Bollenberger & Bollenberger

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 Präsentation transkript:

Bollenberger & Bollenberger Das Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen B&B Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung B&B Klienten profitieren vom bereichsübergreifenden Beratungsportfolio

Consulting & Full Service unter einem Dach © Bollenberger & Bollenberger

Das Fördermanagement

Das Fördermanagement Positive Auswirkungen auf nachfolgende Bereiche: Stärkt die Ertrags- und Finanzlage Sichert das Unternehmen Motiviert zu einer höheren Qualifikation Steigert die Wettbewerbsfähigkeit

Förderungen durch: Zinsenzuschüsse Direktdarlehen Kostenzuschüsse (Schulungen, etc.)

Folgende Projekte können z.B. gefördert werden: Unternehmensgründung Forschung und Entwicklung Internationalisierung (Joint Venture) Umweltmaßnahmen Stabilisierung Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative)

Folgende Projekte können z.B. gefördert werden: Unternehmensgründung Forschung und Entwicklung Internationalisierung (Joint Venture) Umweltmaßnahmen Stabilisierung Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative) Beratungsleistung Markterschließung Ausbildungsmaßnahmen

Übersicht Eingliederungsbeihilfe - COME BACK Förderung der Lehrausbildung Förderung zusätzlicher Lehrstellen Job konkret – Implacementstiftungen Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit Jobs 4 You(th) Arbeitsplatznahe Qualifizierung Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Qualifizierungsberatung für Betriebe Flexibilitätsberatung © Bollenberger & Bollenberger

Eingliederungsbeihilfe – Come Back Förderbar sind: Arbeitslose/-suchende > 50 Jahre Mann, 45 Jahre Frau 6 Monate < 25 12 Monate > 25 WiedereinsteigerInnen Von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht Förderung: Lohnkostenzuschuss in der Höhe von max. 67% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) für die Dauer von max. einem Jahr. © Bollenberger & Bollenberger

Förderung der Lehrausbildung Ziele: Erleichterung der Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind TeilnehmerInnen an einer integrativen Berufsausbildung, Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem auf Grund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann und Lehrlinge, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben (zwischenbetriebliche Zusatzausbildung). © Bollenberger & Bollenberger

Förderung der Lehrausbildung zB. € 151,-- monatlich bzw. 50% der Kosten bei der zwischenbetrieblichen Zusatzausbildung © Bollenberger & Bollenberger

Förderung zusätzlicher Lehrstellen …mit Lehrbeginn zwischen 30.6.2007 und 27.6.2008 Fördervoraussetzung: Eine Lehrstelle ist dann zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses größer ist als die Gesamtzahl am 31. Dezember 2006. Weiters muss die Gesamtzahl 4 Monate nach dem Lehrbeginn größer sein als am 31. Dezember 2006. © Bollenberger & Bollenberger

Förderung zusätzlicher Lehrstellen Förderhöhe: 1. Lehrjahr € 400,-- 2. Lehrjahr € 200,-- 3. Lehrjahr € 100,-- © Bollenberger & Bollenberger

Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit Ausgangslage und Ziel: Aktueller Personalengpass, Aufträge und kein Personal, Krankenstände und keine Vertretung, etc. Integration von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen und WiedereinsteigerInnen. Förderung: Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung des AMS NÖ zu kalkulierbaren Stundensätzen. Keine anfallenden Kosten bei Übernahme oder während der Stehzeit. Kontaktnahme mit der AMS- Geschäftsstelle. Für ältere Arbeitsuchende bietet das AMS die AK-Überlassung „Initiative 50“ an. © Bollenberger & Bollenberger

Jobs4You(th) – start up Ausgangslage und Ziel: Förderung: Integration von langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren durch Überlassung an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bis zu 12 Monaten. Förderung: Beschäftigung beim Verein „Jugend und Arbeit“, Projekt: start up. Der Betrieb übernimmt 2/3 der Lohn- und Lohnnebenkosten plus eventuell anfallende Fahrtkosten. Den Rest tragen das AMS NÖ und das Land NÖ. Jedem/Jeder Jugendlichen steht ein Qualifizierungsbudget von € 1.000,-- zur Verfügung, um dadurch die erkannten Qualifizierungsmängel zu beseitigen. SozialarbeiterInnen begleiten bei Bedarf die Jugendlichen. © Bollenberger & Bollenberger

Implacementstiftung Unternehmen wählen Arbeitsuchende („Second Best“) aus und bilden diese intern und/oder extern gezielt auf die konkreten Arbeitsplatzerfordernisse aus. Voraussetzungen: ArbeitnehmerInnen: Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wohnsitz in NÖ, Interesse an der angebotenen Stelle sowie Bereitschaft zur Qualifizierung. © Bollenberger & Bollenberger

Implacementstiftung AMS- Basisfinanzierung: Weitere Finanzierung: Stiftungsarbeitslosengeld für gesamte Ausbildungsdauer. Weitere Finanzierung: Ausbildungskosten (max. € 5.730,--/ TN.): 50% durch ArbeitgeberInnen, 50% durch öffentliche FördergeberInnen, davon 43% Land NÖ, 25% AMS NÖ, 16% WK NÖ, 16% AK NÖ. „Taschengeld“: Von den Betrieben sind Stipendien zu leisten (min. 40 Euro/ Monat, bis max. zur Geringfügigkeitsgrenze). © Bollenberger & Bollenberger

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ESF Ziel 2) Förderung und Beratung: Teilnahme an arbeitsmarktorientierten Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 16 Einheiten. Förderbarer Personenkreis: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre unbeschadet des Ausbildungsniveaus, Frauen unter 45 Jahre, sofern ihre Ausbildung den Abschluss einer mittleren Schule nicht übersteigt; WiedereinsteigerInnen unbeschadet ihres Ausbildungsniveaus. Förderhöhe: Zwei Drittel der Kursgebühren, im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre drei Viertel der Kursgebühren. © Bollenberger & Bollenberger

Zeitlicher Ablauf eines Förderprojekts: Antragstellung Zusage Auszahlung Projektende Projektanfang Beurteilungsphase Projektumsetzung (Schulungen) Abrechnungsphase

Fördermanagement Das B&B Beraterteam unterstützt SIE vom Unternehmensgründer bis zum Forscher bei der kompletten Abwicklung der Förderung von der Suche bis zur Abrechnung Ihrer individuellen Förderung

Geförderte Beratungen Schwerpunktberatung zu Planrechnungen, Businessplan, Marketingplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditätsplanung, Controlling,… Unternehmensstartprogramm In den ersten 3 Jahren nach Gründung Unternehmenskonzept nach Gründung (Finanzierung, Businessplan, Strategie, Spezialthemen) 20 Beratungsstunden 50% Förderung Ihr Investment: 800€ 20 Beratungsstunden 75% Förderung Ihr Investment: 400€

Geförderte Beratungen Unternehmerbegleitung Im ersten Jahr der Gründung fachliches Coaching: Hilfestellung bei der im Startprogramm entwickelten Maßnahmen Einsteigerberatung Gratis vor jeder Beratung Strukturierung des Beratungsprojekts | Festlegung der Inhalte, Zeit und Kosten 60 Beratungsstunden 75% Förderung Ihr Investment: 1200€ 4 Beratungsstunden 100% Förderung Ihr Investment: 0€

Freibetrag für investierte Gewinne Voraussetzungen: Natürliche Personen als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer, AR, SV, GF-Ges., Sonderklasse Ein Gewinn auf Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Freibetrag für investierte Gewinne Wie hoch ist der Freibetrag? Bis zu 10 % des Gewinnes, insoweit in „begünstigte Wirtschaftsgüter“ investiert wurde Maximal bis EUR 100.000,00 je Steuerpflichtigen und bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft von EUR 100.000,00 als Höchstbetrag ein entsprechender Teilbetrag gemäß Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers jährliche Abschreibung bleibt unverändert erhalten

Begünstigte Anschaffungen Nicht begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung Gebäude, Mieterinvestition Maschinen geringwertige Wirtschaftsgüter, die weniger als € 400 kosten EDV-Anlagen Gebrauchte Wirtschaftsgüter Kraftfahrzeuge (Fiskal LKW) PKWs Bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (f. Abf. U. Pens.Rst) Immaterielle Wirtschaftsgüter

Achtung: Nachversteuerung! 4 Jahre Behaltefrist Bei Übertragung des Betriebes geht Nachversteuerungsverpflichtung auf Erwerber über Bei Betriebsaufgabe vor Ablauf der Behaltefrist zu Nachversteuerung

Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung Hälftesteuersatz für den geförderten Kapitalaufbau max. € 100.000,-- pro Jahr Laufender steuerlicher Gewinn des Wirtschaftsjahres (inkl. Sanierungsgewinn, ohne Übergangs- und Veräußerungsgewinn) + „betriebsnotwendige“ Einlagen - Entnahmen = geförderter Kapitalaufbau (Missbrauchschutzregel für 2003) © Bollenberger & Bollenberger

Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung Nachversteuerung erfolgt, wenn der Eigenkapitalbestand durch Überentnahmen sinkt. Begünstigte Eigenkapitalzuwächse, die vor mehr als 7 Jahren begünstigt behandelt wurden, müssen nicht nachversteuert werden. Sonderregelung in Verlustjahren  FINANZPLANUNG © Bollenberger & Bollenberger

„Abfertigung“ für Unternehmer SELBSTSTÄNDIGENVORSORGE verpflichtend: für freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende Optionsmodell: Bauern, freie Berufe Frist 31.12.2008 bzw. 12 Monate

Steuerliche Rahmenbedingungen Beiträge voll abzugsfähig Veranlagung in Vorsorgekasse steuerfrei Auszahlung 6% Steuer Übertragung in Pensionskassa frei

www.bollenberger.com Ein Klick, der sich lohnt … mit vielen wertvollen Infos und Tipps zu Steuer und Recht