Schutz von Immaterialgüterrechten in der

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 Präsentation transkript:

Schutz von Immaterialgüterrechten in der Unternehmung Urheberrechte Marken Patente lic. iur. Rudolf Studer, LL.M. Rechtsanwalt

Beispiel aus der Praxis A beauftragt B, das Produkt X für A im Ausland herzustellen. Dazu verpflichtet sich A vertraglich, B sämtliches Know-How zur Herstellung zu überlassen  es bestehen keine Schutzrechte.  Konsequenz: B kann ohne eine Verletzung von Immaterialgüterrechten in eigenem Namen produzieren und weltweit verkaufen.

Arten von Immaterialgüterrechten Urheberrechte Marken Patente Designs (ehemals Muster und Modelle) Sorten (Pflanzenzüchtungen) Topografien (dreidimensionale Strukturen und Halbleiter – Computerchips) (Firmennamen)

Marke Patent Name Design

Der Wert von Marken in US$ Quelle: www.interbrand.com 23.9 Mrd. 21.7 Mrd. 56.6 Mrd. 60.2 Mrd. 13.3 Mrd. 4.3 Mrd. 68.7 Mrd. (- 50%)

Der Wert von Patenten 60er Jahre – Kodak ($10 Mrd. Umsatz) entschied, dass Polaroids ($1 Mrd. Umsatz) als stark wachsendes Instant-Kamera-Geschäft sehr interessant sei. • 1969 – Kodak startet das “Project 130” um Instant-Kameras/Filme zu entwickeln. Kodak ging davon aus, dass die Polaroid-Patente vor Gericht als ungültig erklärt werden können • 20.4 1976 Kodak führt eine neue Serie von Instant-Kameras und Filmen ein • 27.4 1976 Polaroid klagt auf Verletzung von 12 Polaroid Patenten • 1985 Gericht stellt fest, dass Kodak 7 der Polaroid Patente verletzt • In einem Vergleich einigten sich Kodak und Polaroid: Kosten für Kodak: $3 Mrd. $925 Mio. Direktzahlung an Polaroid $1.5 Mrd. Kosten für Schliessung von Werken $500 Mio. Kodak tauschte die 16 Millionen Kodamatic-Kameras kostenlos gegen Polaroid- Kameras um, die zwischen 1976-1985 verkauft wurden

Urheberrecht - Gegenstand Werke als geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst Literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke Werke der Musik und der bildenden Kunst Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Gebrauchsanweisungen usw. Computerprogramme Werke der Baukunst  Aber nur wenn sie eine geistige Schöpfung sind und individuellen Charakter aufweisen

Urheberrecht - Gegenstand geschaffenes Objekt individueller Charakter  geschützt gefundenes Objekt kein individueller Charakter  nicht geschützt

Urheberrecht – Schutzvoraussetzungen und -dauer Automatischer Schutz ohne Zutun des Urhebers Schranken des Schutzes Privatgebrauch Schulgebrauch Betriebsinterner Gebrauch Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (50 Jahre bei PC-Programmen) Freie Übertragbarkeit Nutzungsrecht beim Arbeitgeber beschränkt bei Computerprogrammen unbeschränkt

Kennzeichen- Arten Schutz von Zeichen, die der Individualisierung des Anbieters oder dessen Produkt dient Namen Firmen Marken Domainnamen Zweck Unterscheidungsfunktion Herkunftsfunktion

Grafische Darstellung von Marke - Gegenstand Grafische Darstellung von Worten Buchstaben Zahlen Bildern dreidimensionalen Formen akustische Zeichen farbliche Gestaltung (Farbanspruch)

Absolute Ausschlussgründe Marke - Grenzen Absolute Ausschlussgründe Fehlen der Unterscheidungskraft Freihaltebedürftigkeit Täuschung Verstoss gegen die Rechtsordnung oder die guten Sitten IGE Prüft nicht die Verwechselbarkeit, dies ist Sache des Anmelders Absolute Ausschlussgründe heisst, dass das IGE von sich aus prüft, ob die Marke eingetragen werden kann oder nicht. Es geht vor allem um Bereiche, in denen das öffentliche Interesse tangiert wird. Zeichen des Gemeinschutzes: Sachbezeichnungen (beschreibende Marken) Bsp. Yeni Raki für orientalischen Branntwein Elle für Hygienische Artikel, da das Zeichen direkt den Destinatärkreis definiert Bioderma für kosmetische Produkte Freizeichen Mit dem Lauf der Zeit Ausdruck für Produktegruppe mehrerer Anbieter geworden Bsp. UP für uperisierte Milch unmittelbare Herkunftsangaben Namen von Städten, Ortschaften, Regionen, Ländern usw. Mittelbare Herkunftsangaben zulässig, sofern keine herkunftsbezogene Täuschung Elementare Zeichen und Farben Buchstaben, Zahlen, Grundformen Irreführende Zeichen Herkunft Qualität Bsp. San Francisco 49ers für Kleider nicht amerikanischer Herkunft

Relative Ausschlussgründe Marke - Grenzen Relative Ausschlussgründe Gleichartigkeit produktspezifisch verlangter Abstand Ähnlichkeit zeichenmässig verlangter Abstand  Nur wenn sich die jüngere Marke weder in produkt- noch in zeichenspezifischer Hinsicht genügend unterscheided, besteht eine Verwechslungsgefahr

Marke – Erwerb des Schutzes Markenrecherche Hinterlegung beim Institut für geistiges Eigentum (IGE, www.ige.ch) Hinterlegung in bestimmten Klassen Widerspruchsverfahren innert 3 Monaten Eintragung Gebrauch (innert 5 Jahren) Schutzdauer unbeschränkt, muss aber verlängert werden (nach 10 Jahren)

Marke - Tipps Wählen Sie ein unterscheidungskräftiges Zeichen Recherchieren Sie, bevor Sie die Marke anmelden Wählen Sie die Waren- und Dienstleistungsklassen sorgfältig Registrieren Sie vorher oder mindestens gleichzeitig den Internet-Domainnamen Überlegen Sie sich den geografischen Geltungsbereich  internationale Anmeldung Die Kosten sind im Vergleich zum Nutzen gering Übertragung und Lizenzierung zulässig Weitere Informationen www.ige.ch

Schutz von Erfindungen Patent - Gegenstand Schutz von Erfindungen neue gewerblich anwendbare Erfindung Lösung zu einem technischen Problem nicht patentierbar sind Entdeckungen Ästhetische Formschöpfungen  ev. Design geistige Anweisungen (fehlen technischer Mittel) Plankonzepte Spielregeln Geschäftsmethoden mathematische Algorithmen Entdeckungen ist keine Regel zum technischen Handeln, sondern zeigt etwas vorbestehendes auf die Entdeckung kann aber Grundlage einer Erfindung sein Ästhetische Formschöpfungen - Wenn die Gestaltung rein ästhetisch begründet ist und es ihr an der Technizität fehlt

Patent - Schutzvoraussetzungen Neuheit darf nicht zum Stand der Technik gehören keine älteren Drittrechte, bspw. bereits angemeldete aber noch nicht erteilte Patente keine neue Verwendung bekannter Stoffe unschädliche Offenbarung Erfinderische Tätigkeit „was sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, ist keine patentfähige Erfindung“ Gewerbliche Anwendbarkeit

Patent - Grenzen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten Verfahren der Chirurgie, Therapie und Diagnostik Pflanzensorten und Tierarten IGE prüft nicht, ob die Erfindung neu ist oder sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt

Patent – Erwerb des Schutzes Recherche Patentgesuch beim IGE oder der entsprechenden internationalen Organisation Patentansprüche definieren und beschreiben oder grafisch darstellen Prüfungsverfahren vor dem IGE Registereintrag (nach ca. 4 bis 5 Jahren)

Halten Sie die Erfindung bis zur Patentanmeldung absolut geheim Patent - Tipps Halten Sie die Erfindung bis zur Patentanmeldung absolut geheim Wenden Sie sich an einen Patentanwalt Machen Sie vor dem Gesuch eine Recherche Erfindungen an der Arbeit Diensterfindungen gehören dem Arbeitgeber Gelegenheitserfindung gehören dem Arbeitnehmer, der AG kann sich diese durch schriftliche Vereinbarung abtreten lassen Freie Erfindungen gehören dem Arbeitnehmer Diensterfindungen Bei Ausübung der dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung Gelegenheitserfindung bei Ausübung der dienstlichen Tätigkeit aber nicht in Erfüllung der vertragliche Verpflichtungen Freie Erfindung weder noch

Vorgehen bei Verletzung der Rechte durch Dritte Formelle Abmahnung Zivilrechtlicher Schutz Klage auf Bestand bzw. Nichtbestand Klage auf Unterlassung Klage auf Beseitigung Klage auf Schadenersatz Vertragsklagen bei Lizenzverträgen Strafrechtlicher Schutz Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt…

Risiken und Rechte aus dem unlauteren Wettbewerb 1. Der Wettbewerb 2. Ziele des UWG’s 3. Kategorisierung der Rechte a. Bezugnahme auf den Mitbewerber b. Irreführung c. Einwirken auf den Willen des Kontrahenten d. Verleitung zum Vertragsbruch e. Verwertung eines fremden Arbeitsergebnisses f. Unehrliche Methoden

Risiken und Rechte aus dem unlauteren Wettbewerb 4. Zivilrechtliche Ansprüche (Art. 9) a. Abwehranspruch b. Beseitigungsanspruch c. Feststellung des unlauteren Wettbewerbs d. Schadenersatz e. Gewinnherausgabe f. Genugtuung

Risiken und Rechte aus dem unlauteren Wettbewerb 5. Strafrechtliche Bestimmungen 6. Beispiele von UWG-Disputen a. Mikrowellen-Fall b. Der Fall der Sendung Puls, SF c. Übernahme von Immobilieninseraten auf einer fremden Internetplattform d. Ausbeutung fremder Leistungen 7. Risiken

Scholl Lienhard & Partner – SLP Advokatur und Notariat Laurenzenvorstadt 19 5001 Aarau Fon 062 836 40 50 Fax 062 836 40 60 www.slp.ch info@slp.ch Kanzleigemeinschaft selbständiger Rechtsanwälte