Wichtig Durch meine kommenden Ausführungen ergeben sich keinerlei Garantien, Rechtsansprüche oder ähnliches! Sie beinhalten auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit,

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Advertisements

Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Das neue Tarifrecht Besonderheiten für das Universitätspersonal
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil3.
Landeskonferenz VdK Oktober 2011 Baden-Baden
Die Projektgruppe heißt Sie herzlichst willkommen
LS 2 / Informatik Datenstrukturen, Algorithmen und Programmierung 2 (DAP2)
Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Verhandlungskommission 20. Januar 2005.
Bundestarifkommission 27. Januar 2005 Berlin
Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA
Telefonnummer.
Beuth Hochschule für Technik Berlin – University of Applied Sciences
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
= = = = 47 = 47 = 48 = =
Statistiken und Tabellen
Willkommen zur Personalversammlung der wissenschaftlich Beschäftigen
EF: Standards + H2O red = H2O.
Rechneraufbau & Rechnerstrukturen, Folie 2.1 © W. Oberschelp, G. Vossen W. Oberschelp G. Vossen Kapitel 2.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
Differentielles Paar UIN rds gm UIN
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Info-Veranstaltung zum neuen Tarifrecht
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
Sozial- und Erziehungsdienst im Arbeitsrecht der Evang
Tarifergebnis TVöD Bund 2008/2009
Delegiertenversammlung 23. September 2010
Treffen am 22. Juni 2010 im Haus der Kirche in Bad Herrenalb
neu Vergleich Weihnachtsgeld am beschäftigt vom
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
Personalversammlung – DASA - BAuA Der neue TVL Regelungen für 2006 Was tut sich noch? Was hat sich geändert?
Prof. Dr. Günter Gerhardinger Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien Übersicht über die Lehrveranstaltung Grundlegende Bestimmungsfaktoren der Praxis.
20:00.
Präsentation zur Delegiertenversammlung
Der Beschlussantrag der VK für die Sitzung der BK am
Zusatzfolien zu B-Bäumen
Vorgriffsstundenrückgabe
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Eine Einführung in die CD-ROM
Abfallwirtschaft Mannheim Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Pressekonferenz 1. Dezember 2011, Uhr.
Mitarbeitervertretungen - § 6 MAVO
Kinder- und Jugenddorf Klinge Qualitätsentwicklung Januar 2005 Auswertung der Fragebögen für die Fachkräfte in den Jugendämtern.
Syntaxanalyse Bottom-Up und LR(0)
Betriebspensionsgesetz
Aufgabensammlung Thermodynamik Frank-Michael Barth ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List of Figures.
Der Ablauf eines Clear Rex Klärzyklus
Wichtig Die nachfolgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen.
PROCAM Score Alter (Jahre)
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Grundlage: Gesetzentwurf der Landesregierung vom , Drucksache 16/3207
Symmetrische Blockchiffren DES – der Data Encryption Standard
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Sachbezugswerte 2007 (SV-Entgeltverordnung) Sachbezugswerte für freie Verpflegung FrühstückMittagessenAbendessen 1,50 2,67 Monatlicher Wert Verpflegung.
Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum geboren sind Beginn.
Neue BTB-Beitragsstruktur ab 2012
Zusammengestellt von OE3DSB
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Technische Frage Technische Frage Bitte löse die folgende Gleichung:
Unternehmensbewertung Thomas Hering ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List of Figures Tabellenübersicht.
Forschungsprojekt Statistik 2013 „Jugend zählt“ – Folie 1 Statistik 2013 „Jugend zählt“: Daten zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Der Erotik Kalender 2005.
Die Beschlüsse der Beschlusskommission vom und der Regionalkommission Bayern vom
Die Beschlüsse der Beschlusskommission vom und der Regionalkommission Bayern vom /
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele.
Überleitung zum TV-H Hochschule
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
 Präsentation transkript:

Wichtig Durch meine kommenden Ausführungen ergeben sich keinerlei Garantien, Rechtsansprüche oder ähnliches! Sie beinhalten auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, etc.

sehr wahrscheinlich: Übernahme des Tarifabschluss ÖD KODA NRW 28.Juni 2010 16 Mitglieder (Dienstgeber) 16 Mitglieder (Dienstnehmer) Dienstgemeinschaft sehr wahrscheinlich: Übernahme des Tarifabschluss ÖD

Niemand verdient (erst einmal) weniger als vorher!!! Besitzstandswahrung Niemand verdient (erst einmal) weniger als vorher!!!

Sozial und Erziehungsdienst SuE Sozial und Erziehungsdienst (Beschluss der KODA: Ausschließlich für Kindertageseinrichtungen und ErzieherInnen in TOT´s)

Eingruppierung, Entgelt Stufenzuordnung in den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 einschlägige Berufserfahrung Stufe keine Stufe 1 mind. 1 Jahr Stufe 2 mind. 4 Jahren Stufe 3 Ein Berufspraktium nach der Ordnung für Praktikanten gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung

neue Stufenregelung

KAVO Anlage 29 §5 Sonderregelung für… Leiterinnen 1 Gruppe S 7 2 Gruppen S 10 3 Gruppen S 13 4-5 Gruppen S 15 6-7 Gruppen S 16 8 Gruppen S17

KAVO Anlage 29 §5 Sonderregelung für… Ausdrücklich bestellte Vertreterin der Leitung 2 Gruppen S 7 3 Gruppen S 10 4-5 Gruppen S 13 6-7 Gruppen S 15 8 Gruppen S 16

Überleitung: alte Entgeltgruppe neue S-Gruppe 5 S4 8 S6 bis S8 9 bei MA die am 01.10.2005 überführt wurden und sich in den Stufen 2 bis 5 befinden erhöht sich das Vergleichsentgelt um 2,65 Prozent. Überleitung in die S-Gruppen (zum 01.01.2010) alte Entgeltgruppe neue S-Gruppe 5 S4 8 S6 bis S8 9 S9 bis S14 10 S15 bis S16 Pauschalzahlung für Nov. & Dez. 2009 in Höhe von 125 € Betrieblicher Gesundheitsschutz

* *Beim Dienstgeber wird auf Antrag der MAV eine betriebliche Kom. gebildet, …

Sonderkündigungsrecht zum 31.07.

SuE & Allg. Beschluss der KODA NRW

Einmalige Pauschalzahlungen 2010  250€ (für Mitarbeiter, die nach dem 01.10.2005 angestellt wurden & bis zum 31.12.2010 gearbeitet haben)*

§ 1 einmalige Pauschalzahlung 2010 (1)* Für das Jahr 2010 erhalten Mitarbeiter, die am 31. Dezember 2009 in den Entgeltgruppen 2-8 nach §§ 20, 21 und 60v KAVO in Verbindung mit § 11 Abs. 5 Anlage 27 KAVO und Anlage 5b KAVO eingruppiert waren und deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2009 begonnen hat, eine einmalige Pauschalzahlungen in Höhe von 250 €, fällig mit dem Entgelt für den Monat Dezember 2010, sofern sie für mindestens einen Tag im Jahr 2010 bis zum 31. Dezember 2010 Anspruch auf Entgelt haben und das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt besteht. *Anspruch auf Entgelt im Sinne des Abs. 1 ist auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der Entgeltfortzahlung wegen Freistellung gemäß § 14 Absatz 5 KAVO der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 30 Abs. 2 KAVO) der Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub (§ 30 Abs. 1 Satz 1 KAVO) der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung (§ 40 Abs. 1 KAVO) und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 30 Abs. 3-9 KAVO), auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. Einen Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach § 13 MuSchG oder § 200 RVO.

§ 1 einmalige Pauschalzahlung 2010 (2) Abs. 1 gilt auf schriftlichen Antrag hin entsprechend für am 1. Oktober 2005 übergeleitete Mitarbeiter im Sinne von § eins Abs. 1 Anlage 27 KAVO, denen in dem Zeitraum des Abs. 1 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einer neuen Eingruppierung nach § § 20,21 und 60v KAVO in Verbindung mit § 11 Abs. 5 Anlage 27 KAVO und Anlage 5b KAVO geführt hat. Satz 1 gilt nicht für Mitarbeiter, die von ihrem Antragsrecht nach § 4 Abs. 7 Anlage 29 KAVO keinen Gebrauch gemacht haben. (3) Teilzeitbeschäftigte erhalten die Pauschalzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am 31. Dezember 2009. (4) keine Pauschalzahlung erhalten Mitarbeiter, auf die am 1. Januar 2010 die Anlage 29 KAVO (Sonderregelung für Mitarbeiterinnen im Erziehungsdienst) Anwendung gefunden hat. (5) die einmalige Pauschalzahlung steht anspruchsberechtigten Mitarbeitern nur einmal zu.

Einmalige Pauschalzahlungen 2010  250€ (für Mitarbeiter, die nach dem 01.10.2005 angestellt wurden & bis zum 31.12.2010 gearbeitet haben)* 2010  125€ (für Nov. & Dez. 2009) nur SuE 2011  240€ (Entgelt Januar 2011) Lineare Entgelterhöhung 01.01.2010  1,2% 01.01.2011  0,6% 01.08.2011  0,5%

Fachkraft in der Tätigkeit einer Ergänzungskraft Beispielberechnung Fachkraft in der Tätigkeit einer Ergänzungskraft EG 5 1.842,05 2.040,25 2.140,93 2.241,63 2.315,82 2.368,81 EG 5 +2,65 1.842,05 2094,32 2197,66 2301,03 2377,19 2.368,81 EG 5 +2,65+1,2 1.864,15 2119,45 2224,032 2328,64 2405,72 2.397,24 S 4* 1.872,20 2.125,20 2.256,76 2.368,08 2.438,92 2.530,00 8,05 5,75 32,73 39,44 33,20 132,76 * S-Tabelle (gültig vom 01.01.2010 – nach Überleitung am 01.01.2010 gemäß §4 – 31.12.2010)

Beispielberechnung Fachkraft aus EG 8 & EG 6 2.094,30 2.321,11 2.427,10 2.522,49 2.628,47 2.695,24 S6* 2064,48 2266,88 2428,8 2590,72 2737,46 2898,37 -29,82 € -54,23 € 1,70 € 68,23 € 108,99 € 203,13 € EG 6 1922,6 2.130,33 2.236,32 2.337,01 2.405,90 2.474,80 S6* 2064,48 2266,88 2428,8 2590,72 2737,46 2898,37 141,88 € 136,55 € 192,48 € 253,71 € 331,56 € 423,57 € * S-Tabelle (gültig vom 01.01.2010 – nach Überleitung am 01.01.2010 gemäß §4 – 31.12.2010)

Beispielberechnung Ergänzungskraft EG 3 1.722,29 1.907,76 1.960,76 2.045,55 2.109,14 2.167,44 S 3* 1.771,00 1.983,52 2.125,20 2.266,88 2.307,36 2.347,84 48,71 € 75,76 € 164,44 € 221,33 € 198,22 € 180,40 € * S-Tabelle (gültig vom 01.01.2010 – nach Überleitung am 01.01.2010 gemäß §4 – 31.12.2010)

Beispielberechnung Leitung einer 3-gruppigen Einrichtung unter Berücksichtung des §5 Sonderregelungen … EG 9 2.237,38 € 2.480,09 € 2.607,28 € 2.946,43 € 3.211,40 € 3.423,37 € S 13* 2.530,00 2.732,40 2.985,40 3.187,80 3.440,80 3.567,30   292,62 € 252,31 € 378,12 € 241,37 € 229,40 € 143,93 € * S-Tabelle (gültig vom 01.01.2010 – nach Überleitung am 01.01.2010 gemäß §4 – 31.12.2010)

Ausgeschiedene Mitarbeiter Mitarbeiter, die spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2010 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2010 schriftlich (unter Vorlage der Lohnsteuerkarte) einen Antrag stellen.

Leistungsentgelt Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit 2010  15% Änderung Unterschiedsbetrag EG 1 bis 8 von 30€ auf 50€ EG 9 bis 15 von 60€ auf 80€ Leistungsentgelt 2010  15% 2011  18% 2012  21% 2013  24%

Altersteilzeit inkl. FALTER

Altersteilzeit für 2,5% der beschäftigten MitarbeiterInnen Vollendung des 60. Lebensjahr für max. 5 Jahre Beantragung: spätestens 3 frühestens 12 Monate vorher (schriftlich beim DG) Teilzeit oder Blockmodell

Altersteilzeit Entgelt: Aufstockung des Entgelts um 20 % Teilzeitmodell: in Höhe der ergebenden Beträge, gemessen an der wöchentlichen Arbeitszeit Blockmodell: Höhe der Hälfte des Entgelts (Rest fließt in das Wertguthaben und wird während der Freizeitphase ratierlich ausgezahlt) Aufstockung des Entgelts um 20 % zusätzliche Beiträge vom Dienstgeber an gesetzliche Rentenversicherung

Altersteilzeit - Falter Falter = Flexible Altersarbeitszeit Reduzierung der Arbeitszeit um 50% zwei Jahre vor Rente zwei Jahre über das eigentliche Rentenalter hinaus Bezug einer Teilrente von max. 50% kein Rechtsanspruch

Danke! Thorsten Böning