensionsprozentsatz ....... weniger - Abschläge ....................... höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Erhöhung der Abschläge bei Pensions-antritt vor dem 60./65. Lebensjahr derzeit: für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts werden 3 Steigerungs-punkte, max. aber 10,5 Punkte oder 15 Prozent der Summe der Steigerungs-punkte abgezogen die Höchstgrenze von 80% wird nach Abzug des Abschlags ermittelt 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Erhöhung der Abschläge bei Pensions-antritt vor dem 60./65. Lebensjahr Reform: für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts werden 4,2 Prozent der Leistung, max. aber 15 Prozent der Leistung abgezogen die Höchstgrenze von 80% wird vor Abzug des Abschlags ermittelt 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage ..... niedriger x Pensionsprozentsatz ....... weniger - Abschläge ....................... höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Begrenzung der Pensionseinbußen wegen der neuen Pensionsberechnung Niemand verliert wegen der Reform mehr als 10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Auswirkungen der Pensionsberechnung Beispiel: Mann, 44 Versicherungsjahre, Pensions-antritt mit 61,5 Jahren, Bemessungsgrundlage 2.000 Euro Berechnung nach derzeit geltender Rechtslage: 44 x 2 = 88 Steigerungspunkte Abschlag für 3,5 Jahre: 3,5 x 3 = 10,5 Steigerungspunkte 88 - 10,5 = 77,5 Pensionsprozent Pension: 2.000 x 77,5% = 1.550 Euro 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Auswirkungen der Pensionsberechnung Berechnung nach Rechtslage ab 01.01.2004: Pensionsprozent: 44 x 1,96 = 86,24 Prozent Leistung: 2.000 x 86,24% = 1.724,80 Euro Deckelung mit 80%: 2.000 x 80% = 1.600 Euro Abschlag für 3,5 Jahre: 3,5 x 4,2 = 14,7% 1.600 x 14,7% = 235,20 Euro Pension: 1.600 - 235,20 = 1.364,80 Euro Vergleichsberechnung: nicht mehr als 10% Verlust gegenüber der Rechtslage 2003: 90% von 1.550 = 1.395 Euro 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Bonifikation bei Pensionsantritt nach dem 60./65. Lebensjahr derzeit: 4 Steigerungspunkte pro Jahr des Pensionsaufschubs, max. 90 Prozent Reform: 4,2 Prozent der Leistung pro Jahr des Pensionsaufschubs, max. 91,76 Prozent 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage ..... niedriger x Pensionsprozentsatz ....... weniger - Abschläge ....................... höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Männer mit mindestens 540 und Frauen mit mindestens 480 Beitragsmonaten - Steigerungspunkte Bis 2006 bleiben 2%, Absenkung auf 1,78% erst ab 2007 bis 2011 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Änderung der Pensionsberechnung Männer mit mindestens 540 und Frauen mit mindestens 480 Beitragsmonaten - Abschlag Abschlag vom Antrittsalter für vorzeitige Alterspension (statt Regelpensionsalter); kein Abschlag bei Pensionsantritt zum oder nach dem Frühpensionsalter ABER: Abschlag von der mit 80% begrenzten Leistung 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-zeiten 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsanpassung Verschiebung der erstmaligen Anpas-sung der Pensionen derzeit: Pensionen werden im Jahr nach dem Pensionsbeginn angepasst Reform: Pensionen werden erst im zweiten Jahr nach dem Pensionsantritt angepasst gilt für Pensionen mit Stichtag ab 2004 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsanpassung Pensionsanpassung 2004 und 2005 mit Fixbetrag Pensionen bis ca. 660 Euro („Median-pension“) und Ausgleichszulagenricht-sätze werden entsprechend den Verbraucherpreisen erhöht Pensionen über 660 Euro erhalten den Betrag, um den die Medianpension erhöht wurde (ca. 10 Euro) 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-zeiten 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Versicherungszeiten Schul- und Studienzeiten derzeit: 8 Monate pro Schuljahr und 4 Monate pro Studiensemester, max. 24 Monate Schule und 48 Monate Studium, können nachgekauft werden Reform: 12 Monate pro Schuljahr und 6 Monate pro Semester, max. 32 Monate Schule und 72 Monate Studium, können nachgekauft werden 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Versicherungszeiten Zeiten der Kindererziehung - Bezug von Kinderbetreuungsgeld 48 Monate ab der Geburt des Kindes werden als Ersatzzeiten angerechnet derzeit: bis zu 18 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gelten für die Wartezeit als Beitragszeiten Reform: Ausweitung auf 24 Monate 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Versicherungszeiten Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes derzeit: höchstens 12 Monate Präsenz- oder Zivildienst zählen für die Langzeit-versicherung Reform: Anrechnung von bis zu 30 Monaten 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Rückzahlung von Schulzeiten Erstattung von Beiträgen für vergeblich eingekaufte Schul/Studienzeiten Beiträge für eingekaufte Monate, die sich auf die Leistungshöhe nicht auswirken, werden bei Pensionsantritt erstattet keine Erstattung, wenn der Pensions-antritt trotz Einkauf später erfolgt auch für bereits zuerkannte Pensionen 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Erwerbstätigkeit neben Alterspension Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten derzeit: seit 01.10.2000 keine Pensions-erhöhung für die Pensionsbeiträge, die ein erwerbstätiger Alterspensionist zahlt Reform: für Beiträge ab 01.01.2004 gebührt ein versicherungsmathematisch ermittelter „besonderer Höherversiche-rungsbetrag“ 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Krankenversicherungsbeiträge Erhöhung der Krankenversicherungs-beiträge derzeit: .......... 3,75 Prozent der Pension (+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag für den Ehegatten, wenn für diesen Beitragspflicht besteht) ab 01.01.2004: 4,35 Prozent der Pension (+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag) ab 01.01.2005: 4,85 Prozent der Pension (+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag) 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Ausgleichszulage Maßnahmen bei der Ausgleichszulage der Richtsatz für Ehepaare wird auf 1.000 Euro monatlich erhöht die Pauschalanrechnung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte („fiktives Ausgedinge“) wird von 2004 bis 2008 stufenweise verringert 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Pensionsreform 2003 - Maßnahmen Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004 Monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird um 35 Euro erhöht Begrenzung der Aufrechnung von Überbezügen und Beitragsrückständen bei niedrigen Pensionen Bezüge von Funktionären der Interessen- vertretungen und Sozialversicherungs- träger sind pensionsschädlich 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Budgetbegleitreform 2003 Was wurde bisher verwirklicht? Anhebung des Pensionsantrittsalters Reduktion der Pensionen bei weniger als 45 Versicherungsjahren lebenslange Durchrechnung Verbesserung der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung Dämpfung des Anstiegs des Bundes-zuschusses zu den Pensionen 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

Budgetbegleitreform 2003 Was wurde bisher nicht verwirklicht? Reform der Invaliditätspension Einheitliche Beitragssätze in allen Pensionssystemen Einführung eines Pensionskontos Anhebung der Erwerbsquote (z.B. durch mehr Kinderbetreuungseinrichtungen) Stärkung des Vertrauensschutzes 11.07.2003 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei