Prof. Vincenzo Militello Dipartimento di Scienze Penalistiche

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 Präsentation transkript:

Prof. Vincenzo Militello Dipartimento di Scienze Penalistiche „Innere Sicherheit im Europäischen Vergleich“ Berlin, Harnack Hause 26.-29.11.2009 Sicherheit und Strafrecht: ein „rationaler Dissens“ Italienische und Transnationale Wandlungen Prof. Vincenzo Militello Dipartimento di Scienze Penalistiche Università di Palermo

2.1. Die Anpassung der Formen 2.2. die Verschärfung des Strafrechts Gliederung Der Ruf (auch) in Italien nach Sicherheit im Strafrecht und durch Strafrecht Auswirkungen: 2.1. Die Anpassung der Formen 2.2. die Verschärfung des Strafrechts 2.3 die para-strafrechtlichen Antworten 3. Gebiete: das exemplarische Paar „organisierte Kriminalität“ und „illegale Einwanderung“ 4. Spannungen: Strafrecht als Prüfstein des „rationalen Dissens“ zwischen Sicherheit und Freiheit V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

1. Der Ruf (auch) in Italien nach Sicherheit im Strafrecht und durch Strafrecht Der zunehmende Erfolg der Formulierung „Sicherheitspaket“ im politischen Wortschatz in Italien. Die Flexibilität ihres Einsatzes als allgemeines Rahmen für sowohl strafrechtlichen als auch strafprozessuale, verwaltungsrechtliche usw. Maßnahmen, die auf ganz unterschiedliche Kriminalitätsformen übergreifen: illegale Einwanderung, organisierte Kriminalität, Mikrokriminalität in den Städten, Verkehrsunfälle. Sicherheit als Strömung der italienischen Strafrechtspolitik der 2000er Jahre im internationalen und europäischen Kontext. V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

2. Auswirkungen: 2.1. die Anpassung der Formen Die „außergewöhnliche Notwendigkeit und Dringlichkeit“ der Implementierung des Sicherheitspakets: Dringende Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit (Rechtsverordnung (“Decreto legge”) 2.05. 2008, n. 92 umgesetzt mit Änderungen in Gesetz 24.07.2008, n. 125) Dringende Maßnahmen zur Vorbeugung und Feststellung von Verbrechen sowie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der illegalen Einwanderung [D.l. 2.10.2008, n. 15 u.m.Ä.in Gesetz 28.11.2008, n. 186]. Dringende Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt und Stalking[D.l. 23.02.2009, n. 11 u.m.Ä. in Gesetz 23.04. 2008, n. 38]. Vorschriften zum Thema öffentliche Sicherheit [Gesetz 15 .7.2009, n. 94]. Grenzübergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Ziel der Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration (Beitritt der Republik Italien zum Vertrag von Prüm)[Gesetz 30.06.2009, n. 85]. Das spezielle normative Instrument der Rechtsverordnung als Mittel der „gubernative Rechtssetzung“. Die Anpassung des strafrechtlichen Grundsatzes „nullum crimen sine lege“. V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

2. Auswirkungen: 2. Die Verschärfung des Strafrechts Strafrecht als festen Bestandteil der Maßnahmen zum Thema Sicherheit: „Sicherheitspakete“ als Motor der Expansion des Strafrechtsystem: > a) Einführung neuen Straftatbeständen (im StGB und in den Nebenstrafrecht). > b) Einführung neuen straferschwerenden Umstände. > c) Erhöhung schon vorgesehenen Strafen und Beschränkung der Möglichkeiten des Richters zur konkreten Strafmilderung. V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

2.2. a) Einführung neuen Straftatbeständen Begünstigung von Häftlingen mit eingeschränkter Kommunikationserlaubnis Veränderung körperlicher Merkmale zwecks Behinderung der persönlichen Identifikation Entführung und Festhalten von Minderjährigen im Ausland Stalking, d. h. Handlungen in Verfolgung einer Person, die diese in schwere Angstzustände bzw. begründete Furcht für die eigene Unversehrtheit versetzen Illegaler Eintritt und/oder Aufenthalt auf Staatsterritorium Vergabe von Wohnraum an illegale Einwanderer V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

2.2. b) Einführung neuen straferschwerenden Umstände Für von einem illegal im Land befindlichen Ausländer begangene Straftaten Für kriminellen Vereinigung zur illegalen Einwanderung zum Schutz von Minderjährigen als Opfer von Verbrechen gegen die Person oder von Sexualdelikten in bestimmte Orte (wie Schüle); für das Verbrechen des Menschenraubs zum Schaden Minderjähriger; für die Teilnahme an einem Verbrechen zusammen mit Minderjährigen oder psychisch Kranken in Verbindung mit Handlungen von Vandalismus zum Schaden von im Bau oder in der Renovierung befindlichen oder soeben fertiggestellten Gebäuden, oder im Falle von Writers/Sprayer als Wiederholungstäter für Diebstählen oder Raubüberfällen in Verkehrsmitteln und im Falle von soeben bei Bank, Post oder per Bankkarte abgehobener Geldsummen und für Betrug zum Schaden älterer Menschen im Falle von Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen in den Nachtstunden

2.2. c) Erhöhung der Strafen Verschärfung der Geldstrafen Für einzelnen Tatbestände: Mafiaartige Kriminelle Vereinigung, Hausfriedensbruch, Nichtbefolgung seitens des Nicht-EU-Bürgers des Befehls zum Vorzeigen seiner Identitätspapiere und Aufenthalterlaubnis für besonderen Strafschärfungsgründe: z.B.für fahrlässige Tötung im Verein mit Verletzung der Straßenverkehrsregeln oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zusätzliche Strafen für bestimmte Verbrechenskategorien (Verbrechen gegen die persönliche Freiheit und Sexualverbrechen zum Schaden Minderjähriger). Beschränkung der richterliche Ermessen zur konkreten Strafmilderung oder infolge von Prozessabsprachen ebenso wie die Möglichkeit der Strafaussetzung vor dem Vollzug. V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

2.3 die para-strafrechtlichen Antworten Symbolische Geldstrafe fuer illegale Einwanderung und Möglichkeit der Zwangsausweisung Ausdehnung der (formalverwaltungsrechtliche, tatsächlich jedoch para-strafrechtliche) Verantwortlichkeit der Privatunternehmen, die im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität handeln. illegale Gewinne der organisierte Kriminalität und Ausdehnung der Verfall als Präventivmaßnahme V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

3. Gebiete: das exemplarische Paar organisierte Kriminalität und illegale Einwanderung Eckpunkte und Stützpfeiler der gegenwärtige Sicherheitspolitik in Italien. Die symbolische Bedeutung der normative Annäherung dieser zwei unterschiedlichen Phänomene V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

4. Spannungen: Strafrecht als Prüfstein des „rationalen Dissens“ zwischen Sicherheit und Freiheit (1/2) In keinem der viele Sicherheitsbereichen (auch jenseits der „Sicherheitspakete“, Sicherheit am Arbeitsplatz, in den Stadien, der Lebensmittel, der elektronischen Daten oder der Umwelt) ist das Strafrecht ausschließliche Schutzmittel der jeweils betroffenen Güter, sondern operiert immer an der Seite anderer Instrumente, sowohl rechtlicher (nicht strafrechtlicher) als auch technischer Art. Daher stellt sich die (grund-)Frage: Braucht die Risikogesellschaft tatsächlich auch ein Risiko-Strafrecht / Präventions-Strafrecht als Garantie der Sicherheit? In der Tat stellt Strafrecht keinesfalls die extrema ratio in der „Sicherhaitspakete“ dar, sondern vielmehr ihrer tragende Struktur. V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

4. Spannungen: Strafrecht als Prüfstein des „rationalen Dissens“ zwischen Sicherheit und Freiheit (2/2) Die Strafrechtswissenschaft kann nicht nur eine radikale Kritik an der Sicherheit als Aufgabe des Strafrechts üben, ohne zwangsläufig soziale Ungleichheiten beim tatsächlichen Schutz der individuellen und kollektiven Rechte produzieren. Aber die Konzentration der strafrechtlichen Zwangsgewalt den Staat gilt gleichzeitig zu einer Garantie und einer Bedrohung für die Sicherheit der Bürger. Der Sicherheit kann nicht der Status eines kollektiven Makro-Gutes zuerkannt werden, dem eine strafrechtliche Schutz im allgemein gewährleistet werden soll/kann. Vielmehr muss hinsichtlich eines jeden der implizierten Rechtsgüter von Mal zu Mal die Legitimation des strafrechtlichen Eingriffs kritisch überprüft werden. V. Militello 2009 Berlin, Harnack Haus

Prof. Vincenzo Militello Dipartimento di Scienze Penalistiche „Innere Sicherheit im Europäischen Vergleich“ Berlin, Harnack Hause 26.-29.11.2009 Sicherheit und Strafrecht: ein „rationaler Dissens“ Italienische und Transnationale Wandlungen Prof. Vincenzo Militello Dipartimento di Scienze Penalistiche Università di Palermo