Konsequenter Jagdbetrieb als Voraussetzung für naturgemäße Waldwirtschaft Vortrag von Dr. Franz Straubinger anlässlich des Ökojagd-Stammtisch am 16.

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 Präsentation transkript:

Konsequenter Jagdbetrieb als Voraussetzung für naturgemäße Waldwirtschaft Vortrag von Dr. Franz Straubinger anlässlich des Ökojagd-Stammtisch am 16. August 2008 in Scheiblingkirchen

Besitzgeschichte 1420 Reichsfreie Herrschaft Wildenburg 1563 Schloss Crottorf 1589 Schloss Schönstein 1948-52 Bodenreform 2001 Ankauf des Reviers „Massow“ in Brandenburg

Flächenausstattung Schönstein Massow Gesamt Holzboden 7.045 ha 6.272 13.317 Nichtholzboden 372 327 699 Sonstige Flächen 197 32 229 Betriebsfläche 7.614 6.631 14.245

Weitere Geschäftsfelder Begräbniswald „RuheForst“ Erddeponien Wildkammer Ökokonto (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gestattungen Ferienbetriebe (Campingplatz, Mobilheimpark) als eigenes Gewerbe Energiecontracting

Prozentuale Baumartenverteilung - Betriebsteil Schönstein -

Forstbetriebliche Schwerpunkte Begründung von Mischbeständen über Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, Naturverjüngung Voranbau der Baumarten Buche und Tanne Ergänzungspflanzung von Mischungselementen Permanente Pflege und Ernte (Einzelstammnutzung) nach dem Prinzip der Wertzuwachslenkung Ausbau und Ergänzung des Erschließungssystems Umsetzung ökologischer Belange durch konsequenten Biotop- und Artenschutz Anpassen der Rehwildbestände

Jagdbetrieb Die Jagd dient den waldbaulichen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Zielen Effiziente und störungsarme Jagd-methoden Naturnaher Waldbau und die Sicherung der Ertragsfähigkeit sind nur durch angepasste Rehwildbestände erreichbar

Umstrukturierung des Jagdbetriebes Der Auftrag des Eigentümers lautet: - rasch - effizient - wirtschaftlich und nachhaltig Oder in Worten: „Innerhalb von drei Jahren ist mit einem positiven Deckungsbeitrag der Wildbestand so einzuregeln, dass langfristig keinerlei Schutzmassnahmen notwendig sind“.

Strategische Maßnahmen Klare und kontrollierbare Ziele Zielkontrolle durch permanente Stichprobeninventur Analyse von Betrieben mit gelöstem Wald-/Wildkonflikt

Operative Maßnahmen Einbinden geeigneter und zahlreicher Jäger Reduzierung der jagdlichen Entgelte Anpassen der Jagdpachtverträge Praxisbezogene Fortbildungen und Exkursionen Aufbau einer Drückjagdtradition Einrichtung einer Wildkammer zur Selbstvermarktung Markante Erhöhung der Rehwildabschüsse

Auszüge aus Jagdpachtvertrag § 6 Wild- und Jagdschaden Für Schäden, die durch Wild auf den zum Jagdrevier gehörenden Grundstücken verursacht werden (Wildschäden), hat der Pächter vollen Ersatz zu leisten. Schadenrelevante Baumarten gemäß § 32 BJagdG (sog. Hauptbaumarten) sind insbesondere Fichte, Lärche, Douglasie, Kiefer, Tanne, Buche, Eiche, Hainbuche, Birke, Vogelbeere, Erle, Bergahorn und Esche. Der Pächter ist auch zum Ersatz des Wildschadens auf geschützten Flächen verpflichtet. Der Schadensumfang wird an Hand der Hilfstabellen „Bewertung von Verbiss- und Schälschäden“ des Landes Rheinland-Pfalz (s. Anlage) von der Hatzfeldt-Wildenburg’schen Verwaltung ermittelt.

§ 8 Besondere Vereinbarungen Der Pächter ist verpflichtet, gegenüber dem Verpächter oder dessen Beauftragten - auf Verlangen - den körperlichen Nachweis über getätigte Abschüsse zu führen. Der Verpächter behält sich vor, den Modus zu bestimmen (z. B. obligatorisches oder fakultatives Vorzeigen). Die Fütterung jeglichen Wildes ist nur in Notzeiten erlaubt. Der Verpächter entscheidet über das Eintreten der Notzeit und teilt den Zeitpunkt dem Pächter mit. Gegatterte Flächen sind mindestens einmal im Monat durch den Pächter oder seine Mitjäger auf Unversehrtheit bzw. eingewechseltes verbeißendes Wild zu kontrollieren. Das Ergebnis des Kontrollgangs ist dem Revierleiter mitzuteilen.

In Gatter eingewechseltes verbeißendes Wild ist innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben - auszutreiben oder zu erlegen. Andernfalls wird die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung die Wildreinheit wiederherstellen. Dafür wird ein Entgelt von € 37,50/Std. zzgl. 19 % MwSt. pro beteiligter Personen in Rechnung gestellt. Das erlegte Wild ist vom Pächter oder seinem Beauftragten zu verwerten.

Der Pächter verpflichtet sich, den im Rahmen der Revierbereisung festgelegten Rehwildabschuss möglichst frühzeitig zu erfüllen. Sind bis 15. Dezember weniger als 85 % des Abschusses getätigt, so ist die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung berechtigt, nach Unterrichtung des Pächters, im Rahmen von Einzel- oder Gesellschaftsjagden die restlichen Stücke zu strecken. Das so erlegte Wild bleibt Eigentum des Pächters, während die mit der Jagd verbundenen Kosten (z.B. Treiber- und Hundegeld) durch den Pächter zu ersetzen sind.

Der Pächter ist verpflichtet, mit den Vertretern des Verpächters an gemeinsamen Revierbegängen teilzunehmen. Bei dieser Gelegenheit werden die betrieblichen Zielvorgaben erläutert, die Verbisssituation in Naturverjüngungen und Kulturen erörtert und die nächstjährigen Abschusshöhen abgestimmt.

Entwicklung des Rehwildabschusses

Einzeljagd Mai/Juni und September Drückjagd nach Laubabfall 70 % des Rickenabschusses auf Drückjagden 65 % des Schwarzwild- abschusses auf Drückjagden Einzeljagd Drückjagd Einzeljagd Drückjagd

Wildbiologische Auswirkungen Wildbretgewichte deutlich, z.B. mehr als 30 % bei Jährlingsstücken gestiegen Hoher Zuwachs und hohe Strecke bei einem geringen Grundbestand (derzeit 9 Stück pro 100 ha Wald) Natürliche Äsung ist flächig und reh- verfügbar vorhanden

Finanzielle Auswirkungen Wildbedingte Forstschutzkosten auf 0 gesunken Einnahmen aus dem Jagdbetrieb sind echte Gewinne Naturverjüngung ersetzt großflächige Pflanzmaßnahmen Einbringung von Kleinpflanzen Wildlingsgewinnung Fazit: Minderausgaben durch den Jagdbetrieb von ca. 125 € pro ha und Jahr

Naturverjüngung/Voranbau nach Höhenstufen und Baumarten

Resümee Die Jagd stellt einen existenziellen Rationalisierungs-faktor dar, den der Waldbesitzer selbst beeinflussen kann. Sie kann wesentlich zur Lösung der waldbaulichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen in der Waldwirtschaft beitragen. Der Jagdbetrieb kann aber auch langfristig und nachhaltig zu erheblichem Substanzverzehr führen. Durch einen konsequenten Jagdbetrieb ist es gelungen, mit den vorhandenen Ressourcen nachhaltig zu wirtschaften und eine hohe Rendite zu erzielen.

Wo ein Wille, ist auch ein Weg. Wo kein Wille, ist eine Entschuldigung. Die Jagd ist voller Entschuldigungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und jetzt eine lebhafte Diskussion!