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Informationen zu den Abschlussprüfungen 2014

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Präsentation zum Thema: "Informationen zu den Abschlussprüfungen 2014"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zu den Abschlussprüfungen 2014
Hauptschulabschluss Realschulabschluss Mo um Uhr in der Aula für alle 9. und 10. Klassen

2 Rechtsgrundlagen Realschulverordnung vom 22.6.2007
Zeugnisverordnung vom Verordnung zur Änderung der Schulartverordnungen vom Schulgesetz SH vom , neu gefasst ab Gemeinschaftsschulverordnung vom , gültig ab

3 Zentrale Abschlussarbeiten
Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das Bildungsministerium für den HS- und RS-Abschluss 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘) In Englisch Aufgabenteil zur mündl. Sprachkompetenz (30‘) Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der RS-Abschlussprüfung teil Zur Teilnahme an der Hauptschulprüfung in der 9. Klasse ist eine Anmeldung beim Halbjahreszeugnisübergabegespräch (30./ ) oder bis spätestens erforderlich Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch Beschluss der Zeugniskonferenz zur Teilnahme an der HS-Prüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint. Alle, die nicht an der Hauptschulprüfung teilnehmen, werden auf RS-Niveau benotet Teilnehmer/innen an der Hauptschulprüfung erhalten Vor- und Endnoten auf HS-Niveau

4 Übergänge/Abgänge Am Ende der 9. Klasse: Am Ende der 10. Klasse:
Schüler/innen, die nicht an der Hauptschulprüfung teilgenommen haben, steigen durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz in die 10. Jahrgangsstufe auf, wenn die Leistungen auf RS-Niveau in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind oder die Konferenz trotzdem eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet. Entlassung aus der Schule mit oder ohne HSA: nur auf Antrag Versetzung in die 10. Klasse: bei qualifiziertem HS-Abschluss oder nicht mehr als eine nicht ausreichende Zeugnisnote auf RS-Niveau Wiederholung der 9. Klasse: nicht bestandener HSA oder keine Versetzung in 10. Klasse oder keine Entlassung beantragt Am Ende der 10. Klasse: Ein qualifizierter RS-Abschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung

5 Mündliche Prüfung Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei Minderjährigen deren Eltern Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dadurch die Endnote verbessert werden kann Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern durchgeführt, pro Teilnehmer sind Minuten vorzusehen und Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren. Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt. Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest. Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt.

6 Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses
In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der Prüfungsnote berücksichtigt Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2) Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis Vorzensur-Prüfungsnote zwei zu eins. Hier wird allerdings ab einer „5“ hinter dem Komma aufgerundet. Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die anderen Fach- oder Kursnoten Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für Mittleren Abschluss zu berücksichtigen Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den Hauptschulabschluss zu berücksichtigen Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer mangelhaften Note (5), die durch befriedigende (3) oder besserer Leistungen in einem anderen Fach auszugleichen ist Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht zuerkannt werden

7 Qualifizierter Abschluss
Notenschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,4 Notenschnitt in den übrigen Fächern mindestens 3,0 Kein Fach oder WPK mit „ungenügend“ (6) Erforderlich für Hauptschulabschluss, um in die R 10 aufzusteigen, und für den Realschulabschluss, um in die gymnasiale Oberstufe aufzusteigen!

8 Prüfung Krankmeldung nur vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben
Unverzügliche Vorlage eines Attestes Ausschluss von der Prüfung bei Störung oder Täuschung bzw. Täuschungsversuch Versäumte oder unbearbeitete Prüfungsteile werden mit „6“ bewertet

9 Prüfungstermine Mo. 05. – Mi : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch (HS + RS) M : Schriftliche Prüfung Deutsch (RS) Schriftliche Prüfung Mathematik (HS) Mi : Schriftliche Prüfung Englisch (RS) Schriftliche Prüfung Deutsch (HS) Fr : Schriftliche Prüfung Mathematik (RS) Schriftliche Prüfung Englisch (HS) Fr : Abgabe aller Vornoten und schriftlichen Prüfungsnoten beim Schulleiter Mi : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten an die Schüler Mo : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr) Mi : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine Mo : Mündliche Prüfungen HS- und RS-Abschluss,

10 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit....
....und viel Erfolg beim Abschluss!


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