Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitszeitregelungen
Advertisements

Arbeitszeit schulischer Personalräte
TVöD und TV-L: Mögliche Regelungstatbestände für Personal- bzw
Arbeitszeit an Tankstellen
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
"Mein Frei gehört mir !!!" Landesfachgruppe Krankenhäuser Sachsen.
Teilzeitarbeitsverhältnisse
Arbeitszeitregelungen
Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Tarifvertragliche Regelungen zur Leiharbeit
KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler Zustimmung der Personalvertretung und.
Die Zeitkontensalden nach 3 Jahren Ampelkonto
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
Teilzeitarbeitsverhältnisse
Regelung der Arbeitszeit (Richtlinie 2002/15/EG)
Arbeitszeitregeln./. Flexibilität. aa) Welche Regeln muss sie beachten? bb) Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitgeberin die von ihr zu beachtenden.
Seminar: Grundwissen Arbeit-Beruf-Berufswahlvorbereitung
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Zukunft im Beruf Ihr gutes Arbeits-Recht
Dr. Ingrid Kuster Rechtsservice
Gesund arbeiten – gut leben
Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
Dann überleg dir vorher gut, wie du das deinem Chef beibringst....
Freizeit bei der Arbeit
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Wirtschaftsstrafrecht
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung Kolloquium: "Praxis des Unternehmensrechts", Wintersemester 2008/2009, Dr. Werner Walk.
Arbeitszeit im Betrieb
Das Arbeitszeitpaket 2007.
SoSe 2014 Goethe Univerität Frankfurt a.M.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
FRÜHJAHRSIMPULS 2013 BKS Steuerberatung GmbH & Co KG Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten HERZLICH WILLKOMMEN ZUM.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK
Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
XII. Arbeitnehmerpflichten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Betr.: Urlaubsantrag.
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung
© 2014 IG BCE, VB 3, Abteilung Arbeitspolitik
Vortrag Junge TierärztInnen am an der VetMed, Eva Scherz
Das neue Mindestlohngesetz
1. Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern 5. November 2014 Heike Moerland 2.
Befristete TV-H Verträge
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Mindestlohn Mindestlohn Gesetzliche Neuregelung:
Überstundenregelung/Arbeitszeitkonto
Befristung von Arbeitsverträgen
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Gute Arbeit durch bessere Arbeitszeiten
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
1 Wieviel Arbeit darf sein? Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeit im Wandel.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
[ § ] A NWALTSBÜRO H ESSLING Der Arbeitgeber ändert einseitig den Dienstplan – was nun? Eine Praxishilfe für Betriebsräte von Rechtsanwalt Marc Hessling,
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstplan MoDiMiDoFrSaSo E.Gaal Plan FFSS./. 38,5 hIst +2F 7,7h / 10 h+5,4 Werkstück  „Überstunden Ü2 BAT-KF“
Arbeitsgesetz Verordnungen
Arbeitszeitrecht „Die einen arbeiten, die anderen gestalten Zeit“
 Präsentation transkript:

Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit Dr. Esko Horn Arbeitsgericht Hamburg

Arbeitszeit „Grenzen“ Arbeitsvertrag Gesetz Mitbestimmung

I. Individualrechtliche Grenzen Zeit, während derer AN der vertraglich geschuldeten Pflicht nachkommen müssen. Beginn bis Ende der Arbeitszeit abzgl. Pausen Was ist Arbeitszeit? Wie viel Anstrengung ist geschuldet? Unterschiedliche Beschäftigungsgrade

Vollarbeit Arbeitsbereitschaft Bereitschaftsdienst Rufbereitschaft Der „Klassiker“ Arbeitsbereitschaft „Wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung“ Dauerhafte Bereitschaft, sofort tätig zu werden Vergütung (+); ArbZG (+) Bereitschaftsdienst AN muss sich an bestimmten Ort aufhalten, um unverzüglich Arbeit aufnehmen zu können Vergütung bei Tätigkeit (+), sonst verhandelbar; ArbZG (+) Rufbereitschaft AN kann sich an einem Ort seiner Wahl aufhalten, um Arbeit „alsbald“ aufnehmen zu können Vergütung bei Tätigkeit (+), sonst verhandelbar; ArbZG bei Tätigkeit (+) , sonst (-)

Sonderfälle der Arbeitszeit Umkleide-/Waschzeit Grds. Sphäre des AN‘s (Jeder sollte sich selbst waschen und anziehen wollen) Arbeitszeit, wenn Teil der Tätigkeit (Modell) Besondere Arbeitskleidung / -hygiene Wenn sie zu Hause angelegt werden kann  Arbeitszeit (-) Wenn sie im Betrieb angelegt werden muss  Arbeitszeit (+)

Reisezeit ist Hauptleistung (Busfahrer; Außendienstmitarbeiter) Reisezeiten Arbeitsweg  AN Dienstreise Reisezeit ist Hauptleistung (Busfahrer; Außendienstmitarbeiter)  Arbeitszeit (+) Wenn während Reise gearbeitet wird Sonst (-), Ausnahme: abweichende Vereinbarung

Auch bei Unbilligkeit erst einmal Bindungswirkung Lage der Arbeitszeit Vertraglich vereinbart? Von minutengenau bis Vertrauensarbeits-zeit Im Übrigen § 106 GewO Grenzen: Kollektive Regelungen (insbes. BV) Billiges Ermessen Auch bei Unbilligkeit erst einmal Bindungswirkung

Überstunden Nur aus § 106 GewO (-) Anordnungsbefugnis aus ArbV, BV oder TV Bei ArbV Problem der Bestimmtheit  § 307 BGB! Überstunden zulässig? Grds. § 612 BGB Abgeltungsklausel im ArbV  Hinreichend transparent?  Nennung einer genauen Anzahl erforderlich, die abgegolten sein sollen Entgelt? Für EFZ?  (-), § 4 Ia EFZG Für Urlaub?  (-), § 11 I 3 BUrlG Weitere Bedeutung?

Schuldet AG Entgelt für Überstunde? 1. Geleistet? Beginn je Tag Ende je Tag Pause je Tag (von bis?) „Wer hat‘s gesehen“ 2. Angeordnet? Ausdrücklich (bloße Kenntnis genügt nicht) Obj. Notwendigkeit

II. Gesetzliche Grenzen Dauer 8 Stunden 10 Stunden Über 10 Stunden (Notfälle) 6 Monate/ 24 Wochen Bei Nachtarbeit 1 Monat/ 4 Wochen Abweichungen durch TV möglich 8 Stunden

Arbeitsunterbrechung Pausen Ruhepausen Arbeitsunterbrechung Ruhezeit Nach Arbeitszeitende Abgrenzung

Mehr möglich (Problem geteilte Dienste) Pausenlage Pausenfragen Pausendauer > 6 h  30 min (min. 15 min) > 9 h  45 min (min 15 min) Mehr möglich (Problem geteilte Dienste) Pausenlage Muss bei Tagesbeginn feststehen Jedenfalls nach 6 h Pausenkorridor o.k. Pausenqualität AN muss machen können, was er will Problem: Hygiene-vorschriften

Alles, was keine Arbeitszeit oder Pause ist Ruhezeit Alles, was keine Arbeitszeit oder Pause ist - Wegezeit - Rufbereitschaft - Wasch-/Umkleidezeit 11 h Sonderregeln (10 h) Wann? § 5 ArbZG: „...nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit...“

Fall 1: A beginnt seine Arbeit am Montag um 8:00 Uhr Fall 1: A beginnt seine Arbeit am Montag um 8:00 Uhr. Er arbeitet bis 18:00 Uhr und hat um 12:00 Uhr eine Pause genommen. Lösung 1: Vorüberlegung: Wann beginnt Arbeitszeit?  8:00 Uhr Dauer der Arbeitszeit  kein Problem Pause genommen?  kein Problem Ruhezeit eingehalten  kein Problem Fall 2: Wie Fall 1.; am nächsten Morgen kommt er aber um 7:00 Uhr zur Arbeit Lösung 2: Vorüberlegung: Wann beginnt Arbeitszeit?  8:00 Uhr Dauer der Arbeitszeit  über 10 h, da Arbeitstag von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr geht

Nach vorn rollierende Arbeitszeiten unzulässig!? Fall 3: A beginnt seine Arbeit am Montag um 8:00 Uhr. Er arbeitet bis 16:00 Uhr und hat um 12:00 Uhr eine Pause genommen. Am nächsten Morgen kommt er um 7:00 Uhr zur Arbeit. Lösung 3: Vorüberlegung: Wann beginnt Arbeitszeit?  8:00 Uhr Dauer der Arbeitszeit  kein Problem Pause genommen?  kein Problem Ruhezeit eingehalten  wohl (-), da am Ende der täglichen Arbeitszeit zu nehmen Nach vorn rollierende Arbeitszeiten unzulässig!?

Beschäftigte können sich alle 3 Jahre untersuchen lassen Nachtarbeit Beschäftigte können sich alle 3 Jahre untersuchen lassen Ab 50 jedes Jahr Anspruch auf Tagesarbeitsplatz, wenn - Gesundheitsgefährdung - Kind < 12 Jahre und zu betreuen - Schwer pflegebedürftige Angehörige Keine entgegenstehenden betriebliche Belange  Falls doch, ist Betriebsrat anzuhören Ausgleich - Freie Tage oder - Zuschlag 23 Uhr bis 6 Uhr (grds.)

Sonntags-/ Feiertagsarbeit Grds. 0-24 Uhr frei Verschiebung um bis zu 6 h geht, wenn auf Beginn der Ruhezeit 24 h Betriebsruhe § 10 ArbZG: Ausnahmen mit Einschränkungen Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG

Jeder AN schuldet nur Teilzeit Sonderformen Job-sharing (AG vereinbart mit mind. 2 AN getrennt, dass diese sich gemeinsam einen AP teilen) Jeder AN schuldet nur Teilzeit Vertretung: - Nur nach Vereinbarung im Einzelfall!!! - Grds. Vertretung nichtig - Es sei denn dringendes betriebliches Erfordernis Job-paring (min. 2 Mitarbeiter als Gruppe vereinbaren mit AG die Teilung eines AP‘s) AN schulden als Gruppe die Arbeitsleistung - AN haben sich als Gruppe verpflichtet Job-splitting (AG wandelt einen VZ-AP in mind. 2 Teilzeit-APe um) Arbeit auf Abruf Vereinbarung muss tägliche oder wöchentliche AZ beinhalten, sonst 10 h/Woche Lage min. 4 Tage vorher mitzuteilen

Dokumentation der Arbeitszeit § 16 Abs. 2 ArbZG Erfassung der Arbeitszeit über 8 h § 21a ArbZG Kraftfahrer § 17 MiLoG Bestimmte Branchen „§ 2 MiLoG“ Nachweis, dass Mindestlohn gezahlt Haben Sie ArbZG eigentlich ausgehängt?

Behörde soll Einhaltung des ArbZG überprüfen können Zu erfassen ist die Arbeitszeit, die über 8h täglich hinausgeht Zu erfassen ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen Problem: Auch Ausgleichszeiträume  Auch Minderstunden! Keine besondere Form erforderlich Aufbewahrungspflicht 2 Jahre § 16 ArbZG Gilt z.B. für folgende Beschäftigten: 450 € Jobber Übliche Befristung auf 50 Tage oder 2 Monate Baugewerbe Speditionsgewerbe Gebäudereinigung Auch Entleiher Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit Aufzeichnung nach spätestens 7 Tagen. § 17 MiLoG Letztlich beinhaltet § 2 MiLoG keine Aufzeichnungspflicht, aber: AG muss nachweisen können, dass der Stundenlohn von 8,5 € gezahlt wurde § 2 MiLoG

III. Mitbestimmungsrechtliche Grenzen Bedeutung der Mitbestimmung Sog. „Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung“ Angeordnete Maßnahme ist ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam

Grenzen der Mitbestimmung Gesetzliche Regelung Tarifvertragliche Regelung Problem des Eilfalls Nur, wenn a) nicht wieder gut zu machende Schäden b) Nicht vorhersehbar Kein gänzlicher Verzicht möglich

Verteilung der Arbeitszeit § 87 Abs. 1 Nr. 2 Beginn und Ende (Nicht Dauer!!) Pausen Verteilung der Arbeitszeit „Arbeitszeit“

Häufiges Problem  kollektiver Bezug Überstunden „Abbummeln“ § 87 Abs. 1 Nr. 3 Häufiges Problem  kollektiver Bezug Überstunden „Abbummeln“ „Überstunden/ Verkürzung“

Abschließendes Beispiel Lässt der ArbV Anordnung zu? Grenzen des ArbZG eingehalten? Hat der Betriebsrat mitbestimmt? AG will bei einem Mitarbeiter in der Abteilung Überstunde anordnen  Geht das?

Noch einen schönen Abend