Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I

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Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009

Funktionen einer Verfassung Spielregelverfassung Legitimationsfunktion (Rechtfertigung der Macht) Schrankenfunktion

Grundprinzipien der Verfassung Rechtliche Bedeutung: Gesamtänderung der Bundesverfassung, Maßstab für die Prüfung von Bundesverfassungsrecht, Interpretationshilfe

Inhalt der einzelnen Grundprinzipien Republikanisches Prinzip: (republikanisches Staatsoberhaupt: zeitlich befristete Amtsperiode, rechtliche und politische Verantwortlichkeit) Demokratisches Prinzip: (Grundformen staatlicher Willensbildung, Exkurs: politische Parteien)

Inhalt der einzelnen Grundprinzipien Rechtsstaatliche Prinzip: (Publizität, Zugänglichkeit und Verständlichkeit genereller Rechtsvorschriften; Ausreichende Vorherbestimmung des Vollzugshandelns; System von Rechtsschutzeinrichtungen; Grundrechtesystem)

Inhalt der einzelnen Grundprinzipien Bundesstaatliches Prinzip: (Kompetenzverteilung; Verfassungsautonomie; Mitwirkung an der Staatsgewalt des Bundes; Föderalistische Finanzordnung) Gewaltentrennendes Prinzip: (Formell-organisatorische Gewaltentrennung; Materielle Gewaltentrennung)

Kompetenzverteilung Kernstück jeder bundesstaatlichen Verfassung ist die Kompetenzverteilung, in der die Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind (Bundesstaatsprinzip). Kompetenzkompetenz Schranken für Änderung der Kompetenzverteilung (obligatorische Volksabstimmung)

Kompetenzverteilung als strikte Trennungsordnung Aufteilung auf Bund und Land (Art 10-15 B-VG; alleine und eigenverantwortlich ->Trennungsprinzip) Ausnahmen von der „strikten Trennung“ Privatwirtschaftsverwaltung Kompetenzkonflikte entschieden durch VfGH

Haupttypen der allgemeinen Kompetenzverteilung Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und zur Vollziehung Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung, des Landes zur Vollziehung Zuständigkeit des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung, des Landes zur Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Zuständigkeit des Landes zur Gesetzgebung und Vollziehung Sonderformen: - Querschnittsmaterien - Annexmaterien - Bedarfskompetenz

Allgemeine Vertretungskörper B-VG: Nationalrat, Landtage und Gemeinderäte Nationalrat: 183 Abgeordnete Wahlprinzip: allgemein, gleich, unmittelbar, geheim, frei, persönlich. Gesetzgebungsperiode ist 5 Jahre; Auflösung des NR; Rechtsstellung der Abgeordneten: - Freies Mandat, - Mandat auf Zeit, - Immunität, Inkompatibilität

Funktionen des Nationalrates zentrale Funktion ist Gesetzgebung des Bundes A. Intiativrecht: Antrag durch Mitglieder des NR, Antrag des BR, Regierungsvorlage, Volksbegehren B. Notifikationsverfahren: Kommission C. Verfahren im NR: Lesungen, Ausschüsse D. Verfahren im Bundesrat: Einspruch E. Volksabstimmung F. Beurkundung und Gegenzeichnung G. Kundmachung

Die Landtage Mitglieder der Landtage sind von den Landesbürgern zu wählen Landesgesetzgebung: Grundzüge sind im B-VG geregelt. Mitwirkungsrecht der Bundesregierung: Recht der Zustimmung, Recht des Einspruchs

Die Verwaltungsorgane des Bundes Der Bundespräsident: - Bestellung - Ende des Amtes - Vertretung des Bundespräsidenten - Kompetenzen des Bundespräsidenten

Die Verwaltungsorgane des Bundes Die Bundesregierung: - Bestellung - Vertretung - Zuständigkeiten

Die Verwaltungsorgane der Länder Landesregierung als Kollegialorgan Landesregierung als monokratisches Organ

Rechtsschutzsystem Kontrolle der Verwaltung: - UVS, VwGH, VfGH - Volksanwaltschaft, Rechnungshof Die unabhängigen Verwaltungssenate: - Zusammensetzung - Kompetenzen Der Verwaltungsgerichtshof: - Organisation

Rechtsschutzsystem Der Verfassungsgerichtshof: - Organisation - Kompetenzen Die Volksanwaltschaft: - Aufgaben Der Rechnungshof:

Das Verwaltungsrecht Materielles Verwaltungsrecht: - Allgemeines Verwaltungsrecht - Besonderes Verwaltungsrecht Formelles Verwaltungsrecht: - Organisationsrecht - Verfahrensrecht

Umfang des Verwaltungsrechts Hoheitlich zu vollziehendes Verwaltungsrecht: Normen, welche die Organisation der Behörden und die Verfahrensabläufe für das Behördliche Verhalten festlegen. Privatwirtschaftlich zu vollziehendes Verwaltungsrecht: Sonderrecht und sonstige zivilrechtliche Normen

Verwaltungsverfahren A. Einleitungsverfahren: - Grundsatz der Amtswegigkeit B. Ermittlungsverfahren: - Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit - Wahrung des Parteigehörs - Grundsatz der Verfahrensökonomie

Erledigung des Verfahrens A. Einstellung des Verfahrens: - zurückziehen - kein Anlass mehr zu weiteren behördlichen Tätigkeit B. Erledigung durch Bescheid: - Rechtsgestaltungsbescheid - Leistungsbescheid - Feststellungsbescheid

Der Bescheid Bezeichnung als Bescheid Bezeichnung der Behörde Spruch Begründung Rechtmittelbelehrung Unterschrift Datum Erlassung des Bescheids

Rechtsschutz Berufung Grundsätze des Instanzenzug: Unmittelbare Bundesverwaltung Mittelbare Bundesverwaltung (Landeshauptmann) Landesverwaltung (Landesregierung) Gemeinde (Gemeinderat, Angelegenheiten des Bundes an Landeshauptmann oder Landesregierung)