Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

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Finanzielle Unterstützung für Unternehmen Ein Überblick über neue bzw. überarbeitete Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen im Bereich Wirtschaft 10. Februar 2010 Lysann Göhler Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Abteilung Wirtschaft

Torgau Görlitz Leipzig Dresden Chemnitz Annaberg- Buchholz Plauen Vertretungen der SAB Torgau Leipzig Görlitz Dresden SAB unterstützt den Freistaates Sachsen bei der Gewährung und Verwaltung staatl. Finanzhilfen Chemnitz Annaberg- Buchholz Plauen

Übersicht Gründung Wachstum/ Entwicklung Krisensituation Insolvenz Neustart Gemeinschaftsaufgabe (GA) GA Regionales Wachstum Reg. Wachstum Gründung und Wachstum (GuW) GuW Bürgschaften/ Beteiligungen Bürg./ Beteil. Seed-Stipendium Seed-Coaching FuE FuE Mittelstandsrichtl. Mittelstandsrichtl. Mittelstandsstabilisierungsprogramm Mittelst.stab. Liquiditätshilfedarlehen Beratungszentrum Konsolidierung Rettung und Umstrukturierung Krisenbewältigung & Neustart

Definition Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen bei denen: - mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals bzw. der ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden - und mehr als ein Viertel dieses Kapitals/Eigenmittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist oder - die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind (z.B. durch Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit))

BZK - BeratungsZentrum Konsolidierung Förderangebote der Sächsischen AufbauBank für Unternehmen in Schwierigkeiten Beratung  Analysen Lösungsmöglichkeiten Vermittlung, Moderation BZK - BeratungsZentrum Konsolidierung mittelfristige Kreditfinanzierungen  Betriebsmittelfinanzierungen Umschuldungen Konsolidierungen Liquiditätshilfedarlehens- programm kurz-/mittelfristige Darlehen Konsolidierungen/Sanierungen Rettungs- bzw. Umstrukturierungsbeihilfen

BeratungsZentrum Konsolidierung Unser spezielles und kostenloses Beratungsangebot - für Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden (Strategiekrise, Ertragskrise, Liquiditätskrise) und/oder - zur Unterstützung bei Verhandlungen während des Konsolidierungs-/ Sanierungsprozesses - Beratung und Begleitung bei Liquiditätshilfedarlehen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen sowie weiterführender Programme

Liquiditätshilfedarlehen Refinanzierung von Hausbankdarlehen für erhöhten Liquiditätsbedarfs wegen: - Forderungsausfällen bzw. verzögerten Forderungseingängen - überhöhter Verbindlichkeiten (außer öffentlicher Abgaben und Steuern) - Umfinanzierung bestehender/ überhöhter Betriebsmittellinien zur Verbesserung der Rentabilität - Darlehenshöhe: 25 T€ bis maximal 2,5 Mio. € - Laufzeit: maximal 8 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei - Zinsen: Festzinssatz über gesamte Laufzeit (aktuell: 6 Jahre – 3,45 % / 8 Jahre – 3,95 %)

- Finanzierungsbaustein für den Zeitraum Rettungsbeihilfen - Finanzierungsbaustein für den Zeitraum der Erstellung eines tragfähigen Sanierungs/Umstrukturierungskonzeptes bis zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, wenn ein Umstrukturierungsplan bereits vorliegt - für KMU der gewerblichen Wirtschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten - einmaliges Darlehen von mindestens 20 T€, Höchstbetrag i.d.R. maximal 500 T€ - Laufzeit maximal 6 Monate - marktüblicher Zinssatz

Umstrukturierungsbeihilfen - Finanzierungsbaustein für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für KMU der gewerblichen Wirtschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten einmaliges Darlehen von min. 20 T€, Höchstbetrag i.d.R. max. 500 T€ Laufzeit beträgt max. 5 Jahre, Zinssatz marktüblich Gesellschafter, Hausbank und sonstige an der Finanzierung beteiligte Institutionen müssen einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten kleine Unternehmen: mindestens 25% mittlere Unternehmen: mindestens 40 %

Übersicht Gründung Wachstum/ Entwicklung Krisensituation Insolvenz Neustart Gemeinschaftsaufgabe (GA) GA Regionales Wachstum Reg. Wachstum Gründung und Wachstum (GuW) GuW Bürgschaften/ Beteiligungen Bürg./ Beteil. Seed-Stipendium Seed-Coaching FuE FuE Mittelstandsrichtl. Mittelstandsrichtl. Mittelstandsstabilisierungsprogramm Mittelst.stab. Liquiditätshilfedarlehen Beratungszentrum Konsolidierung Rettung und Umstrukturierung Krisenbewältigung & Neustart

Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Zielstellung Sicherung der Vergabe von Krediten an KMU vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise durch Bereitstellung fristenkongruenter Refinanzierungs- mittel für die Hausbanken mit anteiliger Haftungsentlastung Ergänzung des v. a. auf die Finanzierung von Investitionen ausgerichteten "Sonderprogramms 2009" der Kreditanstalt für Wiederaufbau Finanzierungsgegenstand: zusätzlicher Betriebsmittelbedarf Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva in längerfristige Verbindlichkeiten (ausgenommen Steuern, öffentliche Abgaben, Bankverbindlichkeiten) betriebsgerechte Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten Anschlussfinanzierung / Hausbankwechsel

Ihre Ansprechpartner im Beratungszentrum Konsolidierung: Ihr Kontakt zu uns Ihre Ansprechpartner im Beratungszentrum Konsolidierung: Frau Anne Unger Herr Frank Tappert Telefon: 0351/4910-1853 Telefon: 0351/4910-1854 anne.unger@sab.sachsen.de frank.tappert@sab.sachsen.de Herr Mirko Zieschank Herr Ronny Schmidt Telefon: 0351/4910-1857 Telefon: 0351/4910-1858 mirko.zieschank@sab.sachsen.de ronny.schmidt@sab.sachsen.de

Übersicht Gründung Wachstum/ Entwicklung Krisensituation Insolvenz Neustart Gemeinschaftsaufgabe (GA) GA Regionales Wachstum Reg. Wachstum Gründung und Wachstum (GuW) GuW Bürgschaften/ Beteiligungen Bürg./ Beteil. Seed-Stipendium Seed-Coaching FuE FuE Mittelstandsrichtl. Mittelstandsrichtl. Mittelstandsstabilisierungsprogramm Mittelst.stab. Liquiditätshilfedarlehen Beratungszentrum Konsolidierung Rettung und Umstrukturierung Krisenbewältigung & Neustart

Investitionszuschuss GA – Rechtsgrundlagen und Zielgruppen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Bundes ab 2009 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Unterschied Rahmenplan/ RIGA Positivliste, Beispiele Negativliste, Beispiele Besondere Bestimmungen für 1. Förderpriorität Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalen Absatz Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des Rahmenplanes kein Ausschluss durch die Richtlinie des SMWA

Empfehlung 2003/361/ EG der Kommission vom 06.05.2003 Definition eines KMU Grundlage: Empfehlung 2003/361/ EG der Kommission vom 06.05.2003 (Abl. L124 vom 20.05.2003, S. 36 ff.) Jahresbilanz- summe Jahresumsatz ≤ EUR 50 Mio. ≤ EUR 10 Mio. ≤ EUR 2 Mio. oder ≤ EUR 43 Mio. < 250 Mittleres Unternehmen < 50 Kleines Unternehmen < 10 Kleinst- unternehmen Vollzeitbesch. Empfehlung angenommen und zum 01. Jan. 2005 in Kraft getreten Hinweis auf Verflechtungsmöglichkeiten (Partner 25%-50%/ Verbund >50%) Übergangszeit 2 Jahre

Investitionszuschuss GA – bisherige Vorhabensarten Errichtung: Errichtung einer Betriebsstätte in einer (neuen) politischen Gemeinde bedeutsame Erweiterung: mind. 50% neue DAP; mind. 5 neue DAP oder mind. 30% neue DAP, zzgl. mind. 100% Umsatzsteigerung; mind. 5 neue DAP Betriebsstättenprinzip Abgrenzung Erweiterung: mind. 15% neue DAP Erweiterung zur Diversifizierung: mind. 5% neue DAP; zzgl. Abschreibungskriterium

Investitionszuschuss GA – neue Vorhabensarten sonstige Erweiterung ohne Abbau von Dauerarbeitsplätzen: Kriterien zum Arbeitsplatzzuwachs können nicht erfüllt werden es erfolgt kein Arbeitsplatzabbau besondere finanzielle Anstrengung Investitionen mit Abbau von Dauerarbeitsplätzen: Arbeitsplatzabbau nicht höher als 20% Arbeitsplatzabbau bei Unternehmen mit weniger 15 Beschäftigten nicht höher als 3 Arbeitsplätze besondere finanzielle Anstrengung

Investitionszuschuss GA – förderfähige Kosten Förderfähig sind: neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens oder Personalkosten (Jahresbrutto TEUR 25 – 70; max. 2 Jahre) Ausgenommen: Grundstücke Ersatzinvestitionen Gebrauchte Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind Nicht betriebsnotwendige Investitionen (z.B. Betriebswohnung) Bauzeitzinsen

bedeutsame Erweiterung Erweiterung zur Diversif. Investitionszuschuss – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Errichtung bedeutsame Erweiterung Erweiterung Erweiterung zur Diversif. Erweiterung ohne DAP- Zuwachs Erweiterung mit DAP-Abbau förderfähige Kosten pro neuem/ gesichertem DAP 500.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 250.000,00 250.000,00

Investitionszuschuss GA – Finanzierung bis zu 50% Subventionswertobergrenze (inkl. aller öffentlichen Beihilfen) - mind. 10% Eigenmittelanteil insgesamt 25% beihilfefreie Mittel Auszahlung der Mittel nach Investitionsfortschritt

bedeutsame Erweiterung Erweiterung zur Diversif. Investitionszuschuss – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Errichtung2) bedeutsame Erweiterung Erweiterung Erweiterung zur Diversif. Erweiterung ohne DAP- Zuwachs Erweiterung mit DAP-Abbau förderfähige Kosten pro neuem/ ges. DAP 500.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 250.000,00 250.000,00 Kleines Unternehmen 50%1) 45%1) Mittleres Unternehmen 40%1) 35%1) sonstige Unternehmen 30%1) 25%1) 1) Subventionswertobergrenze inkl. aller öffentlichen Beihilfen 2) Absenkung des Fördersatzes und Dresden bzw. Leipzig um 7% bzw. 4%

Investitionszuschuss GA – Antragstellung und Rahmenbedingungen Allgemein: gesicherte Gesamtfinanzierung Vorbeginnsklausel! kein Rechtsanspruch max. 3 Jahre Investitionszeitraum 5 Jahre Mittelbindungsfrist Mindestinvestition: EUR 25.000,00 Aufweichung der Arbeitsplatzkriterien bis 31.12.2010 befristet! Aufweichung bis 31.12.2010 – Antragstellung nicht besprochen: Sonderfälle wie Übernahme von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten, gGmbH etc.

Anfragen an die Abteilung Wirtschaft: Vielen Dank! Ihr Kontakt zu uns Anfragen an die Abteilung Wirtschaft: Internet: http://www.sab.sachsen.de/ Tel.: 0351/ 4910-4910 Fax: 0351/ 4910-1015 e-mail: servicecenter@sab.sachsen.de