ERV & Elektronische Urkundenarchive

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 Präsentation transkript:

ERV & Elektronische Urkundenarchive Mag. Anja Zisak Bundesministerium für Justiz anja.zisak@bmj.gv.at

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - Definition Der "Elektronische Rechtsverkehr" (ERV) ist die papierlose strukturierte elektronische Kommunikation im Wege von Übermittlungsstellen zwischen Parteien und Gerichten/Staatsanwaltschaften sowie umgekehrt Ersetzt die Kommunikation mit Papier und ist dieser rechtlich gleichwertig Nicht zu verwechseln mit Übermittlung im Faxweg oder mit der Übermittlung durch einfaches E-Mail Verpflichtend für Rechtsanwälte und Notare seit 1.7.2007

ERV: Zeittafel 2009: ERV im Grundbuch 2007: Start WebERV (komplette Neuentwicklung des ERV auf Basis von „Internettechnologie“) 2006: Elektronische Urkunden an Firmen- und Grundbuch 2001: Jahresabschlüsse an Firmenbuch 2000: unbeschränkter ERV-Teilnehmerkreis, obligatorische elektronische Erledigungen, Erweiterung der elektronischen Erledigungen auf nachweisliche Zustellungen 1999: elektronische Erledigungen, Rückverkehr 1995: ERV-Mahnklagen bei den Arbeitsgerichten, ERV- Exekutionsanträge, "sonstige" Schriftsätze 1990: Elektronischer Rechtsverkehr Mahnklagen (ca. 2.000 €)

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) 2008 > 5.000 Teilnehmer Rechtsanwälte, Notare Banken, Versicherungen öffentliche Institutionen elektronische Eingaben 3,1 Mio. eEingaben >85% der Klagen an Bezirksgerichte >60% der Vollstreckungsanträge 3,9 Mio. eZustellungen 1,6 Mio. Aktenzeichen-Rückmeldungen 8,6 Mio. Dokumente! 8,6 Mio Sendungen, das sind: 3,1 Mio Eingaben, das entspricht mehr als 85 % der Mahnklagen und mehr als 65 % der Exekutionsanträge; 3,9 Mio elektronische Sendungen über den Rückverkehr; 1,6 Mio Aktenzeichen-Rückmeldungen

Aufteilung der Einbringungen

Aufteilung der Erledigungen

Teilnehmer

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) Teilnehmer Gericht Übermittlungs- stellen Bundesrechenzentrum

Vorteile des ERV I Entfall der Dateneingabe (Personal) schnell, kostengünstig (Zeit, Porto, Papier) korrekte Daten 7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag Übermittlung ohne Medienbruch - im Gegensatz zur Fax-Übermittlung strukturierte Daten: Weiterverarbeitung Sicherheit: automatische Protokollierung aller Schritte rechtsverbindliche Bestätigung der Einbringung Schriftsätze sind jederzeit auffindbar

Vorteile des ERV II Mitteilungen des Aktenzeichens bei ERV Eingaben Erweitertes Service für Parteien/Vertreter möglich: zB sofortige Mitteilung des Aktenzeichens bei ERV Eingaben - gezielte Rückfragen bei Gericht möglich Rasche Information zum Fall für die Partei (externe Fallabfrage) Höhere Qualität der Schriftsätze Geringere Anzahl der Zurückweisungen bei den ERV-Schriftsätzen als bei den Papieranträgen viele Fehler werden durch die Software bzw die Übermittlungsstelle verhindert

WebERV NEU - WebERV: ALT: 1 Übermittlungsstelle 5 Übermittlungsstellen FTP, zeilen- und zeichenweise Strukturierung Modem/ISDN Nur plain-Text Nur Papierbeilagen Keine Formatierungsmöglichkeiten Paketverarbeitung Teilnehmerkennung + Passwort Nur VJ NEU - WebERV: 5 Übermittlungsstellen Standard-Schnittstelle über WebServices, SOAP, XML Kommunikation über beliebige Internetverbindung PDF-Attachments Urkundenverweise auf Fremdarchive Formatierungsoptionen Praktisch so schnell wie E-Mail Sicherheit durch SSL und Zertifikate Grundsätzlich offen für alle Anwendungen (dzt. VJ, Fb)

ERV alt - vor dem 1. 1. 2006 Alle Eingaben an Gerichte Ausnahmen Grundbuch Firmenbuch (Gegenausnahme: Rechnungsabschlüsse) Originalbeilagen technisch ungeeignet (Umfang und Struktur) Alle Erledigungen der Gerichte Rangordnungsbeschluss (Grundbuch) Zustellung zu eigenen Handen

Einführung elektronischer Urkundenarchive 2005 Körperschaften des öffentlichen Rechts Justiz Originalfiktion Der in diesen Archiven gespeicherte Dateninhalt gilt bis zum Nachweis des Gegenteils als Original der Urkunde – unabhängig davon, wie die Urkunde errichtet wurde. Transportfunktion Können von Berechtigten abgerufen werden und werden mit Archivsignatur versehen Sicherungsfunktion Urkunden können durch Archivsignatur über Jahrzehnte authentisch zur Verfügung gestellt werden Revisionssichers Langzeitarchiv 13

Elektronische Urkundenarchive Archive der Justiz: Urkundensammlungen des Firmenbuchs und des Grundbuchs Urkundenarchive von Körperschaften öffentlichen Rechts: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

Archive Justiz - § 91d GOG

Verrechnungs-stellen eDoc + Archivsignatur Doc ID Doc ID Antrag + Doc ID COURTDOC Firmenbuch Grundbuch E lektronischer R echts V erkehr

PDF-Dokument & Archivsignatur

Urkundenarchive von Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 91c GOG) hoheitlich geführt Speicherung elektronisch errichteter Urkunden eingescannter Urkunden von Urkunden, die für den elektronischen Urkundenverkehr mit den Gerichten bestimmt sind andere öffentliche oder private Urkunden Notariat: in das Geschäftsregister einzutragende Urkunden grundsätzlich nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Ausstellers Archivsignatur fortgeschrittene elektronische Signatur Zugang erlaubt: elektronische Einsichtnahme Herstellung von Papierausdrucken

Urkundenarchivverordnung (UAV 2007) BGBl. II Nr. 481/2006 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Urkundenarchive von Körperschaften öffentlichen Rechts für den elektronischen Urkundenverkehr mit den Gerichten (Urkundenarchivverordnung 2007 – UAV 2007) Technische Bedingungen Dokumentformate: PDF und TIFF (befristet bis 31.12.2009) Signaturformat: XML-DSig Prüfung der Signaturen durch das einstellende Organ Bei Vorlage: Prüfung nur der Archivsignatur und allfälliger späterer Signaturen Adäquate Techniken zur Wahrung der Integrität der gespeicherten Urkunden im Archiv Zugang wird vom einspeichernden Organ ermöglicht – Abruf einer verkehrsfähigen Urkunde

Urkundensammlungen der Justiz 2008 622.558 abgefragte Urkunden – gesamt € 0,70 Abfragegebühr pro Dokument 365.204 abgefragte Urkunden aus der Urkundensammlung des Firmenbuchs 257.354 abgefragte Urkunden aus der Urkundensammlung des Grundbuchs Anteil elektronisch übermittelter Dokumente aus COURTDOC: 60% Einsparungen (Personal, Papier, Porto, Lagerung) von € 1,-- pro Dokument

Preise Good Practice Labels 2001: Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) eGovernment-Konferenz in Brüssel 2007: COURTDOC - Electronic Document Archives of courts in Austria 2008: Hauptpreis beim Österreichischen Verwaltungspreis