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Die wichtigsten Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen

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Präsentation zum Thema: "Die wichtigsten Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen"—  Präsentation transkript:

1 Die wichtigsten Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen
Pörtschach, 12. November 2013

2 Das richtige Förderprogramm
Wer ist der Antragsteller ? (klein, mittel, groß) Was macht der Antragsteller ? (Branche) Wie alt ist das Unternehmen (inkl. „Vorgeschichte“) ? Was ist der Projektinhalt ? Welche Kosten entstehen in welcher Höhe? Welche Art der Förderung will das Unternehmen ? (Zuschuss, Haftung, Kredit)

3 Die Förderstellen Auf Bundesebene:
Austria Wirtschaftsservice (AWS)- für alle außer Tourismus Österr. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) – für Tourismus Kommunalkredit Public Consulting (KPC) – für alle Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) – für alle Arbeitsmarktservice (AMS)- für alle Auf Landesebene: Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) – für alle Land Kärnten – für alle

4 KWF-Kleinstunternehmen
Für alle Kleinstunternehmen ( u. a. max. 9,99 MA (VZÄ), max. 2 Mio. Jahresumsatz), außer Sparte B und V Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen, Bildungsaufwendungen des Unternehmers und die Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen Investitionsprojekte ab EUR 5.000,- (Aktivierungspflicht) nicht für Fahrzeuge und gebrauchte Güter Zuschuss 10 % (max. EUR 5.000,-), für Jungunt. 15 % Bildung zwischen EUR 1.000,- und EUR 4.000,- Zuschuss 50 % Arbeitsplatzbonus EUR 4.000,- pro Mitarbeiter (max.3) Antragstellung für Fortbildungsmaßnahmen jährlich, für Investitionen alle 2 Jahre, auf Homepage des KWF

5 AWS - Jungunternehmerscheck
Für Jungunternehmen, die nicht in den Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft fallen Für Investitionen zwischen EUR 5.000,- und EUR ,- Der Zuschuss beträgt immer EUR 1.000,- Für Kosten, die aktiviert werden und geringwertige Wirtschaftsgüter (über EUR 100,-) Nicht förderbar sind gebrauchte Güter und Fahrzeuge Antragstellung auf AWS-Homepage

6 AWS-Unternehmensdynamik
Zuschuss von 5 % (max. EUR ,-) für innovative Investitionen und Wachstumsprojekte von KMUs ab EUR ,- Haftungsübernahme im Ausmaß von 80% für fast alle Projekte möglich bei Haftungen Bearbeitungsentgelt von 0,5% und Haftungsentgelt von 0,6 % p.a. Antragstellung über Bank (außer bei ausschließlicher Eigenmittelfinanzierung) Anschlussförderung durch KWF

7 ÖHT – Top-Tourismus-Förderung (Investition)
Zuschuss von 5 % der anerkennbaren Investitionskosten (max. EUR ,-) für KMUs Die anerkennbaren Investitionskosten müssen mindestens EUR ,- betragen; bei Projekten mit Instandhaltungscharakter werden die Gesamtinvestitionskosten um 50 % reduziert Keine Gastronomieprojekte in der Landeshauptstadt Besondere Anforderung bei bestimmten Betriebstypen (z.B. Hotel-Neubau nur in Regionen mit Unterversorgung und es müssen mindestens 30 Zimmer errichtet werden) Keine Systemgastronomie, keine Selbstversorger-Appartements Anschlussförderung durch den KWF

8 KPC – Betriebliche Umweltförderung
Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) fördert Maßnahmen, die positive Umwelteffekte bewirken (insbesondere CO2-Reduktion) Schwerpunkte sind Nutzung erneuerbarer Energieträger und Verbesserung der Energieeffizienz Gefördert werden beispielsweise Solaranlagen, Holzheizungen, Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpen, Umstellung auf LED-Beleuchtung Förderung in Form einer Pauschale oder eines Prozentsatzes der Investitionen Bei Pauschalförderungen Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahme

9 AWS/ÖHT - ERP-Kleinkredit
Für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen von Kleinunternehmen mit Kosten von EUR ,- bis EUR ,- Auch für gebrauchte Investitionsgüter (keine Fahrzeuge) Kredithöhe zwischen EUR ,- und EUR ,- Laufzeit 6 Jahre; 1. Jahr tilgungsfrei. Zinssatz: 1 % p.a. fix, Bearbeitungsentgelt 0,9 % vom Kreditbetrag Beantragung vor Projektbeginn über ein Kreditinstitut, das eine Haftung gegenüber der Förderstelle abgeben muss

10 Land Kärnten - Qualifizierungsförderung
Für überbetrieblich verwertbare Weiterbildungsmaßnahmen von Männern und Frauen bis 45 mit best. Mindestqualifikation Förderung max. 25 %, max. EUR 1.500,- pro MA und Jahr Förderobergrenze pro Unternehmen: EUR ,- pro Jahr Kurskosten mind. EUR 220,-, Dauer mind. 16 Stunden Antragstellung per mail vor Beginn der Maßnahme mit Beilage eines Bildungsplans Nicht für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen

11 AMS - Qualifizierungsförderung
Für überbetrieblich verwertbare Weiterbildungsmaßnahmen von AN über 45, Frauen unter 45 bei bestimmter Qualifikation und Wiedereinsteigerinnen nach Karenz Förderung 60 oder 70 % der Kurskosten Sowie 60 % des Personalaufwandes für AN ab 45 Jahre Antragstellung spätestens eine Woche vor Kursbeginn mit Bildungsplan Weiterbildungsmaßnahme muss bestimmte Kriterien erfüllen

12 AMS – Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen
Für Unternehmen (vollversichert bei SVA), die den ersten Mitarbeiter einstellen Erster Mitarbeiter muss mindestens 2 Wochen beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sein und länger als 2 Monate beschäftigt werden Nicht für Lehrlinge, Ehegatten, Lebensgefährten.. Arbeitszeit muss mindestens 50 % der Normalarbeitszeit betragen Förderhöhe 25 % des Bruttolohns, für max. 1 Jahr Antragstellung bei regionaler AMS-Geschäftsstelle

13 Wichtige Fördergrundsätze
Förderungsanträge sind in der Regel VOR Projektbeginn einzubringen. Wichtig ist somit das Datum des Antrageingangs bei der Förderstelle Nicht für jedes Projekt gibt es eine Förderung Antragstechnischen Aufwand berücksichtigen Rechtzeitiges Nachreichen der fehlenden Unterlagen Wenn Bundesförderungen möglich, dann müssen diese in der Regel beantragt werden

14 Kontakt Wirtschaftskammer Kärnten
Servicezentrum | Gründer- und Unternehmerservice T – 741 | Mag. Alfred Puff DI Elisabeth Hauer, T – 752 (für F & E) Mag. Alessia Sasina, T – 753 (für Export) Harald Dörfler, T (für Lehrlingsförderung)


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