Information für Firmenkunden und Vereine

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
S E P A – Gläubiger Identifikationsnummer beantragen
Advertisements

Inhalt * Überblick S. 2 SEPA – Migrationsverordnung S. 6
SEPA - Abschaltung des nationalen Zahlungsverkehrs zum
SEPA – Single Euro Payments Area
Adresse des Zahlungsempfängers:
Begleitausschusssitzung FILET am Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Transparenzinitiative- Grundlagen DVO (EG)
Wie trifft es den Verwalter?
Die Umsetzung des SEPA-Standards in der ComMusic-Software
Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
SEPA-Lastschrift.
SEPA-Vereins-Workshop
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird Wirklichkeit Lehrerseminar „Ausgewählte Aspekte des Zahlungsverkehrs“ am Karola Roth, Grundsatzfragen.
„SEPA“ für Vereine Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr.
Startklar für Comenius: WOW Women Of the World Ein europäisches Programm zur schulischen Bildung.
BAFA Beratungsförderung
Auslandsaufenthalte während der handwerklichen Aus- und Weiterbildung
Das europäische Sprachenportfolio
Diplom-Kaufmann Rainer Schenk – Steuerberater
Einladung zum 3. Dorfgespräch in Doppel-Hofstetten-Neustift Mitreden Mitgestalten Mitentscheiden 12. Mai 2010 um Uhr ins ehem. GH Marchhart Alle.
ExpertAdmin ® ist eine eingetragene Marke der Inforis AG, Zürich. Das ExpertAdmin Bewertungssystem und die ExpertAdmin Software sind urheberrechtlich geschützt.
Proseminar zu Schellings „Vom Ich als Prinzip der Philosophie“
SEPA Die Zeit läuft – starten Sie jetzt!
Herzlich willkommen zum 2. Tag!
Ein kommando unter Windows 7
e-Government Konferenz , Graz mailto:
EC- und Kreditkarte.
3 Multinational Services Intrum Justitia ist Europas Marktführer im Kreditmanagement mit Head Office in Stockholm, Schweden und 23 Nieder- lassungen.
Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen
Das neue „SEPA Zeitalter“
Kurzeinführung Richtfunk.
Server.
Anwendungsentwicklung. … überlegen sie mal… Wir beschäftigen uns mit dem Aufbau der Arbeitsweise und der Gestaltung von betrieblichen Informationssystemen.
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes
Betriebliche Aufgaben effizient erfüllen
COMENIUS PROJEKT Schule Finowfurt Antragstellung: Für den Zeitraum: bis Bescheid: Ende Juni 2013.
Europatag der Geistlichen Gemeinschaften 12. Mai 2012
AUS DER SICHT DES HIMMELS IST WEIHNACHTEN IMMER EIN FEST DER LIEBE
Die Europäische Union David Veselý 2010.
Performer PRIMUS ® und PRIMUS 50plus ® Generationen -Versorgung.
Zum Inhalt MUT!G Mittelstand-Unternehmer- Tuning Initiativgemeinschaft e.V. Theresienstraße München Telefon Telefax
Gründe für den Außenhandel
ETS4 - Was ist neu? - Wie fange ich an? - Noch Fragen?
SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Firmenkunden
Informationen zu SEPA Was ist SEPA?
SEPA Oliver Kroppen Stefan Kortus.
S E P A (Single European Payment Area) BFS - DPWV
SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg
Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per
Sparkasse Oder-Spree – André Schneider
Information für Firmenkunden
Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per
Wer ist die KNX Swiss V
Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
Umstellung auf SEPA JETZT!
Seite Migration Zahlungsverkehr Schweiz "Standardpräsentation für Banken" Die folgenden Ausführungen sollen Banken bei der Kommunikation gegenüber ihren.
Wallgartenschule Melle e.V.
SEPA-Workshop Firmen- und Geschäftskunden
Anwendertreffen 2014 SEPA – Umstellung ProQua Jugendherberge Duisburg Duisburg,
Internationaler Zahlungsverkehr
Herzlich Willkommen Thema: Zahlungsverkehr. Die Überweisung Definition: Ist die buchmäßige Übertragung einer Geldsumme vom Konto des Zahlungs- pflichtigen.
Mitgliedschaftsvertrag
  TV Gernsbach Mamafit 1849 e.V. Person
Verein zur Förderung der Mauritiusschule Ibbenbüren e.V.
s Sparkasse Werra-Meißner
Der neue Zahlungsverkehr in der Schweiz
– Digitalisierung zum –
Verein zur Förderung der Mauritiusschule Ibbenbüren e.V.
SEPA-Lastschriftmandat
 Präsentation transkript:

Information für Firmenkunden und Vereine Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Stand: Oktober 2012 Information für Firmenkunden und Vereine

Übersicht Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen 4

Wer hat‘s erfunden? Beteiligte und Umfeld

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der „S€PA-Raum“ im Überblick

Die „Migration“ Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“ 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“ 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen) 7

SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016. Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 720 690 36 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 BOI IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Neuer Name zur Unter- scheidung Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN und BIC des Zahlungs-empfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“

Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20) Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle.  Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) 15

Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor fragen Sie Ihren Berater! Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Die „Migration“ Seit 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. „Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig. Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA- Lastschriftmandate“ anpassen. 17

Vorabankündigung (Pre-Notification) Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertrags- bedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag Seite 18

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

„Einzugsermächtigung“ vs „Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“ Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren1) „Einzugsermächtigung“ Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“ „SEPA-Basis-Lastschrift“ Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen Widerspruch Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“) Mandat Einzugsermächtigung1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) SEPA-Lastschriftmandat2) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

„Abbuchungsauftrag“ vs „Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“ Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Abbuchungsauftragsverfahren „Abbuchungsauftrag“ Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“ „SEPA-Firmen-Lastschrift“ Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen Widerspruch Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“) Mandat Abbuchungsauftrag Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

Das Vorgehen Überblick Abbildung: Überblick der Lastschriftmandatsmigration Quelle: BVR, Deutsche Kreditwirtschaft (02-2011). 23

Exkurs: Kartenzahlungen Neuerungen für Händler Neue Verträge zur Kartenakzeptanz ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen Neue Terminals („electronic cash“ – EMV-Anwendung) Seit dem 01.01.2011 müssen alle Terminals EMV-fähig sein Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal

Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Raiffeisenbank Westallgäu eG. Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank Westallgäu eG

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen II Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

Zielbild 1: ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA Zielbild 1: ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften ERP XML Profi cash / VR-NetWorld SW Kreditor Bank XML in ERP-System gespeichert Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors Mandatsreferenz IBAN / BIC des Debitors Signaturdatum Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final) Mandatsinformationen 1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert. 2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt. 3. ERP-System erzeugt XML-Datei. 4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.

SEPA-Produkte Umsetzung Electronic Banking-Produkte Produkt / Anwendung SCT-Einzel-überweisung SCT-Sammel- überweisung SDD-Einzel-lastschrift SDD-Sammel-lastschrift Umwandlung Kto.Nr. / BLZ In IBAN / BIC FIDUCIA: eBanking – Private Edition Ja Nein Ja, abhängig vom Einsatz des Konverter FIDUCIA: eBanking – Business Edition VR-NetWorld V 4.3 Software Profi cash V 10.0 GENO cash V 3.22 FIDUCIA HBCI FIDUCIA EBICS

Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Wir danken Ihnen dafür! Für weitergehende Fragen und Informationen erreichen Sie unser Team Zahlungsverkehr unter der e-mail: isabel.rossmann@rbkwa.de oder sprechen Sie Ihren persönlichen Berater an. Besuchen Sie uns unter www. raiffeisenbank-westallgaeu.de