Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Ausbildungsleitfaden Kennzeichnung Gefährliche Stoffe und Güter

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Ausbildungsleitfaden Kennzeichnung Gefährliche Stoffe und Güter"—  Präsentation transkript:

1 Ausbildungsleitfaden Kennzeichnung Gefährliche Stoffe und Güter
Stand: , Torben Mende

2 Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen
Inhalt Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen Kennzeichnung von C – Gefahrstoffen Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE Warntafel nach GGV SE Freistellung Besondere Kennzeichnungen Stoffinformationen Der Gefahrendiamant

3 Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen

4 Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen nach StrSchV
Strahlenzeichen nach StrSchV: Beispiele für Kennzeichnungen mit Wortlaut:

5 Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen nach ortsfeste Bereiche
Mögliche Einsatzstellen sind an den Zugängen nach Gefahrengruppen gekennzeichnet:

6 Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen Versandstücke
Kennzeichnung von Versandstücken: Transporte mit spaltbaren Stoffen Kennzeichnung von Fahrzeugen

7 Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen

8 Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen
Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden, oder die kontaminiert sind, müssen durch ein Sicherheitszeichen nach der BioStoffV mit dem Zusatz „Biogefährdung“ gekennzeichnet sein:

9 Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen ortsfeste Bereiche
Labore, in denen Arbeiten nach Sicherheitsstufen 1-3 und Tierställe, in denen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1-2 durchgeführt werden, sind für Feuerwehren wie folgt gekennzeichnet:

10 Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen Transport auf Strasse und Schiene
Versandstücke und Transport- fahrzeuge werden mit dem Gefahrzettel 6.2 gekenn-zeichnet: Darüber hinaus werden Transportfahrzeuge mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet:

11 Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen

12 Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke
Kennzeichnung - Gefahrensymbole nach GHS-Verordnung / EU GHS=Globally Harmonized System

13 Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke
Kennzeichnung - Gefahrensymbole nach GHS-Verordnung / EU

14 Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke
Kennzeichnung - Gefahrensymbole nach GHS-Verordnung / EU

15 Flüssigkeiten - Brennbar
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Freistellung >>Freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter<< werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Unter dem Symbol muss die erste bzw. einzige Nummer des Gefahrzettels angegeben sein. Klasse 3 Flüssigkeiten - Brennbar

16 Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke
Beispiele:

17 Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke
Beispiele:

18 Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke
Beispiele:

19 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen

20 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE

21 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen
Nach den Vorschriften der Gefahrgutverordnungen werden Gefahrgüter wie folgt gekennzeichnet: Auf Spitze stehende Gefahrenzettel Beispiel: Auf Kante stehende orange Warntafel Beispiel: 33 1202

22 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
1.0 Explosionsgefährlich 1.1 massenexplosionsfähig (Sprengkapseln, TNT, Schwarzpulver) 1.2 Sprengwirkung, nicht massenex-fähig (Brand- /Nebelmunition) 1.3 feuergefährlich, hohe Strahlungswärme (Treibladungspulver) 1.4 stellen keine erhebliche Gefahr dar (Signalkörper, Bohrlochkartuschen) 1.5 sehr unempfindlich aber massenex-fähig (Sprengstoffe Typ B, E) 1.6 extrem unempfindlich nicht massenex-fähig

23 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
2.0 verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase 2.1 2.2 2.3 2.1 Entzündbare Gase (Butan, Propan) 2.2 Nicht entzündbare und nicht giftige Gase (Atemluft) 2.3 giftige Gase (Chlorgas)

24 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
3.0 Feuergefährlich (entzündbare flüssige Stoffe) Gruppe a: sehr gefährlich (Siedepunkt von höchstens +35°C, Flammpunkt unter +23°C und stark giftig) Gruppe b: gefährlich (Flammpunkt unter +23°C und nicht in Gruppe a) Gruppe c: weniger gefährlich (Flammpunkt von +23°C bis 61°C)

25 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
4.0 Feuergefährlich (entzündbare feste Stoffe) 4.1 4.2 4.3 4.1 Entzündbare feste Stoffe (Holzwolle) 4.2 Selbstentzündliche Stoffe (Kohle oder Russ, Phosphor) 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln (Natrium, Magnesiumpulver, Carbid)

26 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
5.1 Entzündend (oxidierend) wirkender Stoff Diese Stoffe sind selbst nicht brennbar, Sie besitzen die Eigenschaft, bei Abgabe von Sauerstoff die Entzündung anderer Stoffe zu erleichtern. z.B. Bleinitrat, Düngemittel

27 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
5.2 Organisches Peroxid Diese Stoffe sind selbst brennbar. Sie können in fester oder flüssiger Form auftreten. Sie sind gegen Erwärmung, Reibung, Druck und Stoß empfindlich.

28 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel
Kennzeichnung - Gefahrzettel nach GGV SE 6.1 Giftig Diese Stoffe verursachen bei Aufnahme durch Berührung, Atmung oder Einnahme schwere bis schwerste gesundheitliche Schäden, die auch zum Tod führen können. z.B. Arsen, Quecksilber, Nicotin

29 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
6.2 Ekelerregende oder infektiöse Stoffe Bei diesen Stoffen handelt es sich z.B. um menschliches Gewebe, Tierkadaver oder Latrinenstoffe. Sie können krankheitserregende Bakterien und Vieren enthalten.

30 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
7.0 Radioaktiver Stoff 7.0 7.1 7.2 7.3 7.0 Radioaktiver Stoff (Transportkennzeichnung) 7.1 Radioaktiver Stoff mit einer Akivität von < 5 µSv/h 7.2 Radioaktiver Stoff mit einer Akivität von < 500 µSv/h 7.3 Radioaktiver Stoff mit einer Akivität von < 2 mSv/h

31 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
8.0 Ätzend Dies sind meist flüssige aber auch feste Stoffe oder Dämpfe. Sie können sowohl lebendes Gewebe als auch künstliche Oberflächen beschädigen oder zerstören. z.B. Schwefelsäure, Essigsäure, Natronlauge

32 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
9.0 Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände Dies sind gefährliche Stoffe, die in keiner der anderen Klassen 1-8 eingeordnet werden. z.B. Asbest (krebserregend); PCB (im Brandfall Dioxinentwicklung); verflüssigte Metalle (sehr heiss- über 1200 °C)

33 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen
Warntafel nach GGV SE

34 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Beispiel: Kleintransporter mit Beladung: Gefahrgut-Klasse 7

35 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Zukünftig ohne Kennzeichnung bei frei Mengen.

36 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Beispiel: LKW mit Beladung: Gefahrgut-Klasse 3

37 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Farbe: orange Linien: 15mm breit-schwarz Größe: 300mm x 400mm nach 15 Minuten Brandeinwirkung müssen Ziffern noch lesbar sein 30 1202 Die orangefarbene Warntafel dient zur Kennzeichnung von Tankfahrzeugen und Trägerfahrzeugen sowie Kessel- und Behälterwagen im Schienenverkehr.

38 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Änderung der Warntafel - Kennzeichnung Eine Kennzeichnung von gedeckten Fahrzeugen (geschlossenen Fahrzeugen (Koffer oder Planen), die Tanks geladen haben ist seitlich mit orange Warntafel nicht erforderlich, wenn das Tankvolumen 3000 l nicht überschritten wird. Mehrkammerfahrzeuge brauchen ebenfalls nur vorne und hinten eine Kennzeichnung wenn nur ein Stoff in allen Kammern transportiert wird. Sollte sich jedoch ein anderer Stoffe in einer Tankkammer (auch ungefährliche wie Biodiesel) befinden, müssen die mit Gefahrgut gefüllten Tankammern seitlich mit Warntafel eindeutig gekennzeichnet werden.

39 Änderung der Warntafel - Kennzeichnung
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Änderung der Warntafel - Kennzeichnung

40 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Die orangefarbene Warntafel ohne Bezifferung hat folgende Bedeutung: - Stückguttransport - nicht gereinigter Kesselwagen nach Gefahrguttransport - Kesselwagen mit mehreren Tankkammern (vorn u. hinten)

41 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Beispiel: Stückguttransport

42 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Beispiel:

43 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
30 Gefahrnummer 1202 Stoffnummer 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

44 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
30 Diesel / Heizöl 1202 Ist die Gefahr ausreichend beschrieben wird eine Null angeführt 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

45 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
33 Benzin 1203 Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

46 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
23 Butan 1011 2 Entweichen von Gas 3 entzündlich 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

47 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
268 Ammoniak 2073 2 Entweichen von Gas 6 giftig 8 ätzend 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

48 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
663 Allylalkohol 1098 66 sehr giftig 3 entzündlich 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

49 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
589 Ammoniumnitrat 2426 5 oxidierender Stoff 8 ätzend 9 Gefahr einer spon. heft. Reaktion 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

50 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
X423 Kalium 2257 Entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei brennbare Gase entweichen 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

51 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
X323 Besondere Ziffernkombination Entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei brennbare Gase entweichen 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

52 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
22 Besondere Ziffernkombination tiefgekühltes Gas 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

53 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
606 Besondere Ziffernkombination ansteckungsgefährlich 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

54 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
333 Besondere Ziffernkombination pyrophorer flüssiger Stoff 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

55 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
44 Besondere Ziffernkombination entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

56 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen
Freistellung

57 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Freistellung
LTD QTY Kennzeichnung „muss“ an Fahrzeugen > 12t Gesamtmasse angebracht werden. LTD QTY Die Buchstaben sind auf weißem Grund in mind. 65 mm „großen“ Buchstaben vorne und hinten anzubringen.

58 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Freistellung
Die LTD QTY Kennzeichnung ist auch an Containern mit Gefahrgut - Versandstücken (Freigrenze) an allen vier Seiten angebracht werden, sofern das Fahrzeug > 12t Gesamtmasse hat.

59 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Freistellung
Problematisch für die Feuerwehren dürfte sein das die neue Kennzeichnung der >>begrenzten Mengen<< erst ab einer Gesamtbruttomasse der beförderten Gefahrgut-Versandstücke von 8t sowie einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 12t erforderlich ist. Fahrzeuge, welche weniger als 8t Gefahrgut-Versandstücke transportieren und ein zulässiges Gesamtgewicht von < 12t haben, könnten unter Umständen nicht gekennzeichnet mit Gefahrstoffen und -gütern auf den Straße unterwegs sein.

60 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Besondere Kennzeichnungen

61 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Besondere Kennzeichnungen
Eisenbahnkesselwagen für verflüssigte Gase werden mit einem 300 mm breiten orangefarbenen Streifen gekennzeichnet, der in Höhe der Behälterachse allseitig um den Behälter herumführt. 23 1011

62 Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Besondere Kennzeichnungen
Eisenbahnkesselwagen für mit bestimmten explosiven Stoffen sind zusätzlich mit roten Dreiecken in verschiedenen Ausführungsformen gekennzeichnet. ! ! ! ! Vorsichtig verschieben ! Abstoß- u. Auflaufverbot !

63 Stoffinformationen

64 Stoffinformationen wichtige Stoffinformationen
1. Gefahrklasse 2. Form des Stoffes (fest, flüssig, gasförmig, Dampf) 3. Sicherheitstechnische Kennzahlen - Schmelzpunkt - Flammpunkt - Brennpunkt - Zündtemperatur - Dichteverhältnis zu Luft und Wasser - Konzentrationsgrenzwerte - Explosionsbereich - Dampfdruck (Verdunstungszahl)

65 Stoffinformationen Stufen der Stoffinformationen
1. Stufe Sofortinformation - Warntafel - Gefahrzettel 2. Stufe Kurzinformation - Unfallmerkblätter - Einsatzmerkblätter (Eri-Cards, Nüssler) 3. Stufe Detailinformation - Nachschlagewerke (Hommel) - EDV-Datenbanken (z.B. MEMPLEX, Resy2000) 4. Stufe Experteninformation - Hersteller - TUIS

66 Gefahrendiamant

67 3 4 2 W W Der Gefahrendiamant Brandgefahr Reaktionsgefahr
4 Extrem leicht entzündlich bei allen Temperaturen 3 Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen 2 Entzündungsgefahr bei Erwärmung 1 Entzündungsgefahr bei Erhitzung 0 keine Entzündungsgefahr Reaktionsgefahr Gesundheitsgefahr 3 0 Keine Gefahr 1 Bei Erhitzung unstabil 2 Chemische Reaktion 3 Ex-Gefahr 4 Große Ex-Gefahr 0 Ohne Gefahr 1 geringe Gefahr 2 Gefährlich 3 Sehr gefährlich 4 Äußerst gefährlich 4 2 W Besondere Anweisungen W Kein Wasser zum Löschen Gefahr der radioaktiven Strahlung

68 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Fragen?


Herunterladen ppt "Ausbildungsleitfaden Kennzeichnung Gefährliche Stoffe und Güter"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen