Abgeltungsteuer Eckpunkte der Neuregelung und Handlungsmöglichkeiten

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Abgeltungsteuer Eckpunkte der Neuregelung und Handlungsmöglichkeiten Andreas Hartmann Volksbank Greven eG Lassen Sie mich heute mit einer kleinen Geschichte beginnen: Es war im Jahre 1785 als der kleine Carl-Friedrich, ein Junge mit großer Intelligenz und außergewöhnlichen Begabungen, in seiner Schule in Göttingen für Aufsehen sorgte. Die Schule war für Familien aus einfachen Verhältnissen, in der die Kinder keine sonderliche Bildung erfuhren und später zumeist in handwerkliche Berufe wechselten. Der Lehrer war asketisch, streng und prügelte zur Strafe die Kinder mit zunehmender Freude. Aus diesem Grund hatte Carl-Friedrich es bis zu diesem Tag immer vermieden, als besonders intelligent in Erscheinung zu treten, um den Lehrer nicht zu provozieren. An diesem Tag jedoch warf er seinen Vorsatz über Bord und die Geschichte nahm ihren Lauf: Der Lehrer hatte am Morgen den Schülern eine Rechenaufgabe gestellt, die die Kinder für eine lange Zeit beschäftigen und mit großer Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Menge an Fehlern hervorbringen würde. Sie sollten die Zahlen von 1-100 aufsummieren. Die Freude über die bevorstehende Maßregelung raubte der kleine Carl-Friedrich seinem Lehrer jedoch, da er ihm bereits nach wenigen Minuten die gelöste Aufgabe übergab. Misstrauisch begutachtete der Lehrer das Ergebnis während der Junge erklärte, dass es ihm zu lange gedauert hätte die Zahlen zusammenzuzählen und er deshlab einen einfacheren Weg gewählt habe: 1 + 100 ergibt 101 2 + 99 ergibt ebenfalls 101 3 + 98 auch usw. insgesamt 50 Mal also hat er einfach 50 x 101 gerechnet. Der Lehrer hat ihn für diese Anmaßung zwar trotzdem verprügelt, ihn aber anschließend mit einer Empfehlung auf ein Gymnasium geschickt. Carl Friedrich Gauß wurde schon zu Lebzeiten für seine Leistungen verehrt und zählt heute zu den wohl berühmtesten Mathematikern der Geschichte . Neben zahlreichen hochkomplexen Sachverhalten hat sich Gauß aber immer wieder auch mit alltäglichen Probleme auseinandergesetzt und dabei wie in unserem Beispiel unter Beweis gestellt, dass es oftmals auch einen ganz einfachen Weg zum Erfolg gibt. Eine Erkenntnis, die wir inzwischen in unserem Geschäft ebenfalls als Handlungsmaxime aufgenommen haben und insbesondere in unserem Lösungsanbieterkonzept umsetzen. Um Zahlenspiele geht es auch bei unserem Geschenk an Sie: Denn auch bei Sudoku gilt: Mit der richtigen Strategie kommt man zum Ziel! Und meine ganz persönliche Erkenntnis: Wenn die Zahlen nicht stimmen, muss man die Strategie verändern. Eine Taktik über die wir uns auch im vergangenen Jahr auf den IP unterhalten haben und die ich heute noch einmal aufgreifen möchte. Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken Seite 1

Kernaussagen zur Finanzmarktkrise  Geschäftsmodelle der regional tätigen Sparkassen und Volksbanken nachhaltig bestätigt  Ursache sind Marktversagen und Staatsversagen in der Vergangenheit  Staatliches Rettungspaket ohne echte Alternative! aber Gescheiterte Geschäftsmodelle dürfen nicht dauer- haft mit Steuergeldern subventioniert werden  Zukünftig spielen Liquidität und Sicherheit wieder eine Rolle

Geiz ist out Sicherheit Ziel-Konflikt Liquidität Rentabilität

Kernaussagen zur Finanzmarktkrise  Geschäftsmodelle der regional tätigen Sparkassen und Volksbanken bestätigt  Ursache sind Marktversagen und Staatsversagen in Vergangenheit  Staatliches Rettungspaket ohne echte Alternative! aber Gescheiterte Geschäftsmodelle dürfen nicht dauer- haft mit Steuergeldern subventioniert werden  Zukünftig spielen Liquidität und Sicherheit wieder eine Rolle  Jede Krise bietet Chancen: „ Finanzmarktkrise kam zum bestmöglichen Zeitpunkt“

Zum Unternehmen Volksbank Greven  Kundenkredite 350 Mio. €  Kundeneinlagen 278 Mio. €  Verbundanlagen der Kunden 239 Mio. €  Kreditvergabe zu 92 % im Geschäftsgebiet  Wachstumsraten + Ertragslage überdurchschnittlich  Kernkapitalquote  Jahresergebnis 2008 voraussichtlich sehr erfreulich 16,02 %

Zum Unternehmen Volksbank Greven  Ertragssteuern 2008 voraussichtlich ca. 1 Mio. €  Förderauftrag für unsere Mitglieder: Bei uns stehen die Anliegen der Mitglieder / Kunden im Mittelpunkt – nicht der eigene Profit Krisenfestes, nachhaltiges und kundennahes Geschäftsmodell

Steuerveränderung der vergangenen 2 Jahrzehnte G. Stoltenberg Finanzminister 1982 - 1989 01.01.1989: Einführung der 10 %igen Quellensteuer T. Waigel Finanzminister 1989 - 1998 01.07.1989: Abschaffung der 10 %igen Quellensteuer 01.01.1993: Einführung der 30 %igen Zinsabschlagsteuer H. Eichel Finanzminister 1999 - 2005 01.01.1999: Halbierung der Sparerfreibeträge 01.01.2004: Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung 01.01.2005: Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung P. Steinbrück Finanzminister seit 2005 31.12.2006: Senkung der Sparerfreibeträge 01.01.2009: Einführung der 25 %igen Abgeltungsteuer Denn gerade WIR im genossenschaftlichen Verbund haben es geschafft, unseren Kunden bei den bedeutenden Steueränderungen der Vergangenheit attraktive Lösungen aufzuzeigen. Und auch jetzt, bei der Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 wird uns dies wieder gelingen.

Werbung vieler Banken zur Abgeltungssteuer falsch und aus Kundensicht oftmals unsinnig Retten Sie Ihr Geld vor der Abgeltungssteuer Schützen Sie Ihr Vermögen Machen Sie Ihr Vermögen Abgeltungssteuer - sicher Neuregelungen sind für die meisten Kunden vorteilhaft. Gerade in der Übergangsfrist bestehen viele Chancen – zum Teil noch verstärkt durch die Auswirkungen der Finanzkrise Neuregelungen sind einfacher und gerechter

Die Situation heute: Bei der Besteuerung von Kapital-erträgen werden mehrere Ertragsarten unterschieden. Ertragsarten Dividenden werden bei Privatpersonen im Rahmen des Halbeinkünfte-verfahrens zunächst mit einem KESt-Satz in Höhe von 20% versteuert, bei der Einkommensteuerveranlagung dann mit dem persönlichen EKSt-Satz. Zinserträge werden analog mit 30% vorversteuert und später auch mit dem persönlichen EKSt-Satz belegt. Für Dividenden und Zinserträge gilt ein Sparerpauschbetrag (Freibetrag + Werbungskostenpauschale) in Höhe von 801 Euro für Singles bzw. zusammen 1.602 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare. Veräußerungsgewinne sind nach Ablauf einer Spekulationsfrist von zwölf Monaten steuerfrei. Vor Ablauf dieser Frist werden sie mit dem persönlichen EKSt-Satz besteuert. Hier gilt eine Freigrenze von 512 Euro. Innerhalb der Spekulationsfrist entstandene Veräußerungsgewinne und -verluste können im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegeneinander aufgerechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinsen oder Dividenden ist jedoch nicht möglich.

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen - Kernpunkte der Abgeltungsteuer (1) Grundsätzlich einheitliche Besteuerung von allen Erträgen aus Kapitalvermögen - Zinsen - Dividenden - Investmenterträgen - Zertifikatserträgen usw. - Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen Einheitlicher Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer zzgl. Soli und KiSt = 27,99 % (bei 9 % KiSt) Abgeltung ! Nicht Abschlag! Bank behält Beträge ein und führt direkt und anonym an das Finanzamt ab

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen - Kernpunkte der Abgeltungsteuer (2) Sparerpauschbeträge: - 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete - kein zusätzlicher Werbungskostenabzug möglich Eine Nichtveranlagungsbescheinigung vermeidet weiterhin den Abzug der Abgeltungsteuer. Zusätzlich besteht weiterhin die Veranlagungsoption für Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unterhalb von 25% liegt (Geltendmachung bei der Einkommensteuererklärung unter Vorlage der Steuerbescheinigung).

Bei folgenden Anlagen ändert sich die Besteuerung gegenüber heute nicht Immobilien: Der Verkauf von Grundstücken ist auch künftig außerhalb der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei Offene Immobilienfonds: Weiterhin steuerfrei bleiben ausländische Mieterträge, die im Heimatland bereits besteuert wurden, und Verkaufserlöse von Immobilien mit einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren. Außerdem können Mieterträge um die Abschreibung gekürzt werden. Bewegliche Gegenstände (Bsp. Edelmetalle, Kunstgegenstände): Die Veräußerung bleibt weiterhin nach Ablauf eines Jahres steuerfrei Kapitallebens- und Rentenversicherungen - bei Kapitalauszahlung bleibt die Hälfte der Erträge steuerfrei (Laufzeit > 12 Jahre und Endalter mind. 60 Jahre) - bei Rentenzahlung: Besteuerung des Ertragsanteils Geförderte Altersvorsorgeprodukte, wie zum Beispiel die Riester-Rente und die Rürup-Rente: Hier erfolgt weiterhin eine nachgelagerte Besteuerung

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen - Beispiel: Steuerliche Behandlung von Festgeldzinsen 30% Zinsabschlagsteuer zzgl. Soli (Steuervorauszahlung bei der Bank) Anschließend individuelle Besteuerung gemäß des persönlichen Steuersatzes (Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuererklärung) 25% Abgeltungsteuer zzgl. Soli und KiSt (Abzug bei der Bank) 01.01.2009

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen - Kernpunkte der Abgeltungsteuer (3) Ab 2009 wird es möglich sein, Kursverluste (z.B. aus Zertifikaten und Fonds) mit Zinserträgen zu verrechnen. Ausnahme: Verluste aus Aktien können weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

Die Verlustverrechnungsmöglichkeiten sind ab 2009 deutlich erweitert worden Beispiel: Zinsen aus Festgeld 4.000,00 € Realisierter Verlust aus Aktienfonds ./. 4.000,00 € Steuerpflichtig nach altem Recht 4.000,00 € ./. 801,00 € Sparerpauschbetrag Kursverluste können nur mit Kurs- 3.199,00 € gewinnen verrechnet werden Steuerpflichtig ab 2009 4.000,00 € ./. 4.000,00 € 0,00 € Verrechnung in Einkommensteuererklärung möglich Bank kann verrechnen, wenn alle Anlagen im Haus sind:  Stärkung Hausbankprinzip

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen - Kernpunkte der Abgeltungsteuer (3) Ab 2009 wird es möglich sein, Kursverluste (z.B. aus Zertifikaten und Fonds) mit Zinserträgen zu verrechnen. Ausnahme: Verluste aus Aktien können weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden fällt weg. Zumindest hinsichtlich deutscher Unternehmen gilt aber, dass die Unternehmen selbst durch die niedrigere Unternehmenssteuer entlastet wurden und entsprechend höhere Gewinne erwirtschaften sollen. Wegfall der sog. „Veräußerungsfrist“, d.h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer beim Anleger. Ausnahmeregelungen vorhanden!

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen - Beispiel: Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 und vor dem 29.06.2008 erworben werden: Begrenzter Bestandsschutz der aktuellen Steuerregelung Haltedauer größer als 1 Jahr und Verkauf bzw. Fälligkeit vor dem 01.07.2009 = steuerfreier Kursgewinn 25% Abgeltungsteuer zzgl. Soli und KiSt (Abzug bei der Bank) 30.06.2008

Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen - Beispiel: Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen Investmentfonds, Aktien, Anleihen, die vor dem 01.01.2009 erworben werden: Unbegrenzter Bestandsschutz der aktuellen Steuerregelung Haltedauer größer als 1 Jahr = steuerfreier Kursgewinn Ausnahme: steueroptimierte Geldmarktfonds (bis 10.11.2011) Investitionen nach dem 01.01.2009: 25% Abgeltungsteuer zzgl. Soli und KiSt (Abzug bei Bank); Unabhängig von der Haltedauer 01.01.2009

Steuer- belastung: 3.764,66 Euro ! Auswirkungen der geplanten Abgeltungssteuer am Beispiel einer Einmalanlage Einmalanlage im UniGlobal vom 31.12.1996 bis zum 31.12.2006 - historische Wertentwicklung - Ausgabeaufschlag berücksichtigt Endbetrag 25.058,64 Euro (9,6% p.a.) Aktuelle Steuergesetzgebung 21.293,98 Euro (7,9% p.a.) Endbetrag Endbetrag nach Einführung der AGSt Steuer- belastung: 3.764,66 Euro ! Anlagebetrag 10.000,00 Euro => Nach 10 Jahren Quelle: Union Investment, eigene Berechnungen aufgrund des Gesetzentwurfs des BMF. Stand Februar 2007. Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung der Steuern auf Dividenden. Zahlenbeispiel zeigt Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Wertentwicklungen können höher als auch niedriger ausfallen.

Nutzung der Finanzmarktkrise – Beispiel aus Beratungspraxis (I) Kauf einer Unternehmensanleihe, z.B. Porsche (A06MH6) Kaufdatum 12.11.2008 Fälligkeit 2016 Kurswert 87,85 % Kupon 3,875 % Volumen 10.000 € Bei Fälligkeit Kursgewinn in Höhe von 1.215 € : Steuerfrei! Zinserträge unterliegen ab 01.01.2009 nur noch der Abgeltungs- steuer und nicht mehr dem (höheren) persönlichen Steuersatz

Nutzung der Finanzmarktkrise – Beispiel aus Beratungspraxis (II) Vereinfachtes Beispiel: Kauf eines Indexzertifikates auf EuroStoxx 50 am 14. Dezember 2007 Verkauf dieses Indexzertifikates am 12. November 2008 Kauf eines indexorientierten Fonds am 12. November 2008 Steuerlicher Effekt: Beim Index-Zertifikat wird ein Verlust realisiert, der als Verlustvortrag auf die Jahre 2009 bis 2013 vorgetragen werden kann und mit Kapital- Erträgen verrechnet werden kann Kauf des Fonds im alten Jahr Fondsprivilegierung (bei Haltedauer über 1 Jahr = steuerfreie Kursgewinne)

– Beispiel aus Beratungspraxis (III) Von der durch einige Finanzvertriebe empfohlenen Übersparung von Riester-Verträgen zur Umgehung der Abgeltungssteuer raten wir ab.  Einzahlungen in Riester-Verträge über die staatlich geförderten Beträge hinaus sind unbegrenzt möglich  Auf den Ertrag des übersparten Kapitals fällt keine Abgeltungs- steuer an, sondern nur der persönliche Einkommenssteuersatz auf die Hälfte der Gewinne  rechnerisch günstiger als Abgeltungssteuer  Problem: 1. Geringe Flexibilität (60. Lebensjahr, mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit) 2. Gefahr zukünftiger Steueränderungen!

- Beispiel aus Beratungspraxis (IV) Kauf von Nullkuponanleihen in 2009 mit Laufzeit maximal 2013  Zinsertrag wird über die Laufzeit im Kurswert angesammelt  Ab 2009 gelten die bei Verkauf / Einlösung kassierten Zinsen als Teil des Verkaufspreises  Kursgewinn (25 % Abgeltungsteuer)  Verrechnung mit Altverlusten in voller Höhe möglich!

- Beispiel aus Beratungspraxis (V) Garantiezertifikate und Aktienanleihen werden attraktiver für Gutverdiener ab 2009  Bisher Einstufung als „Finanzinnovation“  Erzielte Gewinne voll zu versteuern mit persönlichem Einkommenssteuersatz  Ab 2009 = Abgeltungsteuer 25 % Gutverdiener sollten Zinserträge in das Jahr 2009 verschieben  z.B. Festgeld statt Tagesgeld  Anleihen mit hohen Stückzinsen noch in 2008 kaufen

Umsetzungsdetails  Ihre Bank wird Sie möglicherweise anschreiben und nach Ihrer Konfession fragen / Hintergrund: Kirchensteuer Abgeltung über die Bank nur möglich, wenn die Kirchensteuer berücksichtigt wird. Wenn die Konfession nicht erfasst ist, müssen Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung deklariert werden.  Trennung der Anlagen in „altes Recht“ bzw. „neues Recht“ er- folgt im Volksbankenbereich automatisch, z.B. durch interne Unterdepots bei Fonds. Keine Anlage in getrennten Depots durch den Kunden erforderlich. In Einzelfällen bei Aktiendepots sinnvoll.  Problem: Spenden Wer in seiner Steuererklärung Spenden als Sonderausgaben ab- ziehen will, muss nach derzeitigem Stand in jedem Fall seine Kapitalerträge deklarieren.  Bisherige Freistellungsaufträge behalten Gültigkeit.

Betriebliche Konten und Depots  Einbehaltene Steuer hat im betrieblichen Bereich keine Abgeltungswirkung, sondern stellt nur eine Voraus- zahlung auf Ihre Einkommensteuer dar  Kein Freistellungsauftrag, kein Kirchensteuereinbehalt  Verlustverrechnung beim Steuerabzug ausgeschlossen  Trennung der privaten und betrieblichen (Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft) Konten und Depots wichtig  Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden bleibt erhalten (60 % statt 50 % steuerpflichtig)

Fazit Abgeltungssteuer  Kein Anlass zur Sorge  Neuregelungen bieten Chancen  Handlungsmöglichkeiten sollten im persönlichen Gespräch erörtert werden  In vielen Fällen bietet es sich an, noch in diesem Jahr tätig zu werden  Anlageentscheidungen sollten nie aus reinen Steuerüber- legungen getroffen werden

Anlagestruktur des Geldvermögens Das Finanzhaus Anlagestruktur des Geldvermögens Liquidität Geldwerte Substanzwerte Sachwerte VobaCash Geldmarktfonds Bankeinlagen Renten Rentenfonds Versicherungen Aktien Aktienfonds Zertifikate Immobilienfonds kurzfristig kurz-/mittelfristig mittel-/langfristig mittel-/langfristig

Abgeltungssteuer: Unsere Empfehlung 1. Überprüfen / Optimieren Sie Ihre Vermögensstruktur. Die Mischung macht‘s! 2. Machen Sie mit Ihrem Berater den Steuer-Check. 3. Nutzen Sie die Chancen der Übergangsphase! 4. Prüfen Sie die Möglichkeiten der steuerlich geförderten Anlageformen.

„10 Gebote“ für Ihre Finanzgeschäfte – damit Sie ruhig schlafen können! Legen Sie Ihre Finanzen nur in bekannte, kompetente Hände Machen Sie keine Geschäfte aus reinen Rendite- oder Steuerüber- legungen – Hände weg von undurchsichtigen Finanzkonstruktionen Investieren Sie in solide Anlagen mit gutem Gefühl Richten Sie Ihren Finanzrahmen auf Ihre Lebensphase aus Setzen Sie ab bestimmten Beträgen nicht alles auf eine Karte Entscheiden Sie sich für Ihre individuell richtige Mischung aus Sicherheit, Liquidität und Rendite Spekulieren Sie nicht mit Anlagen zur Altersvorsorge oder Ausbildung

Vertrauen Sie Ihrer örtlichen Bank, die seit Jahren für „10 Gebote“ für Ihre Finanzgeschäfte – damit Sie ruhig schlafen können! Prüfen Sie ***Sternchenangebote kritisch, lesen Sie auch das „Kleingedruckte“ Lassen Sie sich nicht von dicken %-Werbe- oder Schnäppchen- angeboten blenden Fragen Sie nach der Sicherheit der Produkte bzw. ihrer Anbieter Vertrauen Sie Ihrer örtlichen Bank, die seit Jahren für Menschen und Unternehmen in unserer Region erfolgreich tätig ist!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Andreas Hartmann Volksbank Greven eG