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Veröffentlicht von:Fritzi Schilling Geändert vor über 10 Jahren
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Die digitale Betriebsprüfung vorgestellt von Thomas Boll Steuerberater
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Die digitale Betriebsprüfung Das Verfahren des digitalen Datenzugriffs ist mit Wirkung zum 01.01.2002 in Gesetz aufgenommen und durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums präsentiert worden. Dieses Schreiben ist unter dem Kürzel GDPdU bekann. G D P d U steht für: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
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Betroffene Zeiträume Zugriffsrecht besteht – für alle Betriebsprüfungen seit dem 01.01.2002 – auf alle ab dem 01.01.2002 abschließend zu archivierenden Veranlagungszeiträume
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Betroffene Steuerpflichtige Bilanzierende Unternehmer Einnahme-Überschussrechner
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Z w a n g s m i t t e l Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro Verwerfung der Buchhaltung und Zuschätzung
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Welche Daten sind Gegenstand der digitalen Betriebsprüfung ? Buchführung, Jahresabschlüsse, Inventare Empfangene und in Kopie versandte Handels- und Geschäftsbriefe (hierzu gehören auch e-Mails) Buchungsbelege Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
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Was ist bei der Archivierung zu beachten ? Zu den in elektronischer Form bereit zu haltenden Unterlagen zählen diejenigen Unterlagen, die mit Hilfe des EDV-Systems erstellt wurden und die in elektronischer Form in das EDV- System eingehen.
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Pflicht zur digitalen Archivierung der steuerrelevanten Daten Die digital erzeugten steuerrelevanten Daten müssen während der gesamten Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit digital verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht werden können und maschinell auswertbar sein.
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Zugriffsrechte der Finanzverwaltung Z1 Unmittelbarer Zugriff Z2 Mittelbarer Zugriff Z3 Datenüberlassung
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Z1 Unmittelbarer Zugriff Der Prüfer verwendet die Hard- und Software des Steuerpflichtigen und nutzt die Auswertungsmöglichkeiten der Software des Steuerpflichtigen
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Z2 Mittelbarer Zugriff Der Prüfer lässt sich die Daten nach seinen Vorgaben durch das Unternehmen auswerten.
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Z3 Datenträgerüberlassung Dem Prüfer werden die steuerrelevanten Daten des Steuerpflichtigen auf einem Datenträger (CD/DVD) übergeben. Die Auswertung erfolgt auf dem Notebook des Prüfers mit der Prüfsoftware IDEA der Finanzverwaltung.
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Wahl der Zugriffsrechte Der Prüfer kann zwischen den Zugriffsarten wählen bzw. sie auch parallel nutzen.
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Was sind steuerrelevante Daten ? Steuerrelevante Daten sind solche, die für die Besteuerung von Bedeutung sind !
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Trennung steuerrelevante Daten Die Trennung steuerrelevanter und steuerlich nicht relevanter Daten sollte frühzeitig erfolgen, um so ein Zugriffsprofil für den Prüfer erstellen zu können.
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Prüfungsmethoden Ansatzpunkte für den Nachweis der Manipulation am Datenbestand Beliebige Sortierung im Sekundentakt nach Buchungsdatum, Rechnungsdatum, Betragsgröße, etc Analyse der Altersstruktur von Datensätzen z.B. Forderungen und Vorräte
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Prüfungsmethoden Vollständigkeitsanalyse über Rechnungsnummern Belegnummern und andere fortlaufend nummerierte Belege (Schecks, Überweisungen) Generierung neuer Summen- und Saldenlisten oder gar Abschichtungen Kontrolle mit externen Daten z.B. Wetterdaten werden mit den Einnahmen einer Eisdiele oder eines Gartenlokales verglichen
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Ansatzpunkte für den Nachweis der Manipulation am Datenbestand Anwendung mathematisch statistischer Verfahren Mit Urteil des BGH vom 14.12.1989 zugelassen Bendforts Gesetz Chi-Quadrat-Test Interner Zeitreihenvergleich Aufzählung: Wenn nicht gewünscht, kann diese Textbox einfach gelöscht werden
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B P - R i s i k o Verwerfung der Buchhaltung & Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Maarstr. 84, 53227 BonnKönigswinterer Str. 552Kaiserstr. 76, 53721 Siegburg Tel. 0228-307860Tel. 0228-4496230Tel. 02241-958033 www.cura-beratung.dewww.weinwolf.de@weinwolf.dewww.hiller-machens-de info@cura-beratung.demail@hiller-machens.de Hiller & Machens Rechtsanwälte Wein Wolf Import GmbH & Co. KG
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