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Jahresabschluss Vorgeschrieben laut Handelsgesetzbuch. 1. Inventur Mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens.

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Präsentation zum Thema: "Jahresabschluss Vorgeschrieben laut Handelsgesetzbuch. 1. Inventur Mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens."—  Präsentation transkript:

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2 Jahresabschluss Vorgeschrieben laut Handelsgesetzbuch. 1. Inventur Mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. 2. Inventar Ausführliches Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. 3. Bilanz Kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital in Kontenform zum Bilanzstichtag.

3 Inventur Die Inventur umfasst: 1. die mengenmäßige Aufnahme und 2. die Bewertung der Wirtschaftsgüter und Schulden zum fest gesetzten Inventurstichtag. Stichprobeninventur Aufnahme aller Vermögenswerte und Schuden Vollinventur Bestandsaufnahme mit Hilfe anerkannter mathematisch- statistischer Methoden aufgrund von Stichproben. Teile:- Körperliche Inventur = mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme durch zählen, messen und wiegen. - Buchinventur = wertmäßige Bestandsaufnahme aufgrund von Aufzeichnungen

4 1a. Zeitnahe Inventur Bestandsaufnahme 10 Tage vor oder 10 Tage nach dem Abschlussstichtag. 2. Verlegte Inventur Bestandsaufnahme innerhalb 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Abschlussstichtag. Inventurverfahren I 3. Permanente Inventur Ständige Inventur über das gesamte Geschäftsjahr. Mindestens einmalige körperliche Bestandsaufnahme der Vermögenswerte. Voraussetzung:laufende buchmäßige Erfassung der Bestandsbewegungen (z.B. Lagerkartei) Bestandsaufnahme am Abschlussstichtag (meist 31.12.) des 12monatlichen Geschäftsjahres. 1. Stichtagsinventur

5 Warengruppen können zu unterschiedlichen Zeiten aufgenommen werden. Die wertmäßige Ermittlung des Bestandes zum Abschluss- stichtag ist notwendig. Bei Inventur vor Abschlussstichtag: Wertfortschreibung Bei Inventur nach Abschlussstichtag: Wertrückrechnung Wert am Tag der Inventur -Wert der Zugänge +Wert der Abgänge =Wert am Abschlussstichtag Wert am Tag der Inventur +Wert der Zugänge -Wert der Abgänge =Wert am Abschlussstichtag Inventurverfahren II

6 Inventuranweisung: Richtigkeit der Bezeichnung der Materialien Genauigkeit der Mengenerfassung Deutlichkeit der Eintragung Prüfung der Materialien auf Sorten und Zustand Ablauf der Inventur Organisationsplan: Festlegung des Zeitpunktes Organisation des Betriebsablaufes Einteilung der Lagerabschnitte Festlegung der Tätigkeiten 1. Zähler 2. Schreiber 3. Helfer 4. Prüfer Festlegung der Aufzeichnungsform Regelung bei Inventurdifferenzen

7 Beispiel einer Inventurliste 167-1005-453AntriebswelleB 0411348282

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