Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

„SEPA“ für Vereine Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "„SEPA“ für Vereine Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr."—  Präsentation transkript:

1 „SEPA“ für Vereine Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr

2 Agenda Ausgangssituation Stand der SEPA-Migration
SEPA-Grundlagen und Standards SEPA-Zahlungsinstrumente SEPA-Kommunikation Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

3 Ausgangssituation Informationsveranstaltung SEPA für Vereine
September 2013

4 Ausgangssituation in Europa
Stark fragmentierte Strukturen im europäischen Zahlungsverkehr Effizienter nationaler Zahlungsverkehr (schnelle und kostengünstige Abwicklung) Grenzüberschreitende Zahlungsabwicklung: Langsam Teuer Ineffizient Die europäische Zahlungsverkehrslandschaft ist/war geprägt durch: Nationale Besonderheiten bei der Nutzung diverser Zahlungsinstrumente Nationale Gesetzgebung und Abkommen im Zahlungsverkehr Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

5 Ursprünglich angedachter Zeitplan
< 2008 2008 2009 2010 danach Ab 28. Januar: Angebot SEPA-Überweisungen Ab 1. November: Angebot SEPA-Lastschrift (nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie) Abwicklung der bargeldlosen Transaktionen bis Ende 2010 größtenteils über SEPA-Instrumente Erreichen der „kritischen Masse“ Vollständiges Ersetzen der entsprechenden nationalen Instrumente durch SEPA Entwicklung von pan-europäischen Instrumenten, Verfahren , Regelwerken optionale Nutzung der neuen Verfahren auch für Inlands-zahlungen Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

6 Rechtliche Grundlagen im EU- Zahlungsverkehr
2009: Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive, PSD) in nationales Recht in den Mitgliedstaaten der EU  Rechtliche Basis für den einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum (SEPA) 2009: Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (Preisverordnung) 2012 „Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ (SEPA-Verordnung)  Festlegung des 1. Februar als Auslauftermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren 2013 SEPA-Begleitgesetz u. a. Regelungen zum Gebrauch von Übergangsbestimmungen Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

7 Stand der SEPA-Migration
Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

8 SEPA-Migration - Indikator für die SEPA-Überweisung im Euroraum
Juni 2013: SEPA-Anteil bei Überweisungen (Euroraum): 46,95 % Quelle: EZB Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

9 SEPA-Migration - Nationale Indikatoren für die SEPA-Überweisung
2. Quartal 2013: SEPA-Anteil bei Überweisungen (Deutschland): 10,6% Quelle: EZB Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

10 SEPA-Migration - Indikator für die SEPA-Lastschrift im Euroraum
Juni 2013: SEPA-Anteil Lastschriften (Euroraum) 3,73% Nationaler Indikator Deutschland 2. Quartal 2013: 0,19% Quelle: EZB Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

11 SEPA- Grundlagen und Standards
Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

12 SEPA – Grundlagen Kunde-Bank-Beziehung
Maßgeblich in der Kunde-Bank-Beziehung sind die Geschäftsbedingungen der beteiligten Zahlungsdienstleister: Auf der Gläubigerseite (Zahlungsempfänger) die Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Inkassobedingungen/-vereinbarung) Auf Schuldnerseite (Zahler) die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift in dem jeweiligen Verfahren SEPA-Basislastschriftverfahren, SEPA-Firmenlastschriftverfahren, Einzugsermächtigungsverfahren, [Abbuchungsauftragsverfahren.] Anlage 3 des DFÜ-Abkommens „Spezifikation der Datenformate“ spezifiziert die SEPA-Datenformate für die Kunde-Bank-Schnittstelle: -> Spezifikation ( Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

13 Standards IBAN in Deutschland
IBAN = International Bank Account Number (ISO 13616) Standardisierte internationale Bankkontonummer Für jedes Land eine feste Länge (max. 34 alphanummerische Stellen) Zusammensetzung der deutschen IBAN (22 Stellen): Länderkennzeichen konstant „DE“ Prüfziffer individuell 2-stellig (Modulus (ISO 7064)) Bankleitzahl konstant 8-stellig Kontonummer konstant 10-stellig (kürzere Kontonummern werden i.d.R linksbündig mit führenden Nullen auf 10 Stellen erweitert)  Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

14 Standards BIC = Business Identifier Code (ISO 9362)
International standardisierter Code zur weltweit eindeutigen Identifikation von Geschäftsstellen im Zahlungsverkehr Ausgabe durch SWIFT 8 oder 11 Stellen (alphanumerisch) Die Bestandteile des BIC sind: Institutscode (4 Stellen) Ländercode (2 Stellen) Ortscode (2 Stellen) Ggf. Filialcode (3 Stellen) Angabe kann für nationale Zahlungen bis zum , für grenzüberschreitende Zahlungen bis verlangt werden. Danach genügt in der EU die Angabe der IBAN (IBANonly). Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

15 Standards XML-Format (Extended Markup Language)
Interbankenformat Pacs (Payment Clearing & Settlement) Kunde-Bank-Format Pain (Payment Initiation) Bank-Kunde-Format camt (Cash Management) Mit dem Ende der nationalen Zahlver- fahren werden auch die zugrunde- liegenden technischen Nachrichten- formate (in Deutschland: DTA) abgelöst Bei den neuen SEPA-Datenformate handelt es sich um eine Konkretisierung des ISO-Standards XML, auch als UNIFI-Standard (UNIFI = UNIversal Financial Industry message scheme) bezeichnet Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

16 SEPA-Zahlungsinstrumente
Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

17 SEPA-Verordnung Kontoidentifikation
** ** * Sofern der Zahlungsdienstleister eine Konvertierung anbietet **Sofern die SEPA-Verordnung bis zum 1. Februar 2016 in den Ländern des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) noch keine Anwendung gefunden hat, kann der BIC auch über dieses Datum hinaus bei Zahlungen in diese Länder verlangt werden. Bei Zahlungen außerhalb des EWR (z. B. Schweiz und Monaco) ist der BIC grundsätzlich anzugeben. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

18 SEPA-Überweisung Weiterentwicklung der EU-Standard- überweisung
IBAN und BIC zur Identifizierung von Zahler und Zahlungsempfänger sowie deren Zahlungsdienstleister Keine Betragsbegrenzung, nur EURO Verwendungszweck bis zu Zeichen (bislang bis zu 378 Zeichen) Überweisungsdauer von der Antragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers maximal ein Bankarbeitstag; unabhängig davon, in welchem EU-Land der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält (beleghafte SEPA-Überweisungen plus ein Geschäftstag) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

19 SEPA-Überweisung - Abwicklung
Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers 4. beleglose Weiterleitung und Verrechnung Kein Gebührenabzug! Prüfpflichten: Deckung, Unterschrift des Zahlers, IBAN 2. Erfassung auf elektronische Medien 1. Einreichung der Überweisung 5. Gutschrift 3. Belastung Wertstellung: Tag des Eingangs beim Zahlungsdienstleister Wertstellung: Tag des Überweisungsausgangs Grundgeschäft z.B. Kauf von Waren Zahler (Zahlungspflichtiger) Zahlungsempfänger Laufzeit der Überweisung max. 1 Geschäftstag Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

20 SEPA-Lastschrift Zwei Lastschriftverfahren
SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit): Enthält zahlreiche vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bekannte Elemente Für Verbraucher und Unternehmen als Zahler Einzugsermächtigungen können aufgrund der AGB-Änderung vom grundsätzlich als Mandat im SEPA-Basislastschrift genutzt werden Rückgabe bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate) SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) Ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden (Nicht-Verbrauchern) Keine Rückgabemöglichkeit nach Einlösung, daher benötigt die Zahlerbank eine Bestätigung des Zahlers über ein erteiltes Mandat Vorhandene Abbuchungsaufträge können nicht als SEPA- Firmenlastschriftmandat genutzt werden Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

21 SEPA-Lastschrift Wesentliche Merkmale
Festes Fälligkeitsdatum, das zwischen Schuldner/Zahler und Gläubiger/Zahlungsempfänger vereinbart wird (bessere Disposition) Vorlauffristen (Einreichungsfristen im Kunde-Bank-Verhältnis länger) SEPA-Basislastschriftverfahren: Erst- und Einmallastschrift : 5 TARGET-Tage* Folgelastschrift: 2 TARGET-Tage ab : auf einen TARGET-Tag verkürzte Vorlauffrist möglich (D-1, COR1) SEPA-Firmenlastschriftverfahren (B2B) 1 TARGET-Tag Einführung von Gläubiger-Identifikationsnummer (kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers – von BBk vergeben) und Mandatsreferenznummer (vom Lastschriftgläubiger vergeben) zur eindeutigen (automatisierten) Identifizierung des Mandats * TARGET-Tage: die Tage Montag bis Freitag außer 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Dezember oder 26. Dezember Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

22 SEPA-Lastschrift Wesentliche Merkmale
Zahlungsempfänger benötigt ein vom Zahler unterzeichnetes (schriftliches) Mandat, das ihn ermächtigt, Lastschriften auf das Konto des Zahlers zu ziehen Zusätzliche Verbraucherschutzmaßnahmen um Vertrauen in die neuen Instrumente zu schaffen Verbraucher kann Konto für Lastschriften sperren lassen Globalsperre für alle Lastschriften Bezüglich Betrag und/oder Periodizität Hinsichtlich Zahlungsempfänger (Black or White List) Verifizierung von Lastschriften ohne Rückerstattungsanspruch z. L. von Verbrauchern vor Abbuchung durch Zahlungsdienstleister des Zahlers („No Refund“), wird derzeit (noch) nicht angeboten Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

23 SEPA-Lastschrift Ablauf SEPA-Basis-Lastschrift
Zahler (Schuldner) 2. Mandat Zahlungsempfänger (Gläubiger) 3. Vorabinformation 1. Inkasso-vereinbarung 6. Belastung ggf. Widerspruch innerhalb von 8 Wochen ab Belastung Additional Optional Services z.B. Über-prüfung des Mandats 6. Gutschrift 4. Einzug mit Mandatsdaten Vorlauffrist (en) beachten 5. Vorlage bei Zahlungs- dienstleister des Zahlers Zahlungsdienstleister des Zahlers Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers CSM 6. Verrechnung am Fälligkeitstag ggf. Rückgabe innerhalb von 5 Tagen oder wegen Widerspruch 8 Wochen Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

24 SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer
Gläubigeridentifikationsnummer (Gläubiger-ID/Creditor-Identifier) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Gläubigers/Lastschrifteinreichers Vergabe an Gläubiger mit Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland Kennzeichnet grundsätzlich den formell Einziehenden, jedoch nicht zwingend den materiell Berechtigten Im Mandat ist die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins bzw. der Person anzugeben, 1. zu dessen/deren Gunsten das Mandat ausgestellt wird und 2. das/die im Datensatz als Lastschriftgläubiger erscheint und 3. auf dessen/deren Namen das Konto lautet, über das der Lastschrifteinzug abgewickelt wird. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

25 SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer
Gläubiger-ID ist verpflichtend im Mandat und im Datensatz einer Lastschrift anzugeben Vergabe nur einer Gläubiger-ID je Lastschriftgläubiger für alle Lastschriften dieses Gläubigers unabhängig vom Grundgeschäft (eigenes Geschäft als Kaufmann und Vertreter eines nicht eingetragenen Vereins) Vergabe stellt weder formelle Zulassung zum SEPA- Lastschriftverfahren dar noch ersetzt sie die Bonitätsprüfung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bei Abschluss eines Inkassovertrages Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

26 SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer
In Deutschland entgeltfreie Vergabe der Gläubiger-ID durch die Bundesbank (ausschließlich elektronische Antragstellung) > Kerngeschäftsfelder > Unbarer Zahlungsverkehr > SEPA > Gläubiger-Identifikationsnummer oder Rechtsform des Gläubigers: Natürliche Person z. B. Einzelperson, Einzelkaufmann Personengemeinschaft z. B. nicht eingetragener Verein Juristische Person z. B. eingetragener Verein Folgende Angaben werden zusätzlich benötigt: Name und Anschrift des Vereins bzw. des Vertreters bei nicht eingetragenen Vereinen (ohne Vereinszusatz) Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und -Adresse Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

27 SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer - Antragsverfahren
1. Antragstellung: Eingabe der Daten und Sicherheitsabfrage 2. Bestätigungsmail mit der Aufforderung zur Freischaltung der Antragsdaten Erfolgt die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. mit maschinell erstelltem Mitteilungsschreiben (pdf-Anhang), das die Gläubiger-Identifikationsnummer enthält Mitteilungsschreiben ist mit einer digitalen Signatur versehen, zur Prüfung auf Echtheit siehe Downloads „Anleitung zur Prüfung der digitalen Signatur“ Der Versand der Bestätigungsmail bzw. des Mitteilungsschreibens erfolgt nach mehreren Stunden bzw. am nächsten Geschäftstag Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

28 SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer
Die Gläubiger-ID für Deutschland ist 18 Stellen lang Zweistelliger ISO-Ländercode (DE für Deutschland) Zweistellige individuelle Prüfziffer (Modulus (ISO 7064)) Dreistellige Geschäftsbereichskennung, die vom Inhaber der Gläubiger-ID beliebig gestaltbar und standardmäßig mit "ZZZ" belegt ist. Stellen 8-18: nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

29 SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer
Geschäftsbereichskennung, die vom Zahlungsempfänger frei belegbar ist (Vorbelegung ZZZ) ermöglicht unterschiedliche Gläubiger – IDs für verschiedene Vereinsabteilungen. Die Geschäftsbereichskennung ist kein Kriterium zur Prüfung einer Gläubiger-ID, fließt also nicht in die Berechnung der Prüfziffer ein. Keine Veröffentlichung oder Weitergabe der Daten der Antragsteller Keine Veröffentlichung eines Verzeichnisses „gültiger“ oder „ungültiger“ Gläubiger-Identifikationsnummern Gläubiger-ID ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenznummer eine eindeutige Identifizierbarkeit / Prüfung des Mandats bzw. einer Belastungsbuchung Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

30 SEPA-Migration - Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer
Vergebene Gläubiger-IDs (Stand ) insgesamt: davon an Vereine: Zum Vergleich: In Deutschland registrierte Unternehmen: ca. 3,6 Mio. Eingetr. Vereine: ca. 0,6 Mio. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

31 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenz
Ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes max. 35-stelliges Kennzeichen eines Mandats (alphanumerisch) Kombination aus Mandatsreferenz und Gläubiger-ID ermöglicht die eindeutige Identifizierung eines SEPA-Mandats. Mandatsreferenz ist im Mandatsformular enthalten oder wird dem Zahler nachträglich bekannt gegeben Eine Mandatsreferenz sollte immer nur einmal vergeben werden. Möglich sind beispielsweise Eine fortlaufende Nummer Eine Mitgliedsnummer (mit Versionsnummer) Mitgliedsname mit Geburtsdatum Empfohlen wird eine Versionsnummer (z. B. bei Kündigung einer Mitgliedschaft und erneutem Beitritt mit gleicher Mitgliedsnummer) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

32 SEPA-Lastschrift Mandat
Ausgestaltung als (vor)autorisierte Zahlung: das Mandat des Zahlers enthält Die Ermächtigung des Gläubigers zum Einzug und Die Ermächtigung der Zahlstelle zur Belastung des Kontos des Zahlers  SEPA-Lastschrift ist „insolvenzfest“ Text des SEPA-Mandats ist vorgegeben, Beispiel-Formulare der Deutschen Kreditwirtschaft*, die Mandatstexte sind i.d.R. in den Inkassobedingungen enthalten Entwicklung eines elektronischen Mandats (bisher nicht umgesetzt) Mandat enthält Informationen zu den Rückgaberechten Jeder SEPA-Lastschriftdatensatz enthält Mandatsdaten sepa/lastschrift.html Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

33 SEPA-Lastschrift Mandat
Aufbewahrung (Archivierung) eines SEPA-Mandats (mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug) richtet sich nach den nationalen rechtlichen Vorgaben; in DE elektronische Aufbewahrung nach § 257 HGB möglich. Mandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahler widerruft das Mandat oder ein Mandat verfällt, wenn es 36 Monate seit dem ersten bzw. letzten Lastschrifteinzug nicht „genutzt“ wurde Einzugsermächtigung kann aufgrund der AGB-Änderung vom als Mandat für die SEPA-Basislastschrift genutzt werden Gläubiger muss Zahler vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift über Verfahrenswechsel mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz informieren Datum der Unterschrift des Zahlers im Datensatz = Datum der Unterrichtung über den Verfahrenswechsel Gilt nicht für Abbuchungsaufträge Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

34 SEPA-Lastschrift Mandatsdaten
Vom Zahlungsempfänger Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlung Vom Zahler Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit Firmenlastschriftmandat Autorisierungstext enthält eine Verzichts- erklärung des Zahlers (kein Verbraucher) auf den Erstattungsanspruch Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

35 SEPA-Lastschrift Vorabankündigung – Pre-Notifikation
Ankündigung einer SEPA-Lastschrift mit Fälligkeitsdatum und genauem Betrag, um die Zuordnung zum Mandat sicherzustellen sollte auch Gläubiger-ID und Mandatsreferenz enthalten sein Geeignet ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler Kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen Muss dem Zahler rechtzeitig vor Fälligkeit zugesandt worden sein (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern mit dem Zahler keine andere Frist vereinbart wurde) Zahler kann sich auf die Kontobelastung einstellen und für Deckung sorgen Sperraufträge ggf. anpassen Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

36 Unterstützung der Hausbanken bei der SEPA-Umstellung
Kreditinstitute bieten u. a. Informationsveranstaltungen umfangreiches Informationsmaterial (einschl. Checklisten) Umstellungshilfen für Stammdaten XML-fähige Softwareprodukte Musterschreiben für die Unterrichtung der Zahler über den Umstieg auf SEPA Mustermandate Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

37 SEPA-Umstellung für Vereine Wesentliche Maßnahmen
Rechtsgrundlagen prüfen (Vereinssatzung) Erforderliche Daten beschaffen: Gläubiger-ID Umstellung der Bankdaten der Mitglieder auf die IBAN und die BIC Vergabe Mandatsreferenz Ist die eingesetzte Software XML-, IBAN- und BIC-fähig ? Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen Information der Mitglieder zwingend über die Einführung des SEPA-Verfahrens (Gläubiger-ID, Mandatsreferenz) ab Vorabinformation Neue Lastschriftmandate z. B. für Neuzugänge, Mandatsarchivierung Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

38 Hilfestellungen des Kreditgewerbes bei der Stammdatenumstellung
Eigenberechnung einer IBAN aus den vorhandenen Kontonummer/Bankleitzahl-Kombinationen kann zu einer falschen IBAN führen oder einer Bankleitzahl wird ein falscher BIC zugeordnet. Hilfestellung bei Umwandlung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN und BIC u. a. durch die Kreditwirtschaft IBAN-Portal des Bank-Verlages Besonderheiten bei IBAN-Berechnung sind hinterlegt Zugangspasswort über Hausbank SEPA Account Converter der Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH CD-ROM-Lösung IBAN-Konverter der Volks- und Raiffeisenbanken ( konverter.de) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

39 SEPA-Kommunikation Informationsveranstaltung SEPA für Vereine
September 2013

40 SEPA-Migrationsunterstützung Deutscher SEPA-Rat
Wer? Gemeinsamer Vorsitz: Deutsche Bundesbank, Bundesministerium der Finanzen (BMF) Nachfragerseite (z. B. Verbraucher, Versicherungen, Handel, öffentliche Hand) Anbieterseite (z. B. private, öffentliche und genossenschaftliche Banken sowie Sparkassen) Was? Migrationsplan für Deutschland Printmedien: SEPA-Flyer und Poster Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

41 SEPA-Migrationsunterstützung Deutscher SEPA-Rat
Warum? Reibungslose und nutzerfreundliche Umstellung auf SEPA in Deutschland fördern Anbieter- und Nachfragerseite des deutschen Zahlungsverkehrsmarkt zusammenbringen Konsensfindung für die nächsten Schritte im deutschen SEPA-Prozess forcieren Nationale Besonderheiten der SEPA-Implementierung in Deutschland angehen Transparenz und Kommunikation des SEPA-Projekts in Deutschland verbessern Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

42 SEPA-Migrationsplan Deutschland
Der SEPA-Migrationsplan bietet Kreditwirtschaft, Unternehmen, öffentlichen Kassen, gemeinnützigen Organisationen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle Übersicht, was bei der Umstellung auf die SEPA-Verfahren zu beachten ist. Darüber hinaus ist der aktuelle Stand der Vorbereitung auf SEPA dokumentiert. Dieser „Fortschrittsbericht“ soll in vierteljährlichen Abständen aktualisiert werden. Er enthält die jeweils aktuellen Indikatoren zur Nutzung der SEPA- Zahlverfahren bei Zahlungsdienstleistern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Erstellt von der Deutschen Bundesbank in Abstimmung mit dem Deutschen SEPA-Rat Download von Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

43 Pressearbeit Pressegespräch „SEPA – Die Zeit drängt“ am 18. Juni in Berlin mit der Deutschen Bundesbank, dem Bundesfinanzministerium, der Deutschen Kreditwirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 13_06_18_thiele.html Presseartikel für einzelne Zielgruppen (z. B. Vereine) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

44 Kommunikation Deutsche Bundesbank: Anzeigenkampagne ab Herbst 2013
Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

45 SEPA in Deutschland Kommunikation
Website: Herausgeber: Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit dem BMF und Mitgliedern des SEPA-Rats Printmedien: SEPA-Faltblatt und SEPA-Poster Verteilung über Kreditinstitute und öffentliche Kassen Möglichkeit der Bestellung von Exemplaren Möglichkeit „Co-Branding“ Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

46 Fragen zur SEPA-Migration
Internetauftritte der Banken und Sparkassen Deutsche Kreditwirtschaft: kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa.html Deutsche Bundesbank: ahlungsverkehr/SEPA/sepa.html Europäische Zentralbank (EZB): European Payments Council (EPC), dem SEPA- Entscheidungsgremium des europäischen Kreditgewerbes: Informationsveranstaltung SEPA für Vereine September 2013

47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Deutsche Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Seite 47


Herunterladen ppt "„SEPA“ für Vereine Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen