Global Harmonisiertes System Einstufung und Kennzeichnung

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 Präsentation transkript:

Global Harmonisiertes System Einstufung und Kennzeichnung Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz G lobally H armonized S ystem of Classification and Labelling of Chemicals Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Zeittafel zur Einführung von GHS 1992 Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) formuliert Auftrag ein weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien zu entwickeln. 2000 geplante Einführung konnte aufgrund der Komplexität der Aufgabe nicht eingehalten werden 2002 Verlängerung des Termins der Weltweiteneinführung auf das Jahr 2008 2005 Vorlage der 1. überarbeiteten Ausgabe. Diese bildet bis heute die weltweite Grundlage für alle Änderungsanträge. Sie ist in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch und Arabisch im internet zu finden unter: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev00/00files_e.html 2007 Einführung von REACH 2008 GHS soll ein Jahr nach REACH in der EU übernommen werden. ????

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Gründe der Entstehung 1. Wachsender internationaler Handel 2. Bedürfnis nach einem einheitlichen weltweiten Sicherheitsstandard 3. gegenwärtig bestehen unterschiedliche Systeme für Kennzeichnung 4. ebenso unterschiedliche Einstufungen und damit auch unterschiedliche Behandlung gleicher Stoffe und Zubereitungen in den verschiedenen Ländern

Ein Stoff mit einer oralen Toxizität von LD50 = 257 mg/kg Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Beispiel: Ein Stoff mit einer oralen Toxizität von LD50 = 257 mg/kg GHS: Danger (Skull & Cross Bones) Transport liquid: slightly toxic solid: not classified EU: Harmful (St Andrew’s Cross) US: Toxic CAN: Toxic Australia: Harmful India: Non-toxic Japan: Toxic Malaysia: Harmful Thailand: Harmful New Zealand: Hazardous China: Not Dangerous Korea: Toxic

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Kernelemente von GHS: einheitliche Kennzeichnungselemente, einheitliche Einstufungskriterien, einheitliches Sicherheitsdatenblatt.

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Transport GHS Umgang

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Neue Piktogramme von GHS: Piktogramme (rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) warnen in Zukunft bildhaft vor den Gefahren. Die jetzt gültigen Symbole sollen ab dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Systems in der EU durch diese neuen Symbole ersetzt werden. Es sind Übergangszeiten von ca. 3 bis 8 Jahren geplant in denen die Einstufung nach dem alten und neuen System vorgenommen werden soll. Das gilt auch für das Umschreiben der Sicherheitsdartenblätter

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Nach Chemikalienrecht gibt es sieben Piktogramme zum Umgang und mindestens 15 zum Transport, die durch 67 Gefahrenhinweise (R-Sätze) und 64 Sicherheitsratschläge (S-Sätze) ergänzt werden. Ohne radioaktive Stoffe

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz mit GHS wird gibt es neun Piktogramme; und es wird 71 Gefahrenhinweise und 135 Sicherheitsratschläge geben.

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Vereinfachter Vergleich der Kennzeichnungen Achtung: Die Korrelation mit den bestehenden Klassierungssystemen kann in Details von dieser Tabelle abweichen!

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Umgang Transport GHS

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Schema der Klassifizierung:

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Geänderte Einstufungskriterien von GHS ! Die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung werden sich zum Teil verschieben. z. B. die LD50-Grenzen zur Einstufung von „Giftig“. Als Konsequenz wird es bei GHS mehr giftige Stoffe und Zubereitungen geben.

Neue und bestehende Einstufung am Beispiel akute orale Toxizität Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Neue und bestehende Einstufung am Beispiel akute orale Toxizität GHS kein Symbol 1 2 3 4 5 5 mg/kg 50 300 2.000 5.000 LD50 25 mg/kg 200 EU 2.000 T+ T Xn

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Auswirkungen des GHS auf die betriebliche Praxis von Einstufung, Kennzeichnung und Umgang:   Aufgrund der neuen Einstufungsgrenzen (z. B. Flammpunkt) müssen alle Stoffe/Rezepturen auf der Basis einer neuen Datendefinition der Gefahrstoffe neu eingestuft werden. Für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern werden künftig wesentlich mehr Informationen in den Bereichen Gesundheitsgefahren und Toxizität benötigt. Durch die neuen Klassifizierungen wird die Anzahl der zu klassifizierenden Stoffe um bis zu 82 % steigen. (Quelle VCI)

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Zusammenfassung der Änderungen durch GHS:   Ersatz der Gefahrensymbole durch neun zum Teil neue Piktogramme neue Einstufungskriterien Ersatz der 67 R-Sätze durch 71 Hazard Statements Ersatz der 64 S-Sätze durch 135 Precautionary Statements Keine Liste mehr mit Legaleinstufungen wie im Anhang I der Stoffrichtlinie, allenfalls für cmr- und atemwegssensibilisierende Stoffe Verschärfte Einstufung von Zubereitungen: Sehr viel mehr Zubereitungen als bisher müssen als gefährlich eingestuft werden. Auswirkungen auf das untergesetzliche Regelwerk: Änderung vieler Vorschriften, die auf die Einstufung und Kennzeichnung Bezug nehmen, wie beispielsweise die ChemVerbotsV, die Betriebssicherheitsverordnung und die Störfallverordnung. Bei den – internationalen – Vorschriften für den Gefahrguttransport gibt es sehr viel weniger Änderungen als im Gefahrstoffbereich.

Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Fazit: Die weltweite Angleichung der Einstufung und Kennzeichnung im Transport und Umgang mit gefährlichen Stoffen ist aufgrund des internationalen Warenaustausches längst überfällig. Positiv ist anzumerken, dass die Symbolvielfalt reduziert wird und die Angaben in den Sicherheitsdatenblättern auf die zentralen sicherheits- und umweltrelevanten Daten konzentriert werden sollen. Sie führt innerhalb Europas nach den jetzigem Stand der Planung zu einem erheblichen Umstellungsaufwand. Dieses lässt sich jedoch aufgrund der Regelungsdichte innerhalb der EU kaum vermeiden.

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