Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der Landesmusikschulbeirat und seine Fördervereine
Advertisements

Gesamtschulen Aktuelle Schulsituation in Melle
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Gremien mit Mitarbeitervertretungen in der Charité
RA Michael Röcken Rechtliche Rahmenbedingen, Möglichkeiten von Prävention und Intervention RA Michael Röcken
Präsentationsvorlage
Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 1. Halbjahr 2011 Reinbek – 30. Juni 2011.
Wählen und gewählt werden
Dr. Klaus-Rainer Brintzinger, Universität Tübingen
Protokollarten.
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2014
Wie entstehen neue Gesetze in Deutschland
Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter
Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Falltraining Fall 3:Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici.
Die Beschluss-Sammlung
Verfassungsorgane + Bundestag + Bundesrat + Bundesregierung
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
Rechtsfragen im Ehrenamt
Eigenverantwortliche Schule
Personalvertretungsgesetz
Oft gestellte Fragen.
Aktuelle Fragen zur K-AGO
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2013
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Schweizerische Gesellschaft für Individualpsychologie nach Alfred Adler.
WAHLBEKANNTMACHUNG Mittwoch, 29 April 2014 Wer kann wählen?
Welche Aufgaben hat der Jugendrat? Verfasser: Cornelia Roller
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
SV-Beratung an Schulen
Deine Anstellungsbedingungen – das unbekannte Wesen avenir social entdeckt die Mitsprache am Arbeitsplatz und die Vorzüge einer starken Gewerkschaft.
2002 Die Schweiz tritt der UNO bei Anfang 2007 Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) möchte ein Bainstrorming-Treffen in.
Die Bundesrepublik Deutschland
D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s. Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2. Februar 2006 Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der.

Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Eigenverantwortliche Schule Fragen und Antworten.
Zusammenschluss der agmav en 1. Bisheriger Zuschnitt.
Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Art. 19 BayBGG LBRV.
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Cornelia Hopf Immobilienverwaltung
Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Konferenzen an der Schule
Backsteinstadt Hamburg Prof. Jörn Walter. Backsteinstadt Hamburg Backsteinbestand komplett.
Verwaltungsstrukturreform
Rechtsform der Netzwerke für berufliche Fortbildung
Projektgruppentreffen Funktionsdiagramm und Projektstruktur
Gipfeltreffen in Lissabon „EU tankt neue Kraft“. 19. Oktober 2007 Treffen von europäischen Staats- und Regierungschefs EU soll demokratischer und effizienter.
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
DORF-AG Heinsberg 2014 Ein Jahresrückblick mit Ausblick.
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament
Herzlich Willkommen zur 16. öffentlichen Stadtratssitzung.
21. Dezember 2015 „Weitergehender Antrag“ Abstimmungsreihenfolge, Entscheidungskriterien und Entscheidungskompetenz Referent: Dr. H. Schiller, Justitiar.
Vereinsrecht – ein Überblick
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Satzung LandFrauenverein Vorsfelde und Umgebung § 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Vorsfelde und Umgebung.
Organigramm der Partei Initiative Humanismus (Name der Partei) Parteitag Bundesausschuss Bundesvorstand Junge Humanisten Studenten- verband der Humanisten.
Nach der gesetzlichen Definition in § 1 GenG sind Genossenschaften Gesellschaften (aber weder Personengesellschaften noch Kapitalgesellschaften) die die.
Kirchengemeindeverband Begriff, Aufgabe, Ordnung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abteilungskassen im Vereine.
I.Grundsatzentscheidung über Einkammer- oder Zweikammersystem II.Die überarbeitete Ordnung für Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte (O-PGR) III.Die neu.
Kommunal- und Europawahlen 2014 Praktische Fallbeispiele Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë / Schepers Divisorverfahren mit Standardrundung (iteratives.
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Mitgliederversammlung
 Präsentation transkript:

Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats Konferenz der Aufsichtsräte sächsischer Wohnungsgenossenschaften am 3. April 2009 Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats RAin Mirjam Luserke Referentin Recht Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.

Übersicht Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgegenstände externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage - § 36 Abs. 1 Satz 2 GenG: „Der Aufsichtsrat besteht, sofern die Satzung keine höhere Zahl festsetzt, aus drei von der Generalversammlung zu wählenden Personen. Die zu einer Beschlussfassung erforderliche Zahl ist durch die Satzung zu bestimmen.“ Regelung Beschlussfähigkeit - § 27 Mustersatzung 2007: „Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner von der Versammlung gewählten Mitglieder anwesend sind.“ Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Begrifflichkeiten Beschlussfähigkeit Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich um überhaupt Beschlüsse fassen zu können Interne Willensbildung Wille des Gesamtgremiums wird durch einfache Mehrheit bei der Beschlussfassung abgebildet Keine stillschweigende Willensbildung Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Begrifflichkeiten (2) - Sitzungsbegriff Einzelsitzung des Aufsichtsrats mit Beschlussfassung, „interne Sitzung“ Grundlage:Mustersatzung §§ 27, 22 Abs. 8 Einzelsitzung Aufsichtsrat mit Beschlussfassung, informative Teilnahme des Vorstandes Grundlage: Mustersatzung §§ 22 Abs. 8, 27 Abs.2 Aufsichtsrat Beschluss- fassung Aufsichtsrat Beschluss- fassung Vorstand

getrennte Beschluss- fassung Begrifflichkeiten (2) - Sitzungsbegriff Gemeinsame Sitzung mit Beschlussfassung „externe Sitzung“ Grundlage: i.d.R. §§ 28, 29 Mustersatzung Treffen einzelner Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat – gesetzlich nicht geregelt Aufsichts- ratsmitglied Aufsichtsrats- vorsitzender gemeinsame Beratung getrennte Beschluss- fassung Aufsichtsrat Vorstand Vorstands- mitglied Vorstands- mitglied

Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen Arbeitsvertrag Vorstandsmitglied → Abschluss des Anstellungsvertrages → Änderungen des Anstellungsvertrages, → Aufhebungsvereinbarungen, → Pensionsverträge, → Dienstwagenverträge Bestellung eines Vorstandsmitglieds Wohnungsnutzungsverträge mit Vorstandsmitgliedern Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen an Vorstandsmitglieder Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgege-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- gesetzliche Grundlagen der Vertretung Grundsatz § 24 Abs. 1 Satz 1GenG: „Die Genossenschaft wird durch den Vorstand ... außergerichtlich vertreten.“ Ausnahme hiervon in § 39 GenG geregelt: „Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern …außergerichtlich“ § 25 Abs. 2 der Mustersatzung greift dies auf. Bezüglich Anstellungsverträgen gilt § 21 Abs. 6: Der Aufsichtsratsvorsitzende unterzeichnet nach entsprechender Beschlussfassung im Aufsichtsrat namens der Genossenschaft die Anstellungsverträge mit dem Vorstandsmitglied. Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgege-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele Formulierungsbeispiel für vorzeitigen Beschluss zu Vorstandsbestellung: „Herr/Frau.… wird mit Wirkung ab dem 01.01.2010 als Vorstandsmitglied auf die Dauer von fünf Jahren wiederbestellt.“ Zeitliche Bestellungslücken sind durch planerisch umsichtige Beschlüsse des Aufsichtsrates unbedingt zu vermeiden.

Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele Formulierungsbeispiel Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss eines Wohnungsnutzungsvertrags mit Vorstandsmitglied: „Der Aufsichtsrat stimmt auf Grundlage von § 30 der Satzung dem Abschluss des Nutzungsvertrages über die Wohnung…. (Kopie in Anlage) zwischen dem Vorstandsmitglied Herrn/Frau….und der Genossenschaft zu.“

Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele Formulierungsbeispiel Abschluss Wohnungsnutzungsvertrag mit Vorstandsmitglied durch Aufsichtsrat: „Der Aufsichtsrat schließt in Vertretung der Genossenschaft nach § 39 GenG den Nutzungsvertrag über die Wohnung …(Kopie in Anlage) mit dem Vorstandsmitglied Herrn/Frau ….. ab. Der Vertrag ist durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn…/die Aufsichtsratsvorsitzende Frau… zu unterzeichnen. Der Inhalt dieses Beschlusses ist als Zustimmung im Sinne von § 30 der Satzung zu sehen.“

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen Beschlussgegenstände der gemeinsamen Sitzungen/Beratungen sind in § 28 der Mustersatzung aufgeführt Dies heißt, dass dort nicht aufgeführte Gegenstände auch nicht einen gemeinsamen Beschluss i.S.v. § 28 der Mustersatzung herbeiführen können Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen Mustersatzung § 28 b): Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen Anknüpfend z. B. an: Dauer der Mitgliedschaft Wohnungsgröße Wohnungsberechtigung 1961 vom GdW Mustervergabeordnung herausgegeben, individuell langjährig weiter entwickelt, könnte als Beschlussgrundlage dienen. Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen Mustersatzung § 28 g): Grundsätze für Nichtmitgliedergeschäfte Verschiedene Fallkonstellationen möglich gestaltbarer Beschluss Offene Satzungsregelung (§§ 2 i.V.m. § 28 g), könnte auch direkt in Satzung festgelegt werden) Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeit Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele Formulierungsbeispiel zu Grundsätzen für Nichtmitgliedergeschäfte (Einleitung bleibt bei sämtlichen nachfolgenden Formulierungsbeispielen gleich): „In Ausführung von § 2 bzw. § 28 g) der Satzung beschließen Aufsichtsrat und Vorstand nach gemeinsamer Beratung in getrennter Abstimmung: Wohnungen der Genossenschaft werden ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Nichtmitgliedergeschäfte sind nur zugelassen, sofern sie mietrechtlich unumgänglich sind.“

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele Formulierungsbeispiel – eingeschränkte Formulierung mit genauer Benennung der Ausnahmefälle: „... Wohnungen der Genossenschaft werden in erster Linie an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Nichtmitgliedergeschäfte sind in diesem Bereich nur mit Studenten und/oder Auszubildenden gestattet.“

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele Formulierungsbeispiel – offene Formulierung bezüglich Nichtmitgliedergeschäften: „... Wohnungen können auch an Nichtmitglieder vermietet werden. Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung sind sie jedoch in erster Linie an Mitglieder der Genossenschaft zu vermieten“

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele Formulierungsbeispiel - Berücksichtigung Problematik Verbraucherinsolvenz eines Mitglieds: „... Wohnungen der Genossenschaft werden ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Aus einer Kündigung der Mitgliedschaft folgt der Verlust der Wohnung. Nichtmitgliedergeschäfte sind grundsätzlich gestattet bei der Vermietung von - Gewerberaum der Genossenschaft - Garagen der Genossenschaft Mitglieder sind bei der Vergabe grundsätzlich jedoch bevorzugt zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Zuweisung obliegt dem Vorstand.“

Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen Mustersatzung § 28 j): Die Grundsätze der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen Regelung der Ausgabemodalitäten erfolgt vorab durch Beratung in Vorstand und Aufsichtsrat. Formulierungsdiskussionen in der Generalversammlung sollten vermieden werden. Entsprechende Satzungsregelung ist zu empfehlen: Die Versammlung entscheidet nach Vorlage von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe Inhaberschuldverschreibungen Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Formalien - Protokollierung Keine Ausführungen hierzu im Gesetz. § 29 Abs. 3 der Mustersatzung legt fest, dass Niederschriften zu verfassen sind Mindestinhalt: Beschlüsse im Wortlaut sowie Abstimmungsergebnis Berücksichtigung Diskussionsbeiträge wenn sachdienlich oder gewünscht Unterzeichnung durch Vorsitzenden, Schriftführer und bei Protokoll gemeinsamer Beratungen von einem Vorstandsmitglied (§ 29 Abs.3 der Mustersatzung) Einleitung Gesetzliche Grundlagen Begrifflichkeiten Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen Formalien - Protokollierung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RAin Mirjam Luserke Referentin Recht Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.