Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) Einführung
Anwendungsbereich Die Richtlinie gilt für grundsätzlich jede selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird. Nicht betroffen sind daher: Abhängige Beschäftigungen, Landwirtschaft Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind ausdrücklich –Dienstleistungsbereiche (zB Verkehr, öffentliche Gewalt) –Spezialthemen (Steuern, Arbeitsrecht) –Allgemein geltende Anforderungen
Themen der Dienstleistungsrichtlinie Praktische Erleichterungen für Dienstleistungs- erbringer Europäische Qualitätssiegel und Verhaltens- kodizes Europäische Verwaltungs- zusammenarbeit Normenprüfung
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Umsetzungspflichten (Überblick) Verwaltungsvereinfachung Einheitliche Ansprechpartner Elektronische Verfahrensabwicklung Normenprüfung Überprüfung der Gesetzgebung und gegenseitige Evaluierung Frist für alle Umsetzungsverpflichtungen:
Was ist die Normenprüfung? 1.Prüfung und Anpassung des gesamten geltenden Rechts, das für Dienstleistungserbringer relevant ist 2.Betroffen: –13 Bundesministerien –9 Bundesländer –2.357 Gemeinden 3.Zweck: Ermittlung von Beschränkungen für Dienstleistungserbringer, Prüfung ob diese beibehalten werden sollen, allenfalls Änderungen
Elemente der Normenprüfung 1.Prüfpflicht: Welche Vorschriften sind im Anwendungsbereich der Richtlinie? Welche Vorschriften müssen geändert werden? Welche Vorschriften können beibehalten werden? 2.Berichtspflicht: Vorschriften im Anwendungsbereich der Richtlinie, die beibehalten werden, müssen begründet und der Europäischen Kommission gemeldet werden
Umfang der Prüfpflicht Alle Normen, die für Dienstleistungserbringer relevant sein können: –Genehmigungsregelungen –Sonstige Auflagen, Verbote, Bedingungen und Beschränkungen –Ausnahmen: Ausgenommene Dienstleistungsbereiche Ausgenommene Themen Allgemein geltende Anforderungen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Mag. Stefan Börger LL.M. Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen 8010 Graz, Burgring /4517