Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Billiglöhne

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Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Billiglöhne Landesinitiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ Tagung der Arbeiterkammer Salzburg am 1. Oktober 2013 Landesschlichter Bernhard Pollmeyer Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Ausgangslage Unsichere Beschäftigung und negative Lohnentwicklung insb. im Niedriglohnbereich Rund 1,7 Millionen Menschen in NRW sind geringfügig beschäftigt. Für viele von ihnen sind Minijobs die einzige Beschäftigungsperspektive. Die Hälfte des Beschäftigungszuwachses im Jahr 2010 geht auf die Beschäftigung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zurück. Zwar wurden für Leiharbeit Mindestlöhne eingeführt, doch seitdem wird Leiharbeit zunehmend durch Werkverträge ersetzt. Weiteres Lohndumping ist die Folge. Die Reallöhne sind in den vergangenen zwölf Jahren um vier Prozent gesunken. Der Niedriglohnsektor weitet sich aus. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Ausgangslage Rund ¼ aller Kern-Erwerbstätigen sind atypisch beschäftigt. Darunter bilden die geringfügig Beschäftigten (Minijobber) die größte Gruppe. Hoher Anteil atypisch Beschäftigter. 1,7 Mio. Minijobber in NRW, für viele die einzige Beschäftigungsperspektive, viele davon in Unkenntnis ihrer Rechte (Urlaub) und Pflichten Hoher Frauenanteil!!!!! Zahlen? Daten: Sonderauswertung des Mikrozensus Atypisch Beschäftigte: Befristung, Teilzeit <21 Std./Woche, geringfügig Beschäftigte Leiharbeit wird im Mikrozensus nur bundesweit erfasst, Daten für NRW liegen nicht vor. Kern-Erwerbstätige: alle abhängig Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte), 15-65 Jahre und nicht in Bildung oder Ausbildung bzw. ohne Schüler, Studenten, Rentner etc. Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 3

Dynamische Entwicklung in der Leiharbeit. Ausgangslage Dynamische Entwicklung in der Leiharbeit. Anstieg auf rund 200.000 Leiharbeitnehmer/innen in NRW. Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 4

Ausgangslage Rund 1/5 aller Kern-Erwerbstätigen in NRW verdient weniger als 1.890,-€ brutto/Monat. Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 5

Ausgangslage Die Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten sind Frauen. Jeder dritte erwerbstätige Frau erhält einen Niedriglohn. Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 6

Entwicklung der Tarifbindung in NRW 2000 - 2012 (Quelle: IAB-Betriebspanel NRW, 2012) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Ziele der Landesinitiative Bewusstsein wecken und gesellschaftlichen Diskurs anregen An guten betrieblichen Beispielen zeigen, dass faire Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit kein Widerspruch sind Gute Ansätze und Strategien zur Verhinderung prekärer Beschäftigung fördern und verbreiten Transparenz über die Situation auf dem Arbeitsmarkt herstellen und auf Missstände hinweisen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in NRW verbessern Rahmenbedingungen auf Bundesebene verbessern Über Rechte und Pflichten zu informieren Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 8

Themenschwerpunkte Minijobs Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter verbessern Umwandlung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijobs verhindern und umkehren Leiharbeit Faire Gestaltung von Leiharbeit Auskömmliche Löhne Sicherung auskömmlicher Löhne Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 9 9

Überblick (geplante) Aktivitäten Bündelung bestehender und geplanter Aktivitäten des MAIS auf unterschiedlichen Ebenen (Europa, Bund, Land, Regionen, Branchen, Unternehmen, Beschäftigte) Politische Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit arbeitsmarktpolitischen Akteuren Regionale Bündnisse und branchenbezogene Schwerpunktaktionen Modellprojekte Studien Fachtagungen, (regionale) Veranstaltungen Unterstützung, Beratung, Information Transfer guter Praxis … Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 10 10

Themenschwerpunkt Minijobs Ziele: Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter verbessern Umwandlung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijobs verhindern und umkehren Einhaltung der tariflichen Entgelte Schriftliche Arbeitsverträge Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards (bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pausenzeiten etc.) Unterstützung der Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit) Minijobs als Einstieg in den Arbeitsmarkt … Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 11 11

Themenschwerpunkt Minijobs (Bisher geplante) Aktivitäten: „Studie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ Fachtagung “Minijobs“ Maßnahmen zur Information über Rechte und Pflichten bei Minijobs Bundesratsinitiative Modellprojekt „Evaluation der Projekte zur Umwandlung von 400,- € Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bielefeld, Dortmund, Duisburg sowie im Kreis Unna“ und landesweiter Transfer der Ergebnisse Gezielte Ansprache von Frauen bzw. Berufsrückkehrerinnen Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 12 12

Themenschwerpunkt Leiharbeit Ziel: Faire Gestaltung von Leiharbeit Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, richtige tarifliche Eingruppierung Keine Verträge von Fall zu Fall (Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot) Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte Schriftlicher Arbeitsvertrag und regelmäßige monatliche Lohnabrechnung Fahrtkostenerstattung, Weiterbildung/Qualifizierung Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Übergang in Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit möglich ….. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 13 13

Themenschwerpunkt Leiharbeit (Bisher geplante) Aktivitäten: Bundesratsinitiative für faire und sichere Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit Maßnahmen zur Information von Zeitarbeitnehmern, Arbeitsuchenden, Jobcentern und Betriebsräten (Hotline Zeitarbeit) Modellprojekt „Zeitarbeit – Eine Brücke in den Arbeitsmarkt?“ und landesweiter Transfer der Ergebnisse Transfer guter Ansätze für faire Zeitarbeit Maßnahmen zur Verhinderung von Lohndumping durch (Schein-) Werkverträge Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 14 14

Themenschwerpunkt Auskömmliche Löhne Ziel: Sicherung auskömmlicher Löhne Der Begriff „auskömmlicher Lohn“ ist nicht exakt definiert. In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es in Artikel 24 Absatz 2: „Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken.“ Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 15 15

„auskömmlicher Lohn“ Grenze für den Niedriglohn Sicherung des Existenzminimums Pfändungsfreigrenze Armutsschwelle Gerechtes Arbeitsentgelt nach ESC Rentenhöhe Lohnwucher/ Sittenwidriger Lohn Unterste Entgeltstufe TV-L Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Niedriglohnschwelle Definition für Niedriglohn: Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes International verwendet (z.B. von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)) Grenzwert für Niedriglohn 2010 10,36 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012) Quelle: Statistisches Bundesamt: Niedriglohn und Beschäftigung 2010. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 10. September 2012 in Berlin Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Sicherung des Existenzminimums (Hartz IV) Wie hoch muss eine Vergütung sein, um nicht auf Leistungen nach Hartz IV angewiesen zu sein? Kriterien: Alleinstehend, geboren 1960, ohne Kinder, in Düsseldorf bzw. Höxter, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, gesetzliche Krankenkasse 15,5% Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Sicherung des Existenzminimums (Hartz IV) Erwerbstätiger ALG II Empfänger Alg II- Anspruch (ab 01.01.2013) Düsseldorf Höxter (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft und Heizkosten) 701,00 € 595,00 € Pauschaler Grundfreibetrag 100 (SGB II, § 11b) 100,00 € 100,00 € Freibetrag von 20% auf das Einkommen zwischen 100 und 1000 € (SGB II, § 11b) 180,00 € 180,00 € Freibetrag von 10% auf das Einkommen zwischen 1000 und 1200 € (SGB II, § 11b) 20,00 € 20,00 € „Nettoentgelt“ im Monat 1001,00 € 895,00 € Bruttolohn im Monat 1348,00 € 1176,00 € Stundenlohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 7,75 € 6,76 € Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende ohne Kinder (1. Juli 2011 bis 30. Juni 2013) Nettoeinkommen im Monat 1030,00 Euro Bruttolohn im Monat 1397,94 Euro Stundenlohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 8,03 Euro Brutto-Netto-Rechner im Internet www.focus.de/finazen/steuern/gehaltsplaner... Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Armutsschwelle WHO und OECD definieren Personen als arm, die vom Median des Netto-Äquivalenzeinkommens weniger als 50 Prozent zur Verfügung haben. Bruttostundenverdienst 2010 (Median) 15,54 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012) Brutto-Armutslohn pro Stunde 7,77 Euro Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Gerechter Arbeitslohn laut Europäischer Sozialcarta (ESC) Europäische Sozialcharta des Europarates von 1961 (Artikel 4: Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt) 60 % des durchschnittlichen Nettolohnes Nettostundenverdienst 2010 (Median) 10,68 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012) Gerechtes Arbeitsentgelt nach ESC Netto 6,40 Euro Gerechtes Bruttoentgelt je Stunde 9,00 Euro Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Rentenhöhe Ab 2030 droht Arbeitnehmern, die 2500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre gearbeitet haben, eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. (aus: Spiegel Online, 02.09.2012) Dies entspricht einem Bruttostundenlohn in Höhe von 14,37 Euro bei einer 40-Stunden-Woche Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Lohnwucher/ Sittenwidriger Lohn Sittenwidrigkeit und Wucher gem. § 138 BGB Auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn der vertraglich vereinbarte Lohn max. 2/3 des entsprechenden Tariflohns des einschlägigen Wirtschaftszweigs beträgt (aus der Rechtsprechung des BAG) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Grenzen zum sittenwidrigen Lohn Qualifizierte Beschäftigte (Anfangsentgelt in Euro) Grenze zum sittenwidrigen Lohn 2012 Süßwarenindustrie 14,48 9,66 Speditionen 11,34 7,56 Bäckerhandwerk 11,33 7,56 Einzelhandel 10,82 7,21 Gastgewerbe 10,37 6,91 Omnibusgewerbe 9,33 6,22 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Unterste Entgeltstufe TV-L Grundlage: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Ausgehandelt zwischen Sozialpartnern EG 1 Stufe 2: 1528,05 Euro brutto im Monat ab 01.01.2014 1573,13 Bruttostundenlohn: 8,82 Euro ab 01.01.2014 9,08 Euro (Aktueller vergabespezifischer Mindestlohn nach TVgG-NRW 8,62 Euro) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Instrumente/ Handlungsfelder Gesetzlicher Mindestlohn (Bundesinitiativen) Mindestlöhne im AEntG (zurzeit 12 Branchen mit ca. 4 Mio. Beschäftigten) Allgemeinverbindlicherklärungen in NRW (3 Branchen mit ca. 400 Tsd. Beschäftigten) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Tarifliche Entgelte im Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW Untersten Entgeltgruppen AVE 10,70 € 8,50 € 6,67 € 5,18 € 2,44 € Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Tarifliche Entgelte im Friseurgewerbe NRW 8,50 € 7,94 € 3,88 € Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Tarifliche Entgelte im Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Mit Einschränkungen allgemeinverbindlich aktueller Tarifabschluss durch Schlichtung Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Instrumente/ Handlungsfelder Tarifliche Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG- NRW) und bei der Wirtschaftsförderung (Richtlinie Einschaltung Landesschlichter bei gewerkschaftlichen Bedenken) Tarifliche Standards bei der Vergabe Orientierung auf tarifliche (Mindest-) Standards Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Tarifregister Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Registrierte Tarifverträge Jährlich 1.700 Tarifverträge Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationsangebot Internet www.tarifregister.nrw.de (Ø 24.500 Besucher/ Monat) Telefonische Auskünfte durch „Nordrhein-Westfalen direkt“ (Ø 520 Anrufe/ Monat) Schriftliche Auskünfte durch die Fachabteilung LS im MAIS (Ø 550 Anfragen/ Jahr) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen aus Tarifverträgen Angebot umfasst Informationen aus Tarifverträgen Tarifdaten aus Branchen und Berufen Übersicht über Ausbildungsvergütungen Mindestlöhne / Lohnuntergrenze Tarifspiegel (Grundvergütungen bis 8,50 Euro je Stunde) Auswertung der Tarif-Lohnentwicklung u.a. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Instrumente/ Handlungsfelder Regionale Allianzen (Bündnisse der Sozialpartner für fairen Lohn in xxx, Gewerkschaften, NGO´s , Kommunale Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung etc.) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen