Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen Abstimmung vom 23. September 2012.

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 Präsentation transkript:

Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen Abstimmung vom 23. September 2012

Heutige Regelung Bund: Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen seit 1. Mai 2010 in Kraft: Öffentlich zugängliche Innenräume sind rauchfrei Mehrpersonenarbeitsplatz ist rauchfrei Kantone können weitergehende Regelungen erlassen

Heutige Regelung Bund: Ausnahmen: Gastronomiebetriebe Raucherbetriebe sind weiterhin zugelassen (Fläche < 80m2) Bediente Fumoirs sind möglich

Eckdaten der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» Mai 2009: Lancierung der Initiative Mai 2010: Initiative eingereicht November 2010: Bundesrat lehnt Initiative ohne Gegenvorschlag ab März 2011 – März 2012: Behandlung im Parlament. National- und Ständerat schliessen sich dem Bundesrat an Abstimmung: 23. September 2012

Inhalt der Initiative Der Schutz vor dem Passivrauchen soll in der Bundesverfassung verankert werden Das Rauchen soll in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz (auch Einzelarbeitsplätze!) dienen und in Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind, verboten werden Rauchfrei: Restaurations- und Hotelbetriebe, Gebäude des Gesundheits- /Sozialwesens und des Strafvollzugs Verbot der Bedienung in Raucherräumen

Nachteile der Initiative Unverhältnismässig: massiver Einschnitt in die persönliche Freiheit Unnötig: die geltenden Gesetze sind streng und genügen vollauf Zwängerei: die Initiative wurde lanciert, bevor das neue Gesetz überhaupt in Kraft war Verstösst gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit

Sicht Bundesrat / Parlament Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, ohne einen Gegenentwurf vorzulegen Die Erfahrungen seit dem Erlass des Bundesgesetz sind insgesamt positiv Nationalrat und Ständerat lehnen die Volksinitiative zur Ablehnung und folgten somit dem Bundesrat

Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen Der Parteivorstand der CVP Schweiz lehnt die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» ab.