Haftungsfallen im Vereins- und Verbandsleben VHS Schweinfurt 27.10.2011 VHS Poppenhausen 22.11.2011 VHS Kolitzheim Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Activity und Fundraising
Advertisements

Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis
Haftungsfragen bei Debit - Kartenzahlungsvorgängen
II. Teil: Individualarbeitsrecht
Quellenangaben : Der Verein , Kapitel ( Haufe Index : )
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Das Rechtsdienstleistungsgesetz
Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt
Die Kapitalanlagevermittlung richtig dokumentieren
Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin.
VRT Linzbach, Löcherbach & Partner
© SGV, Benno Wolfgang Ecker,
Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung
Beschäftigung und Vergütung in Sportvereinen
Beschäftigung und Vergütung in Sportvereinen
Engagieren Sie sich für eine gute Sache...
Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeauftragter Mentaltrainer
Neugründer Informationen

Steuern und Abgaben für Vereine
Anspruchsprüfung © sl 2002.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
                                                                                                                                                                                                                                                               
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Info zur Abschnittsfeuerwehrtagung
Infos für Vereine und Ehrenamt. freiwilliger Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks Zweck, Tätigkeit und.
RDG.
Haftungsbeschränkung für Ehrenamtliche –
Start-Up Seminar Nachhol-Termin:
Vortrag zum Thema „Steuerrechtliche Besonderheiten für gemeinnützige Vereine“ im Rahmen der Sitzung des Regionalbeirats für Arbeitsmarktpolitik für die.
Steuern bei Veranstaltungen und Festen
21.September 2010 Fit für das Ehrenamt – Kompetenzen erweitern, Erfahrungen austauschen 1 Rechnungswesen im Verein Von der Last zur Lust ? 
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Steuerliche Möglichkeiten nutzen
Rechtsform der Netzwerke für berufliche Fortbildung
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Die Besteuerung von Vereinen
Geschäftsplanpräsentation
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Vereinsrecht – ein Überblick
1 Aktuelles Vereinsrecht RA Michael Röcken
Das deutsche Nachbarrecht im Überblick
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Umsatzsteuer Leitfaden
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Mittelverwendung.
Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abteilungskassen im Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 6Umfang und Grenzen des Bereicherungsanspruchs.
Haftungsverhältnisse im Verein Recht verständlich e. V.
für gemeinnützige Vereine
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Dezember 2017.
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: März 2018.
Durchführung Kassenprüfung
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
für gemeinnützige Vereine
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand:
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
 Präsentation transkript:

Haftungsfallen im Vereins- und Verbandsleben VHS Schweinfurt VHS Poppenhausen VHS Kolitzheim Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) (Gründau)

Unsere Themen: Vorstand mit Rechten und Pflichten Haftung und Haftungsrisiko § 31 a BGB Betriebsprüfung und Steuerfahndung

LINKVERZEICHNIS:

Vorstand mit Rechten und Pflichten ( §§ 662 ff. BGB)

PFLICHTEN Auskunft und Rechenschaft Herausgabe von Vereinseigentum nach Ende des Ehrenamtes

Verzinsung treuhänderisch anvertrauten Geldes Vorschußpflicht bei eigenen Aufwendungen

RECHTE Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) Anspruch auf Haftungsfreistellung (§ 31 a II BGB )

ÜBLICHE AUFWENDUNGEN: Fahrtkosten Porti Telefon Telefaxkosten Internetkosten Verpflegungsmehraufwendungen Seminargebühren

TIPP: Satzung darf Leistung eines Aufwendungsersatzes nicht verbieten Satzungen checken und ggf. bis ändern !!!

Pflichten im Steuerrecht

Aufzeichnungspflichten ( § 146 AO) Buchungen / Aufzeichnungen müssen vollständig richtig zeitgerecht geordnet sein.

Aufbewahrungspflichten ( § 147 AO) Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, GUV- Rechnungen, Briefe, Belege und alle bedeutsamen Unterlagen 10 Jahre Datei ( USB-Stick, CD) oder Papier

PLICHTENKANON im STEUERRECHT Buchführungspflichten Aufzeichnungspflichten Erklärungspflichten Auskunftspflichten Duldungspflichten Steuereinbehaltungspflichten (USt.) Steuerentrichtungspflichten

Haftung und Haftungsrisiko

Aus der Rechtsprechung des BGH: Das ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglied muß... für die Kenntnisse einstehen, die die übernommene Geschäftsführungsaufgabe erfordert ( BGH NJW 1957,832; BGH WPM 1971,1548)

PROBLEM der PRAXIS: Wer sagt mir das ? Woher bekomme ich diese Kenntnisse ? Wo steht das ? TIPP: Stellenbeschreibung ausarbeiten !!!

Haftung aus Vertrag ( §§ 662 ff. BGB) bei Pflichtverletzungen und Schlechtleistungen ( § 280 BGB) Haftung aus Delikt ( §§ 823 ff. BGB ) bei Rechtsgutsverletzungen

Neuregelung der Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände (BR- Drs. 692/09, s.a.

NEU !!!! § 31 a BGB

Haftung von Vorstandsmitgliedern (1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins. (2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden verpflichet, so kann er von dem Verein die Befreiung von den Verbindlichkeiten verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

NEU !!!! Keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit mehr !!!!

Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde.

Neue Probleme mit § 31 a BGB Haftung der Helfer Haftung der bes. Vertreter Haftung der Übungsleiter Haftung der Hausmeister Haftung der NICHT- Vorstände

HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS I Nichtabfordern von Zuschüssen Handeln entgegen zwingenden Satzungsbestimmungen und Beschlüssen Keine verzinsliche Anlage des Vereinsvermögens Verspätete Begleichung von Steuerschulden Nichterhebung von Beiträgen, Gebühren, Umlagen

HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS II Überschreiten von Zahlungszielen bei Rechnungen Einstellung der Beitragszahlung an den Dachverband

HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS III Der Kassierer greift in die Kasse Ein Vereinsmitglied klaut Vereinseigentum Der Vereinsvorsitzende fälscht eine Unterschrift des Übungsleiters auf einem Zuschussantrag Zerstörung von Eigentum anderer in Form von Überkleben von Plakaten Nichterfüllung von Verkehrssicherungspflichten (ungesichertes Kabel während Konzert)

HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS IV Schwarzgeld an Sportler Kassierer genehmigt sich für seine Arbeit 10% der Beiträge Übungsleiter nimmt Freibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG doppelt in Anspruch Minijobber verschleiert weitere Einkünfte

HAFTUNGSFÄLLE aus der Praxis V Der sich auflösende Verein verteilt das Vereinsvermögen an die Mitglieder zu späte Anmeldung der Insolvenz (Problem des § 42 II BGB)

§ 823 I BGB I. Tatbestandsmässigkeit des § 823 I BGB 1. Rechtsgutsverletzung 2. Ursächlichkeit der Handlung/Unterlassung für die Rechtsgutsverletzung II. Rechtswidrigkeit

HAFTUNG der VORSTANDSMITGLIEDER im MEHRGLIEDRIGEN VORSTAND Wenn nichts geregelt ist: Grundsatz der Gesamtverantwortung ALLE SIND IN EINEM BOOT

TIPP: GESCHÄFTS- und AUFGABENVERTEILUNGS- PLAN ERSTELLEN UND VERABSCHIEDEN

Kernaufgaben in die Satzung Detailaufgaben in einen ergänzenden Geschäftsverteilungsplan

ANERKENNUNG der AUFGABENZUWEISUNG nur: > bei klarer Regelung > Schriftform der Zuweisung > genaue, klare Aufgabenverteilung RECHTSFOLGE: Entfallen der Gesamtverantwortung

VORAUSSETZUNGEN für RESSORTZUWEISUNG: Klare Satzungsregelung Persönliche Qualifikation Fachliche Qualifikation Ordnungsgemässe Verwaltung Mitteilungspflicht an Mitglieder und Dritte Stichproben / Überwachung von Mitarbeitern

Bomben(Prüffelder) bei Vereinen Erster Überblick SPENDEN (Geldspende, Sachspende, Aufwandsspende) Spendenbestätigungspraxis Tatsächliche Spendenverwendung

400 – Kräfte und deren Abrechnung Übungsleiter gem. § 3 Nr. 26 EStG und deren Abrechnung Vorstandsmitglieder (Aufwendungen) und Ehrenamtspauschale gem. § Nr. 26 a EStG Helfer bei Vereinsfesten Zuwendungen an Mitglieder (Feste, Feieren)

Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ( ,00) SATZUNGEN Zeitnahe Mittelverwendung Umsatzsteuer Lohnsteuer

Gemeinnütziger Verein gem. § 52 AO und Förderverein gem. § 58 AO (Probleme des Missbrauchs steuerlicher GestaltungsmöglichkeitenI

Bomben (Prüffelder) bei Vereinen Detailbetrachtung

SPHÄRENZUORDNUNG Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

NOCH unschädlich – SCHON wGB Beispiele: Konzert mit nachfolgendem Tanz in den Mai Cafeteria in Schule/Sozialstation mit Angebot für ALLE Computer-/Internetworkhops bei Selbshilfegruppen anlässlich Gesundheitstag Konzertreise mit touristischen Aspekten Verköstigung von Teilnehmern/Mitglieder

PROBLEME VERMEIDEN DURCH : Klarstellung, dass Maßnahme satzungsgemässen Zwecken dient Dokumentation der Maßnahme (Prospekte, Ausschreibungen, Internet) Transparenz schaffen

BOMBE: ANGEMESSENHEIT VON AUSGABEN > Dokumentation der Ordnungsgemäßheit > Vorstandsbeschluss > schriftlicher Vertrag Belege, Belege, Belege (Was nicht belegt ist, stinkt)

BOMBE: ZEITNAHE MITTELVERWENDUNG > Horten von Geld vermeiden > Rücklagen auch tatsächlich bilden (MANTELBOGEN !!!) > keine Mittelverwendungsrechnung (NEBENRECHNUNG) > Rücklagennachweise fehlen ( ANGEBOTE, BELEGE)

BOMBE: WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB > keine klare Kostenstellenrechnung > keine klare Kontenbildung Konto : Sonstiges im Zweckbetrieb > keine Aufteilung der Einnahmen nach nachvollziehbaren Grundsätzen

BOMBE: UMSATZSTEUER AUFPASSEN VOR VERPROBUNG !!! > keine Zuordnung zu den Spähren > Minderumsätze (Beispiel: Waren-EK ,00 Waren- VK ,00 ) > wegrollende Würste und auslaufendes Bier > hoher Eigenverbrauch ( Warenabgabe an Mitglieder )

BOMBE: SPENDENRECHT > falsche Zuwendungsbestätigung > unmittelbare RÜCK-Spende einer Aufwandsentschädigung > keine Dokumentation der Spende (DOPPEL) verkappte Spende ( Nenngeld, aufgeteilt in Spende und Beitrag) > Spende für Gegenleistung (bspw. Anzeige)

BOMBE: ÜBUNGSLEITER/ 400,00-KRÄFTE > schriftlicher Vertrag fehlt (Finanzamt fordert verstärkt Verträge an ) > Überschreiten des Freibetrages gem. § 3 Nr. 26 EStG ( 2.100,00/Jahr) > Übungsleiter täuscht > weiterer Mini-Job

BOMBE: ZUWENDUNGEN AN MITGLIEDER > Überschreiten der zulässigen Höchstgrenzen (Sachzuwendungen 40,00/ Ereignis) > Fahrten: Verein übernimmt alle Kosten (Grenze des geldwerten Vorteils: Jahresmitgliedsbeitrag) > Gutscheine statt Sachen

BOMBE: SATZUNGEN > Satzung verbietet Aufwandsentschädigung > Gemeinnützigkeitsklausel veraltet > Anfallberechtigungsklausel unklar

BOMBE: SATZUNGEN > Satzung verbietet Aufwandsentschädigung > Gemeinnützigkeitsklausel veraltet > Anfallberechtigungsklausel unklar

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Malte Jörg Uffeln Tel / /