Reform der Pensionen Allgemeine Übersicht Gesetz für Lehrer am 13.12.2012 verabschiedet
Gesetzliche Pensionen
Beendungen der Laufbahn 55 Jahre 58 Jahre 60 -> 62 Jahre 65 Jahre Altersteilzeit (Gemeinschaft) Dispo Vorruhestand (Gemeinschaft) Vorzeitige Pension (Föderal) Pension aus Altersgründen (Föderal)
Pension aus Altersgründen (65 Jahre) Unverändert Jahr Rentenalter Laufbahnbedingung 2012 65 Jahre 5 Jahre 2013 2014 2015 Ab 2016
Vorzeitige Pension (vor 65 Jahren) 2 Bedingungen müssen erfüllt sein: Altersbedingung UND Laufbahnzeit für das Anrecht Falls beide Bedingungen im Laufe der Karriere erfüllt sind, gilt dies als ein erworbenes Recht bis zum Ende der Karriere
Vorzeitige Pension (vor 65 Jahren). Allgemeine Bedingungen Mindest-alter Laufbahn-bedingung Ausnahme der lang-jährigen Laufbahnen 2012 60 Jahre 5 Jahre 2013 60 J 6 M 38 Jahre 60 J mit LB von 40 J 2014 61 Jahre 39 Jahre 2015 61 J 6 M 40 Jahre 60 J mit LB von 41 J Ab 2016 62 Jahre 60 J mit LB von 42 J 61 J mit LB von 41 J
Vorzeitige Pension (vor 65 Jahren) Laufbahnzeit zum Erfüllen der Pensionsbedingung ≠ Laufbahnzeit zur Berechnung des Pensionsbetrages
Laufbahnpensionsbedingungen u. A. werden gezählt zur Ermittlung der Laufbahnbedingung: Alle Zeiten im aktiven Dienst Die Teilzeiten werden als Vollzeiten gezählt Diplombonifizierungen Obligatorischer Militärdienst Zeiten in der Privatwirtschaft Zeiten als Selbständige Arbeitslosenzeiten Gewisse Zeiten der Abwesenheiten werden nicht berücksichtigt
Sonderfall der Tantiemen 1/55 (Lehrer) Bei einer Karriere ausschließlich mit Tantiemen von 1/55: Bis 2016: 1 Dienstjahr in 1/55 zählt für 1,09 Jahr für die Bedingung Jahr Mindest-alter Laufbahn-bedingung Ausnahme der langen Laufbahnen 2012 60 Jahre 5 Jahre 2013 60 J 6 M 34 J 9 M 30 T 60 J mit LB 36 J 8 M 2 T 2014 61 Jahre 35 J 9 M 1 T 2015 61 J 6 M 36 J 8 M 2 T 60 J mit LB 37 J 6 M 30 T 2016 62 Jahre 60 J mit LB 38 J 6 M 1 T 61 J mit LB 37 J 6 M 30 T 2017 37 J 6 M 30 T 60 J mit LB 39 J 5 M 2 T 61 J mit LB 38 J 6 M 1 T Ab 2018 38 J 6 M 60 J mit LB 40 J 61 J mit LB 39 J 5 M 1 T
Umwandlungstabelle für eine Laufbahn mit verschiedenen Tantiemen Allgemeine Regel 1/60 1/55 Jahr Alter Laufbahn Koeff. 2013 60 J 6 M 38 J 1 1,0910 2014 61 J 39 J 1,0909 2015 61 J 6 M 40 J 1,0908 2016 62 J 2017 1,0644 2018 1,0390
Laufbahn mit verschiedenen Tantiemen: lange Laufbahn mit 60 J. 1/60 1/55 Jahr Alter Laufbahn Koeff 2013 60 J 40 1 1,0908 2014 2015 41 1,0910 2016 42 1,0909 2017 1,0654 2018 1,0500
Laufbahn mit verschiedenen Tantiemen: lange Laufbahn mit 61 J. Lange Laufbahn mit 61 Jahren 1/60 1/55 Jahr Alter Laufbahn Koeff 2015 61 J 41 1 1,0910 2016 2017 1,0649 2018 1,0401
Berechnung des Pensionsbetrages Grundformel: PR = TR x N x Tantiem PR: jährlicher nicht indexierter Bruttobetrag der Pension TR: Referenzgehalt (Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre) N: Anzahl der zu berücksichtigenden Dienstjahre Tantiem: Bruch, für die Lehrer 1/55
Antrag http://www.pdoed.be/ http://www.bildungsserver.be/ Der Rentenantrag wird 1 Jahr vor dem Inkrafttreten der Pension gestellt. Die Entscheidung über das Anrecht auf Pensionierung sowie über den Betrag der Pension trifft ausschließlich der föderale Pensionsdienst PdöD. Infos über den PdöD sind zu finden unter: http://www.pdoed.be/ Infos über Urlaubsformen, Bedingungen und Auswirkungen: http://www.bildungsserver.be/
Informationen im Ministerium Weitere Informationen im Fachbereich Unterrichtspersonal Pensionsdienst: Michèle Fransolet André Callewaert
Infos des föderalen Pensionsdienstes
Dispositionen vor Versetzung in den Ruhestand (Deutschsprachige Gemeinschaft) Altersteilzeit Unverändert: von 55 Jahren bis eventuell 65 Jahren möglich Achtung: Antrag und Beginn vor 60 Jahren
Halb- und Vollzeitige Disposition vor Versetzung in den Ruhestand - 2 Jahre 01.01 N-2 31.12 N 01.01 31.12 01.09 Pension Disposition vor dem Ruhestand N = Ziviljahr, der frühestmöglichen Pensionierung N – 2 = Ziviljahr, der frühestmöglichen Disposition vor dem Ruhestand Die Disposition tritt am 01.09 des Jahres N-2 in Kraft Ab dem Datum, wo man eine Pension des föderalen Dienstes beziehen darf, geht der Vorruhestand automatisch zu Ende. (Um jedoch für diese Pension des Föderalstaates ein Entgeld zu beziehen, muss man einen Antrag einreichen)
Antrag Empfehlung bedingt durch die Pensionsreform: Bitte Antrag im Januar des gewünschten Inkrafttretens der Disposition vor der Versetzung in den Ruhestand beim Arbeitgeber einreichen