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Elektronischer Rechtsverkehr in der österreichischen Justiz

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Präsentation zum Thema: "Elektronischer Rechtsverkehr in der österreichischen Justiz"—  Präsentation transkript:

1 Elektronischer Rechtsverkehr in der österreichischen Justiz
ERV in der österreichischen Justiz Mag. Thomas Gottwald RegR Peter Frank Bundesministerium für Justiz Rechtsinformatik

2 Funktionen und Schnittstellen
Poststraße Register Namens- Abfrage Statistik Gebühren Sozial-Versich. GUI Online Hilfe Integrierte Text-Verarb. Elektronischer Rechtsverkehr VJ Ediktsdatei im Internet Externe Abfrage

3 Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - Definition
Der "Elektronische Rechtsverkehr" (ERV) ist die papierlose strukturierte elektronische Kommunikation zwischen den Parteien und den Gerichten sowie umgekehrt ersetzt die Kommunikation mit Papier und ist dieser rechtlich gleichwertig. Nicht zu verwechseln mit Übermittlung im Faxweg oder mit der Übermittlung durch einfaches .

4 ERV: Zeittafel 2003: Ausweitung Mahnverfahren auf 30.000 €
2002: Abschluss Redesign-VJ 2001: Jahresabschlüsse an Firmenbuch 2000: unbeschränkter ERV-Teilnehmerkreis, obligatorische elektronische Erledigungen, Erweiterung der elektronischen Erledigungen auf nachweisliche Zustellungen 1999: elektronische Erledigungen, Rückverkehr 1997: Redesign Verfahrensautomation Justiz 1995: ERV-Mahnklagen bei den Arbeitsgerichten, ERV- Exekutionsanträge, "sonstige" Schriftsätze 1990: Elektronischer Rechtsverkehr Mahnklagen (ca €) 1990: Firmenbuch 1986: Verfahrensautomation Justiz 1980: Grundbuch

5 Leistungen in der Praxis
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) Eindeutige Identifikation durch Anschriftscode & Passwort Schnittstelle zu Gerichtsverfahren für strukturierte Daten PC Drucker

6 Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) 2004
ca Teilnehmer Rechtsanwälte, Notare Banken, Versicherungen öffentliche Institutionen elektronische Eingaben 2,2 Mio eEingaben 85% der Klagen an Bezirksgerichte 60% der Vollstreckungsanträge elektronische Zustellungen 4,1 Mio eZustellungen davon 1,2 Mio Bekanntgaben von Aktenzeichen Porto-Ersparnis: >2,5 Mio € 6,3 Mill Dokumente!

7 Aufteilung der Einbringungen

8 Aufteilung der Erledigungen

9 Teilnehmer

10 Technische Grundlagen
PC, LAN, Großrechner Modem, Terminal-Adapter, Router Telefon- oder ISDN-Anschluss, Standleitung Geeignete Kanzleisoftware WinSERV oder geeignetes Übertragungsprogramm

11 Rechtliche Grundlagen
Gerichtsorganisationsgesetz § 89a ff ERV-Verordnung 1995 AFV Formblätter Gerichtsgebührengesetz § 4 StPO § 77 FinStrG § 200a Rechtsanwaltsordnung § 9 Rechtsanwaltstarifgesetz § 23a ÖRAK-Richtlinie § 42a Abbuchungs- und Einziehungsverordnung Technische Festlegung der Schnittstelle = Schnittstellenbeschreibung (

12 Elektronischer Rechtsverkehr
Was? (§ 1 ERV) Alle Eingaben an Gerichte Ausnahmen Grundbuch Firmenbuch (Gegenausnahme: Rechnungsabschlüsse) Originalbeilagen technisch ungeeignet (Umfang und Struktur) Alle Erledigungen der Gerichte Rangordnungsbeschluss (Grundbuch) Zustellung zu eigenen Handen

13 Elektronischer Rechtsverkehr
Einbringungsdatum – Zustelldatum (§ 89 d GOG) Eine Eingabe gilt als bei Gericht eingelangt, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. jedoch mit jenem Zeitpunkt, an dem die Übermittlungsstelle (ausgenommen Direktverkehr) die Eingabe zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat und die technisch einwandfreie Übernahme an den Einbringer rückgemittelt wurde Die Zustellung an die Partei ist bewirkt, sobald die gerichtliche Erledigung in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist

14 Elektronischer Rechtsverkehr
Wie ? Vorschriften für Papiereingaben gelten Ausnahme: Unterschrift kein Fax und gewöhnliches Schnittstellenbeschreibung Formvorschriften für Mahnklagen und Exekutionsanträge (Formblätter) Übermittlungsstelle: Telekom Ausnahme: Direktverkehr

15 Elektronischer Rechtsverkehr
Wann ? Eingaben: 24 Stunden, 7 Tage Übermittlungsstelle = Einlaufstelle Erledigungen: von 6 bis 16 Uhr Verfügungsbereich des Empfängers Protokoll der Übernahme

16 Elektronischer Rechtsverkehr
Haftung (§ 89e Abs 2 GOG) Der Bund haftet für Fehler, die entstanden sind ab Einlangen bei der Bundesrechenzentrum GmbH bis zum Einlangen in den Verfügungsbereich des Empfängers Die Haftung ist ausgeschlossen bei einem unabwendbaren Ereignis, das weder auf Fehler in der Beschaffenheit noch auf Versagen der Mittel der Datenverarbeitung beruht im Übrigen ist das Amtshaftungsgesetz anzuwenden

17 Einrichtung (einmalig) 21,80 WinSERV 500,00
Kosten (in €) Einrichtung (einmalig) 21,80 WinSERV 500,00 Monatliches Entgelt je ERV-Code bei sonstigen Teilnehmern 21,80 für einen Rechtsanwalt 21,80 für eine Kanzlei mit 2 Rechtsanwälten 32,70 für eine Kanzlei mit mehr als 2 Rechtsanw. 43,60 je eingebrachter Schriftsatz 0,36

18 Elektronischer Rechtsverkehr
Vorteile (1) Entfall der Dateneingabe (Personal) schnell, kostengünstig (Zeit, Porto, Papier) korrekte Daten 7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag Übermittlung ohne Medienbruch - im Gegensatz zur Fax-Übermittlung strukturierte Daten: Weiterverarbeitung Sicherheit: automatische Protokollierung aller Schritte rechtsverbindliche Bestätigung der Einbringung Schriftsätze sind jederzeit auffindbar

19 Elektronischer Rechtsverkehr
Vorteile (2) Mitteilungen des Aktenzeichens im Rückverkehr bei ERV Eingaben erweitertes Service für Parteien/Vertreter möglich: zB sofortige Mitteilung des Aktenzeichens bei ERV Eingaben - gezielte Rückfragen bei Gericht möglich, rasche Information zum Fall für die Partei (externe Fallabfrage) Höhere Qualität der Schriftsätze Geringere Anzahl der Zurückweisungen bei den ERV-Schriftsätzen als bei den Papieranträgen viele Fehler werden durch die Software bzw die Übermittlungsstelle abgefangen

20 Elektronische Bilanzübermittlung
Über Finanz Online (nicht Justiz-ERV) Geringe Marktakzeptanz: 5 bis 6 % Nicht in Software der Steuerberater integriert finanzieller Anreiz nur bis Ende 2001: keine Veröffentlichungsgebühr von 110 Euro Wiener Zeitung verlangt ab 2002 geringeres Entgelt für Einschaltung Vorteile: Umsetzung der Publizitätsrichtlinie: Schutz der Wirtschaftspartner Bilanzen im Firmenbuch abfragbar (günstig: 2,20 Euro) Reduktion von Porto, Kopierkosten (4-fach Einreichung), Verständigungspflichten, Plausibilitätskontrolle in der Übermittlungssoftware

21 Stärkere Einbindung von Internet-Technologie und Zukunfts-Perspektiven
Zukunft des ERV 1 Stärkere Einbindung von Internet-Technologie und Zukunfts-Perspektiven XML für Datenübertragung Web-Services Java-Applets für Schriftsatz-Prüfungen Zustellung zwischen Anwälten Internationalisierung des ERV (EU Mahnverfahren) Auch im Grund- und Firmenbuch Urkunden mit Originalwirkung (BRÄG 2005) Interaktive Formulare im Internet „Geeignete“ elektronische Signatur oder anderes gesichertes Verfahren (V nach BRÄG 2005)

22 Jänner 2005 Rückverkehr Firmenbuch
Zukunft des ERV 2 Jänner 2005 Rückverkehr Firmenbuch Mai 2005: Test mit ausgewählten Teilnehmern, „sonstige“ Zivileingaben, pdf-Anhänge Juli 2005: alle Teilnehmer Ende 2005: weitere Erst- und Folgeanträge, universelle Plattform für andere Anwendungen (GB, FB, institutioneller Datenaustausch, SOA, WEB-Services Ende 2007: Rückverkehr neu (mit pdf-Anhängen) erst möglich, wenn alle Teilnehmer auf ERV-neu umgestellt

23 30. November 2001 Auszeichnung e-Government-Konferenz in Brüssel
eGovernment-Label für herausragende e-Government-Applikation in Europa ERV platzierte sich im Spitzenfeld der 281 eingereichten Projekte wichtigste von einer unabhängigen Kommission überprüfte Kriterien waren Zeitersparnis, Effizienzsteigerung und Kostensenkung

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