Zeitarbeit im Wandel Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeit

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 Präsentation transkript:

Zeitarbeit im Wandel Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeit (Metall- und Elektroindustrie)

Wieso ändert sich etwas? Tariflücke als „Gerechtigkeitslücke“ Politisches Ultimatum zur Lösung Politische Drohung zum Eingriff Gewerkschaften forderten schon lange eine Angleichung der Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und Mitarbeitern im Einsatzbetrieb („Gerechtigkeitslücke“). Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen griff diese Forderung im Frühjahr 2011 auf und stellte ein zwölfmonatiges Ultimatum, innerhalb dessen die Tarifvertragsparteien entsprechende Lösungen erarbeiten sollten. Falls dies nicht gelingen würde, drohte sie mit einer gesetzlichen Lösung.

Wie hätte eine gesetzliche Lösung ausgesehen? Politisches Eingreifen hätte zwingend Equal Treatment zur Folge Gesetzgeber kann nur „ganz oder gar nicht“: Europarechtlich ist eine Abweichung vom Equal Treatment-Grundsatz ist nur tariflich möglich. Equal Treatment nach einem bestimmten Zeitraum wäre also die Folge gewesen. Nach der aktuellen Debatte in der Politik musste davon ausgegangen werden, dass dieser Zeitraum maximal drei Monate betragen würde. Forderungen nach Equal Treatment ab dem ersten Einsatz-Tag bestanden ebenfalls. Foto: Holger Seeger / pixelio.de

Wieso nicht „Equal Treatment“? Zeitarbeit würde erheblich teurer kaum administrierbar Verlust der tariflichen Selbständigkeit Equal Treatment bedeutet im Gegensatz zu Equal Pay, dass alle Leistungen im Einsatzbetrieb für den Zeitarbeitnehmer 1:1 abgebildet werden müssen. Das gilt nicht nur für alle geldlichen Leistungen, sondern auch alle geldwerten Vorteile (z.B. Dienstwagen, vermögenswirksame Leistungen) und andere besserstellende Regelungen (z.B. Urlaub). Die Folgen: Zeitarbeit würde erheblich teurer kaum oder nur unter höchstem Aufwand administrierbar Zeitarbeit verlöre die tarifliche Selbständigkeit und wäre fortan komplett fremdgesteuert Foto: Henrik Georg Vogel/ pixelio.de

Welche Lösung stattdessen? Branchenzuschläge schließen schrittweise die Tariflücke Individuelle Branchenlösungen Wir schließen die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und dem Einsatzbetrieb mit Hilfe von tariflich vereinbarten Branchenzuschlägen. Wir schauen uns jede Branche ganz genau an und entwickeln dann individuelle Lösungen. Bislang gibt es tarifliche Branchenzuschlagslösungen für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie. Weitere Branchen werden folgen.

Wo liegen die Vorteile? „Befriedung der Zeitarbeit“. Image der Zeitarbeit steigt Bessere Entlohnungsperspektiven für Mitarbeiter Leistungsfähigkeit der Zeitarbeitskräfte rückt in den Fokus Motivation der Mitarbeiter steigt Wir erreichen eine „Befriedung der Zeitarbeit“. Gewerkschaftliche Kampagnen zur Lohndifferenz sollen ausbleiben. Das Image der Zeitarbeit steigt, die Vorbehalte sinken. Das stärkt den Betriebsfrieden im Einsatzbetrieb. Bessere Entlohnungsperspektiven erleichtern auch die Rekrutierung von qualifizierteren Mitarbeitern über Zeitarbeit (Fachkräftemangel). Stärkerer Blick auf die Leistungsfähigkeit der Zeitarbeitskräfte => Bei bevorstehender Erhöhung des Verrechnungssatzes wegen Anstieg des Branchenzuschlags wird der Kunde noch genauer hinsehen, ob der Mitarbeiter dieses Geld auch „wert“ ist. Der Mitarbeiter wird entsprechende Leistungen/ Motivation an den Tag legen, um die nächste Stufe entsprechend zu erreichen und nicht abgemeldet zu werden. Foto: Jens S./ pixelio.de

Zeitarbeitsunternehmen Was ändert sich im Dreiecks-Verhältnis? „Klassisches“ Dreiecks-Verhältnis Einsatzunternehmen Verrechnungssatz Arbeitsanweisung AÜ-Vertrag Arbeitsleistung Klassisches Dreiecksverhältnis geht von den üblichen Beziehungen zwischen Einsatzunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen und Zeitarbeitnehmer aus Bestehend aus Arbeitsbeziehung: Zeitarbeitnehmer zu Zeitarbeitsunternehmen (geprägt durch Arbeitsvertrag und Entlohung) Bestehend aus Kundenbeziehung: Zeitarbeitsunternehmen zu Einsatzunternehmen (geprägt durch AÜ-Vertrag und Verrechnungssatz) Bestehend aus Einsatzbeziehung: Zeitarbeitnehmer zu Einsatzunternehmen (geprägt durch Arbeitsleistung und Arbeitsanweisung) Arbeitsvertrag Zeitarbeitnehmer Entlohnung Zeitarbeitsunternehmen

Zeitarbeitsunternehmen Was ändert sich im Dreiecks-Verhältnis? Dreiecks-Verhältnis bei Anwendung von Branchenzuschlägen Einsatzunternehmen Arbeitsmotivation steigt, um nächste Stufe erreichen zu können Informationen zur Branche und vergleichbarem Mitarbeiter Beobachtung der Leistung Verrechnungssatz Arbeitsanweisung AÜ-Vertrag Arbeitsleistung Klassisches Dreiecksverhältnis wird beim Einsatz von BZ durch weitere Elemente erweitert Arbeitsbeziehung: Höhere Entlohnung bei längeren Einsätzen in M+E-Branche Kundenbeziehung: Informationen müssen zum „vergleichbaren Mitarbeiter“ muss vom Einsatzunternehmen zum, Zeitarbeitsunternehmen fließen Einsatzbeziehung: Einer genaueren Beobachtung der Leistung, um für sich zu entscheiden, ob der Mitarbeiter den durch die BZ ausgelösten Erhöhungen des Verrechnungssatzes auch „wert“ sind steht die Motivation des Mitarbeiters gegenüber, sich durch entsprechende Leistungen für die nächste Stufe zu „qualifizieren“ bzw. in der höchsten Stufe zu verbleiben und nicht abgemeldet zu werden Arbeitsvertrag Zeitarbeitnehmer Entlohnung Zeitarbeitsunternehmen Branchenzuschläge

M+E-Industrie: Für wen gilt´s? Erster Anhaltspunkt ist die Auflistung der betroffenen Wirtschaftszweige im Tarifvertrag (§1, Nr. 2 TV BZ ME): NE-Metallgewinnung und –verarbeitung, Scheide-anstalten, Gießereien, Ziehereien, Walzwerke und Stahlverformung, Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Schmieden, Stahl-, Leichtmetallbau und Metallkonstruktion, Maschinen-, Apparate- und Werkzeugbau, Automobilindustrie und Fahrzeugbau, Luft- und Raumfahrtindustrie, Schiffbau, Elektrotechnik, Elektro- und Elektrotechnikindustrie, Hardware-produktion, Feinmechanik und Optik, Uhren-Industrie, Eisen-, Blech- und Metallwaren, Musikinstrumente, Spiel- und Sportgeräte, Schmuckwaren Foto: VDMA

M+E-Industrie: Für wen gilt´s? Branchenzuschläge auch in branchenfremden Hilfs- und Nebenbetrieben bei Handwerksbetrieben keine Branchenzuschläge Branchenzuschläge auch in den zu diesen Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-, Zubehör- und Montage-, Dienstleistungs- und sonst. Hilfs- und Nebenbetriebe sowie Zweigniederlassungen und in Betrieben artverwandter Industrien. Gibt es Zweifel bei der Einordnung, wäre als Nächstes zu prüfen, ob ein M+E-Tarifvertrag angewendet wird – falls ja, sind die Branchenzuschläge zu gewähren. Auf Handwerksbetriebe finden die Branchenzuschläge keine Anwendung. Foto: Jens S./ pixelio.de Foto: VDMA

Wie entwickeln sich die Branchenzuschläge? Branchenzuschläge schließen Tariflücke in fünf Schritten binnen neun Monaten Zuschläge auf bestehende Zeitarbeitstarife Die Branchenzuschläge schließen die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und der M+E-Industrie in fünf Schritten binnen neun Monaten. Sie werden als Zuschläge auf die bestehenden Zeitarbeitstarife gewährt. Die erste Stufe greift nach sechs Wochen.

Wie entwickeln sich die Branchenzuschläge? 30 % 20 % 45 % 50 % 15 % 1 Einsatzdauer des Zeitarbeitnehmers in Monaten 2 3 5 4 6 7 8 9 10 Kein Branchen-zuschlag

Tariftabelle iGZ-ETV + TV BZ ME (West) Übersicht der West-Entgelte für Zeitarbeitskräfte beim Einsatz in der M+E-Industrie Wenn ein Mitarbeiter in eine der grau hinterlegten Felder eingesetzt wird, könnte eine Prüfung sinnvoll sein In diesen Feldern gibt es einzelne M+E-Tarifbereiche, in denen unter Umständen die „Deckelungsregel“ greifen könnte, das Stundenentgelt also unterhalb der hier ausgewiesenen Summe liegen könnte

Tariftabelle iGZ-ETV + TV BZ ME (Ost) Übersicht der Ost-Entgelte für Zeitarbeitskräfte beim Einsatz in der M+E-Industrie Wenn ein Mitarbeiter in eine der grau hinterlegten Felder eingesetzt wird, könnte eine Prüfung sinnvoll sein In diesen Feldern gibt es einzelne M+E-Tarifbereiche, in denen unter Umständen die „Deckelungsregel“ greifen könnte, das Stundenentgelt also unterhalb der hier ausgewiesenen Summe liegen könnte

Ab wann beginnt ein Einsatz wieder von vorne? Einsatzdauer auf Null, wenn Einsatz drei Monate oder länger unterbrochen Maßgeblich ist der „ununterbrochene Einsatz“ in einem konkreten Betrieb (Indiz für die Abgrenzung von Betrieben untereinander: eigene Personalverantwortlichkeit). Einsatzdauer beginnt wieder bei Null, wenn die Unterbrechung des Einsatzes drei Monate oder mehr beträgt. Dabei ist unerheblich, ob der Mitarbeiter während der Unterbrechungszeit in einem anderen Betrieb der M+E-Industrie eingesetzt ist, oder in einer ganz anderen Branche. Foto: Otelo/ pixelio.de

Ab wann beginnt ein Einsatz wieder von vorne? Einsatzende Erneuter Einsatz im M+E-Kundenbetrieb – neue Berechnung des BZ! Unterbrechung länger als 3 Monate 15 % 15% Kein BZ In diesem Beispiel wird der Einsatz nach Erreichen der zweiten BZ-Stufe für mehr als drei Monate unterbrochen Anschließend wird der Mitarbeiter wieder im selben M+E-Unternehmen eingesetzt Dann beginnt mit dem neuen Einsatz der Berechnungszeitraum für die Gewährung der BZ wieder von vorne zu laufen Kein BZ 20 % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Einsatzdauer des Zeitarbeitnehmers in Monaten im selben M+E-Kundenbetrieb

Was tun, wenn kein M+E-Tarif angewandt wird? Wird im Einsatzbetrieb nicht nach M+E-Tarif bezahlt, gibt es drei Möglichkeiten: Einsatzbetrieb-Entgelt > M+E-Tarifverträge. => Anwendung der Branchenzuschläge nach Tabelle Besserstellungsvereinbarung im Einsatzbetrieb => diese findet Berücksichtigung. Einsatzbetrieb-Entgelt < M+E-Tarifverträge. => „Deckelung“ kann greifen. Wird im Einsatzbetrieb nicht nach M+E-Tarif bezahlt, gibt es drei Möglichkeiten: Das im Einsatzbetrieb gezahlte Entgelt ist höher, als die bestehenden M+E-Tarifverträge. => Anwendung der Branchenzuschläge nach Tabelle. Es gibt im Einsatzunternehmen eine Besserstellungsvereinbarung zugunsten der Zeitarbeit. => Diese findet Berücksichtigung. Das im Einsatzbetrieb gezahlte Entgelt ist niedriger, als die bestehenden M+E-Tarifverträge. => „Deckelung“ kann greifen. Foto: Paul-Georg Meister/ pixelio.de

Wie funktioniert die „Deckelung“? Tarifentgelt + Branchenzuschlag soll nicht höher sein als Stundenentgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters im Einsatzbetrieb Vergleichsstundenentgelt ist um einen 10 Prozent-Abschlag zu reduzieren Vergleichsstundenentgelt ist vom Einsatzbetrieb nachzuweisen Tarifentgelt + Branchenzuschlag soll nicht höher als das Stundenentgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb sein. Grundlage ist das „regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers“. BZ erreichen in der fünften Stufe nicht mehr als Vergleichsstundenentgelt minus 10 Prozent! Das Vergleichsstundenentgelt ist vom Einsatzbetrieb nachzuweisen. Foto: Alexander Hauk/ pixelio.de

Vergütung Zeitarbeit-nehmer Vergütung Stammarbeit-nehmer Wie funktioniert die „Deckelung“? Vergütung Zeitarbeit-nehmer Vergütung Stammarbeit-nehmer EG 1 Tarif West 8,19 € Vergleichs-entgelt 10,00 € + 15% 9,00 € 90%-Kostenschranke greift, Deckelung auf 9,00 € Nach 6 Wochen 15% BZ = 9,42 €, wird auf 9,00 € gedeckelt. Beispiel: Das Entgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters im Einsatzbetrieb beträgt 10 € abzgl. der 10 % kommen wir auf 9 € 9 € sind also die Grenze, die auch mit den BZ nicht überschritten werden brauchen da die erste Erhöhungsstufe lt. Tabelle den Mitarbeiter schon bei 9,42 € sehen würde, kann hier eine Deckelung bei 9 € greifen, d.h. die erste Stufe würde nach sechs Wochen lediglich zu einem BZ i.H.v. 81 Cent führen; bei dieser Höhe würde der Mitarbeiter – unabhängig von der weiteren Einsatzdauer – für die Dauer seines Einsatzes bei diesem Einsatzunternehmen verbleiben

Was bedeutet das alles konkret? Zeitarbeit wird teurer Gehälter der Zeitarbeitskräfte steigt bei Einsatz in Branchen mit größerer Tariflücke Zeitarbeits-Image verbessert sich Leistungsfähigkeit der Zeitarbeitskräfte rückt in den Blick Motivation steigt Informationsfluss zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen Stundenverrechnungssätze steigen bei längerem Einsatz von Zeitarbeitskräften in der M+E-Industrie Entgelte der Zeitarbeitskräfte steigen bei längerem Einsatz in der M+E-Industrie Image von Zeitarbeit im M+E-Einsatzbetrieb verbessert sich Leistungsfähigkeit der Zeitarbeitskräfte rückt noch mehr in den Blick Enger Austausch zwischen Personal-Dienstleister und Einsatzbetrieb in Fragen von Branchenzugehörigkeit, Tarifbindung, Lohn eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb Foto: Albrecht E. Arnold/ pixelio.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!