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Biologische Arbeitsstoffe

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Präsentation zum Thema: "Biologische Arbeitsstoffe"—  Präsentation transkript:

1 Biologische Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen 1 Herzlich willkommen zur Ausbildung! Foto: Dräger 1

2 Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen
Einführung 2 Ziel des B-Einsatzes: Bekämpfung von Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe Biologische Arbeitsstoffe Mikroorganismen mit Wirkungen auf Menschen Infektionen sensibilisierende Wirkungen toxische Wirkungen gentechnisch veränderte Mikroorganismen Zellkulturen Parasiten Mikroorganismen Bakterien und Viren, die zur Vermehrung/Weitergabe ihrer Gene fähig sind 2

3 Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen
Biostoffverordnung 3 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) Unterscheidung der verschiedenen Arbeitsstoffe nach Infektionsrisiko Zuordnung der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen 3

4 Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen
Risikogruppen Risikogruppe Risiko der Stoffe für Menschen (nach jetzigem Erkenntnisstand) 4 1 Erkrankung des Menschen unwahrscheinlich 2 Erkrankung des Menschen möglich eher keine Verbreitung in der Bevölkerung wirksame Vorbeugung bzw. Behandlung möglich 3** laut RL 90/679/EWG Anhang III Risikogruppe 3 keine Übertragung der Stoffe über den Luftweg, deshalb Infektionsrisiko geringer als bei Risikogruppe 3 3 lösen schwere Erkrankung des Menschen aus Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung Vorbeugung und Behandlung sind möglich 4 lösen schwere Erkrankung des Menschen aus hohes Verbreitungspotenzial in der Bevölkerung Vorbeugung und Behandlung sind nicht möglich 4

5 Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen
Gefahrgutverordnung Straße/Schiene Kennzeichnung bei Transporten laut Vorschriften der Gefahrgutverordnung Grundlage ist ADR/RID 2005 5 Biologische Arbeitsstoffe Gefahrklasse 6 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Kennzeichnung Arbeitsstoffe laut Biostoffverordnung mindestens Risikogruppe 2 bei Transporten grundsätzliches Vorgehen: nach den Vorgaben der Gefahrengruppe IIB Sonderausrüstung erforderlich sachgemäße Hygiene und Dekontamination permanente Überwachung der Einsatzkräfte 5 X


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