Förderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer ab 2012

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Förderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer ab 2012 2013/06/19 Mag. Kurt Leutgeb

Übersicht Rechtsgrundlagen Voraussetzungen Förderungsarten Einreichung Abrechnung Spruchpraxis Beispiele

Rechtsgrundlagen AGVO (EU) GVO – „De-minimis“ (EU) KMU-Förderungsgesetz (national) Richtlinien (aws) Prämienförderung Garantieübernahme Programmdokumente/Kurzinformation (aws) Allgemeine Geschäftsbedingungen Förder-/Garantievertrag

Jungunternehmer/innen Voraussetzungen

Jungunternehmer/innen Voraussetzungen Innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme Beginn der Selbständigkeit darf max. 36 Monate zurückliegen (Antragseingang aws) Keine selbständige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren z.B.: keine Versicherung nach GSVG , BSVG (Betriebsführer) … keine Beteiligungen über 10% Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit d.h. keine Nebenbeschäftigung Einschlägige Ausbildung/Erfahrung Relevant für Top-Prämie und Garantie

Jungunternehmer/innen Voraussetzungen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften Jungunternehmer/-in muss mit mind. 25% direkt beteiligt sein und handelsrechtliche(r) Geschäftsführer/-in sein (Ausnahme: Top-Prämie Beteiligung muss mehr als 50% sein) Übernahme: mehr als 50% müssen übergeben werden Kleine Unternehmen gem. EU-Definition d.h. weniger als 50 MA, max. EUR 10 Mio. Umsatz oder EUR 10 Mio. Bilanzsumme Mitglied bei der Wirtschaftskammer (Tourismus- und Freizeitwirtschaft nur für Gründungs-/Nachfolgebonus möglich) Mitglied der Ziviltechnikerkammer (für Gründungs-/Nachfolgebonus nicht möglich)

Übersicht Prämien und Garantie

Jungunternehmer/innen - Förderung ab 2012 Prämienförderung Garantie Jungunternehmer/-innen – Scheck Jungunternehmer/-innen – Prämie zum ERP-KK Jungunternehmer/-innen – Topprämie Gründungs-/ Nachfolgebonus Jungunternehmer/-innen – Garantie Förderhöhe in EUR 1.000 5% (max. 5.000) 10% (max. 30.000) 14% (max. 8.400) bis 80% Projektgröße in EUR 5.000 bis 20.000 20.000 bis 100.000 100.000 bis 750.000 bis 60.000 Kredit(e) bis max. 600.000 Förderbare Kosten Aktivierung & GWG Aktivierung (siehe ERP-KK), keine GWG Betriebliche Aufwendungen Investitionen und Betriebsmittel

Prämienförderungen

Jungunternehmer/innen – Scheck Förderhöhe: EUR 1.000 Projektgröße: mind. EUR 5.000 und max. EUR 20.000 (streng !) Förderbare Kosten: Aktivierung oder GWG - nur „Neuinvestitionen“ Nicht förderbar: gebrauchte Investitionsgüter und „Übernahmekosten“ Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Traktor,.. sowie deren Zubehör), die dem Transport/der Beförderung dienen Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik, Rauchfangkehrer) Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100 Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing, Personalaufwand)

Jungunternehmer/innen – Scheck Finanzierung: Eigen- oder Fremdkapital Einreichung: direkt oder im Wege der Hausbank VOR Durchführung des zu fördernden Vorhabens (unabhängig von der Finanzierungsart) Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme pro 12 Monate einmalig (Antragseingang) Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme umgehend als Einmalbetrag Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren Kombinationsmöglichkeit: ERP-KK (ab EUR 10.000) ; sonst keine

Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP - KK Förderhöhe: 5% Prämie (max. EUR 5.000) Projektgröße: mind. EUR 20.000 und max. EUR 100.000 (streng !) – keine nachträgliche Umschichtung möglich Förderbare Kosten: Materielle und immaterielle Investitionen (neu oder gebraucht), die aktiviert werden Nicht förderbar: Fahrzeuge (z.B. Transportfahrzeuge, Anhänger und Aufbauten) Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100 Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing, Personalaufwand) Bauliche Kosten bei gemischten (privat & betrieblich) Bauvorhaben Leasingfinanzierung

Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP-KK Finanzierung: ERP-KK (Gewährung ist Voraussetzung) Einreichung: im Wege einer ERP-Treuhandbank Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme 1x pro ERP-Wirtschaftsjahr Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme umgehend als Einmalbetrag Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten Rechnungszusammenstellung : Fristigkeiten analog ERP-Kleinkredit Auflagen: 2 Jahre ab Zusage Kombinationsmöglichkeit: Jungunternehmer/innen - Garantie

Jungunternehmer/innen – Topprämie Förderhöhe: 10% (max. EUR 30.000) Projektgröße: mind. EUR 100.000 und max. EUR 750.000 (streng !) max. Bemessungsgrundlage EUR 300.000 – keine nachträgliche Umschichtung möglich Förderbare Kosten: Aktivierung oder GWG - nur „Neuinvestitionen“ Nicht förderbar (Teil 1) gebrauchte Investitionsgüter und „Übernahmekosten“ Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Traktor, etc. sowie deren Zubehör), die dem Transport/der Beförderung dienen Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik, Rauchfangkehrer) Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing, Personalaufwand)

Jungunternehmer/innen – Topprämie Nicht förderbar: (Teil 2) Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen Unternehmen/Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben Unternehmen ohne nachhaltige positive Entwicklung Lieferungen/Leistungen Vertragspartner (z.B. Franchise-Gebühr) Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100 Finanzierung: Eigenkapital, Kredit oder Leasing Zinssatzobergrenze: EURIBOR + 2 Prozent-Punkte (per 1.4: 2,212%p.a.); Änderung pro Quartal – variabel (www.awsg.at/zinsen) Einreichung: direkt (zur Gänze Eigenkapital) oder im Wege des finanzierend Institutes (tlw. Fremdkapital) VOR Durchführung des Vorhabens

Jungunternehmer/innen – Topprämie Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme im Regelfall als Einmalbetrag zum Ende des Quartals Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren Ausnutzung: innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme im Teilbeträgen möglich Keine Anrechnung von Vorförderungen vor Antragsteingang 2012 sowie Jungunternehmer/innen-Scheck bzw. – Prämie zum ERP-KK Kombinationsmöglichkeiten: Jungunternehmer/innen–Garantie

Jungunternehmer/innen-Förderung - Prämie Projektkosten (in EUR) Förderungshöhe 5.000 ERP-Kleinkredit 0,5 % im 1. Jahr 1,5 % für 5 Jahre Jungunternehmer/innen Scheck EUR 1.000 Prämie 20.000 Jungunternehmer/innen-Prämie 5 % ERP - Kleinkredit 100.000 750.000 Jungunternehmer/innen - TOP-Prämie 10 % der förderbaren Projektkosten (von max. EUR 300.000) 0,5% im 1. Jahr 1,5% für 5 Jahre 17

Gründungs-/Nachfolgebonus VORAUSSETZUNG: Es muss ein Anmeldung bis 31.12.2011 (STMK 31.12.2010) vorliegen !!! Förderhöhe: 14% (max. EUR 8.400) Projektgröße: in Höhe des angesparten und eingebrachten Eigenkapitals (max. EUR 60.000) Förderbare Kosten: Betriebliche Aufwendungen Nicht förderbar: Aufwendungen des Unternehmers (z.B. GSVG), Steuern und Abgaben Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik, Rauchfangkehrer) Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100

Gründungs-/Nachfolgebonus Finanzierung: angespartes Eigenkapital (keine bereits geförderte Sparformen); pro 12 Monate max. EUR 25.000; keine unterjährige Ansparleistung Einreichung: direkt oder im Wege der Hausbank VOR Durchführung des zu fördernden Vorhaben Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme am Ende des Quartals als Einmalbetrag Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren Kombinationsmöglichkeit: keine

Jungunternehmer/innen – Garantie

Jungunternehmer/innen – Garantie Investitionskredit Betriebsmittelkredit Garantiequote bis zu 80 % Laufzeit max. 20 Jahre Laufzeit max. 5 Jahre Garantieentgelt mind. 0,6% p.a. (risikoabhängig) Garantieentgelt mind. 0,6% (risikoabhängig) Bearbeitungsentgelt: 0,5% von Finanzierungsbetrag Max. Kreditbetrag EUR 600.000 (Summe aus Investitions- und Betriebsmittelkredit)

Jungunternehmer/innen – Garantie Förderbare Kosten: Investitionen des Anlagevermögens (inkl. Fahrzeuge und gebrauchte Investitionen) Übernahmekosten (= Übernahme bestehender Investitionen), Unternehmenskäufe Betriebsmittel Nicht förderbare Vorhaben: Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100 Unternehmen/Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben Reine Auftragsfinanzierungen Geschäftsmodelle, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach Garantieübernahme nachhaltige und regelmäßige Umsätze plausibel erwarten lassen

Jungunternehmer/innen – Garantie Finanzierung: Kredit oder Leasing Zinssatzobergrenze: EURIBOR + 1,2 Prozentpunkte (80% Garantie) (per 01.04 : 1,412% p.a.); Änderung pro Quartal – variabel (www.awsg.at/zinsen) Einreichung: im Wege des finanzierenden Institutes VOR Durchführung des Vorhabens Abschluss des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung) und Erfüllung der Auflagen innerhalb von 2 Jahren; Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten Ausnutzung: innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme in Teilbeträgen möglich Kombinationsmöglichkeiten: ERP-KK, Jungunternehmer/innen - Topprämie

Jungunternehmer/innen – Garantie Projekte bis EUR 75.000 Sicherstellung nur Garantie des Unternehmers bzw. der Gesellschafter Projekt bis EUR 30.000 Sicherstellung wie oben keine Bearbeitungsentgelt; Garantieentgelt immer 0,6% p.a. Projekte ab EUR 75.000 Bereitstellung von Eigenkapital im ausreichendem Maß

Jungunternehmer/innen – Garantie Garantien für Betriebsmittelkredit bis EUR 100.000 endfällig mit 80% Garantie ab EUR 100.000 drei Jahre tilgungsfrei und zwei Jahre Tilgung mit 80% Garantie ODER Endfällig mit 50% Garantie bis EUR 600.000 laufende Tilgung mit 80% Garantie (wie Investitionskredit) Antragseingang ab 01.01.2013 Rückhaftung EIF (CIP-Programm) Garantieentgelt – unabhängig vom Risiko – 0,6% p.a. für Investitions- und Betriebsmittelkredite

Statistik 2012 Zusagen Projektkosten in EUR Zuschussbetrag/Obligo in EUR Jungunternehmer/innen-Scheck 733 9,735 Mio. 733.000 Jungunternehmer/innen-Prämie ERP-KK 202 1,812 Mio. 202.000 Jungunternehmer/innen-Topprämie 103 23,872 Mio. 1,94 Mio. Gründungs-/Nachfolgebonus 57 4,039 Mio. 163.773 Jungunternehmer/innen-Garantie 264 18,436 Mio. 12,778 Mio.

Einreichung Antrag muss vor Durchführung der Investitionen bei der aws eingereicht werden vor Lieferung/ Leistung vor Anzahlung vor Rechnungsdatum vor Zahlung Keines dieser Daten darf vor der Antragstellung liegen

Einreichung Einreichung über https://foerdermanager.awsg.at – fristwahrende Einreichung möglich (d.h. vollständig ausgefüllter Antrag) Jungunternehmer/innen-Scheck bzw. Jungunternehmer/innen-Prämie zu ERP-Kleinkredit Sozialversicherungsdatenauszug Gewerbeschein Firmenbuchauszug

Einreichung Jungunternehmer/innen - Topprämie und/oder Jungunternehmer/innen - Garantie (siehe Antragsformular) Lebenslauf, Konzept, Planrechnung, Vertrag(sentwürfe) Bei beantragter Garantie: Projekt- und Unternehmensbeurteilung sowie Bonitätsbeurteilung (Ratingblatt) seitens Bank Bei beantragter Garantie ab EUR 150.000,-: Business-Plan, Planrechnung für mindestens 3 Jahre inklusive Planbilanz und PlanG+V (z. B. Plan4You)

Abrechnung Annahme des Anbotes innerhalb von 6 Monaten Formular „Rechnungszusammenstellung“ (www.awsg.at) Nur bezahlte Nettobeträge, nach Abzug von Skonti und Rabatten Keine Lieferung/Leistung/Rechnung/Zahlung vor Antragstellung!!! Antragsmäßiger Abschluss des gesamten (!) Projektes Leasing: Vorlage der Eingangsrechnung des Leasinggebers sowie Übergabeprotokoll, Leasingvertrag Auch für Betriebsmittelhaftungen notwendig Keine Kostenpositionen kleiner EUR 100 (netto) Keine Zusammenfassungen von Einzelrechnungen Erfüllung der Auflagen gem. Zusage Zeithorizont: 2 Jahre ab Zusage „Behaltedauer“: 3 Jahre ab Auszahlung der Prämie

Was geht nicht ? Generell Formelle Gründe (z. B. kein Jungunternehmer/innen) Kosten, die vor Einbringung des Ansuchens angefallen sind Jungunternehmer/innen – Scheck Untergrenze wird unterschritten bzw. Obergrenze wird überschritten (EUR 5.000 – EUR 20.000) aws-Garantie für Finanzierung der Investitionen Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP-Kleinkredit Untergrenze wird unterschritten bzw. Obergrenze wird überschritten (EUR 20.000 – EUR 100.000) ERP-Kleinkredit wird nicht gewährt

Was geht nicht ? Jungunternehmer/innen - Topprämie Untergrenze von EUR 100.000 wird unterschritten; Projektvorhaben größer als EUR 750.000 Jungunternehmer/innen verfügt über keine einschlägige Ausbildung/ Erfahrung Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben und/oder keine nachhaltige positive Entwicklung erwarten lassen (d.h. kein plausibles Konzept, keine plausible und nachvollziehbare Planung) Jungunternehmer/innen - Garantie wie Topprämie Risikoreiche Vorhaben ohne Eigenkapital (d.h. „zu hohe“ Fremdkapitalbelastung, kein Finanzierungspuffer)

Antragstellung - Beispiel Die Rechnung für eine Maschine wurde per 15.03.2012 ausgestellt. Die Bezahlung ist noch nicht erfolgt. Ist diese Anschaffung förderbar, wenn das Ansuchen am 18.03.2012 bei der aws einlangt ? Nein, da der Antrag vor Durchführung der Investitionen (Rechnungsdatum) bei der aws einlangen muss. Der Förderungswerber bestellt eine Maschine am 24.04.2012. Am 01.06.2012 langt der Antrag bei der aws ein. Die Lieferung erfolgt am 05.06.2012. Die Rechnung wird am 10.06.2012 (auch Zahlung) ausgestellt. Ist eine Förderung möglich? Ja, da die Lieferung, die Rechnung und die Zahlung nach Antragstellung liegen. Die Bestellung hat keine Relevanz. Variante: am 25.05.2012 wurde eine Anzahlung geleistet; Lieferung am 05.06.2012 Die gesamt Maschine ist nicht förderbar, da die Anzahlung vor Antragstellung geleistet wurde.

Beispiel 1 Einzelunternehmen, Gründung 01.07.2011, Schlosserei Maschinen: EUR 100.000,-, Betriebsmittel EUR 30.000,- Finanzierung: EK: EUR 40.000,-; Rest: FK ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 60.000 mit 5%iger Jungunternehmer/innen - Prämie aws-Garantie für den ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 60.000 aws-Garantie für Betriebsmittelrahmen EUR 30.000

Beispiel 2 + 3 GMBH: Person A: 75 % und Geschäftsführer Person B: 25 % Person A gibt die unselbständige Tätigkeit nicht auf Keine Förderung möglich, da keiner der beiden Personen die formalen Kriterien erfüllt: Person A gibt unselb. T nicht auf, Person B ist nicht Geschäftsführer Übernahme Einzelunternehmen und Einbringung in GMBH: Übergeber: 25 %; Übernehmer: 75 % und Geschäftsführung Branche: Handelsunternehmen Errichtung Betriebsgebäude EUR 750.000,-; Finanzierung: FK EUR 600.000; Rest Eigenkapital Jungunternehmer/innen - Topprämie in Höhe von EUR 30.000 (10% von max. EUR 300.000) Jungunternehmer/innen – Garantie für EUR 600.000

Beispiel 4 Gründung einer Werbeagentur; Betriebs- und Geschäftsausstattung und IT-Ausstattung: EUR 12.500; Finanzierung: Kredit Jungunternehmer/innen – Scheck in Höhe von EUR 1.000 ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 12.500 oder Jungunternehmer/innen – Garantie für Kredit in Höhe von EUR 12.500

Kontakt zur aws Mag. (FH) Claudia Frank Leiterin | Gründer & Junge Unternehmen austria wirtschaftsservice Ungargasse 37, 1030 Wien tel.: +43 (1) 501 75 – 253 fax: +43 (1) 501 75 – 900 email: c.frank@awsg.at www.awsg.at

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