Öffentlichrechtliche Rechtsschutzinstitutionen

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Öffentlichrechtliche Rechtsschutzinstitutionen Barta: Zivilrecht online

Verwaltungsgerichtshof Zusammensetzung Präsident, Vizepräsident, sowie „erforderliche Zahl von sonstigen Mitgliedern“ Aufgaben Prüfung von Bescheiden (Bescheidbeschwerde) Schutz vor rechtswidriger Säumnis von Verwaltungsbehörden (Säumnisbeschwerde) Prüfung von Weisungen an Schulbehörden (Weisungsbeschwerde) Barta: Zivilrecht online

Verfassungsgerichtshof Zusammensetzung Präsident, Vizepräsident, zwölf weitere Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder; Ernennung durch Bundespräsident; Vorschlagsrechte der Bundesregierung, des NR und des BR Aufgaben Kausalgerichtsbarkeit Kompetenzgerichtsbarkeit Überprüfung von Art. 15a-Vereinbarungen Verordnungsprüfung Wiederverlautbarungsprüfung Gesetzesprüfung Staatsvertragsprüfung Wahlprüfung Staatsgerichtsbarkeit Strafgerichtsbarkeit Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit Völkerrechtsgerichtshof Barta: Zivilrecht online

Unabhängige Verwaltungssenate Zusammensetzung Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender sowie „erforderliche Zahl von sonstigen Mitgliedern“ Aufgaben Berufungsinstanz in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen Entscheidung über Maßnahmebeschwerden Eingangs- oder Berufungsinstanz in sonstigen ihnen einfachgesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten Säumnisbeschwerdeinstanz Barta: Zivilrecht online

Unabhängiger Bundesasylsenat Spezialinstanz, die über Rechtsmittel gegen Bescheide des Bundesasylamtes zu entscheiden hat Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Volksanwaltschaft Zusammensetzung Auf Bundesebene: Drei vom NR auf die Dauer von 6 Jahren gewählte Mitglieder Einrichtung von Landesvolksanwaltschaften möglich (so etwa in Tirol und Vorarlberg erfolgt) Aufgaben Missstandskontrolle der Verwaltung des Bundes bzw Landes (einschließlich Privatwirtschaftsverwaltung, nicht aber der Gerichtsbarkeit) Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Rechnungshof Zusammensetzung Präsident (auf zwölf Jahre gewählt) sowie die „erforderlichen“ Beamten und Hilfskräfte Aufgaben Überprüfung des gesamten wirtschaftlichen Verhaltens der Staatsorgane (Einnahmen- und Ausgabentätigkeit) Drei Ebenen der Überprüfung: Gesamte Staatswirtschaft des Bundes Selbständige Stiftungen, Fonds und Anstalten, die vom Bund organisatorisch beherrscht werden Unternehmungen, an denen der Bund mit mindestens 50% des Stammkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine oder gemeinsam mit anderen betreibt Barta: Zivilrecht online

Öffentliches Recht - PrivatRecht Barta: Zivilrecht online

Zweiteilung der Rechtsordnung Öffentliches Recht Privatrecht VerfassungsR VerwaltungsR VölkerR StrafR ProzeßR ... Allgemeines PrivatR = Zivilrecht = Bürgerliches Recht SonderprivatR UnternehmensR  UGB Konsumentenschutz  KSchG Allgemeines Bürgerliches Recht: ABGB WertpapierR VersVG WettbewerbsR Etc ... Barta: Zivilrecht online Barta: Zivilrecht online Kap 1 - Rechtsordnung 9

Zur Abgrenzung von PrivatR und öffentlR Das österreichische Recht teilt wie andere kontinentaleuropäische Rechtsordnungen aus funktionalen Gründen ein in: Privatrecht/ ius privatum und öffentliches Recht/ ius publicum Einteilung geht auf das griechische Recht (Platon, Demosthenes) zurück → Übernahme durch römische Juristen: Ulpian, Digesten I 1, 1, 2 Theorien zur Abgrenzung: Bereits Rechtswegzuständigkeit: Platon Interessentheorie: Demosthenes, Ulpian Subjektstheorie Subjektions- oder Subordinationstheorie Barta: Zivilrecht online

Was regelt das öffentliche Recht ? Es ordnet vor allem die Rechtsverhältnisse öffentlicher Gemeinwesen; Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Kammern, SozVersTr etc und klärt die Rechtswegzuständigkeit Insbesondere Die innere Organisation; zB Bundes- od Landesverfassung, Behördenorganisation Das Verhältnis der öffentlrechtl Körperschaften zueinander; zB vom Bund zu den Ländern (Art 15a I B-VG), aber auch von Staaten zueinander (VölkerR) Schließlich das Verhältnis der verschiedenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu ihren Mitgliedern; zB WahlR zum Nationalrat, Landtag, Gemeinderat oder die Besteuerung der BürgerInnen (SteuerR) Barta: Zivilrecht online

Einteilung des Privatrechts Barta: Zivilrecht online

Einteilung des bürgerlichen Rechts § 14 ABGB: das ABGB von 1811 teilt ein in: 1. Teil: Personenrecht (§§ 15-284): inklusive FamilienR 2. Teil: Sachenrecht: §§ 285-1341 dingliche SachenRe =SachR ieS: §§ 285-858 persönliche SachenRe = SchuldR: §§ 859-1341 3. Teil: Gemeinschaftliche Bestimmungen: §§ 1342-1502 Die moderne Einteilung beruht auf dem sog Pandektensystem des Gemeinen Rechts (19. Jh): AllgT, SachenR, SchuldR (SchRAT + SchRBesT), FamR und ErbR Barta: Zivilrecht online

Teilgebiete des bürgerlichen Rechts ErbR SachenR FamilienR AllgT SchRAT SchuldR + SchadenersatzR BesT Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online ABGB, UGB und KSchG Zusammenspiel der Vorschriften von ABGB, UGB und KSchG: Sie gelangen häufig gleichzeitig zur Anwendung KSchG Sonderregeln für Verbraucher UGB Sonderregeln für Kaufleute ABGB Grundlage für alle Rechtsgeschäfte Gemeinsamer Anwendungsbereich Barta: Zivilrecht online

Allgemeines PrivatR: Bürgerliches Recht – ABGB AllgT AllgT + SachR + SchR BesT + FamR + ErbR Zivilrechtliche Sondergesetze: außerhalb des ABGB EKHG + PHG + OrgHG + AHG + GBG + D(N)HG + … Barta: Zivilrecht online

Das ABGB als Mutterboden (privat)rechtlicher Entwicklungen WohnR MRG, WEG, WGG ABGB ArbeitsR Dienstvertrag §§ 1151 ff Bestandvertrag §§ 1090 ff §§ 353 ff iVm §§ 825 ff VersicherungsR VersVG EheG etc Personenrecht Familienrecht §§ 1288 §§ 1175 ff §§ 1400 § 26 etc SchadenersatzR §§ 1293 ff HaftpflichtR Gefährdungshaftung EKHG, PHG, AtomHG, LuftVG HandelsR §§ 33 aF IPR Barta: Zivilrecht online Barta: Zivilrecht online Kap 1 - ABGB und Teilgebiete 17