25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 1 Die Bewertung von Bibliotheksbeständen – eine Unmöglichkeit?

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Dr. Klaus-Rainer Brintzinger, Universität Tübingen
S GuV H (1) (2) Material aufwand Umsatz Saldo= G EK 200 S EK H SB 400
nach der Ausweisung in der Bilanz
 Präsentation transkript:

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 1 Die Bewertung von Bibliotheksbeständen – eine Unmöglichkeit?

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 2 oder: Was hat die Bewertung von Bibliotheks- beständen mit der Kosten– und Leistungs- rechnung zu tun?

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 3 Möglichkeiten Anschaffungskosten Veräußerungswert (Antiquar) Wiederbeschaffungskosten Bewertung (meist) möglich, aber notwendig und sinnvoll?

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 4 Gründe für eine Bewertung von Buchbeständen: Kaufmännische Buchführung Kosten- und Leistungsrechnung Projekt NSI Weitere Gründe?

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 5 Grund für Bewertung: Die kaufmännische Buchführung Kaufmännische (doppelte) Buchführung hat die Erstellung der Bilanz zum Ziel Ziel der Bilanz: Übersicht über Vermögensgegenstände und Ermittlung des Periodenerfolges (Gewinn/Verlustes) Inventur erforderlich (§240 HGB)

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 6 Die Gewinnermittlung Gewinn = Überschuss der Aktiva (Vermögen bzw. Bestände) über Passiva (Kapital) Wachsen die Bestände, ohne dass zusätzliches Kapital (konstante Passiva) zugeschossen wird, entspricht dies einem Periodengewinn

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 7 Problem der Gewinnermittlung: Was sind die Passiva (Eigenkapital / Fremdkapital) von Bibliotheken, Universitäten, Staatsbetrieben? Solange Passiva (z.B. in Form von gezeichneten Kapital) nicht klar definiert sind, gibt es keinen Grund für eine aufwändige Bewertung aller Aktiva (z.B. Buchbestände) außerdem: Gewinnerzielung ist i.d.R. nicht Aufgabe von staatlicher Tätigkeit

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 8 Die Vermögensübersicht Summe der Aktiva = Vermögen Welches Vermögen steckt in einem Bücherbestand? Erfolgt Bewertung gem. HGB, gilt Vorsichtsprinzip, d.h. möglichst niedriger Wert Welcher Wert ist für gebrauchte Bücher anzusetzen?

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 9 Sinn von kaufmännischer Buchführung Wenn Rechtsformen des privaten Rechts vorliegen (z.B. GmbH) Wenn Einnahmenerzielung große Rolle spielt (z.B. Dokumentlieferdienste) Für Bibliotheken, die kaum eigene Einnahmen erzielen, bringt kfm. Buchführung wenig Erkenntnisgewinn

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 10 Pragmatische Lösung z.B. von den Stadtbibliotheken in der Rechtsform der GmbH: Buch bestände werden nicht berücksichtigt, sondern nur die jährlichen Aufwendungen für Bücher, sogenannte Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter daher keine Bewertung notwendig

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 11 Die KLR als Grund für die Bestandsbewertung Die Abschreibungen stellen eine Kostenart dar. Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer (vollständige) Erfassung des Anlagevermögens erforderlich (Anlagenbuchhaltung)

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 12 Abschreibung von Buchbeständen erforderlich? Buchbestände in wiss. Archiv- bibliotheken unterliegen – mit Ausnahme der Lehrbücher – nur einem sehr eingeschränkten Werteverzehr Abschreibung ökonomisch nicht erforderlich Einführung der KLR setzt Bestandsbewertung nicht voraus!

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 13 Das Projekt Neue Steuerungsinstrumente (NSI) NSI setzt Elemente der KLR in der Landesverwaltung Baden- Württembergs um NSI Baden-Württemberg sieht den Aufbau einer Anlagenbuchführung vor

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 14 Bewertung im Rahmen von NSI VwV Einführung Anlagenbuchhaltung FM Baden-Württemberg: Mit der flächendeckenden Anlagenbuch- haltung verfolgt das Land zwei wesentliche Ziele: Zum einen soll nach und nach eine möglichst umfassende Übersicht über das Anlagevermögen des Landes entstehen (...) Dazu erfasst und bewertet die Anlagenbuchhaltung längerfristig das gesamte Anlagevermögen des Landes.

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 15 Bewertung im Rahmen von NSI II Zum Anderen ermöglicht die Anlagenbuchhaltung die gebrauchsbedingte Abnutzung an Vermögensgegenständen (...) wertmäßig in Form von planmäßigen Abschreibungen zu erfassen (...) Dieser rechnerische Wertverlust kann dann in der Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt werden.

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 16 Bewertung im Rahmen von NSI III Kulturgüter, Kunstgegenstände u.ä. unterliegen normalerweise keiner gebrauchsbedingten Abnutzung. Solche Güter können zwar auch an Wert verlieren, die dafür erforderlichen Wertberichtigungen (...) (außer- planmäßige Abschreibungen) (...) gehen nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung ein.

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 17 Aktueller Stand Baden- Württemberg (UB/LB) Differenzierung nach: wertbeständigen (wertvollen historischen Beständen (keine Abschreibung) Lehrbücher (Abschreibung auf 4 Jahre) Sonstige Bücher (Abschreibung auf 10 Jahre)

25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 18 Grund für Bewertung Vermutungen: Dokumentation des Landesschatzes? Aufspüren verborgener Werte? Übergang zur kaufmännischer Rechnungslegung?