Prof. Dr. Thomas Raab, Trier1 Leiharbeit und Arbeitseinsatz in Drittfirmen – gesetzliche Spielräume und Umgehungsgestaltungen Vortrag im Rahmen der Tagung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Das AÜG in neuem Licht Reform des AÜG Gleichbehandlungsgrundsatz
Advertisements

Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 1. Halbjahr 2011 Reinbek – 30. Juni 2011.
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Vertretung der Arbeitnehmer durch
Tarifvertragliche Regelungen zur Leiharbeit
Diskussion zur Entgeltforderung
Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009.
Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Informationsveranstaltung des Landesverbandes der Ungarischen Bauunternehmen (ÉVOSZ) in Kooperation mit der Budapester Industrie- und Handelskammer (BKIK)
Tagung der Deutschen Richterakademie 3. – 9. Juni 2012 Trier
Aktuelles aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
BAFA Beratungsförderung
Infotronik/Mechatronik-Programm. Warum Infotronik studieren? INFOrmatik und ElekTRONIK bestimmen immer mehr unser tägliches Leben!
1 Inklusion Gemeinsam leben und lernen mit und ohne Handicaps.
ExpertAdmin ® ist eine eingetragene Marke der Inforis AG, Zürich. Das ExpertAdmin Bewertungssystem und die ExpertAdmin Software sind urheberrechtlich geschützt.
Die 10 A Klasse am Europatag in Põlva Aimi Jõesalu 2010.
Die digitale Betriebsprüfung vorgestellt von Thomas Boll Steuerberater.
Gesund arbeiten – gut leben Trotz atypischer Arbeitszeiten.
SAPERION Schulung Thema
Beschäftigungspolitische Leitlinien
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht06/2011 © Verlag Fuchs AG Skimming Fragen und Antworten 1.Skimming-Fälle in Deutschland und in der Schweiz.
Das Dreiebenenmodell psychischer Belastungen
Gesetzliche Änderungen und deren Folgen auf den Finanzplan der Gemeinde Brigitte Leiser Stellvertretende Vorsteherin Amt für Gemeinden Seminar FGV – 11.
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Liebfrauenberg Frankfurt am Main Tel.:
Die Schwachstellen des französischen Systems zum Thema Gesundheit und Sicherheit in der Baubranche Seminar Brüssel September
Lizenz-(Options-)Vertrag
Privatrecht II Lektion 11 Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Befristetes Arbeitsverhältnis noch einmal befristen
Die soziale Arbeit der evangelischen Kirche Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. Niedrigschwellige.
Vermittlung auf festen AP BV gültig für MA Projektarbeit PRA Schließung ATZ 55 bis 61 Keine ATZ SAG muss ATZ Vertrag erfüllen Reintegriert Bezahlt.
Förderverein der Aliceschule e.V.
ALJT = Association logements jeunes travailleurs – ist eine Vereinigung nach dem Gesetz von 1901 (gegründet 1956), die für einen bestimmten Zeitraum möblierten.
Den Europæiske Ombudsmand Der Europäische Bürgerbeauftragte Ο Ευρωπαίος Διαμεσολαβητής The European Ombudsman Il Mediatore Europeo Le Médiateur Européen.
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Teilprojekt Bibliothek Präsentation aus Anlass des öffentlichen Hearings 23. Juni 2010 Prof. Dr. Elisabeth Oy-Marra Institut für Kunstgeschichte mit Arbeitsbereich.
Einführung in die Informatik für Naturwissenschaftler und Ingenieure (alias Einführung in die Programmierung) (Vorlesung) Prof. Dr. Günter Rudolph Fakultät.
Auslegung eines Vorschubantriebes
I. Übersicht Arbeitnehmerüberlassung
Aktuelle Brennpunkte der Arbeitnehmerüberlassung
Aktuelle Trends in der Arbeitnehmerüberlassung Potsdam – 4./5. Juni 2012.
1 EU-Twinning Project RO2004/IB/EN-09 Implementation and Enforcement of the Environmental Acquis at National Level and Coordination of 8 Regional Twinning.
Prof. Dr. Wolfgang Schroeder
Förderverein der Aliceschule e.V. Tätigkeitsbericht 2009.
Sind Leiharbeitnehmer bei Bestimmung der Schwellenzahlen §§ 1, 9 und 38 BetrVG zu berücksichtigen?
Berichte der Studierenden der Studienjahrgänge 2008 – 2011 zum Verlauf der Praxisphasen Eine Zusammenfassung über die aktuell ausgewerteten Fragebögen.
Völker- und europarechtliche Wirkungen der UN- Behindertenkonvention – am Beispiel des Behindertenbegriffs Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
Befristete TV-H Verträge
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Arbeits- und Tarifrecht
Arbeitnehmerüberlassung – gesetzliche und tarifliche Neuregelungen – aktuelle Rechtsprechung Sankelmark – 8. November 2012.
Universität Trento Italien
BILD Charta der Zeitarbeit Sitzung des Weltkonzernbetriebsrats der Volkswagen AG , München Martin Rosik, Dr. Alexandra Baum-Ceisig.
Arbeitsrechtsforum Hannover
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ! „Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“
BR – betriebliche Situationen - Handlungsmöglichkeiten Seite 1 Juni 2015 Wie ist die aktuelle betriebliche Situation, die Sie verändern.
Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 11. Übungseinheit am Betriebsübergang.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1 Die IG Metall: Der Gewerkschaftliche Aufbau im Betrieb Vertrauensleute IGM-Mitglieder.
ARBEIT – SICHER UND FAIR AKTIONSTAG AM 24. FEBRUAR 2011 HINTERGRÜNDE UND FAKTEN Vorstand Foto: Izabela Harbur / iStockphoto.
Sozialpolitik in der Europäischen Union
Fremdpersonaleinsatz – Handlungserfordernisse nach der AÜG Reform
AÜG-Reform 2017 – Rechtliche Inhalte des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Konsequenzen daraus Hamburg – 23. Februar 2017.
Reform im Fremdpersonaleinsatz – Neuregelung bei der Arbeitnehmerüberlassung und bei Werkverträgen Neumünster – 1. März 2017.
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
AN AV = € § 3 I TVG Abschluss des TV Entgelt: 3000 €
Informationen zu AT-Angestellten
Perspektiven der Unternehmensmitbestimmung in Europa
 Präsentation transkript:

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier1 Leiharbeit und Arbeitseinsatz in Drittfirmen – gesetzliche Spielräume und Umgehungsgestaltungen Vortrag im Rahmen der Tagung der Richterakademie Trier am 9. Juni 2011

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 2 Grundsatz der Gleichbehandlung (equal pay/equal treatment) Art. 5 RL 2008/104/EG (1) Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer entsprechen während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen, die für sie gelten würden, wenn sie von jenem genannten Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. (…) (2) In Bezug auf das Arbeitsentgelt können die Mitgliedstaaten nach Anhörung der Sozialpartner die Möglichkeit vorsehen, dass vom Grundsatz des Absatzes 1 abgewichen wird, wenn Leiharbeitnehmer, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen haben, auch in der Zeit zwischen den Überlassungen bezahlt werden.

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 3 Einführung einer Lohnuntergrenze im AÜG 1. Anlehnung an § 7 AEntG 2. Anforderungen an die Tarifparteien Zuständigkeit zumindest auch für die Arbeitnehmerüberlassung 3. Anforderungen an den Tarifvertrag Regelung tariflicher Mindeststundenentgelte Bundesweite Geltung Möglichkeit der Differenzierung nach dem Beschäftigungsort Einheitliche Entgelte für Verleihzeiten und verleihfreie Zeiten

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 4 Einführung einer Lohnuntergrenze im AÜG 4. Entscheidung des BMAS a) Ermessensentscheidung (wie bei § 7 AEntG) b) Abwägungskriterien Ziele des Gesetzes (Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Schutz der Leiharbeitnehmer) Finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme Erforderlichkeit der VO im öffentlichen Interesse c) Möglicher Inhalt der Entscheidung Vollständige Übernahme des TV Ablehnung der VO Nicht: teilweise oder modifizierte Übernahme des TV

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 5 Einführung einer Lohnuntergrenze - Verfahren Vorschlag der Tarifparteien Bekanntmachung des Entwurfs im Bundesanzeiger Anhörung betroffener Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Beteiligung des Tarifausschusses Erlass der Verordnung

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 6 Auslagerung von Stammbelegschaften Unternehmen X Unternehmen Y Arbeitnehmer Arbeits- vertrag Überlassungsvertrag

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 7 Auslagerung auf Personalführungsgesellschaften Personalführungs- gesellschaft Betriebs- gesellschaft X Betriebs- gesellschaft Y Betriebs- gesellschaft Z Arbeitnehmer AArbeitnehmer B Arbeits vertrag Entsendung

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 8 Fälle des Betriebsüberganges BAG – 8 AZR 481/07 Kommunalunter- nehmen Kreiskrankenhäuser Arbeitnehmer Service GmbH Entsendung Gestellungsvertrag Arbeits vertrag

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 9 Fälle des Betriebsübergangs EuGH – C 242/09 Heineken Nederlands Beheer BV Heineken Nederland BV Albron Catering BV Unternehmen des Heineken- Konzerns Arbeitnehmer Lieferung von Speisen Arbeitsvertrag Entsendung

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 10 Betriebsübergang verneint BAG – 8 AZR 567/09 Unternehmen X (Maschinenbau) Unternehmen Y Unternehmen Z Personaldienstleister Übertragung sachlicher Betriebsmittel Gestellungsvertrag Arbeitnehmer Entsendung Arbeits vertrag

Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 11 Zum Nachlesen Die Folien sind abrufbar unter Link auf der rechten Seite unter Aktuelles